Nur Stress mit Autoverkauf...bitte um Hilfe!

Hallo, liebe MT-Gemeinde!
Bin etwas Ratlos, und bräuchte mal eure Meinung, zu meiner kuriosen Geschichte.

Ich habe letzte Woche meinem BMW E36 325 Bj 91 mit 210.000km verkauft.
Bisschen was gemacht, dh. tief breit und und und Tüv 1,5 Jahre zum Preis von 2600€
(Privatmann!!!)

Habe das Fahrzeug im Internet inseriert, worauf sich viele meldeten.
Ein junger Mann hat sich ebenfalls gemeldet, und wollte unbedingt dieses Fahrzeug haben.

Vorbeikommen zum Anschauen kann er leider nicht, da er keinen Fahrer habe.
Habe ihm gesagt, das ich erst noch mein neues Auto holen muss, und ich den Wagen noch ein paar Tage halten müsse.

Haben uns darauf geeinigt, das er eine Anzahlung überweisst, und ich dann das Inserat lösche, und ich ihm den Wagen gegen Unkosten i.H. von 100€ bringe. (waren 150 km) Kaufvertrag haben wir per Fax gemacht.

Dann passierte eine Zeitlang nichts, habe den BMW dann abgemeldet, und auf die Anzahlung gewartet. Nach täglicher Rücksprache über den Verbleib des Geldes, das noch nicht eingegangen war, stellte sich heraus, das ein zahlendreher in seinem Überweisungsschein vorhanden war, und das Geld zurückkam.
Wir einigten uns dann auf Barzahlung bei Lieferung.

Habe einen 2ten Fahrer organisiert, und sind abends um 19.30 Uhr dann los.
Wegen Schlechtwetter sind wir gegen 22 Uhr dort angekommen, wo wir schon erwartet wurden.
Er hat sich den Wagen angeschaut, und bat mich, mit ihm eine Probefahrt zu unternehmen. Klar kein Problem.
Bei der Probefahrt bemerkte er, das wohl das Differenzial in den ersten 2 Gängen etwas "pfeift". Ich selber habe das Auto vor 6 Monaten auch so gekauft, und ihm gesagt das er das schon immer machte, und mir auch so verkauft wurde. Wird wohl nicht weiter tragisch sein.
Nach der Probefahrt bedankte er sich für das bringen, und Bezahlte den kompletten Preis in Bar.

Bin dann nach Hause gefahren, und für mich war die Sache erstmal erledigt.

2 tage später bekam ich eine nette Email, aus der hervorgeht, das er bei BMW in der Werkstatt war, und dieses Pfeifen ein Differenzialschaden sei.
Ausserdem hätte der Wagen einen Hagelschaden.

Jetzt möchte er von mir, das ich 1000€ Rücküberweise für die Reperatur, oder ich solle das Fahrzeug zurücknehmen.
Er habe mit einem Anwalt gesprochen, der ihm sagte, das ich das Fahrzeug zurücknehmen muss, sowie alle weiteren Kosten tragen soll.
Desweiteren meinte er im Recht ist, und er ein 14 Tägiges Recht zur Rückgabe habe, und ich 1 Jahr Gewährleistung geben muss, von dem er nun Gebrauch machen will.

Nach einigem Schriftwechsel (letzer gestern!) per mail setzte er eine Frist bis heute, (sollte sich keine Einigung finden) wird er den PKW bei BMW kostenpflichtig "parken" und sich einen Leihwagen nehmen. Diese Kosten soll ich ebenfalls übernehmen.

Und nun meine Frage?!
Was soll ich tun?
Kaufvertrag ist ein standart Vertrag von kfz-auskunft.de.
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung wird in diesem mit aufgeführt.
Zusätzlich wurde der Privatverkauf vermerkt, sowie das dass Fahrzeug als Bastlerfahrzeug, so wie angeschaut verkauft wird.
Hinzukommend möchte er noch eine Anzeige wegen Betruges machen!!!!

Was soll ich nun tun?
Ich hoffe auf einige gute Tipps!

Grüße

gezzi

Beste Antwort im Thema

Moin,

Also ...

Ein 14-Tägiges Rückgaberecht gibt es in Deutschland nicht gesetzlich geregelt (Ausnahme bestimmte Geschäftsformen), das viele Ketten dies anbieten ist eine Form individueller Kulanz.

Also : Darauf kannst du ihm einen husten. Diese Behauptung seinerseits ist falsch.

