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Öllampe defekt, Motorschaden, wer zahlt?

Themenstarteram 3. Februar 2010 um 9:16

Moin!

Mein erstes Auto ließ mich letzte Woche im Stich. Ich gab es sofort einem KFZler un gestern kam dann Hiobsbotschaft. Kolbenfresser - 800 - 1000€ soll es kosten. Ich habe das Auto selber vor etwa einem Jahr von meiner Mutter für 1400€ gekauft und nun ist die die große Frage: Wer zahlt, bzw. lohnt sich das überhaupt noch.

Fakt ist, es hat keine Öllampe mich darauf aufmerksam gemacht, das ich scheinbar übermäßig viel Öl verliere (letztes mal vor 2 Monaten nachgefüllt, zu viel sogar).

Meine Mutter sagt, dass die Versicherung nicht zahlen würde.

Allerdings seh ich das etwas anders. Durch die defekt Öllampe konnte ich nichts wissen vom Ölverlust - folglich, ist der Kolbenfresser eine Folge diesen Defekts.

Hab ich eine Chance das bei der Versicherung zu melden oder hat das keinen Zweck?

Soweeit ich weiss, bin ich Teilkasko versichert.

Danke und Grüße,

Timm

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von teekayo2

Find ich lustig, diese überwiegend überheblichen Aussagen bei einer einfach Frage. Aber was erwartet man auch von einfachen Menschen - Die die hier größtenteils nur Mist geschrieben haben, sind doch die, die mit jeder anderen Kleinigkeit nicht klarkommen.

...

:rolleyes:

ich erklär dir mal kurz was überheblich ist:

- keine Bedienungsanleitung zulesen (und die ist EXTRA für Laien geschrieben)

- eigene Schlamperei damit kaschieren zu wollen, dass man plötzlich behauptet der STAAT es hätte regeln müssen

- die Teilnehmer hier als "einfache Menschen" zu bezeichnen. das geht gar nicht. hier sind Jungs bei die wirklich Ahnung haben!

- überheblich ist es alle Antworten als Mist zu bezeichnen, obwohl man selbst den hirnlosesten Unsinn geschrieben hat. (ich wiederhole nochmal....der STAAT ist ja schuld, weil er nicht klar geregelt hat was regelmäßiges ölprüfen bedeutet)

- überheblich ist es uns zu unterstellen (also uns einfachen Menschen) mit jeder andere Kleinigkeit nicht klar zu kommen, wenn man

a) nicht damit klargekommen ist seine drecks Versicherungsbedingungen zu lesen. (da steht nämlich für den einfachen Menschen drin was alles versichert ist!)

b) nicht damit klar gekommen ist sich die Wartungshinweise seines Fahrzeuges in der Bedienungsanleitung anzusehen (auch hier wurde der einfache Mensch als Zielgruppe definiert...)

 

ich für meinen Teil, also als einfacher Mensch, werde hier nicht mehr antworten, der TE (Atomphysiker, IQ 182, kann aber scheinbar nicht lesen) ist mir einfach zu überlegen. ich komme nicht mehr mit....:p

 

42 weitere Antworten
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Zitat:

Original geschrieben von teekayo2

Aber was erwartet man auch von einfachen Menschen

das er sich die bedienungsanleitung vom auto durchliest, in der drinnsteht, das man bei jedem tankstopp den ölstand kontrollieren sollte..... :confused:

am 3. Februar 2010 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

.....

Die Lampe ist auch nicht für den Ölstand sondern für den Öldruck

.....

ist nicht gesagt. solange uns der TE nicht verrät, was er für ein fahrzeug hat, kann man das nicht ohne weiteres behaupten.

es gibt durchaus auch ölstandskontrollen.

mal abgesehen von meinen youngtimern zeigen eigentlich alle minderölstand an. sie betteln sogar nach mehr...bitten füllen sie... :D

einzig der kaufpreis läßt einen oldie ohne ölstandsanzeige vermuten. aber mütter machen manchmal sonderpreise;)

und mal hand aufs herz- wer guckt schon jedesmal bei fahrtantritt?

ich jedenfalls nicht. alle 1000km reichen locker, um eine tendenz auszumachen.

