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Ruhezeit verbockt

Themenstarteram 30. September 2017 um 13:04

Hallo zusammen...

Ich bin Springer in einer Spedition und habe gestern einen Volvo übernommen. Bin dann laden gefahren und musste anschließend 9 Stunden Pause einlegen. Das tat ich dann auch. Leider stellte ich erschreckend fest, das ich vergessen habe auf Pause zu stellen. Jetzt habe ich 9 Stunden Arbeitszeit drauf und keine Pause habe diese aber gemacht. Ich muss auch weiter fahren und die Ladung ausliefern. Was kann ich als Nachweis erbringen das man mir glaubt?

Grüße Robert

Beste Antwort im Thema
am 1. Oktober 2017 um 5:41

Zitat:

@RobbTruck schrieb am 30. September 2017 um 16:13:58 Uhr:

Danke schön Jungs. Ich hab nen Ausdruck gemacht und auch den Ablauf der Schicht dokumentiert. ...

Na also, haste doch alles richtg gemacht. Du hast ja damit dokumentier, dass es eine Fehlbedienung war die mit dem Ausdruck ganz bestimmt zu einem Bußgeld führt. Und nicht von solchen Leuten wie @rdiekers verunsichern lassen.

Bei einer Fehlbedienung des Geräts in jedem Fall einen Tagesausdruck für den Fahrer machen, den Grund der Fehlbedienung eintragen und was denn statt dessen einzustellen gewesen wäre. Ganz wichtig, die Unterschrift nicht vergessen. Damit hast du eine technische Urkunde als Nachweis produziert.

Den Nachweis 28 Tage am Mann behalten und dann dem Chef abgeben. Aber Achtung, immer eine Kopie von diesen Dingern machen. (Wer weiß denn noch nach einem 3/4 Jahr was an dem Tag gewesen ist und man kann nicht wissen, wie solche Papiere archiviert werden). Übrigens, der Fahrer hat einen Rechtsanspruch auf die Kopie.

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Das wird schwer. Im Betrieb gibt es einen Verantwortlichen welcher Lehrgänge besucht hat um Fahrer in dieser Hinsicht zu Schulen. Die BAG erwartet von dir das du den Digitalen Tacho bedienen kannst. Hier mal ein kleiner Auszug was dich erwartet.

Tägliche Ruhezeit unterschritten

…bis zu einer Stunde

30 Euro

…bis zu 3 Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde 30 Euro Unternehmer 90 Euro

…mehr als 3 Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde 60 Euro Unternehmer 180 Euro.

Ob man deinen Ausführungen Glauben schenkt und diese mildernd anerkennt kommt auf den jeweiligen Beamten an. Nur ist die Rechtslage eindeutig. Der Fahrer und auch der Verantwortliche im Betrieb ist für das ordnungsgemäße Bedienen des Digitalen Tachografen verantwortlich. Gib halt besser acht, doppelt prüfen. Andernfalls lass das Fahren sein.

Hallo Robert,

die Erde wird sich weiterhin drehen.

Erzähl es deinem Chef, dann weiß er Bescheid.

Um eine Strafe zu bezahlen, musst du ersteinmal kontolliert werden. Die Wahrscheinlichkeit ist schon gering und wenn soweit alles in Ordnung ist, wird man dir aus deinem Fehler keinen Strick drehen.

Mach einen Ausdruck von dem Tag und schreib auf den Zettel das dir ein Fehler unterlaufen ist.

Gruß

Frank

Hab ich bei einem Kollegen leider schon anders erlebt. der bekam dann noch einen drauf weil die tägliche Arbeitszeit ebenfalls überschritten war.

Er wollte wissen was ihm bei einer Kontrolle erwartet. Da ist deine Antwort nicht sehr hilfreich.

ja gut, kann immer dumm laufen. Ist aber, denke ich, eher die Ausnahme.

Ich gehe davon aus, das Robert ein Neuling ist und wollte ihm keine Angst machen. Ich bin davon überzeugt, das sein Fehler keine finanziellen Folgen für ihn hat.

