Öffentlicher Verkehrsraum als Wartefläche für ein überlaufenes Eventgelände ?
Zum Fall:
Heute von der Autobahn runter auf die B5 (vierspurig) Richtung Berlin, keine 500 Meter gefahren steht alles ruckartig, Stau, Tendenz stark zunehmend.
Mist, wer konnte denn da wieder nicht fahren ? Es folgt eine elendig lange Kriecherei mit zeitweisem Stillstand. Plötzlich ist ein Ende des Staus sichtbar und die Ursache erkennbar.
Die Abfahrt zum Dallgower B5 DESIGNER OUTLET CENTER ist dicht, die gesamte Zufahrt (noch ca. 1 Km) bis zum Center ist dicht, das Gelände selbst ist überfüllt, alle Parkflächen und das Parkhaus voll. Aber alles wollte dort hin.
Die ganz schlauen sind natürlich, bzw. haben es versucht auf der linken Spur nach vorne zu kommen, wurden natürlich nicht von den rechts Wartenden wieder rüber gelassen, somit war die ganze Bundesstraße dicht.
Nach ca. 45 Minuten war ich durch, Gas und gesehen das sich auf der Gegenrichtung aus Berlin das selbe Drama abspielte.
2 Km gefahren, Karls Erdbeerhof, die B 5 auch dicht hier jetzt aber zum Glück mehr aus Richtung Berlin, rein optisch der ganze Erdbeerhof schon überfüllt.
Ist es überhaupt zulässig in diesem Fall eine wichtige Verkehrsader lahm zu legen ?
Nennt man so etwas Wohlstandsstau ?
Beste Antwort im Thema
Zulässig sicher nicht. Aber schuld sind diejenigen welche denken "mal eben" schnell vordrängeln und sich dann reinquetschen.
Hier bei "uns" gibt es das Problem auch zeitweise. Nur dass dann die Polizei dort steht und sich der Einkauf dann dramatisch verteuert, evtl. findet der Rückweg auch im Taxi statt.
Ansonsten ist es halt eine miese Verkehrsplannung. Es wäre da evtl. sinnvoll die Ausfahrt dicht zu machen und so den Stau aufzulösen.
Aber es bleibt das alte Problem: Mobilität ist viel zu billig, jeder kann sie sich leisten, dann passiert so was.
41 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. November 2015 um 09:27:54 Uhr:
Das war gestern eine gut ausgebaute Bundesstraße ! Halteverbot !
Wenn der Verkehr sich von einer Ausfahrt / Parkplatz / Veranstaltungsgelände oder was auch immer zurückstaut, ist das Warten und kein Halten. Und damit nicht verboten.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 2. November 2015 um 14:41:45 Uhr:
Wenn der Verkehr sich von einer Ausfahrt / Parkplatz / Veranstaltungsgelände oder was auch immer zurückstaut, ist das Warten und kein Halten. Und damit nicht verboten.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. November 2015 um 09:27:54 Uhr:
Das war gestern eine gut ausgebaute Bundesstraße ! Halteverbot !
Aber mit Sicherheit wenn noch die 2. Spur blockiert wird.
Das war ja das Übel, sonst hätten ja alle die weiter wollten die linke Spur benutzen können.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. November 2015 um 14:47:14 Uhr:
Aber mit Sicherheit wenn noch die 2. Spur blockiert wird.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 2. November 2015 um 14:41:45 Uhr:
Wenn der Verkehr sich von einer Ausfahrt / Parkplatz / Veranstaltungsgelände oder was auch immer zurückstaut, ist das Warten und kein Halten. Und damit nicht verboten.
Das war ja das Übel, sonst hätten ja alle die weiter wollten die linke Spur benutzen können.
