Nur Nullen im Ziffernteil deutscher KFZ-Kennzeichen - Gibt es Gründe, warum das nicht gemacht wird?

Hi,

Nullen im Ziffernteil deutscher KFZ-Kennzeichen gibt es zwar, aber nur in Verbindung mit mindestens einer Ziffer ungleich Null.

Gibt es nachvollziehbare Gründe, warum die Null im Ziffernteil nicht allein vergeben wird, egal ob ein-, zwei-, drei- oder vierstellig?

Eine Begründung dazu habe ich jedenfalls bis jetzt noch nicht finden können.

44 Antworten

Ich kann mir vorstellen, eine "richtige" Begründung, bzw rechtlichen Punkt, gibt es nicht. Vielleicht tatsächlich Erkennung ? Wie bei A - DO 0123 ? Das man damals einfach mal festgelegt hat, kann man schlecht erkennen, machen wir deshalb nicht. 😕 Wäre möglich.

Das es dafür eine mathematische Grundlage gibt, glaube ich allerdings auch nicht.

Gruß Jörg.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 31. März 2022 um 10:32:30 Uhr:


Den mathematischen Unsinn von weissnicht versteht wohl kein Mensch, das ist kein Sachargument. Eine Null ist zwar rein mathematisch "nichts", aber sehr wohl ein in allen üblichen Zeichensätzen enthaltenes Zeichen, dass sich von "" (logisch nil) optisch und datentechnisch unterscheidet.

Wahrscheinlich formuliere ich es zu unverständlich... ich hab den mathematischen "Unsinn" studiert (und das Studium erfolgreich abgeschlossen). Nebenbei noch Informatik und ein klein wenig Jura (wurde mir aber zu langweilig).

Dass eine Null "Nil" wäre habe ich nicht geschrieben. Ich schrieb, dass die rekursive Reduktion der führenden Nullen zu NIL führt, weil "nichts" mehr übrig bleibt.. nichtmal die "0".
Wenn du nun datenhaltungstechnisch argumentiert: Was bleibt in der Variable zurück, wenn du eine 0 löschst?
Man könnte aber durchaus diskutieren, ob die letzte Null stehen bliebe. Dann wäre es nicht Nil, sondern Null.

Falls es tatsächlich jemanden interessiert:

Folgendes bezieht sich auf längst vergangene Zeit als Rechnersysteme noch recht "einfach" waren. Nur wurden diese Regelungen, die daraus entstanden nie geändert.

Ja, man hätte führenden Nullen durchaus bei den Kennzeichen einführen können. Die Folge daraus wäre, dass die Zahlenkolonne dann immer 4-Stellig wäre um bei einer automatischen Verarbeitung Verwechslugen auszuschliessen. Die Datenstrukturen hätten anders aufgebaut werden müssen. Stets 4-Stellige Zahlenblöcke führen zu Problemen bei kurzen Kennzeichen ( z.B. für Motorräder).
Für eine Maschine ist AB-XY 0048 das gleiche wie AB-XY 48 und AB-XY 048 bei der automatischen Verarbeitung (unter Verwendung des damals gewählten Datentyps). Damit diese unterschieden werden könnten wäre ein höherer technischer Aufwand nötig gewesen (damals programmierte man effizienter und schäute hohen Verarbeitungsaufwand).

Das andere Problem wäre, dass das Kennzeichen AB-XY 0012 identisch wäre mit AB-XY 12 (rein in der Datenhaltung! Nicht optisch). Zwei unterschiedliche Kennzeichen mit identischer Bedeutung sind jedoch unzulässig. Bliebe auch hier nur die Möglichkeit stets 4-stellige Zahlenkolonnen zu verwenden. Und das wäre kontraproduktiv.

Andere Länder verarbeiten Kennzeichen anders. Oftmals (aber nicht immer) ist die Länge der Kennzeichen konstant. Es gibt dort keine kurzen Kennzeichen (von Vanity-Kennzeichen mal abgesehen).

Wie oben geschriebrn: Die Vorgaben sind veraltet und vor langer Zeit technisch begründet gewesen. Heutige Rechnersysteme könnten das Dilemma durchaus lösen. Aber wir alle wissen, wie alt die Technik in den Verwaltungen ist. Siehe Corona -> Verteilung der Informationen der Behörden untereinander per Faxgerät.

