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Ohne Kennzeichen

Themenstarteram 15. Januar 2015 um 10:27

Hallo zusammen,

das ominöse Autohaus in unserer Umgebung rangiert die Fahrzeuge vom Ausstellungsplatz und der Werkstatt, die nur über die Hauptstraße zu erreichen ist, ständig ohne irgendwelche Kennzeichen.

Dazu werden die Autos vom Ausstellungsplatz teilweiße zur Hälfte über den Gehweg und der Hauptstraße in die Werkstätten gefahren. Danach wieder auf gleichem Weg zurück auf den Ausstellungsplatz.

Da dieser Bereich in einer Kurve liegt ist es schon öfter vorgekommen, wenn ich da lang fahre, daß mir die Autos auf meiner Spur (halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße) entgegenkamen und mir nichts anderes übrig blieb als auszuweichen oder stark abzubremsen.

Jetzt die Frage:

Dürfen Autos, die im öffentlichen Verkehrsraum sich bewegen einfach so "ohne" angebrachte Kennzeichen mal kurz 50 mtr. so halb über die Straße/Gehweg vom Ausstellungsplatz zur Werkstatt und andersherum fahren, und dazu auf der eigentlichen Fahrspur noch gegen den Verkehrsfluß teilnehmen ?

Ich warte eigentlich jeden Tag darauf, bis es hier mal kracht.

Beste Antwort im Thema

Du hast doch schonmal so einen Thread eröffnet:(:(:(

LEBEN UND LEBEN LASSEN

Wenn er das nächste Mal ein Auto ohne Kennzeichen bewegt und das nicht im Vorgarten bei dir Passiert, dann hol dir doch erstmal ein Heißgetränk und reg dich nicht drüber auf.

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Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 15. Januar 2015 um 16:18:55 Uhr:

Gesetze gelten für ALLE oder GAR KEINEN aber nicht mal so und mal so. Ich dürfte meine Fahrzeuge auch nicht ohne Kennzeichen bewegen. Was meinst du wohl was passiert, wenn mich dabei die Polizei erwischt?

Geht es Dir um das Ausladen im Halteverbot oder um das Fahren der Neuwagen ohne Kennzeichen? Halteverbot: ok, das wird da ja nicht ohne Grund eingerichtet sein. Aber sich wegen ein paar Metern Fahrt von entladenen Neuwagen auf öffentlicher Straße aufregen, würde mir nicht einfallen. Ist übrigens gängige Praxis, viele Autohäuser haben einen zu kleinen Hof um den Transporter da rein rangieren zu lassen. Dann steht er halt auf der Straße...

so lange die Autos versichert sind und der Halterstatus nachvollziehbar ist der Sinn einer Zulassung doch in vollem Umfang erfüllt. Warum sollte es da also keine Sonderregelungen geben?

Schon mal etwas von Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 STVZO bzw. § 47 FZV gehört?

Demnach ist es rechtens.

Themenstarteram 15. Januar 2015 um 17:10

Zitat:

@pico24229 schrieb am 15. Januar 2015 um 11:54:23 Uhr:

Du hast doch schonmal so einen Thread eröffnet:(:(:(

LEBEN UND LEBEN LASSEN

Wenn er das nächste Mal ein Auto ohne Kennzeichen bewegt und das nicht im Vorgarten bei dir Passiert, dann hol dir doch erstmal ein Heißgetränk und reg dich nicht drüber auf.

Prima, auf solch einen Beitrag habe ich nicht lange warten müssen.

ich fahre auf der besagten Straße auch zu mir nach Hause.

Wenn dann so einer in mich reinfährt hab ich als Geschädigter die Rennerei, nur weil die Herren zu faul sind kurz ein Kennzeichen dran zu machen.

Dann ist es nichts mehr mit Heißgetränk und entspannt zurücklehnen.

Themenstarteram 15. Januar 2015 um 17:19

Zitat:

@trouble01 schrieb am 15. Januar 2015 um 18:12:35 Uhr:

Die müssen kein Kennzeichen dran machen. Mal das über Dir gelesen?

Natürlich, aber nur wenn die Ausnahmegenehmigung dann auch vorliegt.

Auf dem halben Gehweg/Straße gegen die Fahrtrichtung zu fahren ist auch mit Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt.