Themenstarteram 30. September 2017 um 14:13

Danke schön Jungs. Ich hab nen Ausdruck gemacht und auch den Ablauf der Schicht dokumentiert. Mir ist so ein Fehler noch nie passiert und darum wollte ich mal nachfragen. Ich bin sonst gründlich und meine Karte ist sauber. Bei unseren anderen Fahrzeugen läuft die Pause automatisch los und selbst da schau ich in der Regel nach... Wir haben nur zur zeit

Themenstarteram 30. September 2017 um 14:15

Viele kranke und dadurch renn ich mir den arsch ab. Aber danke und bis zum nächsten Bock den ich schieß...

" Arsch ab rennen " ist eine Floskel, da läuten bei mir schon die Alarm Glocken!!

Halte dich an die gesetzliche Lenk und Ruhezeiten!

Nur durch den umstand, daß viele Fahrer fehlen

( Wo eigentlich nicht) , kannst du nicht die Touren retten.

Gerade als Neuling, ist man als der Meinung man muss sich wohl irgendwie beweisen ...und vergisst aber dabei, daß es gesetzliche Vorlagen gibt.. und ja, die stehen sogar über dem Chef!!

Aber so wirst du sicherlich deinen schon angekündigten " nächsten Bock" schießen!!!

Und eventuell viel Lehrgeld bezahlen...

am 1. Oktober 2017 um 5:41

Zitat:

@RobbTruck schrieb am 30. September 2017 um 16:13:58 Uhr:

Danke schön Jungs. Ich hab nen Ausdruck gemacht und auch den Ablauf der Schicht dokumentiert. ...

Na also, haste doch alles richtg gemacht. Du hast ja damit dokumentier, dass es eine Fehlbedienung war die mit dem Ausdruck ganz bestimmt zu einem Bußgeld führt. Und nicht von solchen Leuten wie @rdiekers verunsichern lassen.

Bei einer Fehlbedienung des Geräts in jedem Fall einen Tagesausdruck für den Fahrer machen, den Grund der Fehlbedienung eintragen und was denn statt dessen einzustellen gewesen wäre. Ganz wichtig, die Unterschrift nicht vergessen. Damit hast du eine technische Urkunde als Nachweis produziert.

Den Nachweis 28 Tage am Mann behalten und dann dem Chef abgeben. Aber Achtung, immer eine Kopie von diesen Dingern machen. (Wer weiß denn noch nach einem 3/4 Jahr was an dem Tag gewesen ist und man kann nicht wissen, wie solche Papiere archiviert werden). Übrigens, der Fahrer hat einen Rechtsanspruch auf die Kopie.

am 1. Oktober 2017 um 8:45

Jepp so würde ich es auch machen, dokumentieren, dass es ein Bedienfehler war. Ggf. -soweit vorhanden- vielleicht noch weitere Sachen wie z.B. Namen von Personen, die bezeugen können, dass du Pause gemacht und nicht gearbetet hast notieren oder eine evtl. vorhandene Quittung von deinem "Feierabendbierchen", Essen oder ne Parkquittung vom Autohof... was auch immer du sonst noch hast, das deine Geschichte stützt.

Ich hab damals z.B. neben den Aufzeichungen zusätzlich handschriftlich noch eines Art Logbuch (hier noch 2 Seiten meiner Stamm-/Werksverkehrtour) geführt... da hab ich -soweit vorhanden- alles gesammelt, das vielleicht irgendwann mal wichtig sein könnte. Abhol-/Lieferadressen, Lieferscheinnummern, Tankvorgänge, Fährtickets, Ausdrucke von Einsatz-/ Unfallberichten auf den I-netseiten von Feuerwehren / Medien, etc. etc. z.B. bei Verzögerungen durch Unfälle oder Witterungseinflüsse.

Da kann der Kontrollbeamte von Polizei oder BAG noch so ein großes A...loch sein, spätestens wenn der es zu bunt treibt, bleibt einem -am besten mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken- der Schritt vor ein Gericht, wo er sein Vorgehen / Verhalten in einer Aussage rechtfertigen muß und ein Richter über die Sache unter der Gewichtung aller Aussagen, Beweise und ggf. auch eines Gutachtens z.B. wenn es um die LaSi geht urteilt.

