Oldtimer-Import : Zoll schreibt mir Zulassungsart vor
Hallo Oldtimer-Freunde,
wende mich heute mit einem Zollthema an Euch. Möchte einen Italiener Jahrgang 79 aus CH importieren. Das Zollamt ist bereit, das Fahrzeug unter Tarif 9705 - sog. "Oldtimertarif" - einzustufen und damit deutlich vergünstigt zu verzollen (0% Zoll, 7% Umsatzsteuer statt 10% Zoll, 19% Umsatzsteuer). Jetzt aber der große Haken: man wird mir keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen und damit defacto eine reguläre (H-)Zulassung verhindern. Argumentation: als "Sammlerfahrzeug" ist der Wagen nur höchst eingeschränkt zu fahren, es sollen also letztlich die 07er-Kriterien greifen. Während die Argumentationskette objektiv ja nicht ganz unlogisch ist, finde ich es doch reichlich weitgehend, dass der Zoll die Zulassungsart vorschreiben möchte. Für eine H-Zulassung müsste ich demnach die volle Umsatzsteuer zahlen, könnte aber zumindest die 10% Zoll sparen (EU-Ursprung).
Möchte keine 07 vs. H Diskussion starten, sondern hören, was Ihr von der Vorgehensweise des Zollamts, also Anerkennung als Oldtimer, aber Zulassungsbeschränkung, haltet. Ideen?
Habt vielen Dank im voraus
Peter
16 Antworten
Da würde ich mir auf jeden Fall einen Rat vom Fachmann holen. Ich hatte mit meinem Austin-Healey ganz gute Erfahrungen mit O&W gemacht, die in Hamburg sitzen und sich beim Zoll anscheinend ganz gut auskennen (https://www.owlaw.de/oldtimer-import-zollfrei-gestalten/) ... langer Streit mit dem Zoll, diverse Gutachten, aber am Ende ist alles gut gegangen!
Das interessiert sei 4 Jahren niemanden mehr, den TE sah man seit 2014 hier nicht mehr 😮