Notarzt u zukässige geschw.

Notarzt u. zulässige geschw.

Hallo

Ich habe eine kleine Frage:

Habe mich am Wochenende mit einem 19 jährigen unterhalten der gerade in der Ausbildung zum Sanitäter steckt...

Er berichtete von einigen fahrten im Krankenwagen und was dabei passieren kann....

Was mich jedoch sehr wunderte ist, dass er zu mir sagte das ein Krankenwagen oder Notarztwagen sich trotz Blaulicht und Martinshorn an die zulässige geschwindigkeit zu halten haben....
Er sagte mir auch, dass wenn ein Krakenwagen im einsatz geblitzt wird, der Fahrer trotzdem ein Bußgeldbescheid bekäme und diesen auch zahlen müsse (!!!).

Die klang mir sehr unglaubwürdig.
Nach mehrmaligem nachfragen meinte er:
Das Martinshorn und das Blaulicht ist lediglich dafür gedacht dem Verkehr zu singnalisieren das sich ein Krakenwagen im anmarsch befindet und die leute platz machen sollen....Es sei aber kein Freifahrtsschein um durch die Stadt zu rasen da man dadurch ebenfalls zu einem großem Sicherheitsrisiko für alle anderen wäre.
Lediglich wenn es um Leben oder Tod gehen würde dürfe der fahrer etwas schneller fahren...

Ich denke mir nur das die fahrer die einen solchen Wagen fahren entsprechende Fahrtrainings gemacht haben und auch erfahren genug sind um die Situation gut einzuschätzen

Leider fand ich im Netz keinerlei Infos zu diesem Thema und würde euch nun gerne fragen ob dies stimmt und was ihr dazu sagt???

35 Antworten

Also, ist ein kompliziertes Thema. Vorneweg mal gleich: einen Bußgeldbescheid bekommt der Fahrer für eine EINSATZfahrt nicht.

Zum Thema Blaulicht und Signalhorn: das ist ganz klar im §38 StVO geregelt:

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Das bedeutet, nur mit Blaulicht UND Horn müssen andere Autofahrer auch Platz machen, nur Blaulicht allein reicht dazu nicht aus.

Zum Thema Geschwindgkeitsübertretung: das ist ein Fall des §35 StVO:

§ 35 Sonderrechte

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schweregesundheitliche Schäden abzuwenden.

D.h., im Einsatzfall darf auch die zulässige Höchstgeschwindgkeit überschritten werden. ALLERDINGS, und das ist die Krux an der Sache, WENN was passiert, dann ist in den meisten Fällen Ärger vorprogrammiert. Dann trägt der Fahrer die volle Varantwortung. Gilt eigentlich in ähnlicher Weise beim Überfahren einer roten Ampel.

In manchen Verbänden gibt es eine Art interne Empfehlung, nicht schneller als zul. Höchstgeschw. + 50%. Das ist allerdings nichts rechtlich Haltbares. Grundsätzlich kommt es immer auf die genauen Umstände an (Wetter, Straßenzustand, Uhrzeit.....)

Gruß Tecci

prinzipiell gelten auch für fahrten mit sosi (sondersignal) die selben regeln wie für ohne.....
das ist eine "rechtsgraue" zone....
wenn er schneller fährt, als erlaubt, und provoziert dadurch einen unfall, ist ER (der fahrer) voll und ganz dafür haftbar!
eine regelung, wieviel die geschwindigkeit überschritten werden darf, gibts (offiziell) nicht...
d.h. wenn du nen krankenwagen mit sosi innerorts mit 70 durch die 30ger zone fährst, bist du erstmal mit bezahlen dran, für die geschwindigkeitsüberschreitung! aber vor gericht, geht die sache meist glimpflich ab, da die richter "ein auge" zudrücken...

nicht um sonst heißt es:
wenn du bei der feuerwehr (oder anderen bos-diensten bist) stehst du immer mit einem bein im knast....

Tecci6N hat's doch zitiert:

§ 35 Sonderrechte

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Normalerweise ist bei einer Fahrt mit Sosis höchste Eile geboten, daher müssen die RTW-Fahrer sich theoretisch an keine StVO-Regelung halten.
Ich bin selbst aktuell "Rettungshelfer" und uns hat der Ausbilder in der Ausbildung gesagt, er würde uns nicht empfehlen, die Geschwindigkeit um mehr als 50% zu überschreiten, da man sein eigenes Leben nicht selbst noch gefährden soll. Von "sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten" war keine Rede, weil ein RTW- oder NAW-Fahrer sich nicht daran halten muss!

Theoretisch darf ein RTW auch ohne Sosis schneller als erlaubt fahren (ich sage theoretisch), wenn er es eilig hat. Die Sosis machen nur die Bahn frei.