Frage: Muss ich jetzt tatsächlich noch erklären, worin der Unterschied zwischen einer Speicherung als Char-Array und einem Integer aussieht, wenn Zahlen gespeichert werden sollen? -> In den Integer, so wie es gespeichert wird, bekommt man die führenden Nullen nicht rein. Es geht nicht!
Jetzt mag man sich fragen, ob man dies nicht ändern sollte... solch eine Änderung liegt im sechsstelligen €-Bereich (Minimum). (Mag man vielleicht nicht glauben, aber ich verdiene einen Teil meiner Brötchen damit und kenne die Summen die für solche kleinen Änderungen fließen).

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 31. März 2022 um 14:30:57 Uhr:


Wahrscheinlich formuliere ich es zu unverständlich... ich hab den mathematischen "Unsinn" studiert (und das Studium erfolgreich abgeschlossen). Nebenbei noch Informatik und ein klein wenig Jura (wurde mir aber zu langweilig).

Dass eine Null "Nil" wäre habe ich nicht geschrieben. Ich schrieb, dass die rekursive Reduktion der führenden Nullen zu NIL führt, weil "nichts" mehr übrig bleibt.. nichtmal die "0".
Wenn du nun datenhaltungstechnisch argumentiert: Was bleibt in der Variable zurück, wenn du eine 0 löschst?
Man könnte aber durchaus diskutieren, ob die letzte Null stehen bliebe. Dann wäre es nicht Nil, sondern Null.

Falls es tatsächlich jemanden interessiert:

Folgendes bezieht sich auf längst vergangene Zeit als Rechnersysteme noch recht "einfach" waren. Nur wurden diese Regelungen, die daraus entstanden nie geändert.

Ja, man hätte führenden Nullen durchaus bei den Kennzeichen einführen können. Die Folge daraus wäre, dass die Zahlenkolonne dann immer 4-Stellig wäre um bei einer automatischen Verarbeitung Verwechslugen auszuschliessen. Die Datenstrukturen hätten anders aufgebaut werden müssen. Stets 4-Stellige Zahlenblöcke führen zu Problemen bei kurzen Kennzeichen ( z.B. für Motorräder).
Für eine Maschine ist AB-XY 0048 das gleiche wie AB-XY 48 und AB-XY 048 bei der automatischen Verarbeitung (unter Verwendung des damals gewählten Datentyps). Damit diese unterschieden werden könnten wäre ein höherer technischer Aufwand nötig gewesen (damals programmierte man effizienter und schäute hohen Verarbeitungsaufwand).

Das andere Problem wäre, dass das Kennzeichen AB-XY 0012 identisch wäre mit AB-XY 12 (rein in der Datenhaltung! Nicht optisch). Zwei unterschiedliche Kennzeichen mit identischer Bedeutung sind jedoch unzulässig. Bliebe auch hier nur die Möglichkeit stets 4-stellige Zahlenkolonnen zu verwenden. Und das wäre kontraproduktiv.

Andere Länder verarbeiten Kennzeichen anders. Oftmals (aber nicht immer) ist die Länge der Kennzeichen konstant. Es gibt dort keine kurzen Kennzeichen (von Vanity-Kennzeichen mal abgesehen).

Wie oben geschriebrn: Die Vorgaben sind veraltet und vor langer Zeit technisch begründet gewesen. Heutige Rechnersysteme könnten das Dilemma durchaus lösen. Aber wir alle wissen, wie alt die Technik in den Verwaltungen ist. Siehe Corona -> Verteilung der Informationen der Behörden untereinander per Faxgerät.

Frage: Muss ich jetzt tatsächlich noch erklären, worin der Unterschied zwischen einer Speicherung als Char-Array und einem Integer aussieht, wenn Zahlen gespeichert werden sollen? -> In den Integer, so wie es gespeichert wird, bekommt man die führenden Nullen nicht rein. Es geht nicht!
Jetzt mag man sich fragen, ob man dies nicht ändern sollte... solch eine Änderung liegt im sechsstelligen €-Bereich (Minimum). (Mag man vielleicht nicht glauben, aber ich verdiene einen Teil meiner Brötchen damit und kenne die Summen die für solche kleinen Änderungen fließen).

Der Name ist mal wieder Programm 😁

Wie kommst du darauf, dass die Buchstaben des Kennzeichens anders (als String / chars) gespeichert werden als die Zahlen (als Integer? Warum? Was bringt das?)?
Eher ist's einfach ein Array von Zeichen mit bestimmter maximaler Länge und gut.

