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Ohne Kennzeichen fahren

Tag Leute, mir ist zu Ohren gekommen, das Fahren ohne vorderes Kennzeichen nur eine kleine Geldstrafe und keine Punkte nach sich zieht. Stimmt das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 2. Januar 2015 um 07:42:12 Uhr:


Warum Leute sonst - sogar ganz ohne - Kennzeichen fahren? Oftmals liegt es tatsächlich an Zeit- oder Geldmangel. Neues prägen lassen und dranschrauben ist nicht. So viel ich weiß, muss man das alte als verlorengegangen oder gestohlen (weiß man es?) melden und darf dann durch den kompletten Zulassungsprozess samt Zeit- und Kostenaufwand, neue Schilder. Na wunderbar...

Sorry, aber wenn jemand finanziell oder zeitlich nicht in der Lage ist sein Auto in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten hat er in einem Auto nichts verloren.

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Zitat:

@Roadwin schrieb am 1. Januar 2015 um 21:35:07 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 1. Januar 2015 um 20:48:56 Uhr:


aber dem fraglichen Vanquish-Fahrer hätte das kaum geholfen
Ich vermute, es war ein DB5 gemeint

http://www.007james.com/gadgets/aston_martin_db5.php

Ich glaube, Creeper45 ging es weniger um die Nummer 007 des MI6, als um die Nummer 11 des BVB... 😉

Bisher wurde hier immer nur die OWi-Seite betrachtet, aber nach §22 StVG begeht auch derjenige die Straftat des Kennzeichenmissbrauchs (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; zwei Punke falls ein Fahrverbot angeordnet wird, sogar drei Punkte falls die FE entzogen wird), der in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug angebrachte Kennzeichen beseitigt.

In welchen Fällen würde denn hier die Straftat vorgeworfen, und wann bliebe es bei der OWi?

Interessant. War mir gar nicht bewusst. Danke für den Hinweis.

Ich denke mal, ein genauer Blick auf den Gesetzestext beantwortet die Frage:

Zitat:

Wer in rechtswidriger Absicht ... das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

Der Unterschied ist die "rechtswidrige Absicht". Ist diese vorhanden, ist es die Straftat. Wenn nicht, ist es bloß die OWi.

Also:

Mir fällt das Kennzeichen irgendwie ab, und ich kümmere mich nicht unverzüglich darum, es wieder zu befestigen, sondern fahre einfach weiter, weil es mir zu doof ist, das Kennzeichen wieder dranzumachen oder ich keine Zeit habe oder was auch immer. Oder ich fahre, nachdem mir jemand das Kennzeichen gestohlen hat*. Oder ich merke noch nicht mal, dass das Kennzeichen fehlt. Oder ich liebe mein Auto so sehr, dass ich das Blech nicht durch Bohrlöcher fürs Nummernschild verunstalten will => OWi.

Hingegen:

Ich schraube es ab, damit ich ungestraft das Gesetz brechen kann (darunter fällt alles von zu schnellem Fahren bis Banküberfall) => Straftat.

Natürlich muss diese "rechtswidrige Absicht" auch nachgewiesen werden. Das ist vllt nicht ganz einfach, wenn man abgesehen vom Fahren ohne Kennzeichen noch keiner rechtswidrigen Tat überführt wurde. Glauben die Behörden den Beweis nicht führen zu können, wird es dementsprechend bei einer OWi bleiben.

Verlassen würd ich mich darauf aber nicht, die Polizei ist erfahrungsgemäß nicht so dumm, wie manche Schlaumeier das gerne hätten.

(* = Sowas sollte man natürlich sofort der Polizei melden. Tut man das, kann es sein, dass die Polizei einen auffordert, mit dem kennzeichenlosen Auto vorbeizukommen. Das darf man dann auch. Allerdings braucht man diese Aufforderung/Einladung, BEVOR man sich auf den Weg macht.)