ändert aber nichts, das der TE wohl nichts von eienr versicherung bekommen wird.;)

 

Ernsthaft (also halbwegs):

Da der Kauf erst 1 Jahr her ist - hat deine Mutter eigentlich die Gewährleistung ausgeschlossen?

am 3. Februar 2010 um 19:02

Timm, falls deine Frage wirklich ernst gemeint war. Die Antwort lautet. Nein, deine Teilkasko übernimmt nicht deinen Schaden. Den musst du aus deiner eigenen Tasche bezahlen.

Somit ist das Thema hier durch.

Zitat:

Original geschrieben von teekayo2

Find ich lustig, diese überwiegend überheblichen Aussagen bei einer einfach Frage. Aber was erwartet man auch von einfachen Menschen

Also gut:

 

Einfach Frage einfach Antwort.

 

Du möchtest wissen, was es hier von irgend einer Versicherung gibt?

 

Schwanz gibt es hier.

 

Nix nullo niente.

 

Verstanden jetzt?

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Also gut:

Einfach Frage einfach Antwort.

Du möchtest wissen, was es hier von irgend einer Versicherung gibt?

Schwanz gibt es hier.

Nix nullo niente.

Verstanden jetzt?

Jetzt muss ich aber mal eingreifen - alles FALSCH!!

Wenn der TE beispielsweise Mitglied in der ÖSSHK e.V. (Ölschadenselbsthilfe Kattenvenne) oder der UGÖGAVWW e.V. (Umlagegemeinschaft ölgeschädigter Autofahrer Wuppertal West e.V.) oder aber den Schutzbrief der WPWEYW AG (we pay what ever you want AG) hat, ist in den Statuten bzw. AGB ausdrücklich festgehalten, dass Schäden dieser Art innerhalb von 12 Stunden in 2,5 facher Höhe der eigentlichen Schadenaufwendungen an den Versicherungsnehmer bzw. das Mitglied erstattet werden.

Schönen Gruß vom Sause, der die Ahnungslosigkeit der ganzen Schreiberlinge hier nicht fassen kann...:D

am 3. Februar 2010 um 20:21

Zitat:

WPWEYW AG (we pay what ever you want AG)

die sind gut, bin ich auch schon seit jahren:D:D:D

und bei einer selbstbeteiligung von 3mio kostet die fast nix:p

Der TE hat Recht........:(

 

Ihr seit einfache Menschen........

 

sukkubus und Sause4711

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rofl....:D

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

 

 

Jetzt muss ich aber mal eingreifen - alles FALSCH!!

Wenn der TE beispielsweise Mitglied in der ÖSSHK e.V. (Ölschadenselbsthilfe Kattenvenne) oder der UGÖGAVWW e.V. (Umlagegemeinschaft ölgeschädigter Autofahrer Wuppertal West e.V.) oder aber den Schutzbrief der WPWEYW AG (we pay what ever you want AG) hat, ist in den Statuten bzw. AGB ausdrücklich festgehalten, dass Schäden dieser Art innerhalb von 12 Stunden in 2,5 facher Höhe der eigentlichen Schadenaufwendungen an den Versicherungsnehmer bzw. das Mitglied erstattet werden.

Schönen Gruß vom Sause, der die Ahnungslosigkeit der ganzen Schreiberlinge hier nicht fassen kann...:D

Endlich mal jemand mit Ahnung hier!

 

DANKE @Sause4711, dass du es diesen einfachen Menschen mal gezeigt hast!

Machst du den Führerschein mit 17 schon, dann ist der Motorschaden deiner Mühe Lohn...:)

 

Alte Bauernweisheit........:D

 

Gut wa?

