ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Nochmal eine Frage zu den Ruhezeiten

Nochmal eine Frage zu den Ruhezeiten

Themenstarteram 9. Dezember 2011 um 19:10

Also man kann ja die Ruhezeiten ja in 15 und 30 Minuten splitten, soweit war ich schonmal, ABER, ist das jetzt auf die 4,5 Std. Fahrt bezogen, oder auf die insgesamten 9?

Wenn ich jetzt ne Tor von insgesamten 7 Stunden fahren muss, wie mach ich das mit der Pause? Direkt die 45 Minuten machen oder wie ließe sich das splitten??

Beste Antwort im Thema
am 9. Dezember 2011 um 19:20

Wie meinst du das?

Außerdem ist das Wort "Ruhezeit" in deinem Zusammenhang falsch

Wenn du 7 Stunden fahren willst, dann kannst du

1. 4,5 Stunden fahren und dann 45 Minuten Lenkzeitunterbrechung (sprich Pause) machen und dann weiter 3 Stunden fahren

oder

2. Du fährst erst 2 Stunden, machst dann 15 Minuten Pause, fährst nochmal 2,5 Stunden und machst dann die 30 Minuten und fährst dann weiter 3 Stunden

 

Aber noch ein Tipp von mir:

Es bringt nichts, wenn du dir in solchen Sachen unsicher bist, und jetzt hier nach der konkreten Regelung fragst.

Nächste Woche fährst du vielleicht was anderes und dann sieht es wieder anders aus. Dann kannst du niemanden fragen und machst es eventuell verkehrt.

Oder du hast einen Disponenten am Telefon, der dir irgendwas erzählt, was garnicht stimmt.

Lern den ganzen Mist auswendig und dann bist du auf der sicheren Seite.

Auch mit den Schichtzeiten (ja ich weiß, das Wort gibt es eigentlich nicht) und wie sich das verhält!

Ich hatte letzte Woche 14 Stunden Schichtzeit und gleichzeitig eine Fahrzeit von fast 4,5 Stunden

Da meinte der Disponent (nicht von meiner Firma sondern vom Auftraggeber) doch tatsächlich ich solle nach 4,5 Stunden Fahrzeit meine 45 Minuten machen und dann (!!!!!) noch die Viertelstunde, die bis zu den 15 Stunden Schichtzeit weiterfahren.

14:00 Schichtzeit

4,5 Fahrzeit

45 Minuten Pause machen

wäre ich bei 14:45 Schichtzeit und dann nochmal ne viertelstunde fahren..

hab ich net gemacht in Absprache mit meiner Firma. So ein Schwachsinn...

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Dadurch das du bis zu 60 Std in der Woche arbeiten darfst aber im Schnitt von 4 Monaten nur 48 Std kann das meiste gar nicht unterwegs kontrolliert werden.Dazu kommen die verschiedenen zuständigkeiten der verschiedenen Behörden.Aber eins ist gewiss auch auf die Einhaltung des Arbeitzeitgesetzes wird in naher Zukunft verstärkt kontrolliert und abgezockt werden.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Dadurch das du bis zu 60 Std in der Woche arbeiten darfst aber im Schnitt von 4 Monaten nur 48 Std

Nur bedingt richtig, denn:

Zitat:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Quelle : §3 des Arbeitszeitgesetz

 

Bei uns wurde bei einer BG Kontrolle bemängelt, dass Kollege Alfred am Tag 8,5h arbeitet, deswegen mussten er und der Chef Strafe zahlen, weil er über die 40 Stunden raus ist. Klar kann man so gesehen auch 60 Stunden arbeiten, dann aber mal eine Woche nur 20h.

Im Übrigen steht das ArbZG über der EU Verordnung und somit pflichte ich dir wieder bei, die Gesetze kollidieren miteinander, es fällt nur nicht so auf, weil unterschiedlichen Kontrollorganen die Überwachung obliegt.

Dabei kollidieren auch wieder die "Werktage" und die "Arbeitstage". Werktag ist Mo-Sa, Arbeitstag ist Mo-Fr., zumindest hier in der Region. Hier darf in den meisten Industriegebieten samstags nicht gearbeitet werden!