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk


Theoretisch darf ein RTW auch ohne Sosis schneller als erlaubt fahren (ich sage theoretisch), wenn er es eilig hat. Die Sosis machen nur die Bahn frei.

das wird aber kein fahrer machen!

wenns dann nämlich knallt, kommt der dann ganz schön in erklärungsnot.....

und "trotz der sonderrechte VORSICHT" ist das das oberste gebot bei fahrten mit sosi....

ob/wie die geschwindigkeit überschritten wird, muss jeder fahrer selbst entscheiden, denn dafür ist er alleine haftbar....

wenn er dann mit 70 durch ne 30ger zone brettert und ein kind vor's auto läuft, das er dann plattet, muss er díes verantworten, und dann wird kein richter sagen "es war ein notfall also also war die überhöhte geschwindigkeit vertretbar also freispruch"......

die sache mit sosi zu fahren ist rechtlich nicht ganz abgeklärt! wann/wer/wie/was machen darf...auch wenn es da nen § der stvo gibt, ist es doch komplexer aufgebaut....

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Nicht nur theoretisch darf ein RTW, NEF usw. ohne SoSi fahren, auch praktisch tun die das immer wieder.
Ist halt ein wenig von den Verkehrbedingungen abhängig. Ich glaube keiner von euch wäre glücklich, wenn die Rettungswagen nachts permanent mit Blaulicht und Presslufthorn an eurem Fenster vorbei fahren würden.

Außerdem gibt es die Sonderrechte, die es, wie schon beschrieben, erlauben die STVO mehr oder weniger außer acht zu lassen. Des weiteren gibt es noch die Wegerechte, diese werden durch Blaulicht und Horn signalisiert.
(Jetzt hoffe ich nur, ich habe das ganze nicht schon wieder verdreht ;-) )

Des weiteren kann ich sagen, es macht absolut keinen Spaß mit SoSi durch die Stadt zu fahren, daß ist Streß pur.

Der §35 (die so genannten Sonderrechte) definiert bereits das Recht, Verkehrsregeln zu übertreten. Das fängt schon bei Kleinigkeiten an, wie den Vorrechten für Müllfahrzeuge. Die dürften ohne diesen Paragraphen sich auch nicht so durch die Straßen, über Markierungen, je nach Notwendigkeit auf eigentlich gesperrte Verkehrsflächen begeben und im Kriechtempo durch die Stadt ziehen.
Darüber hinaus sind z.B. die Fahrer von Rettungsdienstfahrzeugen von der Einhaltung von Verkehrsregeln je nach Erfordernis befreit. Dazu gehören ebenfalls Regelungen für den ruhenden Verkehr (sonst müsste der Rettungsdienst im Einsatz immer erstmal einen freien Parkplatz suchen) bis hin zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
§38 (die so genannten Wegerechte) definiert dann die Pflichten Dritter, dem Einsatzfahrzeug Platz zu machen.

"Stille Anfahrten", also mindestens ohne Martinhorn gibt es durchaus. Bei der Polizei auf Verbrecherjagd häufiger, im Rettungsdienst seltener, z.B. bei Suizid-Androhung je nach Situation durchaus komplett ohne Blaulicht und Martinhorn und dennoch mit Inaspruchnahme von Sonderrechten.

Rechtlich gesehen ist für die Fahrer der Einsatzfahrzeuge die Situation aber dennoch relativ unbefriedigend: Kommt es zum Unfall, so bekommt man fast immer Teilschuld. Begründung: Die Sondersignale bringen eine erhöhte Sorgfaltspflicht für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges mit sich.

Eine typische Unfallsitutation: Rettungswagen fährt mit Blaulicht und Martinshorn bei Rot in Kreuzungsbereich ein, hält an der Kreuzung, der Fahrer vergewissert sich, dass der Querverkehr angehalten hat, und fährt dann weiter. In dem Moment fährt irgendeine Schnarchnase, die vor lauter Musik gar nichts hört und urplötzlich bemerkt "hey, ich habe grün, warum fahre ich eigentlich nicht" , mit Vollgas an und es kommt zum Unfall. Ziemlich genau so ist das schon mehrere Kollegen passiert, Teilschuld bekommt man da immer - obwohl einem niemand sagen kann, was man hätte anders oder besser machen können.

Zitat:

Original geschrieben von Rettungsmemme


Des weiteren kann ich sagen, es macht absolut keinen Spaß mit SoSi durch die Stadt zu fahren, daß ist Streß pur.

