Ohhh man helft mir!!
Mein Vater hat grad aus dem Urlaub angerufen. Er war mit meinem Vectra unterwegs. Resultat: TOTALSCHADEN
Ich weiß nur das er nicht Schuld ist und der Vectra Totalschaden. Mir gehts grad echt bescheiden.
85 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von c2w
hoffentlich war das auto auch ausreichend versichtert.
sprich du bist nich als alleinfahrer eingetragen. sonst
ist alle unschuld für die katz
Warum dies? Wenn der Vater am Unfall zu 100%
nicht schuldist, dann tritt die eigene Versicherung überhaupt nicht in Erscheinung, die Art der Versicherung ist somit vollkommen unwichtig. Davon abgesehen hat meine Versicherung mir mitgeteilt, daß es dann zu Einzelfallentscheidungen kommt, meist in etwa so:
die Versicherung übernimmt zwar den Schaden, aber der Versicherungsnehmer darf für die Dauer der
gesamtenbisherigen Laufzeit die Differenz in der Prämie nachzahlen. Absurd (fürs laufende Jahr könnte ich ja noch verstehen, aber so...), aber Realität. Auf der anderen Seite kriegt man für den Punkt "eigene Garage" mal gerade 13 Euro oder so Ersparnis. Bei den heutigen Garagenmieten ein schlechter Witz...
Was man allerdings nicht machen sollte:
Die Autos von Mutter und Tochter beide auf die Mutter anmelden, selbstverständlich aus Geiz-ist-geil-Gründen mit der Mutter als alleiniger Fahrerin, dann mit beiden Autos in Urlaub fahren, und die Mutter fährt dann der Tochter hintendrauf. Da möchte ich bei sein, wie man das der Versicherung erklärt...
Zitat:
Original geschrieben von c2w
son blödsin... ohne versicherungsschutz gibts ohne zu zucken die teilschuld.
Hast Du für dieses leichtfertige "Blödsinn" auch handfeste Belege/Nachweise, z.B. in Form von Gerichtsurteilen? Nur, weil man sich nicht an "Alleinfahrer" hält, verliert man noch lange nicht den Versicherungsschutz, jedenfalls haben Versicherungen das auch auf mehrfache Frage am Telefon verneint (vor kurzem, ich habe mein aktuelles Auto erst seit Ende Dezember). Dann würde auch jeder, der "Garage vorhanden" angibt und sein Auto dennoch auf der Straße abstellt, ohne Versicherungsschutz herumfahren. Den Versicherungsschutz verliert man, wenn man unzulässige Manipulationen am Fahrzeug vornimmt, aber auch das nicht uneingeschränkt. Ich bezweifle stark, daß eine Versicherung Dir bei einem unverschuldeten Unfall eine Teilschuld anlasten kann, wenn Du LED-Tachobeleuchtung ("nicht für den Straßenverkehr im Bereich der StVO zugelassen"😉 einbaust, die nicht erlaubt ist. Es muß immer noch ein Kausalzusammenhang vorhanden sein, und bei einem unverschuldeten Unfall mit einem uneingeschränkt fahrtüchtigen Fahrer mit Führerschein (wie ich es beim OP mal annehme) dürfte der nur sehr schwer herbeizukonstruieren sein.
Versicherungsrecht ist mit Sicherheit nicht unkompliziert, aber das ist nun wirklich unlogisch. Eine Schuld oder nicht-Schuld hängt nicht vom Versicherungsvertrag ab, sondern vom Verhalten. Und die Pozilei wird (auch wenn ihre Aussage letztendlich nicht entscheidend ist) wohl kaum eine Schuldverteilung 90:10 aussprechen, nachdem sie die Fahrzeugführer nach ihren Versicherungsverträgen befragt hat.
Dirk
Hi Tordi!
Oh mann, komm her und lass dich mal drücken.
Tut mir echt leid.
Die ganze Arbeit soll umsonst gewesen sein? So ein Mist.
Vielleicht ist ja noch irgendwas zu retten.
Ich drück dir ganz fest die Daumen.
Wenn ich dir irgendwie helfen kann, meine Nummer hast du ja.