Wenn ich 1+1 jetzt zusammenzähle haben die gar keine Ausnahmegenehmigung, oder wie kann man einem das erklären das man gegen die Fahrtrichtung auf der halben Gehweg/Straßenseite fährt wenn eine solche Ausnahmegenehmigung vorhanden wäre ?!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Januar 2015 um 18:19:58 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 15. Januar 2015 um 18:12:35 Uhr:

Die müssen kein Kennzeichen dran machen. Mal das über Dir gelesen?

Natürlich, aber nur wenn die Ausnahmegenehmigung dann auch vorliegt.

Auf dem halben Gehweg/Straße gegen die Fahrtrichtung zu fahren ist auch mit Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt.

Wenn ich 1+1 jetzt zusammenzähle haben die gar keine Ausnahmegenehmigung, oder wie kann man einem das erklären das man gegen die Fahrtrichtung auf der halben Gehweg/Straßenseite fährt wenn eine solche Ausnahmegenehmigung vorhanden wäre ?!

Da nützt das Heissgetränk auch nix mehr.....

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Januar 2015 um 16:41:20 Uhr:

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 15. Januar 2015 um 16:18:55 Uhr:

Gesetze gelten für ALLE oder GAR KEINEN aber nicht mal so und mal so. Ich dürfte meine Fahrzeuge auch nicht ohne Kennzeichen bewegen. Was meinst du wohl was passiert, wenn mich dabei die Polizei erwischt?

Geht es Dir um das Ausladen im Halteverbot oder um das Fahren der Neuwagen ohne Kennzeichen? Halteverbot: ok, das wird da ja nicht ohne Grund eingerichtet sein. Aber sich wegen ein paar Metern Fahrt von entladenen Neuwagen auf öffentlicher Straße aufregen, würde mir nicht einfallen. Ist übrigens gängige Praxis, viele Autohäuser haben einen zu kleinen Hof um den Transporter da rein rangieren zu lassen. Dann steht er halt auf der Straße...

Da fällt mir doch gerade ein, dass auch für Ümzüge öfter eine Halteverbotszone beantragt werden kann.

Dieses Halteverbot vor dem Autohaus wurde möglicherweise für den Autotransporter der ja immer wieder kommt eingerichtet.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 15. Januar 2015 um 11:46:46 Uhr:

Auch nicht angemeldete Fahrzeuge mit HU dürfen nicht auf die Straße, weder fahrend noch stehend. Keine Zulassung, keine Teilnahme am Straßenverkehr, in keiner Form. Ist doch eigentlich ganz einfach.

Nö; ein Autohändler hat hier eine ungeschriebene, grundsätzliche Ausnahmegenehmigung, sofern er "nur" öffentlichen Grund quert, um von einem eigenen Grundstück zum nächsten eigenen Grundstück zu gelangen. Freilich sind nicht verkehrsbedingte Zwischenstops ausgeschlossen.

Man darf bitte die Kirche im Dorf belassen.

@Wauhoo, dafür dann mal bitte eine Quelle.

Das Ding heißt Ausnahmegenehmigung. D.h. Ausnahme von einer grundsätzlichen, für alle gültigen Regelung.

Ungeschrieben gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht.

Eine grundsätzliche AG aufgrund der Ausübung eines Gewerbes gibt es ebensowenig. Würde damit auch gegen das GG verstoßen,wenn ein Berufszweig einem anderen höher gestellt wird.

Das AH hat eine grundsätzliche AG, das Abschleppunternehmen bekommt keine?

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 15. Januar 2015 um 13:08:57 Uhr:

Bei uns gibt es ein Autohaus gegenüber der Polizei und der LKW mit Neuwagen steht regelmäßig im absoluten Haltverbot, um die Neuwagen vom LKW über die öffentliche Straße zum Autohaus zu bewegen. Da sagt (leider) auch niemand etwas.

Dann zeige doch den Fahrer vom LKW an, wenn Du damit ein Problem hast. Aber selbst keine Anzeige machen, jedoch über andere aufregen, weil sie exakt das Selbe wie du machen, ... irgendwie merkwürdig.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Januar 2015 um 18:19:58 Uhr:

Auf dem halben Gehweg/Straße gegen die Fahrtrichtung zu fahren ist auch mit Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt.

Fahrfehler, die der Fahrer macht, sind Fahrfehler die der Fahrer macht, haben nichts mit Autohaus, Werkstatt, roter Nummer oder einer eventuell existierenden Ausnahmegenehmigung von der Montage des RK bei "unmittelbaren Verbringungsfahrten" zu tun.