Sicher? Ich weiß nicht, ob und wie das geregelt ist. Wenn Du am Freitag die A6 Richtung Süden fährst und am Walldorfer Kreuz auf die A5 wechseln willst, steht auf der rechten Spur manchmal auch schon 2 Kilometer vor der Abfahrt alles. Nach der Logik müsste dann ja jeder, der das nicht schnell genug kapiert und sich nicht gleich hinten anstellt, bis zur nächsten Abfahrt weiterfahren...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 2. November 2015 um 14:58:21 Uhr:
Sicher? Ich weiß nicht, ob und wie das geregelt ist. Wenn Du am Freitag die A6 Richtung Süden fährst und am Walldorfer Kreuz auf die A5 wechseln willst, steht auf der rechten Spur manchmal auch schon 2 Kilometer vor der Abfahrt alles. Nach der Logik müsste dann ja jeder, der das nicht schnell genug kapiert und sich nicht gleich hinten anstellt, bis zur nächsten Abfahrt weiterfahren...Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. November 2015 um 14:47:14 Uhr:
Aber mit Sicherheit wenn noch die 2. Spur blockiert wird.
Das war ja das Übel, sonst hätten ja alle die weiter wollten die linke Spur benutzen können.
Ja. So wäre das korrekt, oder vorher das Hirn anstrengen und sich hinten anstellen. Sonst gibts auf der A6 noch mehr Rückstau.
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Zitat:
@diezge schrieb am 2. November 2015 um 09:06:11 Uhr:
[...] Du hast alles richtig gemacht. [...]
Danke, da war ich mir eigentlich auch sicher. Nützt aber nichts, wenn man ausgesperrt wird. Egal. Lieber fahre ich eine halbe Stunde Umweg, statt eine Stunde im Stau zu stehen.
Was ich in solchen Fällen schade finde ist, dass man die Verantwortlichen der "Veranstaltung", also in diesem Fall des Outlet Centers nicht dazu zwingen kann, auf eigene Kosten eine Baumaßnahme durchzuführen, wodurch der reibungslose Fluss des Durchgangsverkehrs gewährleistet wird. Wenn sie da unbedingt ihre Hütte hinknallen wollen, dann müssen sie auch dafür sorgen, dass es genügend "Auffangmöglichkeiten" auf ihrem eigenen Gelände auch bei größtem Ansturm gibt, so dass die Straßen drum herum nicht belastet werden.
Mich regt das immer in Dortmund an der B1 auf, wenn die Leute zur Messe wollen. Die Inhaber des Messegeländes müssten dazu verdammt werden, für irgend ein System selbst aufzukommen, dass dafür sorgt dass die B1 immer frei bleibt. Und da soll mir keiner mit Platzmangel kommen, es gäbe immer noch die Möglichkeit, in die Höhe zu bauen. Wobei ich bei solchen älteren Sachen noch eher Verständnis habe. Die wurden konzipiert, als noch keiner mit dem heutigen Verkehrsaufkommen rechnen konnte.
Wenn die heute aber irgendwo ein Outlet Center hinknallen (aktuell wollen sie ja in Ratingen damit anfangen), dann müssten sie das im Voraus berücksichtigen.
Edit: Mir geht es jetzt hier nicht um besondere Veranstaltungen wie einzelne Konzerte oder Oldtimermärkte oder so, das muss man dann schon in Kauf nehmen. Aber eben um die Einkaufstempel.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. November 2015 um 14:47:14 Uhr:
[...] Aber mit Sicherheit wenn noch die 2. Spur blockiert wird.
Das war ja das Übel, sonst hätten ja alle die weiter wollten die linke Spur benutzen können.
Das ist allerdings sehr übel. Die hätten ja weiterfahren und bei Karlchen wieder wenden können. Ich wäre gleich nach Elstal reingefahren und hätte mir dort einen Parkplatz gesucht. Dann 10min Fußweg.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 2. November 2015 um 13:10:38 Uhr:
@Benzil: Aber den Führerausweis darf er dir vor Ort weg nehmen in so einem Fall. Und die Begründung ist fast immer "Unaufmerksamkeit, nicht beherrschen des Fahrezeuges, Verstoss gegen das Rücksichtsnahmegebot".
