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Ohne Abgasgutachten ins Ausland ?!?

Themenstarteram 5. Juli 2007 um 18:34

Hallo zusammen,

nach einer Woche Umbauzeit ist wohl morgen mein Vectra endlich fertig und ich könnte diesen abholen.

Da aber dann das Abgasgutachten noch nicht vorliegt möchte ich eigentlich gar nicht mit dem Wagen fahren.

Immerhin hat dieser ja offiziell keine Betriebserlaubnis?!?

Am nächsten Wochenende wollten wir eigentlich mit dem Wagen in den Urlaub fahren.

Es gibt auch kein alternatives Fahrzeug welches unseren Wohnwagen ziehen könnte.

Da ich jetzt aber nicht daran glaube das wir das Abgasgutachten bis dahin bekommen würde ich ja dann ohne ABE durch die Gegend ziehen.

Wie sehen das z.B. die Niederländer (da soll es hingehen) wenn man dort mit einer Gasanlage ohne Gutachten unterwegs ist?

Ja, ich weiß, wann wird man schon mal angehalten. Aber wie es der Teufel will...

Welche Unterlagen kann mir der Umrüster ausstellen mit denen meine Betriebserlaubnis zumindest nicht erlischt oder plausibel der Zustand des Fahrzeugs erklärt wird?

TÜV und AU hat der Wagen natürlich grade frisch bekommen, das wäre also nicht das Problem...

Ich möchte ja schon mal mit meinem neuen (gebrauchten) ein bisschen durch die Gegend fahren damit wir uns aneinander gewöhnen können.

Einen schönen Gruß,

Michael

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23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von FoFo1-Fahrer

Wenn Du es schon schwarz auf weiß hast, dass Dein Auto einen schweren Mangel hat(te), wie kommst Du dann auf die Idee, dass es im Zweifelsfall ein Vorteil für Dich wäre? Das sehe ich eher als großen Nachteil an!

Mein Umrüster sagte das. Außerdem hätte ich somit bei einer Kontrolle beweisen können, das dass Auto schon beim TÜV vorgeführt wurde. Ich weiß, im Falle eines Unfalls hätte die Versicherung das Geld von mir wieder geholt. Aber was sollte ich machen, außer den Umrüster jede Woche zu nerven? Das Auto stehen lassen, und die 35km (einfache Fahrt) zur Arbeit laufen?

Aber es ist ja zum Glück alles gut gegangen.

Themenstarteram 6. Juli 2007 um 19:01

Da wir unseren Vectra heute nicht geholt haben - den Termin habe ich auf morgen verlegt, da passt es uns besser - habe ich jetzt wieder Zeit und lese mich die ganze Zeit noch so durch alle möglichen Themen.

Wenn der Vectra also beim TÜV vorgestellt wurde und ich die Unterlagen habe das dieses so gewesen ist - reicht das zunächst aus um meine Betriebserlaubnis zu behalten?

Alles andere würde mir nur Probleme machen, da unser Omega verkauft ist und ich keine Lust habe ab Montag mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren (sind satte 30km).

Irgendwie ist das echt mist...

Gruß Michael

Muß mich nun auch mit einer Frage einschalten, da Ihr mich unsicher gemacht habt.

Ich habe gar kein Abgasgutachten (glaube ich zumindest). Ich hatte zwar ein Gutachten vom TÜV über den Einbau, bin damit zum Straßenverkehrsamt gegangen und die haben die Gasanlage in die Papiere eingetragen. Glaube, habe auch eine neue Schlüsselnummer erhalten. Auf jeden Fall gab es neue Papiere, bei denen unter Kraftstoffart nun "Benzin/Flüssiggas" steht.

Nun frage ich mich, ob ich das Abgasgutachten mit mir führen muß?

also ich warte auch noch auf mein abgasgutachten. aber wenn in deinem schein steht das du mit gas/benzin fährst dann ist das in ordnung. das ist ja der punkt weswegen die be erlischt. ich habe nur eine vorläufige abnahme vom tüv und eine tel.nr. mit unterschrifft vom tüv futzzi für die polizei falls die mal fragen. ansonsten sch*** drauf. allerding kannste auch echt pech bei sowas haben. wenns kommt, dann kommts. :D :D

am 7. Juli 2007 um 5:33

Hi,

bei mir war es ähnlich, aber ich hatte vom TÜV die negativ bescheinigung und lt.aussage TÜV max. 6Wochen Zeit das Abgasgutachten nachzureichen, ist inzwischen geschehen.

Mit der neg. Abnahme blieb die BE erhalten

Gruss Sascha56 aus Berlin

Irgendwie will das auch nicht in meine Rübe rein, warum man ein AGG nicht zur Abnahme gleich dazu bekommt.

Ich habe zB in meinem Fall auch schon lange Zeit vorher den Termin beim Umrüster angekündigt, und der meinte, es dauere immer 10 bis 14 Tage und da ist nix dran zu machen.

Und da der schon die Hamburger Polizei anscheinend so vom Hof geschickt hat und die nix gesagt haben, juckt mich die Zeit von 10 Tagen nicht groß. Da fahr ich halt das Auto vom Umrüster nach Hause in die Garage (das ist schließlich noch erlaubt= Fahrt zur Abnahme bzw. Eintragung am "selben" Tag) oder wenn, dann gondel ich nur im Radius von 10 km um meinen Wohnort...

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von heddi

Nun frage ich mich, ob ich das Abgasgutachten mit mir führen muß?

Nee, wenn du die Anlage in den Papieren stehen hast, ist alles ok.

Also sich wegen der Versicherung in die Hose zu machen ist wirklich arm. Klar können die _versuchen_ mit dem Argument einer erloschenen Betriebserlaubnis Leistungen zu verringern. Aber die schaffen es mit ganz hoher Sicherheit nicht.

Denn solange der Umbau nicht ursächlich für den Unfall sein kann, können die nichts. Eine Gasanlage verändert das Fahrverhalten nicht, ändert nicht die Leistung oder pfuscht am Fahrwerk rum. Hättest du dir ein Sportfahrwerk von Ebay eingebaut und fliegst damit in einem Alleinunfall aus der Kurve - das gibt definitiv Ärger mit der eigenen Vollkasko. Fliegt dir durch austretendes Gas (theoretisch) was um die Ohren oder fackelt deine Karre spontan ab, so wären die Vollkasko auch leistungsfrei. Fährt dir jemand zu 100% rein, was hat das mit deiner Versicherung zu tun? Da zahlt die Haftpflicht des Unfallverursachers und die kommt nicht raus.

am 11. Juli 2007 um 0:56

Irgendwie ist es aber sehr fahrlässig vom Umrüster...

Er könnte die Gasanlage einfach nicht in Betrieb nehmen und gut ist... Den Rails die Magnetschalter abzuziehen sollte nicht das Prob sein.. Dann die Anlage ohne Gas und Strom und gut ist mit der ABE... so als ob nix wäre...

Wäre halt ein Urlaub mit Benzin... Aber sicher ohne Ärger...

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