Da dürfte dann z.B. auch mit so manchen Behauptungen & Privattheorien dieser "Hartz4-TV-Kontrollbeamten" von Polizei, BAG und Ordnungsamt, welche so manche Fahrer da draußen verschrecken -was ich z.B. in Gesprächen mit Fahrern immer wieder feststelle- Schluß sein.

Nur so als Beispiel, damals bei der Einführung des digitalen Tachographen haben se oben bei Leipzig einen unserer Fahrer -ich will ihm nicht zu nahe treten, aber er war halt nicht das hellste Licht aufm Kuchen- rausgefischt und nach dem Auslesen des Tachographen ne Bußgeldrechnung über knapp 1.000,- EUR präsentiert... selbst die Nachverhandlungen, die der Chef mit dem Gewerbeaufsichtsamt geführt hat hat ausgereicht, es wurde die ellenlange Liste der Beanstandungen massiv zusammengestrichen und es blieben knapp unter 300,- EUR übrig.

am 1. Oktober 2017 um 10:13

Am besten ist daher die Einstellung "Aktivität bei Zündung aus: Pause". Meiner Meinung nach kann man besser mal vergessen von Pause auf Arbeit umzustellen als umgekehrt.

am 2. Oktober 2017 um 6:19

Zitat:

@LKW-Reppi schrieb am 1. Oktober 2017 um 12:13:19 Uhr:

Am besten ist daher die Einstellung "Aktivität bei Zündung aus: Pause". Meiner Meinung nach kann man besser mal vergessen von Pause auf Arbeit umzustellen als umgekehrt.

Eben nicht. Wenn die Einstellung so vorgenommen wird und der Fahrer nichts mehr einstellt, hat er ausschließlich Pause und Lenkzeit auf der Karte! (= fehlerhafte Bedienung 225 € für den Fahrer, wenn keine sonstigen Arbeite und/oder Bereitschaftszeiten vorhanden sind).

Warum sollte das vergessen werden? Das muss genau so in Fleisch und Blut übergehen, als wenn man sich auf der Toilette den A... abputzt. Oder wird das auch vergessen????

am 2. Oktober 2017 um 7:27

Zitat:

@Transportcampus schrieb am 2. Oktober 2017 um 08:19:40 Uhr:

Zitat:

@LKW-Reppi schrieb am 1. Oktober 2017 um 12:13:19 Uhr:

Am besten ist daher die Einstellung "Aktivität bei Zündung aus: Pause". Meiner Meinung nach kann man besser mal vergessen von Pause auf Arbeit umzustellen als umgekehrt.

Eben nicht. Wenn die Einstellung so vorgenommen wird und der Fahrer nichts mehr einstellt, hat er ausschließlich Pause und Lenkzeit auf der Karte! (= fehlerhafte Bedienung 225 € für den Fahrer, wenn keine sonstigen Arbeite und/oder Bereitschaftszeiten vorhanden sind).

Warum sollte das vergessen werden? Das muss genau so in Fleisch und Blut übergehen, als wenn man sich auf der Toilette den A... abputzt. Oder wird das auch vergessen????

Wenn er nichts mehr umstellt. Wie ich schon schrieb: Besser mal vergessen von Pause auf Arbeit umzustellen als umgekehrt.

Eine Menge Fahrer haben sich nach einer Schulung die "Aktivität bei Zündung aus" auf Arbeit umstellen lassen. Das wurde aber nicht umsonst schnell wieder rückgängig gemacht. Jeder kann mal was vergessen.

Je nach Einsatzgebiet, z.B. Nah oder Fernverkehr ist die Sichtweise unterschiedlich. Die meisten Fahrer sind es eben noch vom analogen Gerät automatisch auf Pause gewohnt.

Müssen die Fahrer selbst entscheiden womit sie am Besten klar kommen.

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