Oldtimer gekauft im Kundenauftrag: Gravierende Mängel festgestellt im Nachgang
Guten Tag,
Ich bräuchte Rat bzgl meines Oldtimerkaufs:
Ich habe einen Oldtimer von einem Importeur (Vermittler) im Kundenauftrag gekauft:
Eine Privatperson kauft das Fahrzeug (etwa 10-20 im Jahr) in den USA und der Importeur tritt als Vermittler auf.
Importeur schließt eigene Haftung bzw. die Sachmängelhaftung der Privatperson im Vertrag aus.
Ich habe das Fahrzeug gekauft und als Bedingung noch das Bestehen von TÜV, H-Gutachten etc geknüpft. Die Umbauarbeiten hat der Importeur erledigt, kennt sich mit US-Cars aus...
Zu meinem Problem, ich verstehe, dass man die Sachmängelhaftung bei einem 40 Jahre alten Auto ausschließt und habe es auch akzeptiert. Was ich weniger witzig finde ist, dass ich vom Importeur schriftlich habe, dass es "altersbedingte Patina" am Rahmen gibt. Altersbedingte Patina...
Bei der Begutachtung habe ich nicht gesehen, dass der Rahmen an einer tragenden Stelle komplett(!) durch ist aufgrund von Rost. Bei besagtem Modell übersteigen die Repaturkosten den Wert des Fahrzeugs um einiges (Zerlegung + Reparatur/Tausch des Rahmens) . In dem Zustand scheint mir das Fahren lebensgefährlich, der Rahmen könnte vollends brechen.
Der Vermittler weist auf seinen Ausschluss der Haftung hin, gegenüber sich selbst als auch der Privatperson.
Ich bin sehr derweil sehr verärgert, da ich teure Reparaturen in Kauf genommen habe, aber nicht sowas. Ich gehe nämlich davon aus, dass der Verkäufer dies bewusst verschwiegen hat (er hat u.A. noch die Handbremse in der Nähe der Stelle neu gemacht). im Vertrag steht "erfolgte optische Begutachtung des Vermittlers". Abgesehen davon ärgere ich mich natürlich über meine eigene Blindheit, und des TÜVs...
Bevor ich es zum Anwalt gebe, möchte ich fragen, ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Ich sehe das Problem die Täuschung nachzuweisen und wenn ja, von der Privatperson oder dem Vermittler? Bzw ist die Privatperson überhaupt eine, wenn sie 10-20 Autos im Jahr kauft und vermitteln "lässt"?
Viele Grüße und schonmal besten Dank vorab.
Beste Antwort im Thema
So
Und nu noch ne Ansage:
Hier turnen tausend Freaks rum, die kein Problem haben für vierstellige Summen ne Motorpberholung durchzuführen oder sich Bastelbuden anzuschaffen. Aber nur die wenigsten schaffen es sich ne Rechtsschutz zuzulegen. Gibt's z.B. Für unter 100 im Jahr und deckt sogar fahrzeugkäufe mit allem drum und dran ab. Und dann ist beim ersten Fehlgriff das Geschrei groß. Investiert mal sinnvoll!
Gruß Martin.
30 Antworten
Servus,
Ich habe als Privatperson gekauft. Abseits besagter Äußerungen per Mail und mir gegenüber im Gespräch (nicht beweisbar) haben wir (der Händler und ich) den Fahrzeugzustand detailliert aufgeschrieben und unterschrieben.
. Selbstredend steht dort nichts über Durchrostungen im Rahmen/Fahrgastzelle. Weiterhin nur "Kunde hat Wagen probegefahren und besichtigt".Zusätzlich kommt im Vertrag eine Klausel, die besagt, dass ein solch altes Auto folgende Sachen aufweisen KANN....dann eine lange Liste mit ungefähr allem, was ein Auto an Mängeln haben kann.
(A) steht dort "kann", (B) ist das doch sehr allgemein gehalten und (c) steht auch nichts von Durchrostungen dort.
