Oldtimer ohne Brief gekauft, wie neuen Brief bekommen?
Hallo, ich habe mir einen Oldtimer gekauft der noch restauriert werden muß. Ein Freund der glaubt er hat Ahnung hat mich dabei beraten.
Er meinte der fehlende Brief wäre gar kein Problem, ich müsste nur eine eidesstaatliche Versicherung unterschreiben und bekäme einen neuen. Also war ich so blöd und hab das Auto gekauft.
Ich war dann bei der Zulassungsstelle und die sagten mir daß ich selbst die Versicherung nicht ausfüllen kann weil ich ja den Brief nich verloren habe, das müsse der machen der ihn verloren hat. Ausserdem muß das Auto erst vom TÜV abgenommen werden.
Ich habe den Vorbesitzer angerufen, der sagte aber er hat den Brief ja auch nie gehabt und welcher Vorbesitzer ihn verloren hat weiß er auch nicht. Mein Freund meinte dann noch wenn ich keinen Brief bekomme wäre auch kein Problem ich könnte ein rotes 07 Kennzeichen beantragen und bräuchte da keinen Brief.
Jetzt frage ich mich ob ich wirklich irgendwie einen Brief kriegen kann wenn ich erst das Auto restaurieren und TÜV machen muß.
Ich will ja nicht erst erst einen Haufen Geld reinstecken und dann kann ich es nicht nicht zulassen. Also was meint ihr besteht Hoffnung oder habe ich nur Schrott gekauft?
Beste Antwort im Thema
Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Aktueller Hinweis
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz-Brief NEU beantragen. Benötigte Unterlagen und Kosten?' überführt.]
40 Antworten
Das wird der TE in den seit seiner Frage vergangenen fast 3 Jahren vermutlich schon herausgefunden haben.😎
Der TE ist mittlerweile selbst ein Oldi und will Rente beantragen!
Das erweist sich als äußerst schwierig da er seine Geburtsurkunde verloren hat, wie eine neue GB bekommen???
Oh, sorry....am Thema vorbei, außerdem benötigt man dafür keine GB.
...ein dreifaches Helau, Alaaf.....die Karnevalsaison ist eröffnet.
Eine Reaktion auf diesen sinnlosen Beitrag erwarte ich in frühestens 3 Jahren.😰
Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
Eine Reaktion auf diesen sinnlosen Beitrag erwarte ich in frühestens 3 Jahren.😰
Solange net!😉
HEEEELLAAAAUUUUU AAAALAAAAAF😁
...ist das der Dank für eine ausführliche Antwort, die zwar den TE nicht mehr juckt, aber jedem künftigen Fragesteller weiterhilft...???
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hallo ich habe ein auto erworben da fehlt teil 1 und die zulassungsstelle will jetzt den typ der im brief steht sehenoder eine eidessattliche von ihm die er beim notar macht. er selber geht nicht da länger im krankenhaus und notar ist zu teuer und dauert. ich habe einen kaufertrag und bekomme auch eine eidesstattliche von ihm aber eben ohne notar.
habe ich eine chance? danke
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz-Brief NEU beantragen. Benötigte Unterlagen und Kosten?' überführt.]
Wenn die Zulassungsstelle ein persönliches Erscheinen zur Feststellung der Identität oder ein entsprechendes notarielles Dokument schon gefordert hat, dann ist dies auch so vorzulegen.
In welcher Höhe Kosten für den Notar anfallen ist für die Behörde irrelevant. Das muss man dann in Kauf nehmen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz-Brief NEU beantragen. Benötigte Unterlagen und Kosten?' überführt.]