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Ölwechsel kurz vor Inspektion: wie sinnvoll?

VW T-Cross C1

Guten Tag zusammen.

Mein T-Cross (gekauft Nov. 21) zeigt nach 24.000 Km, dass ein Ölwechsel fällig ist.
Die erste Inspektion sollte bei 30.000 Km erfolgen.

Wie sinnvoll ist der Wechsel kurz vor der Inspektion?
Und vorallem, verliere ich die Neuwagengarantie, wenn ich mit dem Ölwechsel bis zur Inspektion warte?

30 Antworten

Also wenn in der Anzeige steht, dass der Ölwechsel fällig ist, ist bzw. war er fällig.
Bei uns wurde etwa 30 Tage vor der Fälligkeit immer wieder im KI darauf hingewiesen. Ich würde jetzt schnellstmöglich den Ölwechsel bei einem VAG-Partner durchführen lassen. Die Gründe (Garantie/Kulanz) wurden bereits angesprochen. Bei uns hat der Ölwechsel für den Crossi rund 230,-EUR gekostet. Laut Ausdruck des digitalen Servicenachweises wurden auch die Bremsbeläge+Scheiben einer Sichtprüfung unterzogen. Hat etwa eine Stunde gedauert, ich konnte auf den Wagen warten.

Zitat:

@AB. schrieb am 27. Juli 2022 um 20:42:16 Uhr:



Zitat:

@Twinni schrieb am 27. Juli 2022 um 16:23:09 Uhr:


Ein Garantiefall wurde abgelehnt? Das klingt ziemlich unglaublich, sofern nicht nachweislich etwas verpfuscht wurde. Was wurde denn genau abgelehnt?

Zylinderkopf defekt. VW veranlasst eine "Ölanlyse". Diese ergab, dass das letzte eingefüllte Öl von der von VW geforderten Norm abweicht. Fahrzeug stand noch fast zwei Jahre defekt beim Händler bis das Gericht letztendlich entschieden hat, das VW nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Beim Service jeden Cent sparen zu wollen, kann auch sehr teuer werden.

Das ist bitter, aber auch gleichzeitig logisch. Mit falschem Öl kann man richtig viel kaputt machen. Noch ein Grund dafür, die Finger ganz vom Ölwechsel zu lassen. 😉

Nun ist dafür aber ganz eindeutig derjenige verantwortlich, der das falsche Öl gewählt und eingefüllt hat; wie hier schon mehrfach gesagt. Und das Problem hätte auch - wenn auch unwahrscheinlicher Weise - bei einem VAG Partner auftauchen können. Das Ablehnen der Garantie beruht also nicht darauf, dass der Ölwechsel in einer Fremdwerkstatt durchgeführt wurde.

Werkstatt mach Ölwechsel: Datum, Kilometerstand, Ölsorte und -menge werden im Serviceheft, zumindest aber auf der Rechnung dokumentiert.

Motorschaden

VW-Ölanalyse stellt fest: falsches Öl, Ablehnung der Garantie/Kulanz.

Wer haftet nun? Einfache Frage. Und völlig unabhängig von der Art der Werkstatt.

Zitat:

@JosephConrad schrieb am 28. Juli 2022 um 12:08:59 Uhr:


Werkstatt mach Ölwechsel: Datum, Kilometerstand, Ölsorte und -menge werden im Serviceheft, zumindest aber auf der Rechnung dokumentiert.

Motorschaden

VW-Ölanalyse stellt fest: falsches Öl, Ablehnung der Garantie/Kulanz.

Wer haftet nun? Einfache Frage. Und völlig unabhängig von der Art der Werkstatt.

Wie gesagt, als Kunde, der nicht in der Vertragswerkstatt war, liegt die Beweislast beim Kunden selbst.
Wie soll ich beweisen, das die Werkstatt zwar laut Rechnung und Serviceheft das richtige Öl dokumentiert hat aber womöglich ein billiges 0-8-15 Öl eingefüllt hat? Wie kann ich beweisen, dass ich in der Zwischenzeit nicht selber den ein oder anderen Liter "falsches" Öl nachgefüllt habe? Viel Spaß dabei.....
Jeder kann sein Ölwechsel machen wo er möchte.
Ich jedenfalls fahre zumindest während der Garantiezeit nur noch in die Vertragswerkstatt und nehme auch dessen Öl.