Eine Speicherung als Integer würde z.B. auch die Suche nach Wunschkennzeichen (oder Verdächtigen) per Wildcards unnötig umständlich machen.

Zitat:

@towe96 schrieb am 31. März 2022 um 14:49:28 Uhr:


Wie kommst du darauf, dass die Buchstaben des Kennzeichens anders (als String / chars) gespeichert werden als die Zahlen (als Integer? Warum? Was bringt das?)?
Eher ist's einfach ein Array von Zeichen mit bestimmter maximaler Länge und gut.

Datenhaltung in alten Rechnersystemen. Ich schrieb ausdrücklich, dass dies aus längst vergangenen Zeiten stammt.
Ein Short-Integer braucht 16Bit. Dazu die 4mal 8-Bit der Char sind 48Bit.
Würde man ein Kennzeichen AB-XY 1234 als char[] speichern braucht man 64Bit (mit Trennstrich 8Bit mehr; in beiden Fällen).

Damals in grauen Vorzeiten sparte man Bits wo es nur ging (Wer noch Assembler gelernt hat, weiss wie und wo man Bits spart). Heute ist das egal, aber die Vorgaben an die Kennzeichen stammen aus jener Zeit.
Ich nehme an, dass es heute als char[] abgelegt wird oder einer ganz anderen Struktur einer Datenbank und somit wesentlich einfacher ist. Nur wurden eben die Vorgaben nie an heutige Möglichkeiten angepasst.
Wenn ich mir aber teilweise Anwendungen im Amtsbereich ansehe, die Windows NT 5.0 (-> Win2000) voraussetzen und nicht aufwärtskompatibel sind... und davon habe ich einige vor der Nase gehabt... Aua.
Ich würde mich nicht wundern, wenn das BMDV noch mit einer guten alten VAX arbeitet. (Ok, das war nun tatsächlich ein Scherz).

Die Wildcard-Suche ging vor 20 Jahren aber auch nicht ;-). Andererseits funktionieren Wildcards auch bei Suche in reinen Integer; ist nur etwas aufwendiger.

Würde man die Vorgaben anpassen und auch die IT, dass diese zu den Vorgaben passt, kostet dies schnell hohe Summen. Das wäre nicht zu rechtfertigen, nur um einigen Menschen ein Kennzeichen zu ermöglichen, welches Ihnen gefällt, aber sonst keinerlei Volkswirtschaftlichen Nutzen bringt. Da steht der Bundesrechnungshof schneller vor der Tür als man die Akten schredern kann.

Fazit: Die alten Systeme konnten nicht und die aktuellen Systeme dürfen nicht (weil die Vorgaben noch von den alten Systemen stammen).

Zitat:

@towe96 schrieb am 31. März 2022 um 14:49:28 Uhr:


Eher ist's einfach ein Array von Zeichen mit bestimmter maximaler Länge und gut.

Würde man heute so machen, stimmt. Damals jedoch nicht; da wäre das schlechter Programmierstil gewesen. Heute ist die alte (sparsame) Methode schlechter Stil.

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Zitat:

@Rockville schrieb am 30. März 2022 um 21:07:00 Uhr:


Das stimmt zwar, aber es nützt ja nichts, wenn die Zahl mit 0 beginnen dürfte. Dann müsste man noch erst ablesen, ob es vor der Zahl ein oder zwei Buchstaben sind.

Beispiel, bei flüchtigem Blick auf ein Hamburger Kennzeichen:

HH D 011
HH DO 11

Hat man dagegen eine Ziffer ungleich 0 an erster Stelle, dann kann es diese Verwechslung nicht geben, d.h. selbst bei flüchtigem Blick, dunklen Lichtverhältnissen und defekter Kennzeichenbeleuchtung scheidet die erste Variante aus.

Auch wenn man nur Nullen hätte, bleibt das Problem. Es wäre dann eben Verwechslungsgefahr zwischen
HH DO 000
HH D 0000

Dann dürfte das I als Buchstabe nicht zugelassen sein.😉

DU-EI 700
DU-E I700

Die Sache mit der Null als ertse Ziffer ist keine Deutsche Reglung, sondern eine überregionale. Wie zuvor berichtet bin ich der Überzeugung, dass es damals um die Zahl als ganzes ging. Ein DU-EI 0101 und DU-EI 101 könnten zwei unterschiedlichen Haltern gehören. So vermeidet man, dass diese Kennzeichen verwechselt werden können.

Das System wurde doch erfunden, als alles noch ohne Computerhilfe verwaltet wurde.
Da hat man alles eben natürlich bei "Eins" beginnen lassen.

