ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Nutzung eines Netbooks mit Halterung als Navigationsgerät während der Fahrt?

Nutzung eines Netbooks mit Halterung als Navigationsgerät während der Fahrt?

Themenstarteram 1. April 2009 um 19:48

Grüßt euch,

ich habe mir vor kurzer Zeit ein Netbook mit einem 10"-Display gekauft. Ein Bluetooth GPS-Empfänger ist wesentlich günstiger als ein Navi, außerdem könnte ich das Gerät auch mit meinem Autoradio verbinden, um damit Musik zu hören. Ich habe nach allen möglichen Beiträgen bezüglich Laptops gesucht, konnte allerdings nicht wirklich etwas zu dieser Thematik finden. Den Vorteil gegenüber einem Car-PC sehe ich schlicht und ergreifend darin, dass ich das Netbook bereits besitze und viel Geld sparen würde, außerdem könnte ich es immer mitnehmen, um Diebstahl vorzubeugen. Von daher stellen sich mir folgende Fragen:

Ist es legal, ein Notebook während der Fahrt als Navigationsgerät oder zur Wiedergabe von Musik zu nutzen? Gibt es diesbezüglich irgendwelche Vorschriften?

Auf eBay habe ich eine passende Halterung entdeckt (http://cgi.ebay.com/...509519QQcmdZViewItemQQptZLH_DefaultDomain_0?...), deren Sicherheit kann ich leider nicht wirklich beurteilen, doch sie würde sich für diesen Zweck perfekt anbieten.

Ich möchte jedoch weder ein Bußgeld noch Punkte riskieren, von daher wäre ich für jede Information dankbar. ;)

Viele Grüße,

der wandschrank

Beste Antwort im Thema

wenn das gerät dich und andere verkehrsteilnehmer um dich rum nicht vom fahrbetrieb ablenkt, sicher montiert und dich nicht in der bedienung des fahrzeuges stört, ist die verwendung als navi/musikplayer vollkommen legitim und zulässig......

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

prinzipiell viel mehr Potential, abzulenken, aber soweit ich weiß, sind diese im Gegensatz zu Handys "am Steuer" nicht verboten.

prinzipiell ist ALLES verboten was deine sicht/dein gehör oder die bedienung des fahrzeuges einschränkt...dazu zählt auch das bedienen des navis, das gespräch mit dem beifahrer, das rumspielen am radio, essen, trinken, rauchen usw......

Dieses "prinzipiell" musst du mir jetzt aber nochmal erklären. Ich kann im Fahrzeug rauchen, essen, trinken, sich die Fußnägel schneiden - was du willst. Ist alles nicht verboten. Und kein Mensch kann was sagen, solange nicht passiert. Es würde 10€ kosten, wenn durch dieses Gerät die Sicht oder das Gehör des Fahrers beeinträchtigt wäre - dies wäre aber nur der Fall, wenn ich das Ding irgendwo auf dem Armaturenbrett aufbauen würde. Dieses "was die Bedienung des Fahrzeugs einschränkt" hast du schön dazugedichtet, steht aber im § 23 I StVO so nicht drin.

Gutheißen tue ich das auch nicht, dass alle möglichen Sachen, die viel gefährlicher sind als das Telefonieren mit einem Mobiltelefon, nicht verboten sind. Aber es ist nun mal so, dass dir da keiner was kann, wenn du mit einer Hand den Big Mäc festhälst, in der anderen die Cola hast und dann noch irgendwie am Lenkrad und dem Schaltknauf rummengst.

Themenstarteram 4. April 2009 um 20:34

Alles klar.. Dann bin ich ja beruhigt. Ich werde jetzt gleich erst mal auf Testfahrt gehen, noch ohne Halterung, und mal sehen, wie gut das Programm funktioniert.