In München gibt es einen Ferrari, der hat das vordere Kennzeichen nur lose hinter der Windschutzscheibe auf dem Armaturenbrett liegen. Wie gut man das erkenen kann, kann sich jeder denken. Aber ein Schelm ist, wer böses dabei denkt.

Warum Leute sonst - sogar ganz ohne - Kennzeichen fahren? Oftmals liegt es tatsächlich an Zeit- oder Geldmangel. Neues prägen lassen und dranschrauben ist nicht. So viel ich weiß, muss man das alte als verlorengegangen oder gestohlen (weiß man es?) melden und darf dann durch den kompletten Zulassungsprozess samt Zeit- und Kostenaufwand, neue Schilder. Na wunderbar...

Natürlich denkt sich jeder, was denn das für ein Idiot ist, gar ein Verbrecher, der ohne Kennzeichen fährt, aber auch aufgrund der einfachen Erkennbarkeit, ist es doch in aller Regeln nur für vielleicht einen Tag, bis man eben dem Chef verklickern konnte, dass man am nächsten Tag nun wirklich eine Stunde später anfangen muss. Manchmal ist es eben doch nicht so einfach.

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Zitat:

@einsdreivier schrieb am 2. Januar 2015 um 07:42:12 Uhr:


Warum Leute sonst - sogar ganz ohne - Kennzeichen fahren? Oftmals liegt es tatsächlich an Zeit- oder Geldmangel. Neues prägen lassen und dranschrauben ist nicht. So viel ich weiß, muss man das alte als verlorengegangen oder gestohlen (weiß man es?) melden und darf dann durch den kompletten Zulassungsprozess samt Zeit- und Kostenaufwand, neue Schilder. Na wunderbar...

Sorry, aber wenn jemand finanziell oder zeitlich nicht in der Lage ist sein Auto in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten hat er in einem Auto nichts verloren.

Zitat:

@elbarto336 schrieb am 1. Januar 2015 um 07:23:29 Uhr:


Tag Leute, mir ist zu Ohren gekommen, das Fahren ohne vorderes Kennzeichen nur eine kleine Geldstrafe und keine Punkte nach sich zieht. Stimmt das?

Hallo TE,

der § 10 FZV sagt aus, das, wie und wo Kennzeichenschilder bei einem zugelassenen Fahrzeug anzubringen sind. Im Bezug auf diesen § 10 FZV hat Tecci6N Dir die Antwort gegeben.

Du willst wissen, dass wenn man ohne forderes Kennzeichen fährt, Punkte und eine Greldstrafe erhält ? Das findet sich im Bußgeldkatalog wieder, den findest Du hier im Internet.

Meine Antwort zu diesem Fall, findest Du hier auch schon. hk_do hat diesbezüglich Dir eine gute Antwort geliefert. Für mich wäre die Frage, ob hier ein Vorsatz vorliegt ggf. schon beantwortet. So wie Du Dich anstellst, wird es sichlich keine Schwierigkeit für die Ordnungsbehörden (Polizei u. Bußgeldstelle) sein, Dir einen Vorsatz zu belegen. Dann wäre das auch keine Entscheidung mehr der Bußgeldstelle, dann entscheidet der Staatsanwalt. Ob dieser es mit meinem Strafbefehl erledigt, oder es durch einen Richter entscheiden lässt, liegt dann bei ihm.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 2. Januar 2015 um 07:42:12 Uhr:


In München gibt es einen Ferrari, der hat das vordere Kennzeichen nur lose hinter der Windschutzscheibe auf dem Armaturenbrett liegen. Wie gut man das erkenen kann, kann sich jeder denken. Aber ein Schelm ist, wer böses dabei denkt.

Bei der heutigen Fototechnik ist das kein Problem. Bei meinem Arbeitskollegen hat man das Fahrzezg sofort an der Feinstaubplakette erkannt. Das Foto, was einem mit der Post geschickt wird ist einfach nur miserabel (sparsam) abgedruckt.