Kommen wir zum zweiten Punkt :

Ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen ist Rückabwickelbar, wenn eine Täuschung oder ein Irrtum vorliegt. Eine Täuschung läge vor, wenn du Mängel wissentlich verheimlichst, die du kennen müsstest (z.B. Unfallschaden, aber auch gedrehter Tacho, nicht vorhandene TÜV Eintragungen etc.pp.). Das liegt hier, soweit ich das beurteilen kann, ebenfalls nicht vor. Der Hagelschaden ist SEIN Pech ... das ist ein offenkundiger Mangel, den man sehen kann (auch als Laie). Für diesen Punkt gilt : Hagelschaden oder auch ein schlechter Lackzustand sind keine Wandlungsgründe. (Dazu gibt es auch ein sehr eindeutiges Urteil).

Der Kaufvertrag und den Gewährleistungsausschluss der dort vermerkt ist, ist meiner Erfahrung nach korrekt und richtig geschrieben. Der Gewährleistungsausschluss ist meiner Meinung nach gültig.

Die Interessante Frage ist : Hast du das jaulende Differential mit draufgeschrieben unter BEKANNTE Mängel ? Das wäre in dem Fall vermutlich notwendig gewesen ! Hier bist du ... etwas im Nachteil. Aber im Zweifel nur dann ... wenn der Käufer einen Zeugen hat, der bestätigt, dass du die Geräusche gehört hast.

Eine Anzeige wegen Betruges ?! Alleine DAS sollte dir zeigen, dass der Käufer unter Garantie mit KEINEM Anwalt gesprochen hat ! Denn du bist ganz sicher nicht des Betruges schuldig. Denn du hast dem Käufer ein Auto verkauft und einen zeitwerten Geldbetrag dafür erhalten. Er erhielt die Leistung, die dem gezahlten Geld entspricht. Wenn das Auto seiner Meinung nach, wegen eines Mangels zu teuer war, ist dies KEIN Betrug.

Mein Rat an dich ...

1.) Wenn der Käufer dich anruft : Stelle klar, dass er KEIN 14 Tägiges Rücktrittsrecht hat, weil er das Fahrzeug persönlich von dir gekauft vor Ort gekauft hat und unter diesen Umständen KEIN Rücktrittsrecht besteht, was sein Anwalt ja eigentlich wissen müsse. Beim Kauf per Fax wäre es etwas schwerer ... da könnte man ein Fernabsatzgeschäft VERMUTEN, aber der Vertrag ist ja nicht zustandegekommen, da der Käufer die Leistung nicht erbracht hat.

2.) Stelle fest, dass der Gewährleistungsausschluss so wie er getroffen wurde Gültigkeit besitzt, da du Privatperson und Privatverkäufer und kein Gewährleistungspflichtige Person bist und er doch bitte seinen Kaufvertrag noch einmal komplett lesen möge.

3.) Stelle fest, dass eine Anzeige wegen Betruges lächerlich ist, da kein Betrug vorliegt.

4.) Stelle fest, das der Verkäufer dich nicht mehr belästigen soll, da du ihn ansonsten wegen Belästigung bzw. Stalkings belangen wirst.

5.) Danach WARTEST Du ab. Wenn er sich doch per Anwalt meldet ... dann nimmst du dir EBENFALLS einen, läßt dich von diesem juristisch komplett und umfassend beraten. Einen passenden Anwalt findest du z.B. über den ADAC. Ich würde aber NICHT erwarten, dass noch irgendwas kommt. Der Junge möchte nur den Preis des Autos noch etwas drücken. Das einzige was man hoffen kann ... ist das er nicht einen unterbeschäftigten Anwalt in der Familie hat, der da total über das Ziel hinnausschießt und meint mit einem Anwaltsbrief könnte man schnell nen Euro verdienen. Gibt es leider.

Also ... bleib' erstmal ruhig ... und warte ab. Wenn er irgendwas WILL und irgendwelche Ansprüche GELTEND macht ... dann lass dich beraten. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ... würde ich mir da eh keine großen Gedanken machen, die kennen schon den RICHTIGEN Anwalt für dich.

MFG Kester

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Moin,

Die Einstufung ... alterstypischer Verschleiß wird durch Gutachter definiert. Durch die Berufserfahrung wird denen zugestanden, festzustellen ob der Zustand nun normal fürs Alter ist, oder besser oder schlechter.

Und den Verkehrswert eines Fahrzeuges festzustellen ist heutzutage ja nunmal kein Problem mehr.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Ich meine es wäre ein anderes Urteil gewesen. Allerdings bringt mich die MT Suche gerade dem Wahnsinn nahe ... ich finde es leider nicht.

Hallo Kester, so schlecht ist die MT-Suche doch gar nicht! Hier ist Dein Urteil:

www.motor-talk.de/forum/autoverkauf-und-moralische-bedenken-t1756458.html

Ich bin mir aber fast sicher, dass das von Dir zitierte Urteil des LG München das erstinstanzliche Urteil zu der von mir genannten Entscheidung des OLG München ist. Beide Urteile gehören wohl zum gleichen Gerichtsverfahren. D.h., das Urteil des LG wurde durch das Urteil des OLG in der Berufung aufgehoben.