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von teekayo2

Find ich lustig, diese überwiegend überheblichen Aussagen bei einer einfach Frage. Aber was erwartet man auch von einfachen Menschen - Die die hier größtenteils nur Mist geschrieben haben, sind doch die, die mit jeder anderen Kleinigkeit nicht klarkommen. Jede rhat so seine Branche, ich will mal sehen wie ihr bei mir zurecht kommen würdet. garnicht. Dafür wpür dich aber nicht solche Antworten geben, wenn mich in einem dieser Foren jemand was fragen würde, ich würde garnicht antworten.

Aber was solls, macht euch n bier auf, genießt dsds und geht raus, etwas an euren autos basteln, viel spaß :)

Dieser Beitrag spricht doch mal wieder, in jeder Hinsicht, für sich selbst!

Apropos Branche, studierst DU auf Lehramt?

Dir noch viel Spaß beim Erwachsenwerden.

eine Garantie-VERSICHERUNG könnte für den Schaden/einen Teil des Schadens einspringen.

Aber bei Privatkauf von Mutter und dem Wert des Autos und der Fragestellung des TE glaube ich nicht wirklich daran.

Zitat:

Original geschrieben von haschee

eine Garantie-VERSICHERUNG könnte für den Schaden/einen Teil des Schadens einspringen....

auch die zahlt bei einem kolbenfresser aufgrund zu niedrigem ölstand exakt 0 euro.

Zitat:

Original geschrieben von teekayo2

Find ich lustig, diese überwiegend überheblichen Aussagen bei einer einfach Frage. Aber was erwartet man auch von einfachen Menschen - Die die hier größtenteils nur Mist geschrieben haben, sind doch die, die mit jeder anderen Kleinigkeit nicht klarkommen.

...

:rolleyes:

ich erklär dir mal kurz was überheblich ist:

- keine Bedienungsanleitung zulesen (und die ist EXTRA für Laien geschrieben)

- eigene Schlamperei damit kaschieren zu wollen, dass man plötzlich behauptet der STAAT es hätte regeln müssen

- die Teilnehmer hier als "einfache Menschen" zu bezeichnen. das geht gar nicht. hier sind Jungs bei die wirklich Ahnung haben!

- überheblich ist es alle Antworten als Mist zu bezeichnen, obwohl man selbst den hirnlosesten Unsinn geschrieben hat. (ich wiederhole nochmal....der STAAT ist ja schuld, weil er nicht klar geregelt hat was regelmäßiges ölprüfen bedeutet)

- überheblich ist es uns zu unterstellen (also uns einfachen Menschen) mit jeder andere Kleinigkeit nicht klar zu kommen, wenn man

a) nicht damit klargekommen ist seine drecks Versicherungsbedingungen zu lesen. (da steht nämlich für den einfachen Menschen drin was alles versichert ist!)

b) nicht damit klar gekommen ist sich die Wartungshinweise seines Fahrzeuges in der Bedienungsanleitung anzusehen (auch hier wurde der einfache Mensch als Zielgruppe definiert...)

 

ich für meinen Teil, also als einfacher Mensch, werde hier nicht mehr antworten, der TE (Atomphysiker, IQ 182, kann aber scheinbar nicht lesen) ist mir einfach zu überlegen. ich komme nicht mehr mit....:p

 

Zitat:

Original geschrieben von heltino

ich für meinen Teil, also als einfacher Mensch, werde hier nicht mehr antworten, der TE (Atomphysiker, IQ 182, kann aber scheinbar nicht lesen) ist mir einfach zu überlegen. ich komme nicht mehr mit....:p

Na ja, mit dem Schreiben klemmt es beim TE aber auch noch gewaltig.

Lustiger weise verhält sich genau dieser Schlag junger Menschen, wenn sie mein hoffnungsvoller weiblicher Nachwuchs mal wieder anschleppt, von Angesicht zu Angesicht immer ganz anders als im großen und anonymen Internet.

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