Oldtimer ohne Papiere zulassen möglich?
Guten Tag zusammen,
Ich habe einen C 123 Bj.78 in Classicweiß erworben zum restaurieren.
Leider hat der Vorbesitzer keine Papiere gehabt.
Einen Kaufvertrag haben wir aber abgeschlossen…
Daher folgende Fragen:
1. Muss ich das Fahrzeug bei der Polizei melden, da der Brief noch woanders sein kann?!
2. In welcher Reihenfolge muss ich das Auto Zulassen?
Zuerst Vollabnahme, Bzw. Datenblatt beantragen Und danach TÜV?
Gute Zeit und Vg
Noel
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Zitat:
@NoelC123 schrieb am 15. April 2024 um 16:34:49 Uhr:
Bedeutet für mich ich kann das Auto soweit TÜV fertig restaurieren, was aber Lackarbeiten und Innenausstattung angeht, muss ich noch keinen Wert darauf legen?!
Wenn du auch ein H-Kennzeichen haben willst muss alles dafür fertig sein.
Allerdings bin ich noch nicht ganz sicher, ob überhaupt eine Vollabnahme notwendig ist:
Ist das ein deutsches Modell, steht auf dem Typschild eine ABE-Nummer?
Dann könnte ggf. eine Datenbestätigung vom Hersteller ausreichen.
Ansonsten brauchst du für die Vollabnahme aber auch ein Datenblatt. Das kostet rund 150 Euro, dazu vielleicht nochmal rund 400 Euro für die Vollabnahme selbst. Wenn das Auto ansonsten serienmäßig ist.
Wieso?
An hk
Da müsste doch ein engagierter Mercedes Händler auch weiter helfen können. Außerdem hat der Tüv die ABE Nr.sicher in seinem PC. Ist ja kein Exot, dieser ehemalige Allerwelts Mercedes.
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Wenn auf dem Typschild keine ABE-Nummer angegeben ist spricht das erstmal dafür, dass das Fahrzeug ursprünglich nicht für den deutschen Markt produziert wurde.
Dann nützt es auch nichts, dass "der TÜV" in seinem Computer nachschauen kann, dass für den 123 C die ABE A309 galt. Es braucht zwingend den Nachweis, dass dieses konkrete Fahrzeug auch dieser ABE entspricht. Das wäre die Datenbestätigung des Herstellers; die enthält nämlich nicht nur die Daten zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung sondern eben auch die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ.
Wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann bleibt es eben doch bei der Vollabnahme auf Grundlage eines Datenblatts (einer anerkannten Datenblattstelle; bevor jetzt jemand die Daten aus wikipedia ausdruckt...)
Ich würde jetzt bei einer Prüfstelle mit allen Daten vorsprechen und gucken was die jetzt wollen.
Eventuell geht der Weg dann über Benz.
Aber erst anfragen.
Und laß dich nicht verrückt machen mit dem Eigentumsnachweis. Die sind ja sonst sehr kooperativ, dann wird das auch noch klappen. Man ist da sehr selten der erste mit dem Fall. Und der angebliche schreckliche Granadafall, der hier erwähnt wurde, war wohl keiner.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. April 2024 um 16:44:45 Uhr:
Zitat:
@NoelC123 schrieb am 15. April 2024 um 15:35:42 Uhr:
Eine reine Neuausstellung der Papiere kann nicht erfolgen, dies wäre lediglich im Rahmen einer Zulassung evtl. möglich.
Zum eigentlichen Thema, wie Du an neue Papiere kommst, enthält die Mail leider keine Aussagen. Der Nachweis des Eigentums wird immer noch notwendig sein.
KV für das Fahrzeug vorlegen oder Verfügungsberechtigung unterschreiben. Wie das die dann zuständige Behörde möchte.
In jedem Fall gibt's, wie hier erwähnt wurde, nur eine Zulassungsbescheingung in Verbindung mit einer Zulassung.