Außerdem ist das hintere Kennzeichen das wichtige. Denn was sieht man, wenn das Fahrzeug bei einer Fahrerflucht weg fährt? 😉 Ich persönlich fahre bei einen meiner drei Fahrzeuge schon seit Jahren ohne vorderem Kennzeichen. Anhand der Signatur dürfte man erkennen, welches dies ist.

Ich sehe schon, ich muss meinen Beitrag relativieren:

Ich weiß nicht, warum das Kennzeichen des Ferrari hinter der Windschutzscheibe liegt. Womöglich will er die Front nicht verunstalten, womöglich sind noch keine Löcher gebohrt und er will den Wagen somit nicht "beschädigen". Dass die Intention (meine Annahme: wenn´s blitzt unleserlich) nicht unbedingt das Ergebnis widerspiegelt, auch logisch.

Worauf ich auch noch hinaus wollte: Wenn ein PKW einen Tag ohne vorderes Kennzeichen fährt, sehe ich da keinen Schwerverbrecher und ja, mancheiner merkt es nicht gleich oder muss eben wirklich in die Arbeit, kann das nicht sofort erledigen. Dass das nicht sein darf... ich wollte nur aufzeigen, dass es sich nicht damit erledigt hat, dass man sich mal eben ein neues prägen lässt.

PS/Edit:

Aktuell quietschen bei meinem Wagen die vorderen Bremsklötze. Nervt mich auch tierisch, wenn das bei anderen der Fall ist - lasst die Mistdinger fetten - gleich erledigt, kostet nicht die Welt! So, jetzt hat es mich erwischt... da aber beim Reifenwechsel die Tragbilder und der Verschleiß top waren, muss das jetzt bis zum Kundendienst warten.

Gleiches bei einem PKW ohne Kennzeichen, wenn mir meines gestohlen würde. Ich stelle den Wagen deshalb nicht auf Privatgelände und fahre mit dem Taxi zur Zulassungsstelle/Polizei. Nein, dann "muss" ich eben mal in den sauren Apfel beißen und so fahren, würde wohl ein Blatt Papier mit meiner Nummer versehen und vorne in die Scheibe reinhängen, auch wenn mich andere deshalb als Schwerverbrecher ansehen und mir das sehr sehr peinlich wäre.

Dass man den Verlust natürlich sofort meldet, auch klar.

http://www.aachener-zeitung.de/.../...-bei-kennzeichenverlust-1.594607

Zitat:

Gleiches bei einem PKW ohne Kennzeichen, wenn mir meines gestohlen würde. Ich stelle den Wagen deshalb nicht auf Privatgelände und fahre mit dem Taxi zur Zulassungsstelle/Polizei. Nein, dann "muss" ich eben mal in den sauren Apfel beißen und so fahren, würde wohl ein Blatt Papier mit meiner Nummer versehen und vorne in die Scheibe reinhängen, auch wenn mich andere deshalb als Schwerverbrecher ansehen und mir das sehr sehr peinlich wäre.

Dass man den Verlust natürlich sofort meldet, auch klar.

http://www.aachener-zeitung.de/.../...-bei-kennzeichenverlust-1.594607

Wenn du den Verlust der Kennzeichen erstmal telefonisch bei der Polizei meldest, kann dir die Polizei auch die Genehmigung geben, mit deinem kennzeichenlosen Auto vorbeizukommen (und anschließend sofort zur Zulassungsstelle zu fahren). Genau so ist es bei meine Vater gelaufen, als eines Morgens an seinem Auto das hintere Kennzeichen fehlte.

Die Polizei wird niemals dazu raten, ohne Kennzeichen zu fahren. Sie kann dafür auch keine Genehmigung in irgendeiner Weise erteilen. Was sie sagen kann ist, dass es in diesem Fall wohl nicht geahndet wird, wenn man trotzdem angehalten werden sollte. Die Polizei rät niemandem zu einer OWi...

Mag sein. Ist vom Ergebnis her aber das gleiche.

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