Och, findest du? Kann ich nicht bestätigen! 😁

Zitat:

Original geschrieben von ytna


Och, findest du? Kann ich nicht bestätigen! 😁

Naja, ok ab und zu macht es schon Spaß, besonders mit dem Motorrad durch den Berliner Tiergarten :-)

Ich habe mal gerüchteweise gehört, dass auch Zivis Rettungsawagen fahren. Stimmt das?

Zitat:

Original geschrieben von Maxinus


Ich habe mal gerüchteweise gehört, dass auch Zivis Rettungsawagen fahren. Stimmt das?

Ja. Wo ist das Problem?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


d.h. wenn du nen krankenwagen mit sosi innerorts mit 70 durch die 30ger zone fährst, bist du erstmal mit bezahlen dran, für die geschwindigkeitsüberschreitung! aber vor gericht, geht die sache meist glimpflich ab, da die richter "ein auge" zudrücken...

Ist das echt so krass? Find ich ziemlich traurig eigentlich...

Wenn ich mal keuchend in meinem Wagen liege, weil mich irgendwer von der Bahn geschossen hat oder so, würde ich mir wünschen das der RTW-Fahrer mit 200 durch ne 30Zone fährt,wenns möglich ist und er niemand gefährdet, nachts zum Beispiel...

und genau da liegt das problem...
wenn's zu nem unfall kommt, gaftet nicht die rettungsorganisation (drk, johanniter etc.) sondern der fahrer, mit seiner eigenen versicherung, als wäre er mit seinem privat pkw gefahren.....

z.z. laufen diskussionen den § der stvo zu vereinfachen, da dies ein thema ist, wo sich jeder selbst was rausbilden kann....und es zu kompliziert ist um es zu verallgemeinern....

wenn ich z.b. mit dem feurwehrauto fahre, halte ich mich "meist" an die geschwindigkeit.....weil ich weiß, wie es ist, wenn dann hinten 7mann (eventuell sogar mit pa) aufeinanderkrachen bei ner vollbremsung....
weil mir ist mein leben wichtiger als irgendein anderes... und bevor ich mich selbst, in gefahr bringe, lass ich lieber jemanden verbrennen...(klingt hart, aber ist so)....
es bringt dann nämlich nichts, wenn dann noch 2 andere feuerwehren ausrücken müssen...eine zum löschen und eine die dann mein auto bergen muss....und ne bremsung mit nem 12 bzw. 16t schweren fz, wo dann noch im tank noch 2t wasser "nachschwappen" macht alles...nur keinen spaß.....

Zitat:

sondern der fahrer, mit seiner eigenen versicherung, als wäre er mit seinem privat pkw gefahren.....

Das musst Du mir erklären, ich dachte imme wir hätten in DE eine FAHRZEUG Versicherung keine Fahrerversicherung (d.H. die HP ist auf das Fahrzeug bezogen nicht auf den Fahrer wie beispielsweise in England). Deshalb wird auch immer der Halter herangezogen und nicht der Fahrer (primär).

Was machst Du dann wenn Du kein eigenes Auto hast? Selber zahlen?

Strafen sind allerdings vom Fahrer zu übernehmen.

Soweit ich weiß ist die Feuerwehr die einzige die tatsächlich Wegerecht hat (wenn es docht kracht an einer roten Ampel ist der andere Faherer schuld), alle anderen haben dies nicht (müssen sich aber nicht an die Regeln halten, eine Strafe wegen Verkehrsverstoßes gibts dann nicht)
Ist historosch bedingt,...

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755



Soweit ich weiß ist die Feuerwehr die einzige die tatsächlich Wegerecht hat (wenn es docht kracht an einer roten Ampel ist der andere Faherer schuld), alle anderen haben dies nicht (müssen sich aber nicht an die Regeln halten,

Nö, da irst du dich. Die Kollegen von der Feuerwehr haben nur meist die stabieleren Autos 😉

CU Markus

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


Soweit ich weiß ist die Feuerwehr die einzige die tatsächlich Wegerecht hat (wenn es docht kracht an einer roten Ampel ist der andere Faherer schuld), alle anderen haben dies nicht (müssen sich aber nicht an die Regeln halten, eine Strafe wegen Verkehrsverstoßes gibts dann nicht

Das wäre ja ne fatale Sache...nee, also das ist wirklich nicht so. Vor dem Gesetz ist jeder gleich, egal ob Feuerwehr, Rettungsdienst oder sonst wer.

Das Wegerecht kann ich ja über den §38 StVO in Anspruch nehmen und auch da wird ja keine Unterscheidung getroffen ("Blaues Blinklicht ... darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen [...] verwendet werden"😉.

Gruß Tecci

PS: In Amerika ist das allerdings tatsächlich so, da hat die Feuerwehr grundsätzlich Vorfahrt. Wer da keinen Platz macht, hat leider verloren....

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