Nur ein KFZ auf dem Tiefgaragenstellplatz erlaubt?
Hallo zusammen, habe gestern was gehört wo ich dachte das kann doch nicht sein.
Jemand Mietet eine Wohnung mit dazugehörigem Tiefgaragenstellplatz.
Er hat jetzt zusätzlich zu seinem PKW ein Motorrad auf diesen Stellplatz gestellt. Beide Fahrzeuge passen komplett in die Begrenzung und gucken da nicht drüber oder so.
Er wurde jetzt angesprochen (nicht von seinem Vermieter) das man die Stellplätze nur mit einem KFZ belegen darf.
Kann das so stimmen bzw. gibt es so eine Beschränkungsmöglichkeit. Das ist ein KFZ Stellplatz und ob oder ein Auto oder 3 Motorräder stehen sollte doch niemanden interessieren oder?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 22. Nov. 2020 um 14:38:49 Uhr:
Er wurde jetzt angesprochen (nicht von seinem Vermieter) das man die Stellplätze nur mit einem KFZ belegen darf.
Es kann der ruhigste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt (oder so ähnlich)...
56 Antworten
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 22. November 2020 um 22:53:19 Uhr:
Aus rein Rationalen Gesichtspunkten spricht doch nichts dagegen. Wenn ich 2 Smarts habe, warum sollte ich diese nicht hintereinander stellen?
Nun, so pauschal würd ich das nicht sagen. Es könnte ja auch sein, dass es sich um die Parkplattformen handelt(Doppelparkersystem). Hier spielt das Gewicht eine grosse Rolle.
Ansonsten entscheidet einzig und allein der Vermieter.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 23. November 2020 um 11:24:12 Uhr:
.....
Das kann ich bestätigen. In die Tiefgarage dürfen nur PKW geparkt werden.
Steht da PKW oder KFZ ? Dann dürfte man kein KFZ mit LKW Zulassung (auch wenn der wie ein PKW aussieht - z.b. Caddy) abstellen.... In der Bauordnung spricht man in der Regel von KFZ .
Zitat:
@Scirosto 8V schrieb am 23. November 2020 um 12:34:06 Uhr:
Steht da PKW oder KFZ ? Dann dürfte man kein KFZ mit LKW Zulassung (auch wenn der wie ein PKW aussieht - z.b. Caddy) abstellen.... In der Bauordnung spricht man in der Regel von KFZ .
Würde ich als Haarspalterei ansehen.
Bei mir im Mietvertrag steht aber tatsächlich PKW. Wenn man die Tiefgarage sehen würde, weiss man auch, warum.
Das ist keine Haarspalterei - Ein PKW ist für Personen gedacht und eine klar definierte Fahrzeugklasse , ein KFZ kann alles sein (vorausgesetzt es hat einen Motor).
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Da eine Garage dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs dient [z.B. in der bayrischen GaStellV so definiert: (5) Ein Einstellplatz ist die Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeuges in einer Garage dient.], geht es hier um Kfz und nicht um die Beschränkung auf Pkw.
Eventuell aber auch die Beschränkung auf EINS...? Also auch keine zwei Motorräder (z.B. für den Hausrocker und seine Braut).
Private Garagen, in denen man keine Fahrräder abstellen darf, habe ich allerdings auch noch nicht erlebt.
irgendwann wird es lächerlich.
Problematisch ist, wenn jemand zwar GENAU seinen Bereich ausfüllt, aber dadurch die Anderen ihre Tür nicht mehr öffnen können. Insofern gibt es durchaus Einschränkungen auch innerhalb des eigenen Platzes - rein von der Logik her. Von der Rechtslage her wird es interessant, wenn jeder drauf besteht, den ganzen Platz einzunehmen - das wäre das Ende der Garage für zweispurige Fahrzeuge.
Also es geht um eine Eigentümergemeinschaft. Also mehrer Parteien mit verschiedenen Eigentümern.
Es sind keine Duplex Garagen oder so sondern ganz normale ebenerdige Stellplätze.
Das Motorrad an sich kann nicht das Problem sein, da auch andere Motorräder in der Tiefgarage stehen.
