Öffentlicher Verkehrsraum als Wartefläche für ein überlaufenes Eventgelände ?

Zum Fall:
Heute von der Autobahn runter auf die B5 (vierspurig) Richtung Berlin, keine 500 Meter gefahren steht alles ruckartig, Stau, Tendenz stark zunehmend.
Mist, wer konnte denn da wieder nicht fahren ? Es folgt eine elendig lange Kriecherei mit zeitweisem Stillstand. Plötzlich ist ein Ende des Staus sichtbar und die Ursache erkennbar.
Die Abfahrt zum Dallgower B5 DESIGNER OUTLET CENTER ist dicht, die gesamte Zufahrt (noch ca. 1 Km) bis zum Center ist dicht, das Gelände selbst ist überfüllt, alle Parkflächen und das Parkhaus voll. Aber alles wollte dort hin.
Die ganz schlauen sind natürlich, bzw. haben es versucht auf der linken Spur nach vorne zu kommen, wurden natürlich nicht von den rechts Wartenden wieder rüber gelassen, somit war die ganze Bundesstraße dicht.
Nach ca. 45 Minuten war ich durch, Gas und gesehen das sich auf der Gegenrichtung aus Berlin das selbe Drama abspielte.
2 Km gefahren, Karls Erdbeerhof, die B 5 auch dicht hier jetzt aber zum Glück mehr aus Richtung Berlin, rein optisch der ganze Erdbeerhof schon überfüllt.

Ist es überhaupt zulässig in diesem Fall eine wichtige Verkehrsader lahm zu legen ?
Nennt man so etwas Wohlstandsstau ?

Beste Antwort im Thema

Zulässig sicher nicht. Aber schuld sind diejenigen welche denken "mal eben" schnell vordrängeln und sich dann reinquetschen.
Hier bei "uns" gibt es das Problem auch zeitweise. Nur dass dann die Polizei dort steht und sich der Einkauf dann dramatisch verteuert, evtl. findet der Rückweg auch im Taxi statt.

Ansonsten ist es halt eine miese Verkehrsplannung. Es wäre da evtl. sinnvoll die Ausfahrt dicht zu machen und so den Stau aufzulösen.

Aber es bleibt das alte Problem: Mobilität ist viel zu billig, jeder kann sie sich leisten, dann passiert so was.

41 weitere Antworten
41 Antworten

Zulässig sicher nicht. Aber schuld sind diejenigen welche denken "mal eben" schnell vordrängeln und sich dann reinquetschen.
Hier bei "uns" gibt es das Problem auch zeitweise. Nur dass dann die Polizei dort steht und sich der Einkauf dann dramatisch verteuert, evtl. findet der Rückweg auch im Taxi statt.

Ansonsten ist es halt eine miese Verkehrsplannung. Es wäre da evtl. sinnvoll die Ausfahrt dicht zu machen und so den Stau aufzulösen.

Aber es bleibt das alte Problem: Mobilität ist viel zu billig, jeder kann sie sich leisten, dann passiert so was.

Erlaubt sicher nicht, aber die zwangsläufige Folge davon das man solche Einkaufstempel direkt an die wichtigen Verkehrsadern baut.

Die Frage ist warum so Viele glauben das Sie in solchen Schuppen was Geschenkt bekommen.

Aber da verschiedene studentische Versuche ergeben haben das die Leute das Hirn ausschalten wenn Sie glauben ein Schnäppchen machen zu können verwundert das nicht. So wurde schon der Versuch mit Socken gemacht wo 1 Paar 1€ kostete und 2 Paar 3€ und ein reißerisches Plakat das verkündete das es nur Heute 2 Paar Socken zum Preis von Drei gäbe. Fast Alle kaufen das Supersonderangebot 2 Paare zum Preis von Drei...

Eine der Hauptursachen für solche Staus liegt auch darin, daß solche Events i.d.R. exzessiv beworben werden und dadurch zusätzliches Publikum angesprochen wird, welches unter "normalen" Umständen der jeweiligen Location ferngeblieben wäre.

Ja, es gibt tatsächlich keine Vorschrift, die dieses Verkehrsverhalten regelt. Wenn ich zu Platz X fahren will und die Zufahrt zugestaut ist und ich deshalb auf der Hauptstraße im Rückstau stehe, darf ich das. Und wenn ich zuerst auf der linken Spur an dem Rückstau vorbeifahre (weil ich nicht sehen kann, dass die alle genau dort anstehen, wo ich auch hinwill) und mich erst dann versuche einzuordnen, wenn ich das gemerkt habe, dann darf ich auch das.

Das Ergebnis kann natürlich unschön werden, für alle Beteiligten. Hier wäre dann wohl am ehesten ein taktisches Eingreifen den Polizei angezeigt, das zumindest die linke Spur freischaufelt.

(Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich würde zu solchen Events nie selbst hinfahren, G*tt bewahre.)

Ähnliche Themen

Gibt es da in D keine Gesetze für so einen Fall? Hier gibt es das, nennt sich vorsätzliche Verkehrsbehinderung, kostet viel und gibt Führerscheinentzug.

