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Offizielle Werkstatt-Massnahme: Batterie-Modul-Tausch

Audi Q4 FZ
Themenstarteram 27. April 2023 um 6:35

Wer kennt oder hat die von Audi "befohlene" Werkstatt-Massnahme des Batterie-Modul-Tausches bereits hinter sich?

Im Zuge des Reifenwechsels heute morgen, wurde ich darüber informiert, dass ich meinen Q4 50 SUV, produziert im Dezember 2021, 3 Tage in die Werkstatt zu bringen habe zwecks eines von Audi hinterlegten Austausches einer oder mehreren Batterie-Modulen (in der Hochvolt-Batterie).

Diese Massnahme begründet Audi mit Qualitätsmängel einiger Module ohne Sicherheitsrelevanz. Es sind wohl nicht alle Fahrzeuge betroffen.

Kleiner Fun-Fact: Ich musste unterschreiben, dass auf meinen Wunsch diese Massnahme nicht unmittelbar erfolgt. Dabei habe ich (und die Werkstatt) gar keine andere Wahl. Aus offensichtlichen Gründen braucht es hierzu Spezialwerkzeug, welches derzeit aber nur an wenigen Standorten (in meinem Fall in der Schweiz) vorhanden ist. Diese sind zudem generisch für alle Fahrzeuge der Volkswagen Gruppe, was wiederum bedeutet, dass diese Umbau-Slots auf sämtliche Fahrzeuge verteilt werden. In der Schweiz kriegen Sie einige wenige zusätzliche Werkzeuge aus Ungarn aufgrund der Fahrzeugmenge, welche im Verkehr sind.

Meine Module werden Ende Juli 2023 ausgetauscht.

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15 Antworten

Den Wisch hätte ich bestimmt nicht unterzeichnet, wenn der Grund für die Terminverschiebung nicht Dein Wunsch ist, sondern der Händler / Audi die Servicemassnahme nicht durchführen können. So trägst Du nun das Risiko, wenn in dieser Zeit ein Schaden entsteht, der auf den nicht durchgeführten Zellenwechsel zurückgeführt werden kann. Mein Standpunkt hierzu wäre (und wird vermutlich sein, den unser Q4 wird höchstwahrscheinlich aufgrund des Bauzeitraums auch betroffen sein): Die Suche einer Lösung ist Sache von Audi bzw. dem Händler - entweder sie tragen das Risiko, wenn sie derzeit die Massnahme nicht durchführen können, oder man stellt ihnen die Kiste auf den Hof und sie stellen ein fahrtüchtiges Ersatzfahrzeug bereit, bis der Wechsel durchgeführt wurde.

Eine solche Maßnahme muss nicht zwangsläufig jedes Fahrzeug aus dem Bauzeitraum betreffen. Ist doch okay, wenn funktional eingeschränkte Module ausgetauscht werden.

Warum unterschreiben und nicht auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bestehen? Ich würde mir einen Audi E-Tron 55 geben lassen und garantiert keinen Verbrenner. Ich würde darauf bestehen!

Ich könnte mir vorstellen, dass nur Fahrzeuge mit Beanstandung bei der Audi-Maßnahme Batteriecheck betroffen sind. Diese Überprüfung wurde bei meinem vor ein paar Wochen durchgeführt und war angeblich ohne Mangel. Meiner wurde 07/21 gebaut und 09/21 ausgeliefert.

Zitat:

@P4trick schrieb am 27. April 2023 um 10:04:35 Uhr:

Warum unterschreiben und nicht auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bestehen? Ich würde mir einen Audi E-Tron 55 geben lassen und garantiert keinen Verbrenner. Ich würde darauf bestehen!

Verlangen kannst Du viel. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hast Du nicht.

Vor allem bei einer präventiven Maßnahme kann ich zu dieser Forderungsdenke nur den Kopf schütteln. Auch wenn die Unterschrift so dargestellt etwas merkwürdig ist.

Im Zentrum meiner Kritik steht, dass der Kollege eine Erklärung unterzeichnen musste, dass es sein ausdrücklicher Wunsch sei, die Massnahme nicht durchführen zu lassen, wenn doch eigentlich der Händler die treibende Kraft dahinter ist, dass die Massnahme nicht durchgeführt wird.

Entweder es ist schlicht egal, wann man die Massnahme durchführt, dann muss aber auch nicht unterschrieben werden, dass man selber die sofortige Durchführung nicht wolle, oder aber die Massnahme ist derart dringend, dass sie sofort durchgeführt werden muss und wer das nicht tut, muss eine diesbezügliche Erklärung abgeben, dann soll aber nicht der Händler oder Audi das verzögernde Element sein, sondern Lösungen liefern. Das hat nichts mit "Forderungshaltung" zu tun, aber wenn der Händler "fordert", dass unterzeichnet wird, dass man die Massnahme nicht durchführen lassen wolle, dann scheint es ja wohl einen Grund zu geben, warum er einen solchen Persilschein möchte.

Ich meinte eher den Kommentar von P4trick und nicht dich.

