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Offtopic: Glasschaden durch Unfallhielfeleistung :-(

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 5:13

Offtopic: Glasschaden durch Unfallhilfeleistung :-(

 

Guten Morgen liebe Community,

ich hätte da mal eine Frage der anderen Art!

Gestern beobachtete ich auf der Autobahn einen Unfall direkt vor mir. Als rechtschaffender Bürger, hielt ich sofort an und habe die Unfallstelle abgesichert und den Fahrer betreut. Nachdem klar war, dass es sich nur um einen Blechschaden (Gott sei Dank) handelte und wir auf die Polizei bzw. Abschleppdienst warteten, ist durch herumliegende / aufgewirbelte Steine/Trümmer meine Heckscheibe zerborsten ;-(

Nach Rücksprache mit meinem Versicherungsagent, hieß es, dass ich zwar vollkommen korrekt gehandelt habe, doch dass ich vermutlich auf meinem Schaden sitzen bleibe und selbst dafür auf kommen müsste. Nun zu meiner Frage: Ist euch schon ähnliches passiert bzw. hat jemand Informationen, wie ich doch noch meinen "Auslagen" zurück erstattet bekomme.

Für Tipps wäre ich dankbar!

Gruß Schralle, der etwas frustriert über die vermeintliche Rechtslage ist ;-)

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15 Antworten
am 29. Juni 2005 um 5:27

das ist ja mal ein dicker hund...

da hilft man bei nem unfall, was ja auch gut und richtig ist, und danach wird man gef...t......

echt ne sauerei sowas !

Unschöne Sache das Ganze!

Jedoch würde ich bei der Versicherung der Unfallgegner doch einmal nachhaken, wie der Stand der Dinge aussieht. Du bist ja gewissermaßen am Unfall beteiligt gewesen! Hier würde ich auf Kulanz des Versicherers hoffen!

Einen Versuch ist es ja wert.

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 6:10

Tja, dumme Sache, doch in erster Linie bin ich froh, dass dem Fahrer ausser einem kleinen Schock nichts passiert ist.

Die Hoffung stirbt zu letzt, und ich hoffe wirklich auf Kulanz der Versicherung des "Verursachers", wobei in meinem Fall der Verursacher nicht wirklich feststeht, da sich mein Schaden nicht in direktem Zusammenhang mit dem eigentlichen Unfall steht ;-(

Naja, jetzt bekommt mein Signum halt eine neue Heckscheibe.

Gruss

und vielleicht zeigen sich Versicherungen ja doch kulant ;-)

am 29. Juni 2005 um 6:33

Wie ist denn die Begründung deiner Versicherung? Ich bin davon ausgegangen das Glasschaden immer durch die Haftpflicht oder TK ? abgedeckt ist - wobei du deine Selbstbeteiligung zu zahlen hast. Hinsichtlich dieser wie oben gesagt evtl. an die Versicherung des Verursachers herantreten.

am 29. Juni 2005 um 6:50

Hallo Schralle,

am schnellsten und einfachsten geht es über deine Teilkasko, wenn es nur ein Glasschaden ist. Auf die Weise bekommst du am schnellsten und ohne viel Zeitaufwand dein Geld. Warum deine Heckscheibe kaputtgegangen ist, ist zweitrangig, den Glasbruch ist versichert, egal durch was er hervorgerufen wird. Die ggf. vorhandene Selbstbeteiligung würde ich beim Versicherer des Unfallverursachers (Kfz-Haftpflicht) zurück fordern. Oder, wenn du den Wagen erkannt hast, der über das Teil gefahren ist, bei Diesem. Erst Kostenvoranschlag für die Heckscheibe erstellen lassen, zu deinem Versicherer schicken, bzw. besser gleich danach anrufen ob auf Basis des Kostenvoranschlages repariert werden kann.

Alles andere kostet m.E. zu viel Zeit und Geld.

Gruß Mc.Star

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 6:50

Hallo Diko22,

klar zahlt meine Teilkasko, aber den Selbstbehalt von 150,-€ trage ich!

Sorry, wenn dies missverständlich war/ist.

Zu meinem Glück bin ich ADAC Plus-Mitglied und habe von denn jetzt einen Leihwagen (kostenlos). Sonst hätte ich auch noch Arbeitsausfall......

Gruss Schralle

am 29. Juni 2005 um 9:04

Ich hatte mal einen Steinschlag der sich dann zu einem Riss entwickelte.

Die Reparatur wurde durch eine Firma xy (Name weiss ich nicht mehr) vorgenommen (austausch der Scheibe) und die haben auch direkt mit der Versicherung abgerechnet.

Fazit: Trotz Selbstbeteiligung kein Cent an mir hängengeblieben.

Dann wurde mir die Seitenscheibe eingeschlagen und hier musste ich dann die Kosten, bis auf 50 cent, selbst tragen.

Hier griff dann die Selbstbeteiligung.

Mein Rat: Suche in den Zeitungsanzeigen nach einer Firma die damit wirbt die Kosten voll über die Versicherung abzurechnen. Evtl. klappt das wie bei bei meinem ersten Beispiel.

Weshalb und Warum es beim ersten geklappt hat, ist mir bis heut ein Rätsel.

 

EDIT: Hab mal gestöbert und folgendes gefunden:

http://www.midago.de/lexikon/kfzversicherung.htm

Glasschaden

Es ist von der jeweiligen Versicherung abhängig, ob jeder Glasschaden, oder eventuell auch nur die Windschutzscheibe des Fahrzeuges, ohne die Anrechnung einer Selbstbeteiligung, repariert wird.

am 29. Juni 2005 um 9:25

@ GTS Hawk

Steinschlag = Teilkasko

Die Firma, die du meinst ist sicher CarGlass. Hier gilt ein Abkommen zwischen den Versicherern und CarGlass, sodass keine SB fällig wird. Das Reparieren kommt den Versicherer günstiger als der Austausch!

