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obere "C"s als Tagfahrlicht kodieren ja/nein?

Mercedes C-Klasse W204

Hallo,

Was haltet ihr davon, die oberen "C"s als zusätzliches Tagfahrlicht (zwecks Optik) zu kodieren?

Quatsch, nett, evtl. Probleme mit TÜV/Polizei? Ich grüble noch...

Danke 😉

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22 Antworten

Zitat:

@CLK230FAHRER schrieb am 7. Oktober 2016 um 14:33:41 Uhr:


Dies ist keine Manipulation, sondern eine freigegebene Varianten-Codierung. Importiert man ein Fahrzeug beispielsweise aus Schweden oder Canada ist diese Lichtschaltung sogar serienmäßig.

Danke! Auch nochmal fürs Codieren.
Hätte die Begründung gleich mit dazuschreiben sollen.
Dann wäre es sofort klar gewesen.

Natürlich ist es eine Manipulation. Früher wurden Kabel gezogen, heute eben programmiert. Jedenfalls ist es eine Veränderung zum (typengenehmigten) Serienfahrzeug, und damit unzulässig. Deswegen muss das beim amerikanischen (oder woher auch immer) Fahrzeug ja eben so gepinnt, programmiert (oder was auch immer) werden, dass es unseren Vorschriften entspricht. Dass es im Steuergerät möglich ist, ist nur eine Vereinfachung für den Hersteller, um seine Fahrzeuge einfach und kostengünstig verschiedene Märkte und somit auch Zulassungsvorschriften anzupassen. Das man so etwas mittlerweile per App ändern kann, macht die Sache nicht legaler. Und auch dass der TÜV nichts sagt, heißt überhaupt nichts.

Zitat:

@---------- schrieb am 7. Oktober 2016 um 15:55:32 Uhr:


Natürlich ist es eine Manipulation. Früher wurden Kabel gezogen, heute eben programmiert. Jedenfalls ist es eine Veränderung zum (typengenehmigten) Serienfahrzeug, und damit unzulässig. Deswegen muss das beim amerikanischen (oder woher auch immer) Fahrzeug ja eben so gepinnt, programmiert (oder was auch immer) werden, dass es unseren Vorschriften entspricht. Dass es im Steuergerät möglich ist, ist nur eine Vereinfachung für den Hersteller, um seine Fahrzeuge einfach und kostengünstig verschiedene Märkte und somit auch Zulassungsvorschriften anzupassen. Das man so etwas mittlerweile per App ändern kann, macht die Sache nicht legaler. Und auch dass der TÜV nichts sagt, heißt überhaupt nichts.

Immer dieses Halbwissen, dass hier zum besten gegeben wird 🙄🙄🙄. Andere Leute glauben das wohlmöglich noch.

Fakt ist:

Tagfahrleuchten dürfen gemäß StVZO nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein.

Nichts anderes ist das hier.

Es geht darum, die Beleuchtungseinrichtung überhaupt so zu verändern, dass irgendetwas in einer Schalterstellung leuchtet, was es ab Werk nicht tut.

Das tut es ab Werk bei dutzenden EU Reimporten.

Danke für eure Meinungen. Anfangs war ich noch voller Begeisterung, jetzt lass ichs aber wahrscheinlich doch sein. Wenn man alles selber machen könnte, dann wäre ja alles kein Problem. So aber ist man halt recht unflexibel und muss im Vorfeld sehr gut abwägen 🙂

Zitat:

@bugatti1712 schrieb am 7. Oktober 2016 um 11:54:44 Uhr:


Hat man nur mit ILS @Pefra:

Ich habe es machen lassen. Sieht ganz nett aus, werde es aber wieder rauscodieren. Nachteil ist: die KI-Beleuchtung leuchtet dauerhaft mit... also auch am Tage. Und das Rücklicht leuchtet auch dauerhaft. Das Fahrzeug geht ja davon aus, dass man mit dem Standlicht fährt.

Das ist auf keinen Fall ein Nachteil.
Bin auf jedenfalls Gegner der: "Ich hab Tagfahrlicht an, dass reicht doch" Gemeinschaft, die bei schlechten Lichtverhältnissen nicht realisiert, dass sie von hinten NULL zu sehen sind. 🙂

Lg aus Kiel, vom Dauerhaften Fahrlichtfahrer

Na bei schlechten Lichtverhältnissen schaltet sich bei mir schon das gesamte Licht dazu und das ziemlich gut.

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