Zugesichert hat der Privatmann daher in dem Sinne nichts, eher seine Haftung ausgeschlossen und abstrakt alle möglichen Fehler genannt.
Ich werde euren Rat befolgen und direkt mit einem Anwalt sprechen bzw das Auto zur Fachwerkstatt für besagten Oldtimer geben (dort könnte ich auch HU machen lassen). Mir läuft ein wenig die Zeit weg, da ich für mehrere Wochen in die USA muss. Aber der Anwalt wird mir sagen, wie zeitlich vorzugehen ist.
Ich halte euch auf dem laufenden und nochmals vielen Dank!
Ich würde ja keinen neuen TÜV machen.... Die legen Dir die Kiste still und dann kannst Du den nicht mal mehr ohne Kurzzeitkennzeichen bewegen.
Das selbständige Beweisverfahren ist da viel sinnvoller.
Hast Du denn nu ne Rechtsschutz oder nicht?
Sorry vergessen, keine Rechtsschutz. Aber gegeben den potentiellen Streitwert, wäre das ein Weg den ich bereit wäre zu gehen. Mal abwarten, Termin mit dem Experten habe ich gemacht. Wagen geht wahrscheinlich noch die nächsten Tage zu ihm.
Gute Info bzgl TÜV!
Wenn Du keine Rechtsschutz hast, mach kein selbständiges Beweisverfahren. Kostet zuviel Geld. Die Beweisfrage ist im Hauptsacheprozeß zu klären, wenn das Fahrzeug bis dahin nicht verändert wird.
Daher Auto in die Werkstatt. Istzustand von dort beschreiben und dokumentieren lassen. Keine Veränderungen vornehmen und Zeugen besorgen, die die Nicht-Veränderung bestätigen.
Dann Verkäufer und Händler zur Nachbesserung auffordern unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung. Dann Rücktritt vom Vertrag erklären und den Vertrag rückabwickeln....
Wenn nix klappt: Klage!
Die Kiste ist dann weg......
Willste die behalten, dann wirste wohl bei nem Schadenersatzanspruch landen....
Geht es um ne Corvette? oder was fürn Plastikbomber?
Beste Grüße aus Wuppertal
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So
Und nu noch ne Ansage:
Hier turnen tausend Freaks rum, die kein Problem haben für vierstellige Summen ne Motorpberholung durchzuführen oder sich Bastelbuden anzuschaffen. Aber nur die wenigsten schaffen es sich ne Rechtsschutz zuzulegen. Gibt's z.B. Für unter 100 im Jahr und deckt sogar fahrzeugkäufe mit allem drum und dran ab. Und dann ist beim ersten Fehlgriff das Geschrei groß. Investiert mal sinnvoll!
Gruß Martin.
Vielen Dank für die Hilfe! Viel mehr Feedback hier als ich ursprünglich erwartet habe !
Der Fachmann kam gestern noch vorbei und hat sie mit in die Werkstatt genommen. Hat mich zusammengefaltet (mit Recht 🙂 ).
Nun ja, mit der Rechtsschutz ist es wie mit jeder Versicherung. Ich versuche mit Versicherungen nur extreme Fälle abzusichern: erwerbslosigkeit, Krankheit etc.
Ein Verlust in Höhe des Kaufpreises wäre ärgerlich, würde aber nichts fundamentales ändern.
Hoffe daher, dass es nicht wie ein Aufschrei gewirkt hat. In meinem Fall ist es eher die Frage von Gerechtigkeit bzw. die Inkaufnahme, dass ich unwissend mit einem defekten Rahmen durch die Gegend fahre. Wenn ich davon ausgehe, dass der Händler wusste, was er verkauft.
Der Hinweis auf die RSV war eigentlich an alle hier Tätigen gerichtet. Für kleines Geld kann man sich vor Kosten von mehreren Tausend Euro für Beweisverfahren und Klage schützen, aber nur die wenigsten machen es, weil die hundert Euro irgendwie nicht ins Verhältnis zu den Aufwendungen für die Bastelbuden gestellt werden....