Du hast aber schon gelesen was ich mühsam geschrieben habe oder? Oder soll ich es lieber gleich sein lassen?
Zitat:
@martinde001 schrieb am 2. November 2015 um 13:10:38 Uhr:
Ob es rechtens war wird dann irgendwann in 3-12 Monaten danach entschieden, so lange ist man dann ohne FA und evtl. ist dann auch der Job weg und die ALV zahlt auch nicht, dann bist zu schnell vom "bürgerlichen" zum Sozialfall.Hier geht es halt nach dem Motto: Jeder ist so lange schuldig bis er seine Unschuld auf seine Kosten beweisen kann, hat er kein Geld ist er sowieso schuldig.
Gilt im Verkehr und fast überall, ausser bei Mördern, Kinderschändern und Politikern.
Dazu hätte ich einen brutal geheimen Tipp. Aber psssstt, nicht weitersagen, den kennen nämlich nur die wenigsten. Halte dich an das Gesetz, dann hast du auch keinen Ärger. Denn wer sich nicht dran hält, der soll nicht den anderen die Schuld geben. Denn die anderen haben dich nicht dazu gezwungen gegen das Gesetz zu verstossen.
Wie einer meiner Fahrschüler der meinte der Bauarbeiter hätte ihm doch erlaubt zu fahren, dabei aber alle Regeln ausser acht lässt und als ich ihn darauf hinweise, auf den Bauarbeiter verweist. Nur dumm das nicht der Bauarbeiter am Steuer meines Wagens sitzt....
Ich halte mich immer an die Gesetze, aber selbst dann bekommt man teils massive Probleme. Ich fahre seit einiger Zeit 100% stur nach den Verkehrsregeln ohne irgendeine Ausnahme.
Es geht dem Staat, speziell ZH, ja nicht um die Einhaltung der Gesetze sondern darum die Autofahrer abzuzocken und dies am besten indem man sie mit dem Führerschein erpresst.
Nur mal ein aktuelles Beispiel:
Mein WoMo steht genau 1,08m von der Strasse zurück, 1m wäre pflicht, mehr geht aus baulichen Gründen nicht da man uns kurz nachdem wir das Grundstück vom Staat erworben hatten zwangsweise enteignet hat um eine Lärmschutzwand zu errichten, beim Verkauf 5 Monate vorher "wusste" man angeblich noch nichts von den Plänen. Dem Herrn Polizisten passt das nicht das ein WoMo mit Firmenwerbung auf meinem EIGENTUM steht, sein Bruder hat eine ähnliche Firma die nicht mehr gu läuft seit wir eröffnet haben.
Jetzt hatte ich binnen 5 Tagen 11 Anzeigen wegen Parkens im Sichtbereich. Der Herr Polizist und sein Chef hatten entschieden die Definition von Strasse mal zu ändern und zu bestimmen dass die Strasse nun nicht mehr am Rinnstein, dort wo auch mein Grenzpunkt liegt, beginnt sondern bereits 15cm vor dem Rinnstein "Bereich des öffentlichen Interesses, benötigt für Schneeräumung usw". Somit steht das WoMo genau 7cm zu weit nach vorne was jede 10h eine Anzeige einbringt. Da wir 5 Tage nicht da waren, gab es 11mal eine Anzeige wegen Parken im Sichtbereich.
Führerschein wird deshalb Ende Woche wohl für 3 Monate entzogen werden. Gut, machen wir halt 3 Monate Ferien.
Einspruch vom Anwalt hat keine aufschiebende Wirkung, so ein schlimmer Verkehrsverbrecher muss ja bestraft werden. Führerscheinentzug kostet mich alleine ca. CHF 8.000 zzgl. Verdienstausfall. Aber egal. Morgen gehts zum RAV und dann mal schön vom Staat leben da die ja 80% meines Monatseinkommens berappen müssen. Alle Kreditversicherungen freuen sich.