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So einfach ist die Frage nicht. Es kommt eben genau auf die Garantiebedingungen an und das was im digitalen Serviceheft eingetragen wurde. Es gibt kein Papier-Serviceheft mehr. Bei Garantie ist die Frage welche Garantie? Neuwagengarantie, Garantieverlängerung usw. Kulanz ist eine völlig andere Sache, weil es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Selbstverständlich gibt es da Vorgaben oder Handlungsempfehlungen aber da es freiwillig ist kann der Hersteller die Vorgaben machen (z.B. nur an geraden Tagen bei weiblichen Haltern und bei zunehmendem Mond...). Man ist demnach der Entscheidung ausgeliefert und hat keinerlei Rechtsanspruch.
Ich hatte mal bei meinem Passat gerade als die Garantieverlängerung ausgelaufen war und die Lackgarantie rum war innen Rost an der Fahrertür. Für den erfolgreichen Kulanzantrag und eine Kostenneutrale Reparatur musste wirklich jede Inspektion bei VAG gemacht worden sein.
Hier stellt sich immer die Frage der Beweislast bzw. der Beweislastumkehr und dem Abwägen. Wenn ein VW älter als 4-5 Jahre ist, würde ich zur freien Werkstatt fahren. Vorher kann einem das unter Umständen auf die Füße fallen. Aber das muss ja jeder selbst entscheiden. Nur spätestens wenn es um eine freiwillige Leistung wie Kulanz geht, wird ganz genau hingeschaut. Bei Garantie braucht man mitunter eine gute RS-Versicherung um bei derartigen Fällen seine Ansprüche gegebenenfalls per Gutachten zu wahren.

Zitat:

@AB. schrieb am 28. Juli 2022 um 12:56:33 Uhr:


Wie gesagt, als Kunde, der nicht in der Vertragswerkstatt war, liegt die Beweislast beim Kunden selbst.

Das hat überhaupt nichts mit Vertragswerkstatt oder nicht zu tun. Vielleicht will VW dem Kunden das suggerieren, aber es stimmt nun mal nicht. Wenn VW das falsche Öl nimmt (was unwahrscheinlicher, aber nicht unmöglich ist), dann wird der Kunde ebenfalls nachweisen müssen, dass es genau hier passiert ist.

@Twinni
.....wie sagte meine Vertragswerkstatt, in meinem Fall Mercedes so schön. " Bei mitgebrachten Öl oder Ölwechsel in einer z.B. Freien Werkstatt behalten Sie sich das Recht vor, im Falle eines Schadens eine Analyse durchzuführen." Ich habe daraus gelernt. Mehr gibt's meinerseits auch dazu eigentlich nicht zu sagen. Irgendwie wiederhole ich mich ja ständig.....
Ich wollte auch nur meine negativen und sehr kostenspielige Erfahrungen teilen. Persönlich empfehle ich daher, während den Garantiezeit den Service penibel beim Vertragshändler einzuhalten. Dennoch kann jeder den Service etc. machen wo er will.....

Deine Vertragswerkstatt labert. Im Falle von Garantie können die analysieren bis sie schwarz werden. Völlig egal, denn ein Anspruch besteht gegenüber dem Hersteller. Die sollten sich mal nicht so wichtig nehmen, wenn sie die Kunden nicht unbedingt vertreiben wollen. Aber Mercedes ist bei mir ohnehin unten durch. Die Autos werden immer hässlicher und der Service immer arroganter. Das können inzwischen alle übrigen deutschen Fabrikate deutlich besser. 😉

Ob meine Werkstatt labert oder nicht. Ein Gericht hat entschieden, dass meine Werkstatt und Hersteller für den Schaden nicht haften muss und ich somit die A- Karte gezogen habe.