Dir wünsche ich viel Glück und gute rechtliche Unterstützung
Zitat:
@Schroes schrieb am 24. Februar 2016 um 10:42:04 Uhr:
Der Hinweis auf die RSV war eigentlich an alle hier Tätigen gerichtet. Für kleines Geld kann man sich vor Kosten von mehreren Tausend Euro für Beweisverfahren und Klage schützen, aber nur die wenigsten machen es, weil die hundert Euro irgendwie nicht ins Verhältnis zu den Aufwendungen für die Bastelbuden gestellt werden....
Dir wünsche ich viel Glück und gute rechtliche Unterstützung
🙄
bei der RSV ist doch nur sicher,dass die eine Erstberatung,die Betonung liegt auf Erst und dann Beratung bezahlen.Dann wird der Sachverhalt von den eigenen Leuten auf Erfolgsquote in einem Verfahren geprüft.
Und wenn diese Quote nicht relativ sicher ist ( zu gewinnen ),wars das dann mit "Leistung".😁
Zitat:
@Schroes schrieb am 24. Februar 2016 um 12:06:52 Uhr:
Quatsch
Lies mal die Versicherungsbedingungen
jo kenn ich 😁😁
Zitat:
Ich würde ja keinen neuen TÜV machen.... Die legen Dir die Kiste still und dann kannst Du den nicht mal mehr ohne Kurzzeitkennzeichen bewegen.
Das ist n guter Einwand.
Einfach ohne Kennzeichen zum TÜV stellen, Brief hinlegen und sagen, "ist nicht zugelassen" und fertig...
Was das Thema Rechtsschutz angeht, man kann es mit den Überversicherungen auch übertreiben...
Die nächste Frage ist ja, ob man dass nicht doch "repariert" bekommt, im Zweifelsfalle die Richtlinien etwas ausdehnen und was hinterher keiner mehr sieht...
Ist ja kein 40 Tonnen Benzintransporter...
Kurzes Update: der Experte hat es gecheckt. Hätte so niemals den TÜV bekommen dürfen. Reparaturkosten sind ein hoher vierstelliger Betrag (also doch niedriger als gedacht!). Der Rahmen ist nicht komplett fertig, man wird nur Teile tauschen müssen.
Dann wende dich doch an die Organisation welche die falsche HU ausgestellt hat.
Wenn du da nicht weiter kommst, auch kein Problem, denn die Organisationen sind in hoheitlichem Auftrag tätig.
Wenn die Scheisse bauen, haftet das jeweilige Bundesland (Staatshaftungsvertrag, vgl. OLG Hamm, 11 U 112/08, DAR 2010,138)
Ich würde persönlich die Prüforganisation ansprechen und wenn da nix läuft, meine Forderung gegen das Land stellen. Da die idr. sehr lange zum bearbeiten brauchen, könnte die Forderung fällig sein -und unbestritten- und damit Aufrechnungsfähig und dann würde ich das dem Land von meiner KFZ und Umsatzsteuer abziehen :d
Dann haben die Sport *g*
Werde die Idee einbringen. Sache liegt beim Anwalt für Verbraucherrecht, Fachmann für Gebrauchtwagenkauf. Mal abwarten, was er meint.
Da ich gute Tipps bekommen habe, kurz wie es weiterging: Mit Verkäufer außergerichtlich geeinigt.
Der Anwalt hat die Auffassung vertreten, dass der Verkäufer aufgrund der von ihm ausgeführten Arbeiten (Entfernung der Innenausstattung war hierfür notwendig) die massiven Rostprobleme am Scheibenrahmen verschwiegen hat.
Hat mich am Ende gut Geld gekostet, aber habe auch keine Verkaufsanzeigen vom Verkäufer mehr gesehen.
Zwischenzeitlich habe ich ein anderes US Car gekauft. Exzellenter Zustand 🙂 Dort habe ich deutlich unter Marktwert gezahlt. Mal hat man Glück, mal Pech.
Viele Grüße