Abklärungen beim Staatsanwalt nicht möglich, selbst auf Kantonsebene verweigert man die Anzeige gegen die Herrn Polizisten wegen Nötigung. Abklärung beim Bauamt wegen dem Grenzverlauf nicht möglich, nur auf Antrag mit 9!!!Monaten Wartefrist. ASTRA meldet sich nur um zu sagen dass die Polizei entscheidet bis wo die Strasse geht.
Auf Beschwerde hiess es nur: Sie sind ja Ausländer, wenn es Ihnen nicht passt können Sie ja gehen. Kein Problem, dann verlieren jetzt mal 8 CH-Familienväter ihren Job 🙂 ...und ich stelle "böhse" Ausländer zu 50% des Lohns ein. Nette Weihnachtsüberraschung.
Der Herr Polizist freut sich heute auch, wegen Nötigung haben wir ihm den Mietvertrag fristlos gekündigt da er in unserem Haus wohnt. Heute wird das Schreiben eintreffen um 9:45 mit der Post. Ich hab extra frei und freu mich auf das Theater.
Wird wohl wieder damit enden das die KESB mit der Polizei vor der Tür steht um erneut zu versuchen unsere Kinder zu entführen, wurde ja schon mal versucht nach einer Streitigkeit mit der Obrigkeit.
Ich glaub Deine Probleme mit der Obrigkeit rühren ganz woanders her... Du liebe Güte bei Euch gehts ja ab.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 3. November 2015 um 08:31:03 Uhr:
Ich glaub Deine Probleme mit der Obrigkeit rühren ganz woanders her... Du liebe Güte bei Euch gehts ja ab.
Du solltest die Beiträge von martinde001 eher als Unterhaltung oder Satire begreifen, nicht als wahre Erlebnisse...
Wenn ich mir deine Postings so durchlese und in letzter Zeit hat es ziemlich viele davon, muss ich dem hier leider zustimmen:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. November 2015 um 08:40:07 Uhr:
Du solltest die Beiträge von martinde001 eher als Unterhaltung oder Satire begreifen, nicht als wahre Erlebnisse...
Das sich der liebe Baron dazu noch nicht geäussert hat. Sind wohl gerade Schulferien und er ist mit seinen Eltern verreist.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 3. November 2015 um 07:11:04 Uhr:
Ich halte mich immer an die Gesetze, aber selbst dann bekommt man teils massive Probleme. Ich fahre seit einiger Zeit 100% stur nach den Verkehrsregeln ohne irgendeine Ausnahme.
Wer sich an die Verkehrsregeln hält, hat auch keine Probleme. Nur bezweifle ich sehr das du diese zu 100% kennst.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 3. November 2015 um 07:11:04 Uhr:
Es geht dem Staat, speziell ZH, ja nicht um die Einhaltung der Gesetze sondern darum die Autofahrer abzuzocken und dies am besten indem man sie mit dem Führerschein erpresst.
Sorry, aber ich habe lange im Kanton ZH gelebt und Arbeite seit über 15 Jahren in demselben und kann deine Aussage nicht unterschreiben. Diese Aussage hört man immer nur von Leuten die von der Polizei angehalten werden und sich über die Beschweren weil sie erwischt wurden.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 3. November 2015 um 07:11:04 Uhr:
Nur mal ein aktuelles Beispiel:Mein WoMo steht genau 1,08m von der Strasse zurück, 1m wäre pflicht,
Soll ich das so verstehen das du mit deinem WoMo das Trottoir blockierst? Denn in der Regel hat es neben der Fahrbahn und ich nehme an die meinst du, auch noch ein Trottoir. Solltest du allerdings tatsächlich Strasse meinen, dann steht das WoMo also auf deinem Eigentum?