Genau es geht um die Beschränkung auf EIN Kfz, und nein das Motorrad steht nicht behindernd, da es am Kopfende des Stellplatzes steht.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 23. November 2020 um 11:26:57 Uhr:
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 22. November 2020 um 22:53:19 Uhr:
Aus rein Rationalen Gesichtspunkten spricht doch nichts dagegen. Wenn ich 2 Smarts habe, warum sollte ich diese nicht hintereinander stellen?Nun, so pauschal würd ich das nicht sagen. Es könnte ja auch sein, dass es sich um die Parkplattformen handelt(Doppelparkersystem). Hier spielt das Gewicht eine grosse Rolle.
Ansonsten entscheidet einzig und allein der Vermieter.
Auch da hätte ich gesagt das 2 smarts weniger wiegen als ein Großer Vertreterkombi oder Vorstadtpanzer
Bei uns parken die Nachbarn auch Auto + Motorrad / Fahrrad in der Garage (alle durch nen Maschendrahtzaun getrennt und abschließbar).
Ich hab in unserer Garage das Auto und im hinteren Bereich unseren AHK-Fahrradträger stehen.
Wo kein Kläger.... Ich hatte zwei Stellplätze nebeneinander gemietet, drei Fahrräder, ein Motorroller, zwei Satz Wechselreifen, zwei Autos und ein Kajak unter der Decke.
Mein Gegenüber hatte zwei dicke Motorräder und einen TT auf EINEM Stellplatz - Nase guckte raus.
Null Problemo (war in Bayern).
Tiefgarage war für 12 Plätze.
Der Gedanke dahinter könnte sein: Wenn das jeder machen würde, also 2 Fahrzeuge pro Stellplatz, dann wäre da wesentlich mehr Verkehr, das könnte die Kapazitäten der Ein- und Ausfahrten überfordern, aber auch zu mehr Leuten in der Garage führen, als z.B. brandschutztechnisch vorgesehen ist (Fluchtwege, usw.). Es macht sicher nicht jeder, aber theoretisch gilt dann natürlich: Gleiches Recht für alle. Also versucht man es von Anfang an zu verhindern.
Das wäre bei weiterer Untervermietung der Fall, nach der Formulierung dürfte eine Familie (PKW bis 9 Personen zulässig) nicht in der TG in das Auto einsteigen... Ob vom Nutzer da jetzt ein Auto oder 2-3 Motoräder , 2 Smarts oder andere KFZ stehen , ist für den Brandschutz kaum relevant bzw. sollte im Konzept drin sein...
Es bleibt doch allein dem Vermieter respektive dem Eigentümer der Garage überlassen, was er an Kfz in der Garage haben will.
Dies wird im Vertrag entsprechend vermerkt sein und der Mieter hat sich daran zu halten.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 22. November 2020 um 14:38:49 Uhr:
......
Kann das so stimmen bzw. gibt es so eine Beschränkungsmöglichkeit. Das ist ein KFZ Stellplatz und ob oder ein Auto oder 3 Motorräder stehen sollte doch niemanden interessieren oder?
Dinge die das entscheiden können:
- Mietvertrag/ Hausordnung
- Gemeindesatzung
- bauliche Bestimmungen (Baugenehmigung)
- Vereinbarungen einer Eigentümergemeinschaft
Sehr oft ist es untersagt was anderes als ein KFZ abzustellen, also keine Winterräder, Fahrräder, Möbel usw. Das aber auch Motorräder untersagt sein sollen höre ich zum ersten Mal. Da würde ich anfragen wo genau das stehen soll. Gerade wenn alles in die markierte Fläche passt ist das unverständlich.
Wenn man aber mit einem Motorrad einen öffentlichen, aber in der Nachbarschaft begehrten, PKW Parkplatz belegt erhöht sich die Gesprächsbereitschaft schlagartig.
Das Dumme ist nur... Man sucht eine Wohnung, freut sich, eine gefunden zu haben - mit Garage - bringt sein Zeug dahin, und dann heißt es: "so geht das nicht" . Mal ehrlich: wer checkt vorher die Einstellbrdingungen in der Garage? Eigentlich ist das Abstellen des Auto-Krams, von Motorrädern und von Fahrrädern selbstverständlich...