Nutzungsausfallentschädigung beantragen...

Moin,

hatte vor kurzen einen kleinen unfall mit meinem 3monate alten golf v...

der andere Fahrer war schuld und die versicherung von ihm hat auch die kosten übernommen.

in der zeit wo der wagen in der werkstatt war haben ich keinen leihwagen genommen und möchte jetzt gerne für die zwei tage bei der gegnerishcen versicherung eine nutzungsausfallentschädigung beantragen. wie wird das gemacht?

Ein schreiben von der volkswagen werkstatt habe ich das der wagen in dem zeitraum in der werkstatt war.

habe eben noch von einer aufwandspauschale gehört, was hat es damit auf sich?

ich hoffe ihr könnt mir helfen

grüße

thorben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Setze der Versicherung noch eine Zahlungsfrist von sieben Tagen.

1.) Zu kurze Fristen sind unbeachtlich und setzen allenfalls eine angemessene Frist (in der Regel  14 Tage)  in Gang.

Schon bei normalem Postlauf sind Fristen von 7 Tagen unsinning, denn es ist allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass im gewöhnlichen Geschäftsablauf mit einer Erledigung innerhalb dieser Frist nicht gerechnet werden kann. (Wenn es im Einzelfall doch klappt, ist das das Verdienst des Sachbearbeiters, der keine Rückstände hat und nicht des Fristsetzers😁)

2.) Wozu überhaupt die Fristsetzung?
Sie wird den Versicherer kaum beeindrucken. Er wird den Nutzungsausfall zahlen, sobald das Poststück "an der Reihe" ist. Besondere Dringlichkeit ist da nicht zu erkennen.
Auch ist nicht zu erkennen, dass der Versicherer beabsichtigt, den Nutzungsausfall überhaupt nicht zu zaheln. Warum auch nicht?

Ich verstehe solche Tipps ehrlich nicht, denn offenbar ist hier die Regulierung doch völlig problemlos abgelaufen. Jedenfalls hat der TS nicht anderes berichtet.

Gruß
Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Was dein Kollege hat, hab ich schon lange........😛
Gruß vom (Schwacke) Bücherwurm..........😁

Tja Delle, deine "Probleme" mit dem PC kennen wir ja.

Bleib also lieber bei den Büchern.

Duck und ganz schnell weg. 😁

Ach ja, Gruß
Frank

Hallo!

Kann mir auch jemand die Nutzungsausfallentschädigung nennen, die mir Pro Tag zusteht?
VW Polo 9N
EZ 12/01
47 KW
zu 1: 010262
zu 2: 0600
zu 3: 000000 (ist EU-Fahrzeug)
Die entsprechende Nr ist wohl
zu 2: 0603
zu 3: 659

Danke vorab!

MfG
Michael

Gruppe B 29 29 Euro. Ist aber nur ein Anhaltspunkt, da RE-Import und daher mit der Motorrisierung nicht gelistet. Der Wert bezieht sich auf das 44 KW Modell.

Gruß

Delle

Danke !

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gern geschehen.......🙂

Hallo, als Neuling hier bräuchte ich Hilfe bei der Beantragung einer Aufwandentschädigung und der Nutzungsausfallentschädigung... Wer kann helfen? Aufwandentschädigung ist 25€, das weiß ich inzwischen :-)

Kia Sorento 2,5 CDRi EX (facelift) / Erstzulassung 09.2007
125 KW
zu 2.1: 8253
zu 2.2: ABM000126

Reichen diese Infos?? Werkstatt teile mir eine Summe von 25€ für Nutzungsausfall pro Tag mit, wie kommen die auf diesen "niedrigen" Betrag? Kann ja wohl nicht stimmen, oder?

Danke vorab!
Lieben Gruß
Sten

Nutzungsausfallgruppe H 65 Euro pro Tag

Gruß

Delle

Wou, Turboantwort :-)

Vielen Dank, Delle!

Gruß
Sten

Hallo zusammen.
vorab ersteinmal - entschuldigung für den langen "Roman"!! 🙁

Leider mußte ich mich von meinem alten Corsa eher trennen als geplant - wirtschaftlicher Totalschaden nach einem unverschuldeten Auffahrunfall.  Erstattet wurden bisher:
- Sachverständigenkosten - Auslagen - Ummeldekosten - Wiederbeschaffungswert
  (OPEL Corsa B-Bj. 09.96 - 45 PS - Laufleistung 275.559 km...)
  (Wiederbeschaffungsdauer eines vergleichbaren Fahrzeugs 8-10 Tage/ermittelt durch den Sachverständigen)

Knackpunkt ist - am 09.02.09 hatte ich bereits einen Neuwagen bestellt - Liefertermin KW 17/09 (Abgeholt am 23.04.09).

Der Unfall geschah am 25.02.09. Ein Mietwagen wurde sogar für die Dauer von 15 Tagen gestellt.
Bleibt der Zeitraum von 43 Tagen (12.03.-23.04.09) in dem ich 5 Tage die Woche meine rd. 130 km zum "Brötchenverdienen" zurücklege. Und am WE sitzt man auch nicht unbedingt nur in der guten Stube.

In dieser Zeit mußte ich auf den PKW meines Mannes zurückgreifen. Dieser hatte nun allerdings den "Spaß", die gleiche tägliche Strecke in die andere Richtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen - und bei denen kann man leider nicht kostenlos mitfahren...