Es gab mal einen Fall da wurde jemand beschuldigt Alkohol getrunken zu haben. Der Führerschein wurde entzogen usw. Da die Mühlen des Gesetzes leider sehr langsam mahlen, konnte sie in der Verhandlungszeit ihr Recht nicht durchsetzen, doch am Ende konnte sie es. Und da Vater Staat sehr grosszügig ist, wird sie jetzt mehr Geld auf dem Konto haben als Vorher. Ich kenne jemand der musste einen Monat in Untersuchungshaft weil er etwas miterlebt hat. Wohlgemerkt, miterlebt, nicht die Tag selber begangen. Sein Konto war nachher noch voller als vorher.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 3. November 2015 um 07:11:04 Uhr:
Führerschein wird deshalb Ende Woche wohl für 3 Monate entzogen werden. Gut, machen wir halt 3 Monate Ferien.
Führerscheinentzug kostet mich alleine ca. CHF 8.000 zzgl. Verdienstausfall.
Ah, da haben wir ihn. Auf den Führerschein angewiesen sein, aber sich nicht korrekt verhalten (scheinbar).
Aber ich bin mir ziemlich sicher das die Firma noch andere Arbeitsplätze hat als nur im Aussendienst. Ich durfte selber für einen Monat den Führerschein abgeben und meine Lohn hat darunter überhaupt nicht gelitten.
Das RAV wird dir ebenfalls nichts bezahlen oder wurde dir etwa fristlos gekündigt? Und selbst wenn, dann wirst du soviele Einstelltage haben das am Ende gar nichts kommt.
Und sich jetzt als Kleinkind zu verhalten und dem Polizisten die Wohnung kündigen, gib mir doch mal seine Adresse damit ich ihn unterstüzen kann. Mein Verwalter ist nämlich auch so ein A.. mit Ohren der meint er dürfe alles durchziehen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 2. November 2015 um 14:58:21 Uhr:
Sicher? Ich weiß nicht, ob und wie das geregelt ist. Wenn Du am Freitag die A6 Richtung Süden fährst und am Walldorfer Kreuz auf die A5 wechseln willst, steht auf der rechten Spur manchmal auch schon 2 Kilometer vor der Abfahrt alles. Nach der Logik müsste dann ja jeder, der das nicht schnell genug kapiert und sich nicht gleich hinten anstellt, bis zur nächsten Abfahrt weiterfahren...Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. November 2015 um 14:47:14 Uhr:
Aber mit Sicherheit wenn noch die 2. Spur blockiert wird.
Das war ja das Übel, sonst hätten ja alle die weiter wollten die linke Spur benutzen können.
Ich denke mal, er meint diejenigen, die mutwillig auf der zweiten Spur vor fahren und sich dann ganz vorne in die Abbiegespur einfädeln wollen, einen feuchten Kehricht auf den Verkehr hinter ihnen geben und somit einfach unnötigerweise die Spur dicht machen, auf der man eigentlich geradeaus hätte fahren können.
Für mich ist das so ungefähr der gleiche Tatbestand, wie wenn man in eine Kreuzung einfährt, auf der es stockt und offensichtlich kein Vorwärtskommen ist - das ist ja (eigentlich) auch ganz klar geregelt.
PS: Das wissen garantiert 99% aller Verkehrsteilnehmer, die am Walldorfer Kreuz weiter vorfahren, um später zu wechseln. Genau wie am Frankfurter Westkreuz von der A66 auf die A5. 😉
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 3. November 2015 um 09:05:00 Uhr:
Ich denke mal, er meint diejenigen, die mutwillig auf der zweiten Spur vor fahren und sich dann ganz vorne in die Abbiegespur einfädeln wollen, einen feuchten Kehricht auf den Verkehr hinter ihnen geben und somit einfach unnötigerweise die Spur dicht machen, auf der man eigentlich geradeaus hätte fahren können.
Es ist nur etwas schwierig, die rücksichtslosen Vorfahrer von den irrtümlichen Vorfahrern zu unterscheiden. Letztere würde ich ja auch gerne reinlassen... Es fällt allerdings auf, dass das Chaos zu Ferienzeiten dort noch größer ist, als z.B. an normalen Freitagen. Wie gesagt: im Extremfall beginnt der Rückstau noch vor der 2.000 m-Ankündigung.