Zitat:

@AB. schrieb am 29. Juli 2022 um 06:34:16 Uhr:


Ob meine Werkstatt A labert oder nicht. Ein Gericht hat entschieden, dass meine Werkstatt B und Hersteller für den Schaden nicht haften muss und ich somit die A- Karte gezogen habe.

Jetzt bringst du aber einiges durcheinander: Werkstatt A = Mercedes und Werkstatt B = VW.

Labern tut A. Verloren hast nicht du, sondern jemand aus deiner Familie gegen B. Die beiden haben doch nichts miteinander zu tun und bei A ist doch gar kein Schaden entstanden, oder? 🙄

Wenn man sich mit den Details nicht näher beschäftigen will, ist es natürlich einfacher, alles in der Vertragswerkstatt machen zu lassen. Da gebe ich dir Recht. 😉

Zitat:

@Twinni schrieb am 29. Juli 2022 um 10:38:18 Uhr:


Jetzt bringst du aber einiges durcheinander: Werkstatt A = Mercedes und Werkstatt B = VW.

Labern tut A. Verloren hast nicht du, sondern jemand aus deiner Familie gegen B. Die beiden haben doch nichts miteinander zu tun und bei A ist doch gar kein Schaden entstanden, oder? 🙄

Da gebe ich Dir natürlich Recht. Ich will ja nicht alles "klein-Klein" -schreiben und keine Roman daraus machen und habe die Sachlage auf mich bezogen. Betroffen war natürlich mein Sohn. Es ging mir aber eher um die Sache an sich.....

Okay, also angenommen, ich würde mich für die Atu-Variante entscheide, ich mache jetzt den ölwechsel für 100 Euro und in weniger als 6k Km ist die Inspektion fällig. Da finde ich die Inspektion bei atu für 250 Euro, einschließlich ölwechsel. Ohne ölwechsel finde ich nicht. Bis jetzt dachte ich auch immer, dass ölwechsel bei der Inspektion inbegriffen ist. Vielleicht ist jetzt meine Frage bisschen eindeutiger, wie sinnvoll ist es?

Hallo,
da dein Auto noch so neu ist, würde ich keine Experimente machen, nur um ein paar € zu sparen. Mein Rat ist, fahre in deine Werkstatt und rede mit dem der an der Serviceannahme sitzt. Da kannst du alle offene Fragen abklären. Im Endeffekt legst du drauf, wenn ein Garantiefall oder ein Kulanzantrag anliegt. Wenn auch jetzt der Service bei einer freien Werkstatt wegen der vermeintlich günstigen Preise lockt. Wenn das Auto älter ist kannst du immer noch woanders hin.
Habe deswegen selbst schon Lehrgeld bezahlt und kann dir nur raten zu VW zu gehen.
Gruß
Tembmt

In der ersten Antwort, stand doch schon alles gut beschrieben.
Wenn man natürlich lieber zu ATU will...

Gruß Bodo

Zitat:

@tcross21 schrieb am 29. Juli 2022 um 12:04:17 Uhr:


Okay, also angenommen, ich würde mich für die Atu-Variante entscheide, ich mache jetzt den ölwechsel für 100 Euro und in weniger als 6k Km ist die Inspektion fällig. Da finde ich die Inspektion bei atu für 250 Euro, einschließlich ölwechsel. Ohne ölwechsel finde ich nicht. Bis jetzt dachte ich auch immer, dass ölwechsel bei der Inspektion inbegriffen ist. Vielleicht ist jetzt meine Frage bisschen eindeutiger, wie sinnvoll ist es?

Die Inspektion beinhaltet bei VW nicht automatisch einen Ölwechsel. Wenn jetzt ein Ölwechsel fällig wird, dann steht der bei der Inspektion in 6 tkm nicht nochmal an. Das wirst du nach der Rückstellung im Bordcomputer auch so sehen können.

Wie ATU hier verfährt weiß ich nicht. Die werden auf ihrer Webseite auch nicht immer jeden Einzelfall abbilden.
Da hilft nur fragen bei ATU oder VW. Aber das wurde ja oben schon geraten.

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