 

Zitat:

Wenn ich 1+1 jetzt zusammenzähle

Und wenn ein Firmenwagenfahrer bei Kirschgrün über die Ampel rauscht, addierst Du dann auch irgendwas von Siemens oder dem Pizzabäcker dazu? Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun, dass man es addieren könnte?

Themenstarteram 15. Januar 2015 um 22:09

Zitat:

@Roadwin [url=http://www.motor-talk.de/.../ohne-kennzeichen-t5177023.html?...]

Und wenn ein Firmenwagenfahrer bei Kirschgrün über die Ampel rauscht, addierst Du dann auch irgendwas von Siemens oder dem Pizzabäcker dazu? Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun, dass man es addieren könnte?

Mathe scheint wohl nicht die Stärke zu sein !

Im Grund genommen ist doch egal wer das Auto fährt. Fakt ist, warum bewegen die Mitarbeiter die Autos zur Hälfte auf dem Gehweg und zur anderen Hälfte auf der Straße und im zurück von der Werkstatt zum Ausstellungsgelände sogar noch gegen die Fahrtrichtung.

Wenn doch eine Ausnahmeregel vorliegen sollte und man damit offiziell die Straße benützen dürfte ?

Und da ergibt 1+1 = Keine Ausnahmegenehmigung vorhanden.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 15. Januar 2015 um 18:44:45 Uhr:

Nö; ein Autohändler hat hier eine ungeschriebene, grundsätzliche Ausnahmegenehmigung, sofern er "nur" öffentlichen Grund quert, um von einem eigenen Grundstück zum nächsten eigenen Grundstück zu gelangen.

Unfug,

es gibt keine ungeschriebene, grundsätzlich Ausnahmegenehmigung. Die Gesetze gelten für jeden gleich und dazu gehören auch (wie bereits genannt) §70 STVZO,. §47 FZV, §46 StVO, §74 FEV, ...

Jeder, wie zB. auch ein Autohaus, kann jedwede Ausnahmegenehmigung beantragen. Antrag mit entsprechender Begründung stellen, der wird geprüft und dann erteilt oder mit Auflagen erteilt oder abgelehnt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Januar 2015 um 23:09:58 Uhr:

Mathe scheint wohl nicht die Stärke zu sein !

Reicht für den Kram, um über den Tag zu kommen.

 

Zitat:

Im Grund genommen ist doch egal wer das Auto fährt. Fakt ist, warum bewegen die Mitarbeiter die Autos zur Hälfte auf dem Gehweg und zur anderen Hälfte auf der Straße und im zurück von der Werkstatt zum Ausstellungsgelände sogar noch gegen die Fahrtrichtung.

Fakt ist, dass ein Fahrer so merkwürdig fährt, dass damit einen Verstoß gegen die StVO begangen wird. Frag ihn doch, warum.

Oder filme, photographiere, ... den, rufe die Polizei und lass die das abklären.

 

Zitat:

Und da ergibt 1+1 = Keine Ausnahmegenehmigung vorhanden.

Wozu rechnen, wenn man a) überhaupt nicht rechnen braucht, b) sich verrechnen kann, es c) Leute gibt, deren Aufgabe es ist und ich dafür bezahle, dass sie das völlig korrekt "berechnen", und d) man selbst noch so viel richtig oder falsch rechnen kann wie man will und es nichts an diesem Verhalten verändern wird?

Das sind grob geschätzt acht Gründe, warum ich hier nicht rechne, sondern zum Handy greifen würde, wenn es mich stört.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 15. Januar 2015 um 13:08:57 Uhr:

Bei uns gibt es ein Autohaus gegenüber der Polizei und der LKW mit Neuwagen steht regelmäßig im absoluten Haltverbot, um die Neuwagen vom LKW über die öffentliche Straße zum Autohaus zu bewegen. Da sagt (leider) auch niemand etwas.

Aber dann wollen die Leute ein Autochen vom Händler haben, damit sie sich künstlich aufregen können, wenn der Händler das bekommt, was der Kunde und auch Forist zum Nutzen und Aufregen benötigt.

Wenn man sonst keine Sorgen hat....

lächerlich. (damit ist nicht der zitierte Poster gemeint, sonder dieses Thema)

 

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