Sowie ich das gelesen habe ist die Heckscheibe aber total im A.... also nix mit reparieren.

Scheibe eingeschlagen (Vandalismus) = Vollkasko

sprich dein Bier. Also kommt auch die Selbstbeteiligung voll zum Tragen. Hier sollte man aber die Höherstufung nicht außer Acht lassen. Ggf. lohnt es sich den Schaden selbst zu tragen, da man durch eine Höherstufung ab dem nächsten Jahr möglicherweise im Ganzen mehr bezahlt. Versicherer rechnen das bei Bedarf aus.

Gruß Mc.Star

am 29. Juni 2005 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von mc.star

@ GTS Hawk

Steinschlag = Teilkasko

Die Firma, die du meinst ist sicher CarGlass. Hier gilt ein Abkommen zwischen den Versicherern und CarGlass, sodass keine SB fällig wird. Das Reparieren kommt den Versicherer günstiger als der Austausch!

Sowie ich das gelesen habe ist die Heckscheibe aber total im A.... also nix mit reparieren.

Scheibe eingeschlagen (Vandalismus) = Vollkasko

sprich dein Bier. Also kommt auch die Selbstbeteiligung voll zum Tragen. Hier sollte man aber die Höherstufung nicht außer Acht lassen. Ggf. lohnt es sich den Schaden selbst zu tragen, da man durch eine Höherstufung ab dem nächsten Jahr möglicherweise im Ganzen mehr bezahlt. Versicherer rechnen das bei Bedarf aus.

Gruß Mc.Star

CarGlas war es definitiv nicht, da war ich mit der Seitenscheibe.

Und die Frontscheibe wurde auch nicht nur repariert, sie wurde durch eine "Neue" ersetzt.

Daher sollte er unbedingt prüfen:

Selbstbeteiligung bei Glasschäden?

Selbstbeteiligung nicht bei Windschutzscheiben, sonst ja?

Einfach die Versicherung befragen

oder

ne clevere Werkstatt finden

@ mc.star

Dein Hinweis bezüglich der eingeschlagenen Scheibe ist so leider nicht richtig. Hier braucht man nicht auf die Vollakso zurückgreifen, da unabhängig davon wer der Verursacher ist, bei einem Glasschaden generell die Teilkasko den Schaden entschädigt. Folglich wird auch keine Rückstufung im Schadensfeiheitsrabatt der Vollkasko vorgenommen.

Gruß cheffekwh

Zitat:

Original geschrieben von GTS Hawk

Mein Rat: Suche in den Zeitungsanzeigen nach einer Firma die damit wirbt die Kosten voll über die Versicherung abzurechnen. Evtl. klappt das wie bei bei meinem ersten Beispiel.

Glaub ich nicht, dass jemand damit wirbt, die Scheibe ohne Kosten für den Fahrzeugeigner auszutauschen. Immerhin ist das Versicherungsbetrug.

 

Gruß Wolfgang

am 29. Juni 2005 um 12:41

hallo

da du als ersthelfer am unfallort warst bist du gegen persönliche schäden gesetzlich abgesichert....

hast du der polizei das gesagt ?? hast du den schaden bei ihr gemeldet in diesem zusammenhang ???

das wäre wichtig da in diesem fall die versicherung des veursachers einspringt... die polizei müsste dir das aber genauer erklärenkönnen

 

nocheinmal : wer als ersthelfer bei der ausübung einen schaden erleidet sei es kleidung egene verletzung usw bekommt diese ersetzt

Servus schralle,

ich weiss von einem Fall, da ist ein Unfallhelfer lediglich nach einer Massenkarambolage zu der Unfallstelle gekommen hat sein Fahrzeug abgestellt und hat sich an den Ersthilfemaßnahmen beteiligt.

Im Anschluss wurden seine persönlichen Daten von der Polizei aufgenommen. Wochen später bekam er Post von seiner Versicherung, das diese in einem sogenannten Aufrechnungsverfahren (Abdeckung bei Großschäden über Rückversicherungen) für die Schäden der am Unfall Beteiligten in Leistung treten wird.

Zwar wurde seine Police nicht belastet aber in Leistung trat seine Versicherung dennoch, obwohl er lediglich sekundär Beteiligter war.

Vielleicht gibt es da in Richtung der Versicherung des Verunfallten für dich auch einen ähnlichen Durchsatz. Eine Probe wärs allemal wert!

So Long!

PW

Zitat:

Original geschrieben von thutmosis

hallo

da du als ersthelfer am unfallort warst bist du gegen persönliche schäden gesetzlich abgesichert....

hast du der polizei das gesagt ?? hast du den schaden bei ihr gemeldet in diesem zusammenhang ???

das wäre wichtig da in diesem fall die versicherung des veursachers einspringt... die polizei müsste dir das aber genauer erklärenkönnen

 

nocheinmal : wer als ersthelfer bei der ausübung einen schaden erleidet sei es kleidung egene verletzung usw bekommt diese ersetzt

Korrekt

Auch das Teil das Dir die Scheibe zerstört hat, ist ja von einem dieser Fahrzeuge.

Du Hast auf jeden Fall richtig gehandelt...ich bezweifle, das Du auf Deinen Schaden sitzen bleiben würdest

MfG

W!ldsau

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