Noch ein Hinweis: Was "alterstypisch" ist, darf letztlich immer noch der Richter entscheiden. Da Richter für gewöhnlich technische Laien sind, holen sie gern mal ein Sachverständigengutachten ein. Das entbindet den Richter aber nicht vom Denken und einer eigenen Entscheidung! Er muß das Gutachten lesen, verstehen und sich dann überlegen, ob er die von Gutachter gefundenen Schlußfolgerungen nachvollzieht und für richtig befindet. In der Praxis machen das allerdings nur sehr wenige Richter, da es einfacher ist, einfach ohne Nachdenken dem Gutachter zu folgen und da die Anwälte - mangels eigener Kenntnis - das auch gar nicht merken.

Für die Frage, was alterstypisch ist, wird ein halbwegs normal denkender Richter aber gar keinen Sachverständigen brauchen. Auch Richter sind schließlich echte Menschen, die sich während des Studiums und in den ersten Berufsjahren auch maximal alte Autos leisten konnten (wenn nicht Mama+Papa zahlten). Und das erste eigene Auto der Richterkinder ist auch eine alte Möhre, so gut ist die Besoldung eines Richter nun ja auch nicht. Richter stehen auch ganz normal im Leben, könnten Eurer Nachbar sein.

Und dann stellt man sich bei Mängeln eben die Frage: ist der vorliegende Mangel typisch für Fahrzeuge dieses Alters (alters-typisch)? Ein Hagelschaden nein, ein Lackschaden durch die Verwendung von Felgenreiniger wie beim OLG-Urteil auch nein, leichte Kratzer und Steinschlagschäden aber ja.

Bei einem echten Hagelschaden wäre die Sachlage in Anbetracht des OLG-Urteils für den TE daher gar nicht so gut. Bei den vom TE jetzt beschriebenen Dellen kann man aber wohl eher von einem alterstypischen Schaden ausgehen.

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen


...wie schon von mir geschrieben, soll er sich anwaltliche Hilfe suchen...

......Und er sollte damit nicht warten bis irgendwas in den Brunnen fiel...

quatsch mit soße oder neudeutsch -> bullshit

warum sollte man sich gleich n anwalt suchen und beraten lassen ?
kostet nur unnötig geld und zeit.
gut , wenn man nicht weis was geht und die hosen voll hat versteh ich das aber mit etwas erfahrung ist man da gelassener😁

die folge könnte sein RA + RA schreiben sich gegenseitig ein Brief nach dem anderen
und das Kostet zum schluß landets dann doch vor gericht . Lieber Abwarten bis n Gerichtstermin steht (wenn überhaupt) - dann wäre immer noch genug Zeit zum Briefeschreiben.

greez

Gibt´s was Neues?? 

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Moin,

es gibt nichts neues.
Hab jetzt ersteinmal das Schreiben unbeachtet gelassen, und warte weitere Aktionen seinerseits ab.
Werd mich aber trotzdem Anwaltlich beraten lassen.

Grüße Dennis

Moin Moin.

Danke,das du uns auf dem laufenden hältst.

MfG.alrock01

Was gibt es neues?

Mahlzeit,

gibt noch nichts neues, ich warte auf Post...
Wenn nichts kommt, auch gut 😉

Grüße Dennis

Zitat:

Original geschrieben von gezzi


Hallo, liebe MT-Gemeinde!
Bin etwas Ratlos, und bräuchte mal eure Meinung, zu meiner kuriosen Geschichte.

Ich habe letzte Woche meinem BMW E36 325 Bj 91 mit 210.000km verkauft.
Bisschen was gemacht, dh. tief breit und und und Tüv 1,5 Jahre zum Preis von 2600€
(Privatmann!!!)

Habe das Fahrzeug im Internet inseriert, worauf sich viele meldeten.
Ein junger Mann hat sich ebenfalls gemeldet, und wollte unbedingt dieses Fahrzeug haben.

Vorbeikommen zum Anschauen kann er leider nicht, da er keinen Fahrer habe.
Habe ihm gesagt, das ich erst noch mein neues Auto holen muss, und ich den Wagen noch ein paar Tage halten müsse.

Haben uns darauf geeinigt, das er eine Anzahlung überweisst, und ich dann das Inserat lösche, und ich ihm den Wagen gegen Unkosten i.H. von 100€ bringe. (waren 150 km) Kaufvertrag haben wir per Fax gemacht.