Habe ich doch geschrieben "Dadurch das du bis zu 60 Std in der Woche arbeiten darfst aber im Schnitt von 4 Monaten nur 48 Std"

Deine 40 Std beziehen sich auf eine 5 Tage Woche meine 48 auf eine 6 Tage Woche

 

Man beachte besonders Absatz 4 von § 21a Beschäftigung im Straßentransport

 

 

 

(1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EG Nr. L 102 S. 1) oder des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (BGBl. II 1974 S. 1473) in ihren jeweiligen Fassungen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.

(2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr.

(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:

1.

die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,

2.

die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;

3.

für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.

(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

(5) Die Ruhezeiten bestimmen sich nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften für Kraftfahrer und Beifahrer sowie nach dem AETR. Dies gilt auch für Auszubildende und Praktikanten.

(6) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,

1.

nähere Einzelheiten zu den in Absatz 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Satz 2 genannten Voraussetzungen zu regeln,

2.

abweichend von Absatz 4 sowie den §§ 3 und 6 Abs. 2 die Arbeitszeit festzulegen, wenn objektive, technische oder arbeitszeitorganisatorische Gründe vorliegen. Dabei darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten nicht überschreiten.

§ 7 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2a gilt nicht. § 7 Abs. 3 gilt entsprechend.

(7) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer auf Verlangen eine Kopie der Aufzeichnungen seiner Arbeitszeit auszuhändigen.

(8) Zur Berechnung der Arbeitszeit fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich auf, ihm eine Aufstellung der bei einem anderen Arbeitgeber geleisteten Arbeitszeit vorzulegen. Der Arbeitnehmer legt diese Angaben schriftlich vor.

Da kommt wieder das zum tragen, was wir beide oben schon erkannt haben... 2 Gesetze und 2 Organisationen, die es überwachen. Ich kenne z.B. keinen, der eine 6-Tage Woche hat. Mein Bruder muss zwar manchmal samstags ran, hat dafür aber einen anderen Tag in der Woche frei.

Meine Schwester studiert und arbeitet nebenbei im Supermarkt... sie würde in den Ferien liebend gerne 6 Tage und 48 Stunden arbeiten um Geld zu verdienen, sie darf es aber nicht und es wird penibel drauf geachtet. Zwischendurch wollte sie die Sache umgehen und im Baumarkt noch ein wenig dazu verdienen, ging auch nicht, weil sie dort eine Bescheinigung vorlegen musste, wie lange sie Supermarkt arbeitet. Umgekehrt war es genauso und beide Jobs musste sie ja anmelden, sonst Schwarzarbeit.

Diese 48h Regelung steht sicher nur bei einigen Berufszweigen in den eigenen Verordnungen, im (Bundes)Arbeitszeitgesetz stehen die bundeseinheitlich gültigen Zeiten für alle Bereiche drin.

Klar, wenn du ü40 Stunden machst und es keiner wirklich kontrolliert ist es gut, kommt eine Kontrolle, sind AG und AN am Ar***. Bei uns hat die Strafe 13.000€ betragen und das nur, weil Kollege Alfred über 3 Jahre 42,5h/Woche gearbeitet hat :rolleyes:

Wie ist das denn im nahverkehr?

Die Dispo von der Drogeriemarktkette will das die unternehmer nach 6 stunden arbeitszeit 45 Minuten pause machen.

Wir haben meistens 2 touren am tag. Manchmal auch nur eine tour wenns richtung sauerland geht oder münster . manchmal auch drei touren wenns nur 20 km entfernte filialen sind.

ich sage immer ich mache höchstens 12 stunden mehr nicht wenn die dispo mich anruft ob ich noch fahren kann sage ich nööö. Aber ich komme nie auf 9stunden lenkzeit.

letzten winter 2011(ich stand 8 stunden auf der a3 fest)wurde ich von der Bag angehalten die wollten erstmal 600 euro von mir haben weil ich keine 9 stunden ruhezeit hatte. dann haben wir uns auf 30 euro geeinigt.

Wie ist das mit der schcht zeit jeder sagt was anderes. Nahverkehr und fernverkehr.

Also ich mache höchstens 12 stunden schichtzeit im nahverkehr. manchmal sage ich schon nach 10 stunden ich fahre nicht mehr weils dann über 12 stunden wird. die dispo kann mich kräftig am ...........

ich habe mit denen vertraglich nichts zu tun. nur mein ............. chef hat mit denen was zu tun.

gelten jetzt andere schicht bzw arbeitszeiten im nah und fernverkehr?