Nun bin ich, was den Nutzungsausfall für diesen Zeitraum angeht, absolut unsicher...
Nach Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch, ich glaube von 2006? - Gruppe A: 27 €/Tag (Corsa B, hohe Laufleistung)

Die Versicherung hat auf unser Anschreiben (Auszug):

"Die Nutzungsausfallentschädigung wird geltend gemacht, da bereits am ... ein Neufahrzeug bestellt worden ist. Der Ankauf eines Zwischenfahrzeuges zur Überbrückung bis zur Lieferung des Neufahrzeuges ist somit unserem Erachten nach nicht zumutbar."

u. a. wie folgt geantwortet:

" Nur für den Zeitraum, der für die Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges unbedingt notwendig war, kann Ausfallentschädigung verlangt werden. Der Ausfallzeitraum muss so kurz wie möglich gehalten werden. Der Sachverständige hat den Wiederbeschaffungszeitraum unter Berücksichtigung des örtlichen Gebrauchtwagenmarktes ermittelt. Da bereits für 13 Tage ein Mietwagen genutzt wurde, kann weiterer Nutzungsausfall nicht gezahlt werden. Die Tatsache, dass durch Bestellung eines Neufahrzeuges ein längerer Ausfall entstand, kann nicht zu Lasten des Schädigers gehen."

Zu meinen doch eigentlich auch nicht - oder doch 😕 Wäre es ok, unsere Forderungen nochmals zu bekräftigen, oder sind wir wirklich auf dem falschen Dampfer - ergo - ich wäre verpflichtet gewesen, aus der Tageszeitung einen "neuen" alten Wagen für gute 5 Wochen zu kaufen?!?

Und um "den Ausfallzeitraum so kurz wie möglich zu halten", hätte ich das OPEL-Werk in Zaragoza überfallen müssen - wer hätte hier die Kosten der An- und Abreise übernommen 😁

Fall sich wirklich jemand meiner erbarmt...  meinen allerallerherzlichsten Dank 😛  

Lieben Gruß und gut´s Nächtle

Hi,

die Antwort der Versicherung ist m.E. nicht zu beanstanden.
Der Ausfall wird für die Zeit erstattet, die gemäß sachverständiger Ermittlung  erforderlich ist, um einen vergleichbaren alten Corsa auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen.  Für diesen Zeitraum muss der Schädiger Ersatz leisten. (Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall: alter Corsa, nicht neuer Corsa).

Ihr möchtet aber Ersatz für die Dauer der Beschaffung eines Neuwagens. Das ist zwar faktisch nachvollziehbar, aber rechtlich irrelevant, weil es eben ein "anderer" Zeitraum ist als derjeneige, nachdem der Ersatz sich richtet.

Gruß
Hafi

Nicht für die komplette Wiederbeschaffungszeit, der Wagen war ja schon eine Weile vorher geordert worden. Der "alte" sollte nur noch bis Mitte/Ende April im Einsatz sein... und es war kein KICK ME-Sticker an der Heckscheibe 🙁

Immerhin brauchen wir nun nicht mehr lange zu grübeln, ob es sich nur mal wieder um ein "wir lehnen grundsätzlich ersteinmal alles ab"-Verfahren seitens der Versicherung handelt.

Nochmals - meinen herzlichsten Dank Hafi 😛

Hi,

mir ist jemand in mein packendes Auto gefahren. Er zahlt und die Reperatur ist auch abgeschlossen.
Jetzt fehlt mir nur noch die angabe des Tagessatzes für den Nutzungsausfall.
Kann mir den jemand nennen?
Mein Auto:
Seat Leon Cupra R
Erstzulassung: 13.12.2004
KW / PS: 165/225
Kennzahlen : 759 / 009

Schon vorab recht herzlichen Dank für hilfreiche Antworten!

Mietwagengruppe 05 Nutzungsausfallgruppe  F gleich 50 Euro pro Tag. 

Gruß

Delle

Hallo!

Ich bin begeistert von der Hilfe in diesem Forum.

Nun habe ich auch ein Anliegen bzgl. Beantragung der Nutzungsausfallentschädigung. Mir ist jemand hinten in´s Auto gefahren und die Reparatur ist mittlerweile erledigt. Könnte mir bitte jemand verraten, in welcher Höhe ich den Nutzungsausfall beantragen kann? Vielen lieben Dank im Voraus.

Fiat Punto 1.6 V
Erstzulassung: 17.06.2004
kW 70
werden noch mehr Angaben benötigt?

PS: ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich stelle sie trotzdem: muss ich in meinem Antrag der Versicherung die Werkstatt angeben, in der der Wagen repariert wurde (zwecks Überprüfung)?

Hallo,
jetzt hat es leider auch mich erwischt. Unverschuldeter Auffahrschaden. das Heck leicht eingedrückt. Werkstattaufenthalt nötig. Ich möchte auch die Nutzungsentschädigung beantragen. Wielche Klasse und welche Höhe wäre das wohl ???

Hyundai Santa Fee (neues Modell)
EZ Juli2007
Diesel
Leistung 114 KW
Hubraum 2188 cbcm
Frontantrieb

Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Smit

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