Nutzungsausfallentschädigung..?

Hallo,

eine Frage bzgl. der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall, bzw. dem Tagegeldanspruch des Geschädigten;

der Unfall ereignete sich Mitte Dezember: dem Geschädigten (geradeausfahrend) wurde von einem anderen PKW, welcher aus einer Seitenstraße hinzufahren wollte, die Vorfahrt genommen - und es kam zum Zusammenstoß; laut eines - unabhängigen - Zeugen und (wohl auch) der Polizei eine "klare Sache" ...

der PKW des Geschädigten kam unmittelbar danach in die Werkstatt - am selben Tag vom Gutachter bewertet (Gruppe D/38 EUR) und wenige Tage später das Gutachten den Versicherungen zukommen lassen;

der PKW d. Geschädigten, welcher auf Grund des Schadens nicht verkehrstauglich ist, steht bis heute (11.02.) in der Werkstatt - was vor allem dadurch zu begründen ist, dass der Unfallverursacher ca. 6 Wochen (ab Unfalldatum) keine "Notwendigkeit" sah, seiner Versicherung eine Unfallmeldung zukommen zu lassen - als er es zum letztmöglichen Termin allerdings doch tat, war seine Sicht des Vorfalls komplett anders, so dass nun seitens der Rechtsabteilung der Versicherung die "Schuldfrage" geklärt wird ... und es wohl in 1 bis 2 Wochen seitens der Versichung das OK zur Reparatur geben wird.

der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die wurde nicht geltend gemacht; für welchen Zeitraum besteht nun der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung? - ab Werkstatt? - auschließlich für die (kommende) Reparaturdauer?

Grüße,
v33

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Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86
ich sage nur ANWALD!!!!!!!!mfg

😁

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Zitat:

Original geschrieben von vogel33


für welchen Zeitraum besteht nun der Anspruch auf nutzungsausfallentschädigung? - ab Werkstatt? - auschließlich für die (kommende) Reparaturdauer?

die dauer der nutzungsausfallentschädigung steht im dir vorliegenden gutachten...

ich sage nur ANWALD!!!!!!!!mfg

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86
ich sage nur ANWALD!!!!!!!!mfg

😁

Zitat:

Original geschrieben von vogel33


Der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die wurde nicht geltend gemacht; für welchen Zeitraum besteht nun der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung? - ab Werkstatt? - auschließlich für die (kommende) Reparaturdauer?
Grüße,
v33

Hallo,

so wie ich das verstehe hast Du momentan noch gar keinen Anspruch auf den Nutzungsausfall😁
Das Fahrzeug befindet sich ja schließlich noch in der Reparatur.
Erst wenn dein Fahrzeug repariert wurde hast Du einen Anspruch auf den Nutzungsausfall, weil dein Fahrzeug dir ja während dieser Zeit nicht zur Verfügung stand.
Sofern die Schuldfrage von seiten des gegnerischen Versicherers angezweifelt wird hilft nur abzuwarten.
Ein Anwalt kann hier aber sehr hilfreich sein und das ganze etwas beschleunigen.
Anspruch auf Nutzungsausfall hat man auch nur für die Tage, wo im Gutachten angegeben sind bzw. nur für die tatsächliche Reparaturdauer wo am Fahrzeug gearbeitet wird.
Kommt es beispielsweise zu Problemen bei der Ersatzteilbeschaffung und verzögert sich die Reparatur deshalb um 2 Tage, hat man ebenfalls keinen Anspruch auf Nutzungsausfall für diese Zeit wo die Ersatzteile fehlten.
Um für alle Tage auch einen entsprechenden Nutzungausfall zu erhalten muss die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt werden.
Mal schnell ein paar Dinge erneuern und dann den Nutzungsausfall für alle Tage kassieren geht nicht.
Wenn dein Fahrzeug repariert wurde wird vom Sachverständigen eine Reparaturbestätigung mit Bildanlage von dem instandgesetzten Fahrzeug erstellt.
Diese reichst Du dann bei der gegnerischen Versicherung ein, die überprüfen das noch mal und wenn nach Gutachten repariert wurde dürfte der Auszahlung des Nutzungsausfalles nichts mehr im Wege stehen.

Gruß

fordfuchs

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knapp 2 monate kein fahrzeug zu benoetigen und dann fuer die rep. dauer nutzungsausfall zu verlangen, koennte auch fragen aufwerfen.

Zitat:

Original geschrieben von vogel33


für welchen Zeitraum besteht nun der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung? - ab Werkstatt? - auschließlich für die (kommende) Reparaturdauer?

Zeitraum zw. Unfall und Begutachtung + ggf. angemessene Überlegungsfrist + Dauer der Reparatur (kann ggf. länger sein als im Gutachten aufgeführt)

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86


ich sage nur ANWALD!!!!!!!!mfg

Danke, Fritz!

Wollte ich auch grad sagen - bist mir da mal wieder zuvor gekommen.

Was der "Anwald" wohl so sagen würde, wenn folgende Argumentation käme:

Jemand, der über zwei Monate nicht an der Nutzung seines Fahrzeuges interessiert ist, scheint ja ganz offensichtlich weder einen Nutzungswillen, noch ein Nutzungsinteresse an dem Fahrzeug zu haben.

Da könnte der "Anwald" seinem Mandanten natürlich sagen, dass die gegnerische Versicherung evtl. beide Punkte bestreitet und die Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung mit dieser Argumentation ganz verweigert.

Gut, man muss da nicht mit Gewalt drauf hinweisen, einfach für die Reparaturdauer Nutzungsausfall fordern und abwarten.

Vielleicht fällt ja dem Fritz noch etwas zum Thema ein😕

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86


ich sage nur ANWALD!!!!!!!!mfg

Na Klar der Herr "AN" aus dem "WALD" 🙄

Gruß

Frank, 😁😁

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs



Zitat:

Original geschrieben von vogel33



Kommt es beispielsweise zu Problemen bei der Ersatzteilbeschaffung und verzögert sich die Reparatur deshalb um 2 Tage, hat man ebenfalls keinen Anspruch auf Nutzungsausfall für diese Zeit wo die Ersatzteile fehlten.
Mit einem Wort: Falsch! Leider. Stehen im Gutachten z.B. Dauer der Rep. 4 Tage, aber die zu lackierende Motorhaube liegt wegen hoher Auslastung alleine 3 Tage länger beim Lackierer, bekommst du auch für 7 Tage Nutzungsausfall.

MfG Paule

Zitat:

Original geschrieben von paul780bertone

Zitat:

Mit einem Wort: Falsch! Leider. Stehen im Gutachten z.B. Dauer der Rep. 4 Tage, aber die zu lackierende Motorhaube liegt wegen hoher Auslastung alleine 3 Tage länger beim Lackierer, bekommst du auch für 7 Tage Nutzungsausfall.


 
MfG Paule

was du so alles weist Paule........🙄

Und wenn der Lackierer 14 Tage Krank geschrieben ist, bekommt der TE die sicher auch ersetzt.

Guten Tag auch.

Das ist einfach nur Unfug.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von paul780bertone

was du so alles weist Paule........🙄
Und wenn der Lackierer 14 Tage Krank geschrieben ist, bekommt der TE die sicher auch ersetzt.
Guten Tag auch.
Das ist einfach nur Unfug.
Gruß
Delle

Nur wenn die entsprechende Krankmeldung für die 14 Tage bei der Versicherung vorgelegt wird. 😁😁

Gruß

Frank, der jetzt ein wenig ironisch geschrieben hat.

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