Deine Schicht- und Arbeitszeiten musst du schon mit deinem Arbeitgeber absprechen. ;)

Die gesetzlichen Regelungen gelten allerdings unabhängig davon, ob du im Nah- oder Fernverkehr fährst. LuR-Regelung und AZG machen hier keine Unterschiede (wie @Bunny Hunter schon angesprochen hat).

 

Grüsse,   motorina.

Zitat:

Original geschrieben von ds1986

Also man kann ja die Ruhezeiten ja in 15 und 30 Minuten splitten,

Dazu hätt' ich auch mal ne Frage:

Ich habe mal aus Jux die Pause zuerst 30 Min gemacht - dann ein wenig rumgefahren und dann mal geschaut, was mir das Digitachoteil erzählt.

Gewarnt wird freilich schön ab 4h15 Fahrzeit und dann reichte die kleine Pause von 15 Min aus, um das Gerät zu "befriedigen" .Aber eigentlich ist das doch nicht ok - der längere Pausenteil soll doch als zweiter Teil absolviert werden.

Ist das ein Fehler des Gerätes oder gibt es das Gesetz so nicht mehr?

Das Digi-Gerät kann nur das, was der Mensch ihm eingegeben hat.:rolleyes:

... und anfangs gab´s diese 15´/30` Regelung noch nicht so wie jetzt - also musst du als Fahrer mitdenken;).

 

Grüsse,    motorina.

 

NB: Hatte im Sommer mal einen neuen Actros gefahren. Bin mir nicht mehr ganz sicher ... aber ich meine mich daran erinnern zu können, dass dort das Kontrollgerät nach dieser "neue" Regelung aufgezeichnet hatte.

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Das Digi-Gerät kann nur das, was der Mensch ihm eingegeben hat.:rolleyes:

... und anfangs gab´s diese 15´/30` Regelung noch nicht so wie jetzt - also musst du als Fahrer mitdenken;).

Grüsse,    motorina.

NB: Hatte im Sommer mal einen neuen Actros gefahren. Bin mir nicht mehr ganz sicher ... aber ich meine mich daran erinnern zu können, dass dort das Kontrollgerät nach dieser "neue" Regelung aufgezeichnet hatte.

Richtig, hier gibt es Unterschiede in der Firmware. Die neueren Geräte beachten wohl auch die Reihenfolge. Sogar bei der "Minutenregel" gibt es da wohl Unterschiede nach Hersteller und Firmwarestand....

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von capmusicone

letzten winter 2011(ich stand 8 stunden auf der a3 fest)wurde ich von der Bag angehalten die wollten erstmal 600 euro von mir haben weil ich keine 9 stunden ruhezeit hatte. dann haben wir uns auf 30 euro geeinigt.

Was hat die BAG damit eigentlich zu tun? Klar darf man laut AZG die 9 Stunden auf keinen Fall unterschreiten, aber wieso dürfen die da ein Bußgeld verhängen. Die können doch gar nicht wissen, ob Dein Tarifvertrag die 9 Stunden überhaupt hergibt. Die 9 Stunden sind nämlich imho nur möglich, wenn sie im Tarifvertrag vereinbart sind. Ist das nicht der Fall, oder bist Du nicht nach Tarifvertrag beschäftigt, gelten mindestens 10 Stunden, theoretisch eigentlich sogar 11.

Gruß

Achim

am 26. Dezember 2011 um 1:43

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Zitat:

Original geschrieben von capmusicone

letzten winter 2011(ich stand 8 stunden auf der a3 fest)wurde ich von der Bag angehalten die wollten erstmal 600 euro von mir haben weil ich keine 9 stunden ruhezeit hatte. dann haben wir uns auf 30 euro geeinigt.

Was hat die BAG damit eigentlich zu tun? Klar darf man laut AZG die 9 Stunden auf keinen Fall unterschreiten, aber wieso dürfen die da ein Bußgeld verhängen. Die können doch gar nicht wissen, ob Dein Tarifvertrag die 9 Stunden überhaupt hergibt. Die 9 Stunden sind nämlich imho nur möglich, wenn sie im Tarifvertrag vereinbart sind. Ist das nicht der Fall, oder bist Du nicht nach Tarifvertrag beschäftigt, gelten mindestens 10 Stunden, theoretisch eigentlich sogar 11.