Das Vollgutachten ist bei den Projekt, der kostentechnisch zu vernachlässigende posten
Mit der FIN beim Mercedes Benz Classic Center anrufen. 😉
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 15. Apr. 2024 um 20:45:21 Uhr:
Mit der FIN beim Mercedes Benz Classic Center anrufen. ??
Und dann?
Sollen die den restaurieren?
Die Frage stand doch hier nicht im Raum.
Zitat:
@NoelC123 schrieb am 15. April 2024 um 17:08:12 Uhr:
Hier ist ein Bild vom Typenschild.
Ist aber keine ABE Nummer vorhanden!?
Man kann die recht gut entschlüsseln mit Mitteln aus dem Netz.
124 053 = W123 280CE
1 = Linkslenker
2 = Automatik
Rest = fortlaufende Porduktionsnummer.
Eine Datenkarte wirst du online nicht bekommen.
Auf der könnte stehen für welchen Markt das Fahrzeug war.
Und wenn zu diesem Fahrzeug Infos bei Mercedes beschafft werden sollen… dann beim Classic Center.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 15. Apr. 2024 um 20:53:47 Uhr:
Und wenn zu diesem Fahrzeug Infos bei Mercedes beschafft werden sollen… dann beim Classic Center.
Infos alleine reichen nicht zur Zulassung.
Hier bedarf es eines Datenblattes.
(Einer qualifizierten Stelle)
Oder aber TÜV/DEKRA usw.
Classic Center gibt sowas nicht. Das kann nur Mercedes selber.
Bedeutet eine Datenkarte bzw. Datenblatt kann mir tatsächlich von Mercedes-Benz ausgestellt werden?!
Und damit wäre eine neue Ausstellung der Papiere wieder möglich ohne eine Vollabnahme.
Die Zulassungsstelle hat davon aber auch nichts geschrieben bezüglich dem Datenblatt und Zulassung.
Sie meinte nur „Auskunft geben“
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ich dann mit Datenblatt keine Vollabnahme machen muss?
Muss man die Vollabnahme nicht generell gemacht machen werden, wenn man bis 7 Jahre das Auto nicht zugelassen hat?
Grundsätzlich gilt hier §16 Absatz 2 Satz 6 FZV:
Die Vollabnahme ist bei der Wiederzulassung nur dann durchzuführen, wenn die Zulassungsgrundlage nicht anderweitig nachgewiesen werden kann.
Zu den Begrifflichkeiten:
Die Datenbestätigung ist "die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht" (siehe §2 FZV).
Wenn das Fahrzeug also der nationalen ABE entspricht (was fraglich ist, weil keine ABE-Nummer auf dem Typschild ist), dann sollte zur Zulassung nur die Datenbestätigung und eine HU ausreichen (*). Deswegen würde ich in jedem Fall erstmal bei Mercedes nachfragen, ob für dieses Fahrzeug eine Datenbestätigung ausgestellt werden kann.
Das Datenblatt dagegen wird von einer anerkannten Datenblattstelle (oder dem Hersteller) ausgestellt und bescheinigt einzelne Fahrzeugdaten und die Einhaltung einzelner Vorschriften. Es ist die Grundlage für eine Vollabnahme.
In beiden Fällen gehe ich davon aus, dass die Behörde eine Zulassungsbescheinigung nur im Rahmen einer Zulassung ausstellen wird.
(*)
Es könnte natürlich noch passieren, dass die Zulassungsstelle aufgrund der langen Stilllegungszeit Zweifel an der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs hat und trotz vorliegendem Datenblatt eine Vollabnahme fordert. Aber das sollte eigentlich nicht die Regel sein.
Das spielt doch eigentlich für so ein Restaurationsprojekt nur eine nebensächliche Rolle ob Du zur Zulassung nun eine sogenannte 21er Vollabnahme, Oder nur eine normale HU benötigst.
Zir Prüfstelle musst Du ja so oder so um die Karre abnehmen zu lassen und ob das nun 100 oder 200 € kostet, macht den Kohl da nicht mehr fett.