Gruß Marc
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ich habs bereits durch... ein fahrer der nicht fahren darf und sich daran hält kann in keinen unfall verwickelt sein. so wars bei mir.und mir wurde auch empfohlen keinen einspruch einzulegen
Danke für die aufbauenden Worte. Mein Vater stand wohl in Traunstein an der Ampel als ihm eine Frau ungebremst hintendrauf ist. Mein Vater meinte ich solle mich sofort nach was neuem umsehen. Und wenn er das sagt ist es wohl auch so. Der Vectra kommt wohl nichmehr hier her.
von mir natürlich auch mein tiefstes beileid, aber wie schon oft geschrieben, es war "nur ein auto" - und kein mensch der zu schaden kam.... bin auch der meinung das du wieder einen guten "neuen" finden wirst...
christian
Zitat:
Original geschrieben von c2w
ich habs bereits durch... ein fahrer der nicht fahren darf und sich daran hält kann in keinen unfall verwickelt sein. so wars bei mir.und mir wurde auch empfohlen keinen einspruch einzulegen
Deine Erklärung beschreibt etwas vollkommen anderes:
"ein Fahrer, der nicht fahren darf". Davon war nicht die Rede. Es war die Rede von Versicherungsverträgen mit "Alleinfahrer-Klausel", also einem Fahrzeughalter, der nicht fahren lassen darf. Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied! Da "darf" ein anderer Fahrer natürlich fahren, wenn er einen Führerschein hat, denn ob ich ein Fahrzeug führen darf, hängt allein von Führerschein ab. Ob die Versicherung mit dem Versicherungsnehmer irgendwelche Einschränkungen verabredet, ist mir als Fahrer bzw. meiner grundsätzlichen Fahrerlaubnis erstmal egal. Mir wurde z.B. auch regelmäßig bestätigt, daß z.B. in Notfällen (ich brech mir im Urlaub ein Bein) auch ein Dritter fahren darf. Ich weiß ja nicht, wer Dir das empfohlen hat, aber mit der vagen Aussage da oben klingt das so, als ob es sich da jemand verdammt einfach gemacht hat. Es gibt mittlerweile die abstrusesten Einschränkungen (kein Fahrer unter 23 und wasweissich), daß ändert bei einem
unverschuldetenUnfall aber nichts am "Tathergang". Laut Deiner knappen Aussage könnte Dir ja auch eine Mitschuld angerechnet werden, wenn Du einen Versicherungsvertrag "Garage" hast und dann bei Aldi aufm Parkplatz stehst, oder wenn Du "Garage" hast, Dein Auto auf einem Autotransporter steht und dieser dann verunfallt. Da könnte man auch mit der Begründung kommen "ein Auto, welches nicht transportiert wird, sondern in der Garage steht, kann auch nicht in einen Unfall verwickelt werden -> Mitschuld!".
Eine Versicherung kann mit Deinem Argument vielleicht die eigene Leistung verweigern, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht. Aber das mit diesem Argument die (fremde) Versicherung des gegnerischen Unfallverursachers die Zahlung einschränken kann, klingt ziemlich absurd. Ich kenne keinen Versicherungsvertrag, in welchem Leistung vom gegnerischen Versicherer abhängig gemacht wird. Mit der gleichen Begründung könnte die Versicherung des Unfallverursachers dann ja die Zahlung ganz einstellen, wenn der schuldlose Unfallgegner gar nicht versichert ist.
Deine o.g. Begründung klingt mir zu leicht hergeholt und, ehrlich gesagt, nicht wirklich nachvollziehbar.
Meiner Meinung nach hast Du sowohl eine schlechte Versicherung als auch miesen anwaltlichen Beistand gehabt, zumindest bei den Fakten, die Du hier nennst. Belassen wir es dabei, was besseres wird hier sowieso nicht bei rumkommen.
Dirk
Zitat:
Original geschrieben von BMWTordi
Danke für die aufbauenden Worte. Mein Vater stand wohl in Traunstein an der Ampel als ihm eine Frau ungebremst hintendrauf ist. Mein Vater meinte ich solle mich sofort nach was neuem umsehen. Und wenn er das sagt ist es wohl auch so. Der Vectra kommt wohl nichmehr hier her.
moin, moin!
ich denke, das meiste wurde schon gesagt. dem schließe ich mich jetzt einfach mal an.
würde den wagen aber auf jeden fall nach hause holen. denn wenn er hinten kaputt ist, müsste er ja vorne noch okay sein.
der ADAC macht so sammeltransporte. damit hat mein bruder seinen astra auch schonmal nach hause bringen lassen. dauert dann halt nur schonmal 2 wochen.
wobei du sicherlich überlegen musst, ob du dir nochmal die mühe machen willst, ein halbes auto umzubauen... und ob du nochmal vectra b fahren willst.