Evtl. wäre es verkehrstechnisch sinnvoll lange vorher ein Überholverbot einzurichten und eine durchgezogene Mittellinie und dies lange vorher ankündigen. Ein Beispiel dass es funktioniert sind die Autobahntankstellen in Luxemburg. Dort wird bis zu 10km vorher mit Schildern hingewiesen.
Vor Ort steht dann die Polizei und verteilt an diejenigen die es doch versuchen Strafen ab 150EUR.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 1. November 2015 um 17:25:24 Uhr:


Gibt es da in D keine Gesetze für so einen Fall? Hier gibt es das, nennt sich vorsätzliche Verkehrsbehinderung, kostet viel und gibt Führerscheinentzug.

Diesen Gesetzesartikel möchte ich jetzt gerne von dir sehen inklusive dessen Eintrag im OBG.

i.d.R. sind solche Events mit der Rennleitung im Vorfeld abgeklärt...

...wenn dann doch (viel) mehr kommen als erwartet ist das eben so - man könnte zwar die Ausfahrt dann dicht machen, da wirds trotzdem den ein oder aderen geben der dennoch fast bis zum Stillstandstand an der geschlossenen Ausfahrt runterbremst, es gibt weiter Stau.

Spätestens an der nächsten Ausfahrt staut es sich dann auch wieder, weil alle versuchen übers Hinterland dort hin zu kommen.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 1. November 2015 um 18:18:57 Uhr:



Zitat:

@martinde001 schrieb am 1. November 2015 um 17:25:24 Uhr:


Gibt es da in D keine Gesetze für so einen Fall? Hier gibt es das, nennt sich vorsätzliche Verkehrsbehinderung, kostet viel und gibt Führerscheinentzug.
Diesen Gesetzesartikel möchte ich jetzt gerne von dir sehen inklusive dessen Eintrag im OBG.

Das wirst du im OBG nicht finden. Hier handelt es sich um eine Verkehrsstraftat wobei hier der Beamte vor Ort entscheidet welche und wie schwere Verstösse vorliegen.

Er kann sich auf Art. 26.1 (Allgemeines Verhalten) oder Art. 31.1 (nichtbeherrschen des Fahrzeuges), beides Gummiparagraphen und gerne genommen.
Wer auf der Autobahn zu spät einfädelt und daduch Stau oder gefährliche Situationen verursacht oder sich vordrängelt bekommt entsprechende Probleme, und der Beamte vor Ort darf erst mal entscheiden und ggf. auch den Führerausweis einbehalten.
Danach entscheidet dann ein Richter definitiv.
Gibt es fast täglich auf der A3 Birmensdorf-Gubrist.

Sowas ist mir mal auf der A24 an der Abfahrt Neuruppin passiert, da war gerade Oldtimermarkt. Habe erst nicht gecheckt, warum da so viele Autos auf dem Pannenstreifen stehen und wollte mich dann am Beginn des Ausfädelungsstreifens rechts einordnen. Da ließ mich natürlich keiner vor, selbst die kleinste Lücke wurde sofort hektisch mit grimmigen Gesicht geschlossen. Und da ich auf der rechten Spur stehend schon nach wenigen Sekunden zum Verkehrshindernis wurde, zog ich es vor, den Riesen-Umweg über Herzsprung zu wählen 😠. Zu dem Oldtimermarkt wollte ich gar nicht ...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 1. November 2015 um 21:38:03 Uhr:


Sowas ist mir mal auf der A24 an der Abfahrt Neuruppin passiert, da war gerade Oldtimermarkt. Habe erst nicht gecheckt, warum da so viele Autos auf dem Pannenstreifen stehen und wollte mich dann am Beginn des Ausfädelungsstreifens rechts einordnen. Da ließ mich natürlich keiner vor, selbst die kleinste Lücke wurde sofort hektisch mit grimmigen Gesicht geschlossen. Und da ich auf der rechten Spur stehend schon nach wenigen Sekunden zum Verkehrshindernis wurde, zog ich es vor, den Riesen-Umweg über Herzsprung zu wählen 😠. Zu dem Oldtimermarkt wollte ich gar nicht ...

Hallo,

Du hast alles richtig gemacht. Staut es sich in die Autobahn hinein, darf der Standstreifen nicht als Verlängerung der Ausfädelspur benutzt werden. Die hätten leider alle auf der rechten Spur warten müssen.

Ansonsten, kann ich am Fall vom TE nichts verwerfliches finden. Sind irgendwo Veranstaltungen, ist das nun mal so. Wäre das verboten, dürften keine Fußballspiele, keine Festivals, keine Messen, keine Urlaubsfahrten und kein Berufsverkehr mehr stattfinden. Bringt alles Stau.

Fahr mal samstags nach Konstanz und schau Dir das Chaos beim Lago (Einkaufszentrum) an, wenn alle Schweizer nach Deutschland zum billig Einkaufen kommen. Oder nach Friedrichshafen, wenn Messe ist.