Zitat:
Für mich ist das so ungefähr der gleiche Tatbestand, wie wenn man in eine Kreuzung einfährt, auf der es stockt und offensichtlich kein Vorwärtskommen ist - das ist ja (eigentlich) auch ganz klar geregelt.
Naja, die vielleicht 100 m einer Kreuzung kann man deutlich besser überblicken als die Kilometer vor der AB-Abfahrt. Wobei man sich bei Straßenkreuzungen ja häufig noch "rechtfertigen" muss (gegenüber seinem Hintermann), wenn man StVO-konform den Kreuzungsbereich freihält.
Zitat:
PS: Das wissen garantiert 99% aller Verkehrsteilnehmer, die am Walldorfer Kreuz weiter vorfahren, um später zu wechseln. Genau wie am Frankfurter Westkreuz von der A66 auf die A5. 😉
Was im Bereich Frankfurt zu bestimmten Zeiten abgeht, ist sowieso eine eigene Liga. Ich durfte jahrelang jeden Montag morgen an Frankfurt auf der A5 von Süden nach Norden vorbeifahren. Ich habe es "Banker-Rallye" getauft...
@Benz: Meine Firma hat für mich keine andere Arbeit und gemäss Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Verlust des FS.
Meine Kreditausfall- und Leasingausfallversicherungen sowie meine Versicherung gegen Führerscheinverlust und die der Kreditkartenfirmen (blöderweise alles die gleiche Gruppe) sind schon informiert. Eben war ein Gutachter der Versicherungsgruppe da. Die Versicherung wird den Kanton und zu Not den Bund verklagen, laut dessen Aussage beginnt die Strasse sogar noch früher, nämlich erst Mitte Rinnstein bei der Absenkung, der Rest wäre Fussweg, da aber keiner vorgesehen ist, beginnt die Sichtzone bereits dort, dann wären es sogar 1,55m. Die dürfen mit nämlich dann monatlich über CHF 10.000 abdrücken bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit (=selbst gekündigt oder Straftat beim AG begangen) 🙂
Einstelltage wird es KEINE geben.
Ich bemühe ich ja auch direkt um arbeit, aber wer stellt einen Ausländer ohne Führerschein der während 80% des Tages ein Sauerstoffgerät tragen muss, auf eine Gehhilfe angewiesen ist und IV 70%, keine in der CH anerkannte Ausbildung hat und 3 Kinder versorgen muss überhaupt ein, zumal wenn dieser bis zur nächsten Öv-Haltestelle über 5km zu Fuss hat?
Wieso willst du den Polizisten unterstützen, er ist ja soeben sogar vor der Schlichtungsstelle von da komme ich gerade, gescheitert. Aufgrund der Gesamtumstände ist ein Zusammenleben nicht mehr zumutbar. (War ja noch mehr, Drohungen gegen mich, offene Nebenkostenrechnungen, rassistische Beleidigungen, hier läuft noch ein Strafverfahren gegen ihn usw.). Am 15.11. muss er draussen sein, er ist Single und hat selbst ein leerstehendes Haus in SO, somit kann er auch dort hin.
Aber wieder zum Thema:
Wenn doch so ein riesen Block geplant wird kann man doch sicher das sich anbahnende Verkehrschaos absehen. Müsste es nicht da schon bei der Planung entsprechende Vorgaben geben, das z.b. wenn so ein riesen Ding veranstaltet wird die aktuelle Ausfahrt gesperrt wird und alle die nächste nehmen müssen, dann staut es sich auf Landstrassen aber die BAB bleibt frei.
Oder der Standstreifen wird entsprechend genutzt, siehe Luxemburg.
Ich denke gerade wo immer mehr Verkehr geben wird, wird so was unumgänglich.