Dann passierte eine Zeitlang nichts, habe den BMW dann abgemeldet, und auf die Anzahlung gewartet. Nach täglicher Rücksprache über den Verbleib des Geldes, das noch nicht eingegangen war, stellte sich heraus, das ein zahlendreher in seinem Überweisungsschein vorhanden war, und das Geld zurückkam.
Wir einigten uns dann auf Barzahlung bei Lieferung.

Habe einen 2ten Fahrer organisiert, und sind abends um 19.30 Uhr dann los.
Wegen Schlechtwetter sind wir gegen 22 Uhr dort angekommen, wo wir schon erwartet wurden.
Er hat sich den Wagen angeschaut, und bat mich, mit ihm eine Probefahrt zu unternehmen. Klar kein Problem.
Bei der Probefahrt bemerkte er, das wohl das Differenzial in den ersten 2 Gängen etwas "pfeift". Ich selber habe das Auto vor 6 Monaten auch so gekauft, und ihm gesagt das er das schon immer machte, und mir auch so verkauft wurde. Wird wohl nicht weiter tragisch sein.
Nach der Probefahrt bedankte er sich für das bringen, und Bezahlte den kompletten Preis in Bar.

Bin dann nach Hause gefahren, und für mich war die Sache erstmal erledigt.

2 tage später bekam ich eine nette Email, aus der hervorgeht, das er bei BMW in der Werkstatt war, und dieses Pfeifen ein Differenzialschaden sei.
Ausserdem hätte der Wagen einen Hagelschaden.

Jetzt möchte er von mir, das ich 1000€ Rücküberweise für die Reperatur, oder ich solle das Fahrzeug zurücknehmen.
Er habe mit einem Anwalt gesprochen, der ihm sagte, das ich das Fahrzeug zurücknehmen muss, sowie alle weiteren Kosten tragen soll.
Desweiteren meinte er im Recht ist, und er ein 14 Tägiges Recht zur Rückgabe habe, und ich 1 Jahr Gewährleistung geben muss, von dem er nun Gebrauch machen will.

Nach einigem Schriftwechsel (letzer gestern!) per mail setzte er eine Frist bis heute, (sollte sich keine Einigung finden) wird er den PKW bei BMW kostenpflichtig "parken" und sich einen Leihwagen nehmen. Diese Kosten soll ich ebenfalls übernehmen.

Und nun meine Frage?!
Was soll ich tun?
Kaufvertrag ist ein standart Vertrag von kfz-auskunft.de.
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung wird in diesem mit aufgeführt.
Zusätzlich wurde der Privatverkauf vermerkt, sowie das dass Fahrzeug als Bastlerfahrzeug, so wie angeschaut verkauft wird.
Hinzukommend möchte er noch eine Anzeige wegen Betruges machen!!!!

Was soll ich nun tun?
Ich hoffe auf einige gute Tipps!

Grüße

gezzi

HAllo,

für mich hört sich das jetzt so an als hätte der Käufer gebau darauf spekuliert, denn bei der Probefahrt hatte er ja schon etwas von der Differenzial erwähnt....Könnte sein dass er das "berechnet" hat um etwas Geld zu sparen....

An deiner Stelle einfach ebenfalls den Anwalt einschalten und einen Rat einholen, vorausgesetzt du hast eine Rechtsschutz!!

...und gibt's schon was Neues?

Zitat:

Original geschrieben von Jazzman24


HAllo,

für mich hört sich das jetzt so an als hätte der Käufer gebau darauf spekuliert...............Könnte sein dass er das "berechnet" hat um etwas Geld zu sparen....

Ja diese Masche gibt es auch . Ist meiner Nachbarin passiert . Hat Ihre alte Möre an nen

türkischen Autohändler verkauft . 2 Wochen später bimmelt das Telefon und der Käufer macht rabattz mit ner unglaublichen Story und machte Druck........ wollte $$$ rausschinden .

Sie hat mir das erzählt und um Rat gefragt ...... ich habe gesagt ruhig Blut und geht nicht drauf ein ........ Ihr Verkaufsvertrag war ok ......... nix mehr gehört vom Käufer.

Zitat:

Original geschrieben von -> Neurocil <-



Hat Ihre alte Möre an nen
türkischen Autohändler verkauft . 2 Wochen später bimmelt das Telefon und der Käufer macht rabattz mit ner unglaublichen Story und machte Druck........ wollte $$$ rausschinden .
 

Hat der bestimmt nicht bös gemeint. Liegt in der Natur bei einigen Menschenkindern bestimmter Völker.

Der Kollege hat aber bestimmt vergessen, dass man vor dem Kauf handelt und nicht danach.... 🙄

bu adam olmaz

Moin

çukur

...sehr gnädig...

wird mal wieder Zeit für ein Update... ;-)

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