Grüße,

diezge

Einen ähnlichen Fall hatte ich vor 2-3 Wochen in Berlin auf der Heerstraße stadtauswärts, die Tanke war überfüllt, der Sprit war billig, da wurde hat die wichtigste OST-WEST-Achse Berlins zuangestellt, im Feierabendverkehr. Die Folge war ein ätzender Stau über viele Kilometer.

Ich persönlich würde zum ersten nicht auf die Idee kommen wegen ein paar Cent weniger mich stundenlang anzustellen und zum zweiten dabei tausende andere VTs um ihren Feierabend zu bringen nur damit ich 2 Euro gespart habe.

Zitat:

@diezge schrieb am 2. November 2015 um 09:06:11 Uhr:


Ansonsten, kann ich am Fall vom TE nichts verwerfliches finden. Sind irgendwo Veranstaltungen, ist das nun mal so.

Grüße,

diezge

Das kann man sehen wie man will, wenn Du eine Party schmeißt und die Gäste kommen, auf Deinen Hof passen aber nur 6 Autos, es kommen aber 12 Autos, dann stellen sich die anderen halt auf die Straße ins Halteverbot, und warten solange bis die ersten wieder von deinem Hof runter fahren damit sie aufrücken können, und weil der 12. zu ungeduldig ist fährt er vor und versucht sich hinter dem 7. wieder einzuordnen, wird aber nicht reingelassen, Stau, man kann nicht mehr vorbei fahren, dann ist das dann halt so....

Das war gestern eine gut ausgebaute Bundesstraße ! Halteverbot !

Zitat:

@martinde001 schrieb am 1. November 2015 um 18:34:43 Uhr:



Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 1. November 2015 um 18:18:57 Uhr:



Diesen Gesetzesartikel möchte ich jetzt gerne von dir sehen inklusive dessen Eintrag im OBG.
Das wirst du im OBG nicht finden. Hier handelt es sich um eine Verkehrsstraftat wobei hier der Beamte vor Ort entscheidet welche und wie schwere Verstösse vorliegen.

Dann erzähl doch bitte nichts was du nicht weist. Ein Beamter (was für einer) soll entscheiden welche Verstösse vorliegen? Nein, er nimmt die Fakten auf und leitet sie an das Amt für Administrativmassnahmen weiter. Dort wird dann von einem Richter entschieden welche Busse es gibt. Das kann von einer Geldbusse bis hin zu Gefängnis so ziemlich alles sein und was es ist, entscheidet der Richter von Fall zu Fall.

Jemand der dies aus unwissenheit gemacht hat und sonst noch nie auffällig wurde, kommt garantiert milder davon als einer der schon etliche Einträge hat.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 1. November 2015 um 18:34:43 Uhr:


Er kann sich auf Art. 26.1 (Allgemeines Verhalten) oder Art. 31.1 (nichtbeherrschen des Fahrzeuges), beides Gummiparagraphen und gerne genommen.

Und das steht im VTS oder doch eher SSV?

Schlussendlich wird ein Polizist, wenn er erstmal keinen passenden Artikel findet, doch etwas lief schief und muss angezeigt werden, diesen Nichtbeherrschen bringen. Denn ein Polizist wird niemals alle Artikel im Kopf auswendig haben, daher wird dieser gerne genommen.

Stell dir mal vor was ein Polizist alles im Kopf haben müsste, vom Strassenverkehr über Einbrüche, Diebstahl, Mord, Häusliche Gewalt, Zerstören von fremden Eigentum usw. Die Liste ist riesig. Ein Anwalt begnügt sich mit einem Teil davon und selbst der hat nicht alle Artikel im Kopf. Doch ein Anwalt muss jahrelang studieren. Da kann man es wohl einem Polizisten nicht übel nehmen wenn er im Eifer des Gefechts den richtigen Artikel nicht findet oder?

Zitat:

@martinde001 schrieb am 1. November 2015 um 18:34:43 Uhr:


Wer auf der Autobahn zu spät einfädelt und daduch Stau oder gefährliche Situationen verursacht oder sich vordrängelt bekommt entsprechende Probleme, und der Beamte vor Ort darf erst mal entscheiden und ggf. auch den Führerausweis einbehalten.
Danach entscheidet dann ein Richter definitiv.
Gibt es fast täglich auf der A3 Birmensdorf-Gubrist.

Ah, jetzt kommen wir der weiter schon ein bischen näher.

@Benzil: Aber den Führerausweis darf er dir vor Ort weg nehmen in so einem Fall. Und die Begründung ist fast immer "Unaufmerksamkeit, nicht beherrschen des Fahrezeuges, Verstoss gegen das Rücksichtsnahmegebot".

Ob es rechtens war wird dann irgendwann in 3-12 Monaten danach entschieden, so lange ist man dann ohne FA und evtl. ist dann auch der Job weg und die ALV zahlt auch nicht, dann bist zu schnell vom "bürgerlichen" zum Sozialfall.

Hier geht es halt nach dem Motto: Jeder ist so lange schuldig bis er seine Unschuld auf seine Kosten beweisen kann, hat er kein Geld ist er sowieso schuldig.
Gilt im Verkehr und fast überall, ausser bei Mördern, Kinderschändern und Politikern.

Deine Antwort
Ähnliche Themen