Mein Q4 50 geht am 02.05. für 5 Tage in die Werkstatt für diese Maßnahme. Ersatz wird gestellt. In der EMail dazu vor 3 Wochen stand, dass der Fehler zum Totausfall führen kann. Zum Glück stand keine Autobahnfahrt an, einen Ausfall auf der linken Spur möchte ich nicht erleben.

Zitat:

@sleepydienst schrieb am 27. April 2023 um 13:08:21 Uhr:

Ich meinte eher den Kommentar von P4trick und nicht dich.

Die Sachlage ist die: Da liegt ein Fehler vor der eine Garantieleistung ist und ein Fehler von Audi. Wenn jetzt der Fehler so ist, dass ich bei einer Weiterfahrt unterschreiben muss, dann nehme ich diese Risiko nicht in Kauf und strebe eine Sofortmassnahme an.

Da dies nicht geht, brauche ich einen Ersatzwagen. So weit so gut.

Ich habe 2 Reboarder mit Kleinkindern, der Audi Q3 ist dafür zu klein. Also brauche ich was grösseres. A4, Q5 oder eben der E-Tron.

Obs jetzt ein E-Tron or ein A4, Q5 wird sei dahingestellt. Aber warum sollte ich kein Anrecht auf ein vernünftiges Ersatzauto haben? Ist übrigens bei Garantiefällen sowieso vorgesehen.

Zitat:

@P4trick schrieb am 28. April 2023 um 09:37:17 Uhr:

 

Ich habe 2 Reboarder mit Kleinkindern, der Audi Q3 ist dafür zu klein.

Aus eigender Erfahrung halte ich das für nen Gerücht. In einen Q3 oder Tiguan bekommst du Problemlos 2 große Reboarder auf die Rückbank. Dazwischen passt dann allerdings höchstens ein Kind mit Sitzerhöhung, da auch schmale erwachsene durch die Abspannung und Stützfüsse nicht am Reboarder vorbei kommen.

Zitat:

@Garviel schrieb am 28. April 2023 um 11:28:39 Uhr:

Zitat:

@P4trick schrieb am 28. April 2023 um 09:37:17 Uhr:

 

Ich habe 2 Reboarder mit Kleinkindern, der Audi Q3 ist dafür zu klein.

Aus eigender Erfahrung halte ich das für nen Gerücht. In einen Q3 oder Tiguan bekommst du Problemlos 2 große Reboarder auf die Rückbank. Dazwischen passt dann allerdings höchstens ein Kind mit Sitzerhöhung, da auch schmale erwachsene durch die Abspannung und Stützfüsse nicht am Reboarder vorbei kommen.

Glaubs mir doch einfach ich hatte den Audi Q3 bereits als Ersatzwagen und unsere beiden Reboarder da drin. Ich war sehr erstaunt, dass der Innenraum so klein ist. Und ja ich habe nachgemessen da ist tatsächlich 10cm weniger Platz im Innenraum. Ich habe die Reboarder die ich habe, geht sicher mit anderen und das Lenkrad am Kinn.

Ich rede nicht von der Breite sonder vom Abstand Hinterbank bis Steuerrad.

Zitat:

@P4trick schrieb am 28. April 2023 um 09:37:17 Uhr:

Zitat:

@sleepydienst schrieb am 27. April 2023 um 13:08:21 Uhr:

Ich meinte eher den Kommentar von P4trick und nicht dich.

Die Sachlage ist die: Da liegt ein Fehler vor der eine Garantieleistung ist und ein Fehler von Audi. Wenn jetzt der Fehler so ist, dass ich bei einer Weiterfahrt unterschreiben muss, dann nehme ich diese Risiko nicht in Kauf und strebe eine Sofortmassnahme an.

Da dies nicht geht, brauche ich einen Ersatzwagen. So weit so gut.

Ich habe 2 Reboarder mit Kleinkindern, der Audi Q3 ist dafür zu klein. Also brauche ich was grösseres. A4, Q5 oder eben der E-Tron.

Obs jetzt ein E-Tron or ein A4, Q5 wird sei dahingestellt. Aber warum sollte ich kein Anrecht auf ein vernünftiges Ersatzauto haben? Ist übrigens bei Garantiefällen sowieso vorgesehen.

Wo ist das in Garantiefällen festgehalten?

Das BGB sagt da was ganz anderes. Hast Du einen Garantiefall an Deinem Handy, dann hast Du kein Anrecht auf ein Ersatzgerät während der Reparatur. Der Audi Mobilitätsservice gibt Dir auch nur das Recht auf einen Ersatzwagen, wenn Du eine Panne hast.

Die meisten Händler werden einen Kunden aus Kulanz mobil halten.

@P4trick Und schon sieht die Situation wieder ganz anders aus. Wenn es darum geht, dass du einen adäquaten Ersatz wegen der Kindersitze brauchst, dann ist die Forderung nach dem Platz nachvollziehen.

Ich versuche, solche Geschichten immer zu planen, wenn keine großen Fahrten anstehen - nur um Überraschungen zu vermeiden.

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