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Oldtimer von Steuer absetzen

Gerade bin ich über diese Eingabe bei der Steuererklärung gestolpert und war doch versucht die Instandhaltung des Pontiacs abzusetzen... 😉

Wird wohl nicht durchgehen 🙁

Gruß SCOPE

Kulturgut
22 Antworten

Interessant wäre es allenfalls in Sachen Reparaturkosten...
Die Versicherung für die Oldies ist ja eher ein kleiner Posten.

Mir stellt sich nach wie vor die Frage, ob denn Fahrten zur Arbeit wirklich absetzbar wären in diesem Falle, dienen diese doch zur Einkunftserzielung, die - wie oben genannt - gerade nicht sein darf.

Ich verstehe das so, dass speziell die privaten, ansonsten nicht absetzbaren Aufwendungen für die Erhaltung schutzwürdigen Kulturgutes hier gefördert werden sollen.

Sehe ich das denn falsch?

Ist aber auch deswegen ein kleiner Posten, weil nicht alltäglich genutzt. Wenn Du eine Versicherung zum Wiederbeschaffungswert abschliessen würdest, für ein alltäglich genutztes Fahrzeug, wäre der Posten erklecklich größer. Vielleicht noch nicht so sehr in unserem Bereich, aber versuch mal Dir vorzustellen, wenn jemand mit nem Bugatti Royale von 1931 zur Arbeit oder in Urlaub fährt, oder ihn gar vor dem Freibad abstellt.😉😁

Zitat:

@deville73 schrieb am 14. Juni 2015 um 09:41:03 Uhr:


Mir stellt sich nach wie vor die Frage, ob denn Fahrten zur Arbeit wirklich absetzbar wären in diesem Falle, dienen diese doch zur Einkunftserzielung, die - wie oben genannt - gerade nicht sein darf.

Eine Einkünfteerzielung ist doch Voraussetzung zur Absetzung von Kosten

Das ist ja eben genau die Frage und der Pumnkt um den es mir geht.
Nach dem vom TE geposteten Bildtext ist es im Falle von "schützenwertem Kulturgut" genau NICHT der Fall.

Deswegen meine nervige Fragerei... 🙄

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hat jemand den gesetzestext und die dazugehörigen texte gelesen?

Also ich nicht.
Wenn ich den wüsst, würd ich nicht fragen...:rolleyes

Karren fallen da nicht drunter

Quelle

1) 1Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern im Inland, soweit sie öffentliche oder private Zuwendungen oder etwaige aus diesen Kulturgütern erzielte Einnahmen übersteigen, im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen. 2Kulturgüter im Sinne des Satzes 1 sind 1.
Gebäude oder Gebäudeteile, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal sind,
2.
Gebäude oder Gebäudeteile, die für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllen, aber Teil einer nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage sind,
3.
gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile und nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften unter Schutz gestellt sind,
4.
Mobiliar, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken oder Archive, die sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie des Steuerpflichtigen befinden oder in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes oder das Verzeichnis national wertvoller Archive eingetragen sind und deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt,

Vielen Dank fürs Ausgraben.
Bleibt also alles wie gehabt, die Kosten müssen wir selber tragen.

Hätte mich auch schwer gewundert.

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