Warum ich mir kein Navigon kaufe? Ich habe schon ein Netbook, und damit kann man wesentlich mehr anstellen als mit einem Navigationsgerät an sich. Ich kann mir andere Software kaufen, wenn sie mir nicht mehr zusagt, ich kann viel mehr konfigurieren und verändern, ich muss auf Reisen nicht ein Gerät mehr mitschleppen, kann damit mal eben an Hotspots ins W-Lan.. und ich liebe technische Spielereien. ;)

Das mit der Festplatte.. Vielleicht habe ich Glück und sie überlebt eine Weile. Es ist ja nicht so, als würden Notebooks bei geringen Erschütterungen einfach kaputtgehen, meinen PC habe ich auch schon des öfteren durch die Gegend gekarrt. Bei Dauereinsatz kann ich es mir gut vorstellen, aber ansonsten würde es mich doch wundern, wenn das Teil allzu schnell den Geist aufgibt.

Netbooks haben ja ohnehin meist SSDs und keine herkömmlichen Festlatten.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Dieses "prinzipiell" musst du mir jetzt aber nochmal erklären. Ich kann im Fahrzeug rauchen, essen, trinken, sich die Fußnägel schneiden - was du willst. Ist alles nicht verboten. Und kein Mensch kann was sagen, solange nicht passiert.

und da haben wir auch schon den knackpunkt...wein ein polizist der MEINUNG ist, das durch das rauchen, essen, trinken usw. du vom straßenverkehr abgelenkt wirst, haben dieses bereits erfüllt........

Zitat:

Es würde 10€ kosten, wenn durch dieses Gerät die Sicht oder das Gehör des Fahrers beeinträchtigt wäre

nebenbei gibts dazu noch einen punkt in flensburg wenn du in der porbezeit bist.......

Zitat:

Aber es ist nun mal so, dass dir da keiner was kann, wenn du mit einer Hand den Big Mäc festhälst, in der anderen die Cola hast und dann noch irgendwie am Lenkrad und dem Schaltknauf rummengst.

defintiv falsch!

hierzu führt der tatbestandskatalog 5€ (und 1punkt i.d. probezeit) an......

es gibt massig "vergehen" die man dabei drehen kann.....kommt nur darauf an, wie einfallsreich die kontrollierende polizei ist....

am 5. April 2009 um 9:20

Zitat:

Außerdem haben die Systeme einen Schocksensor was in keinem mir bekannten Netbook der Fall ist...

Es gibt solche Notebooks, z.B. die Tecra-Serie von Toshiba. Da werden auch bei jeder Erschütterug die Köpfe in eine sichere Position gebracht.

am 5. April 2009 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von tiberius16

Zitat:

Außerdem haben die Systeme einen Schocksensor was in keinem mir bekannten Netbook der Fall ist...

Es gibt solche Notebooks, z.B. die Tecra-Serie von Toshiba. Da werden auch bei jeder Erschütterug die Köpfe in eine sichere Position gebracht.

Jupp, aber das ist kein Netbook :)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Dieses "prinzipiell" musst du mir jetzt aber nochmal erklären. Ich kann im Fahrzeug rauchen, essen, trinken, sich die Fußnägel schneiden - was du willst. Ist alles nicht verboten. Und kein Mensch kann was sagen, solange nicht passiert.

und da haben wir auch schon den knackpunkt...wein ein polizist der MEINUNG ist, das durch das rauchen, essen, trinken usw. du vom straßenverkehr abgelenkt wirst, haben dieses bereits erfüllt........

Zeig mir wo das steht. Bitte zeigs mir. Es gibt keinen Tatbestand im Bußgeldkatalog "sie wurden durch die Tätigkeit XY vom Straßenverkehr abgelenkt". Also wie soll ich die Geld für kassieren?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Es würde 10€ kosten, wenn durch dieses Gerät die Sicht oder das Gehör des Fahrers beeinträchtigt wäre

nebenbei gibts dazu noch einen punkt in flensburg wenn du in der porbezeit bist.......

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Aber es ist nun mal so, dass dir da keiner was kann, wenn du mit einer Hand den Big Mäc festhälst, in der anderen die Cola hast und dann noch irgendwie am Lenkrad und dem Schaltknauf rummengst.

defintiv falsch!

hierzu führt der tatbestandskatalog 5€ (und 1punkt i.d. probezeit) an......

es gibt massig "vergehen" die man dabei drehen kann.....kommt nur darauf an, wie einfallsreich die kontrollierende polizei ist....