Gruß

Achim

Du hast was falsch verstanden ;-)

Es ging darum, dass BAG beim Auslesen der fahrerkarte fesgestellt hatten, dass er eine Ruhepause von 9 Stunden verkürzt hatte.

Tagesruhezeit verkürzt..

 

am 26. Dezember 2011 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Zitat:

Original geschrieben von capmusicone

letzten winter 2011(ich stand 8 stunden auf der a3 fest)wurde ich von der Bag angehalten die wollten erstmal 600 euro von mir haben weil ich keine 9 stunden ruhezeit hatte. dann haben wir uns auf 30 euro geeinigt.

Was hat die BAG damit eigentlich zu tun? Klar darf man laut AZG die 9 Stunden auf keinen Fall unterschreiten, aber wieso dürfen die da ein Bußgeld verhängen. Die können doch gar nicht wissen, ob Dein Tarifvertrag die 9 Stunden überhaupt hergibt. Die 9 Stunden sind nämlich imho nur möglich, wenn sie im Tarifvertrag vereinbart sind. Ist das nicht der Fall, oder bist Du nicht nach Tarifvertrag beschäftigt, gelten mindestens 10 Stunden, theoretisch eigentlich sogar 11.

Gruß

Achim

Hallo achim,

ich habe die 9 stunden ruhezeit nicht eingehalten. das waren nur 8 stunden und 57 minuten!!

Mir fehlten also 3 minuten. Die wollten auch meine Tuorenscheine haben, Wo wir abfahrtzeit vom Hof und ankunft an den Filialen und abfahrt von der Filiale bis zur nächsten Filiale drauf schreiben.

Und haben das auch mit dem tacho und LKW auszug verglichen. Aber mein Lkw geht immer automatisch auf pause beim abladen. Die haben mich gefragt warum steht der auf pause beim abladen und nicht auf arbeitszeit? Ich habedenen gesagt chef will das so. wenn ich den auf arbeitszeit stelle( habe ich schon ausprobiert) muss ichschon nach 5 stunden eine pause machen weil der blinkt und nach 9-10 stunden soll ch eine tägliche ruhezeit einlegen. wir haben mehr arbeitszeit als fahrzeit. manchmal 30-50 minuten abladen usw.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Da kommt wieder das zum tragen, was wir beide oben schon erkannt haben... 2 Gesetze und 2 Organisationen, die es überwachen. Ich kenne z.B. keinen, der eine 6-Tage Woche hat. Mein Bruder muss zwar manchmal samstags ran, hat dafür aber einen anderen Tag in der Woche frei.

Meine Schwester studiert und arbeitet nebenbei im Supermarkt... sie würde in den Ferien liebend gerne 6 Tage und 48 Stunden arbeiten um Geld zu verdienen, sie darf es aber nicht und es wird penibel drauf geachtet. Zwischendurch wollte sie die Sache umgehen und im Baumarkt noch ein wenig dazu verdienen, ging auch nicht, weil sie dort eine Bescheinigung vorlegen musste, wie lange sie Supermarkt arbeitet. Umgekehrt war es genauso und beide Jobs musste sie ja anmelden, sonst Schwarzarbeit.

 

Diese 48h Regelung steht sicher nur bei einigen Berufszweigen in den eigenen Verordnungen, im (Bundes)Arbeitszeitgesetz stehen die bundeseinheitlich gültigen Zeiten für alle Bereiche drin.

Klar, wenn du ü40 Stunden machst und es keiner wirklich kontrolliert ist es gut, kommt eine Kontrolle, sind AG und AN am Ar***. Bei uns hat die Strafe 13.000€ betragen und das nur, weil Kollege Alfred über 3 Jahre 42,5h/Woche gearbeitet hat :rolleyes:

Wie kann es zu einer Strafe kommen,wenn dein Kollege im Schnitt 42,5 std pro Woche gearbeitet hat,und er 48 std im 6monatsschnitt hätte arbeiten dürfen??

Da fehlt mir jetzt die Logik dafür

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Nochmal eine Frage zu den Ruhezeiten