Warum denn auch nicht? Es gab und gibt doch genug Kombinationen für uns alle. Es gibt keinen Grund, alles umzustellen und die "Null" als Unterscheidungszahl einzuführen. Notfalls kann man ja verbotene Buchstabenkombinationen zulassen.

ist der Verlauf in diesem thread noch immer nicht am Ende....

Zitat:

@MvM schrieb am 31. März 2022 um 15:38:38 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 30. März 2022 um 21:07:00 Uhr:


Das stimmt zwar, aber es nützt ja nichts, wenn die Zahl mit 0 beginnen dürfte. Dann müsste man noch erst ablesen, ob es vor der Zahl ein oder zwei Buchstaben sind.

Beispiel, bei flüchtigem Blick auf ein Hamburger Kennzeichen:

HH D 011
HH DO 11

Hat man dagegen eine Ziffer ungleich 0 an erster Stelle, dann kann es diese Verwechslung nicht geben, d.h. selbst bei flüchtigem Blick, dunklen Lichtverhältnissen und defekter Kennzeichenbeleuchtung scheidet die erste Variante aus.

Auch wenn man nur Nullen hätte, bleibt das Problem. Es wäre dann eben Verwechslungsgefahr zwischen
HH DO 000
HH D 0000

Dann dürfte das I als Buchstabe nicht zugelassen sein.😉

DU-EI 700
DU-E I700

Die Sache mit der Null als ertse Ziffer ist keine Deutsche Reglung, sondern eine überregionale. Wie zuvor berichtet bin ich der Überzeugung, dass es damals um die Zahl als ganzes ging. Ein DU-EI 0101 und DU-EI 101 könnten zwei unterschiedlichen Haltern gehören. So vermeidet man, dass diese Kennzeichen verwechselt werden können.

Wie die Zahlen und Buchstaben auszusehen haben ist in Anlage 4 der FZV
Niedergeschrieben, eine Verwechselung von i und 1 ist ausgeschlossen.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 31. März 2022 um 14:30:57 Uhr:


Ja, man hätte führenden Nullen durchaus bei den Kennzeichen einführen können.

Wie schön, dass man das alles auch so knapp ausdrücken kann. 🙂
In der Türkei hat man mit rekursiver Reduktion der führenden Nullen zu NIL und dem Unterschied zwischen Char-Array und einem Integer offenbar keine Probleme.

Kennzeichen TR

Sind wir in der Türkei?

Dort hat man dafür mit anderen Sachen Probleme, die es hier nicht gibt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. März 2022 um 19:08:00 Uhr:


Sind wir in der Türkei?

Nein, aber gilt dort eine andere Mathematik?

Die Null auf dem Kennzeichen gibt's doch nicht, wegen irgendeiner Mathematik.
Es gibt doch Kennzeichen wo die Null vorne angestellt ist. 04, 05,06,07

Die Systematik hat sich mal einer ausgedacht und nun ist das so fortgeschrieben worden.

Wer das ändern möchte, kann ja eine Anfrage/Petition ans BMVI stellen, wenn er keine anderen Sorgen hat.

Zur Zeit haben wir aber wohl wichtigere Probleme, als die Null an erster Stelle der Zahl der Erkennungsnummer

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. März 2022 um 19:33:38 Uhr:


Die Null auf dem Kennzeichen gibt's doch nicht, wegen irgendeiner Mathematik.

Das habe ich ja auch nie behauptet. Hast du den Thread vollständig gelesen?

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 31. März 2022 um 14:30:57 Uhr:


Dass eine Null "Nil" wäre habe ich nicht geschrieben. Ich schrieb, dass die rekursive Reduktion der führenden Nullen zu NIL führt, weil "nichts" mehr übrig bleibt.. nichtmal die "0".

In der Datenverarbeitung muß 0 ja nicht unbedingt ein mathematischer Wert sein. Im andiskutierten Thema ist sie ja nur eine erweiterung des Zeichensatzes.

Aber wie böse Programmierer über 0 stolpern können habe ich bei uns im Unternehmen erlebt ... da war es (ungewollt) ein Unterscheid ob eine IP als xxx.yyy.012.zzz oder xxx.yyy.12.zzz eingetragen wurde.

Auch spaß wenn eine führende 0 nicht sein darf oder doch sein muß 😁 (obwohl damit nichts berechnet wird).

Und mach mal zu. 😉

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