ich drück dir die daumen für ein großzügiges gutachten! 😉
gruß
andy
@dirk11
deiner aussage nach zu urteilen ist der betrag als nicht alleinfahrer nur so zum spass höher.danke.jetz habe
es auch ich verstanden.wer dann mal haftpflicht abmelden
da ja nichts passiert solang ich keinen unfall verschulde
Zitat:
Original geschrieben von c2w
deiner aussage nach zu urteilen ist der betrag als nicht alleinfahrer nur so zum spass höher.danke.jetz habe
es auch ich verstanden.wer dann mal haftpflicht abmelden
da ja nichts passiert solang ich keinen unfall verschulde
Kann es sein, daß Du ein klein wenig beleidigt bist? Es geht doch hier um einen
fremdverschuldetenUnfall! Seit wann kann man das
Fremdverschuldeneinschränken, weil der
unschuldigeUnfallbeteiligte einen Versicherungstarif mit Sondervereinbarung hat? Das, was Du da beschrieben hast, ist doch vollkommen absurd, denk' da doch mal drüber nach! Um es mal anschaulich zu beschreiben:
Wenn ich einen Vertrag mit meiner Versicherung eingehe, daß ich 30% weniger bezahlen muß, wenn ich demnächst nur noch mit pinken Socken fahre, und dann werde ich unverschuldet in einen Unfall verwickelt (unverschuldet=der Gegner ist Schuld und muss die Folgen tragen, anders ausgedrückt:
ich habe nichts falsch gemacht), bei welchem durch Zufall herauskommt, daß ich gerade keine pinken Socken getragen habe, dann bin ich aufgrunddessen auf einmal mit einer Teilschuld regreßpflichtig!? Das ist doch totaler Blödsinn!
Eine Versicherung schließt man ab, um eigenes Fehlverhalten (oder das des Fahrzeugführers) abzusichern, nicht um sich vor den übrigen Verkehrsteilnehmern zu versichern (dafür haben die dann wieder eine Versicherung). Insofern kann eine Versicherung sicherlich die zu zahlende Summe bei Dir wieder einfordern, wenn Du entgegen einem abgeschlossenen Vertrag, in welchem Du allein als Fahrzeugführer stehst, jemand anderen hast fahren lassen. Dazu muß es aber erstmal zum Versicherungsfall kommen, soll heißen: Deine Versicherung muß erstmal zahlungspflichtig werden, sprich, das Verhalten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr muß schuldhaft gewesen sein, mit noch anderen Worten: derjenige, den Du hast fahren lassen, ist Unfallverursacher! Wenn er das nicht ist, tritt Deine Versicherung gar nicht erst in Aktion. Was ist daran nur unverständlich?
Dirk
Tach,
Ich habe mir mal die ganze sache durchgelesen, und muß in der Sache mit der Versicherung "Dirk11" völlig recht geben und das was
"c2w" schreibt , kann ich gar nicht nachvollziehen.
@BMW-Tordi
Schon schade sowas, aber sei froh das keiner zu schaden gekommen ist. Ein neuer Vectra ist schnell gefunden. Kopf hoch das wird schon wieder.
Gruß
Danke nochmal. Hört doch auf euch wegen so nem bischen Versicherrungskram aufzuregen. Wahrscheinlich wird mein neuer nichtmehr aus dem Hause Opel sein. Ich Argumentiere mal so:
Der Vectra ist sehr schön. Ich hätte gern einen stärkeren Motor als jetzt. Der 2.2 16V ist mir aber zu teuer und der 2.5 V6 ist mir zu empfindlich.
Es wird wohl ein 523i oder ein Audi A4 1.8 T. Aber nur wenn ich dann trotzdem noch aufs MT Treffen kommen darf.
Zitat:
Original geschrieben von BMWTordi
Der Vectra ist sehr schön. Ich hätte gern einen stärkeren Motor als jetzt. Der 2.2 16V ist mir aber zu teuer und der 2.5 V6 ist mir zu empfindlich.
Es wird wohl ein 523i oder ein Audi A4 1.8 T. Aber nur wenn ich dann trotzdem noch aufs MT Treffen kommen darf.
Hmm. Soo teuer ist ein Z22SE auch wieder nicht, nur leider eher schwierig zu bekommen, so zumindest mein Eindruck. Das mit dem V6 stimmt wohl - ich wollte eigentlich auch nen V6 haben, nach dem, was man so in den Foren liest, bin ich aber froh, doch einen 2,2l gekauft zu haben.
Ob Du mit nem BMW oder Audi besser fährst, sei mal dahingestellt. Ein 5er ist doch erstmal relativ schwer, oder? Und ein A4 - tut mir leid, aber der erscheint mir vom Innenraum her eher noch kleiner als ein Vectra-B, der käme mir nicht ins Haus.
Dirk