Nächster interessanter Punkt - du hast also den ersten Verwarnungstatbestand gefunden, bei dem es Punkte in Flensburg gibt? Da muss ich dir dann aber ganz herzlich zu gratulieren - sowas gibt es nämlich nicht. Wo kommt denn dieser Unsinn mit den Punkten in der Probezeit her? Sowas gibt es nicht. Punkte gibt es bei Verstößen ab 40€ (bußgeldbewährte Verstöße) - und das ist auch für die Fahranfänger so. Achso - und den Punkt im Tatbestandskatalog, den du ja scheinbar gefunden hast, würde ich auch gerne sehen.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zeig mir wo das steht. Bitte zeigs mir. Es gibt keinen Tatbestand im Bußgeldkatalog "sie wurden durch die Tätigkeit XY vom Straßenverkehr abgelenkt". Also wie soll ich die Geld für kassieren?

hier käme u.a. folgende tatbestandsnummer in frage: 123119 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch die Ladung/Besetzung litt.

Zitat:

Achso - und den Punkt im Tatbestandskatalog, den du ja scheinbar gefunden hast, würde ich auch gerne sehen.

hier: 123006 Sie fuhren freihändig.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zeig mir wo das steht. Bitte zeigs mir. Es gibt keinen Tatbestand im Bußgeldkatalog "sie wurden durch die Tätigkeit XY vom Straßenverkehr abgelenkt". Also wie soll ich die Geld für kassieren?

hier käme u.a. folgende tatbestandsnummer in frage: 123119 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch die Ladung/Besetzung litt.

Das ist lächerlich. Die Nutzung des Radios ist nicht verboten, somit können andere Bedientätigkeiten genauso wenig verboten werden. Würde jemand versuchen, das zu ahnden, wäre spätestens vor Gericht dann Schluss damit. Außerdem kommt der TB allein schon nicht in Frage, weil die Verkehrssicherheit nicht durch die Ladung/Besetzung leiden würde, sondern durch die BEDIENUNG des Laptops. Die Bedienung ist demnach nicht bußgeldbewährt, wenn der Laptop ordentlich befestigt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Achso - und den Punkt im Tatbestandskatalog, den du ja scheinbar gefunden hast, würde ich auch gerne sehen.

hier: 123006 Sie fuhren freihändig.

Das gilt für Radfahrer und Kraftradfahrer - für Autofahrer gibt es hier keine Vorschrift. Außerdem kann auch nicht von freihändig fahren die Rede sein - kannst ja mit der Hand, mit der du die Cola hälst, noch das Lenkrad festhalten.

Ach, und die Sache mit den Punkten in der Probezeit für die 5€ Verstöße würde mich immer noch interessieren.

So einfach, wie du dir das vorstellst, ist das alles nicht. Viele Sachen sind nicht geregelt bzw. nicht verboten.

am 8. April 2009 um 10:35

Ich stelle mir gerade vor, mir ist die Bedienung der Lüftung verboten, eine Änderung der Temperatur oder der Gebläseleistung wäre aber dringend notwendig, um noch durch die allmählich beschlagenden Scheiben gucken zu können...

bezüglich der Festplatte kann ich nichts negatives sagen - ich benutze seit ca 6 Jahren in meinen Autos einen Dansion 3A mit ganz normalen 3,5" Festplatten - und bisher ohne Ausfall nach 4 Jahren einmal ewechselt wegen der Grösse

Meine Frau hat den gleichen Player jetzt seit 2 Jahren und es gab bisher da auch noch keine Auffälligkeiten. Das einzige was zusätzlich stossabsorbierend ist sind so kleine Gummipuffer an der HD

SSD lohnt sich glaube ich nicht dazu sind die NB HDs einfach viel zu billig und die Wahscheinlichkeit eines Ausfalls denke ich viel zu klein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Nutzung eines Netbooks mit Halterung als Navigationsgerät während der Fahrt?