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Nimmt Tüv getunten Roller ab?

Benelli

Hey Leute,
Da ich seid einigen Jahren den unbegrentzten Motorradführerschein besitze,
denke ich zur Zeit wie fast jedes Jahr im Frühjahr über den Kauf eines Motorrads nach.
Leider hat sich seid diesem Jahr meine finanzielle Situation stark verschlechtert. Und zwar in der Form, dass ich Unterhalt in höhe von 1200 Euro überweisen muss. Fürchte kann mit kein Moped mehr leisten.
Zu meiner Frage:
Möchte "billig" motorisiert unterwegs sein.
Aber nicht unbedingt mit 50 kmh. Das Fahrzeug soll auf jeden Fall für über 60 kmh zugelassen sein.
Wie bekomme ich es hin, mit einem so stark getunten 50ccm Roller legal unterwegs zu sein?
Also ich habe eigentlich vor, wie ich es auch früher praktiziert habe mit der 50ccm Drehorgel
sauber auf der Landstrasse im Verkehr mitzuschwimmen. Wie klappt das legal?
PS: Dass Scooter Attack mal einen legalen Tuningsatz angeboten hat (vor ca 13 Jahren) weiß ich.

Liebe Grüße, Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hanfiey schrieb am 8. April 2015 um 16:25:34 Uhr:


hä?, das ware Leichtkrafträder und durften fahren was die wollten mit 50ccm. Kleinkrafträder waren auf 40Km/h beschränkt und Mofas, na ja, wie immer....

Leider nicht korrekt, der Begriff LKR kam erst mit den 80 ccm Motoren auf.

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Ich dachte, es soll legal werden?
Versicherungskennzeichen ist für Kleinkraftrad, nicht für Leichtkraftrad.
Man kann beim gedankenlosen ranschrauben schnell eine Urkundenfälschung begehen.

Simson kaufen und mit 70 nach Tacho glücklich sein :)

Zitat:

@tomS schrieb am 6. April 2015 um 20:06:50 Uhr:


Ich dachte, es soll legal werden?
Versicherungskennzeichen ist für Kleinkraftrad, nicht für Leichtkraftrad.
Man kann beim gedankenlosen ranschrauben schnell eine Urkundenfälschung begehen.

Finde ich auch komisch. Gab es bei der Zulassung 1998 eine besondere Reglung ? Der roller wird mit 10 PS verkauft führt aber ein kleines Versicherungskennzeichen.

Da ist nicht die Rede von gedrosselt

Mit einer Motorradzulassung wäre die Versicherung gegenüber einem Versicherungskennzeichen eindeutig billiger.

Ich denke das kleine Versicherungskennzeichen ist nur zu Deco dran
mit kleinem Vs-Kennzeichen braucht man keinen Tüv
100ccm war glaube auch noch nie mit kleinem Kennzeichen zulässig

Zitat:

@seeigel147 schrieb am 6. April 2015 um 21:29:06 Uhr:


100ccm war glaube auch noch nie mit kleinem Kennzeichen zulässig

Korrekt. Die Hubraumobergrenze für das Versicherungskennzeichen beträgt 50ccm.

? Erstellt am 6. April 2015 um 20:10:20 Uhr
Künne

Simson kaufen und mit 70 nach Tacho glücklich sein :)
eine Schwalbe, wenn es denn unbedingt ein Roller sein soll. Wobei die für mich nie ein ,,richtiger'' Roller war.

Zitat:

martin.ho
.
Möchte "billig" motorisiert unterwegs sein.
Aber nicht unbedingt mit 50 kmh.

.

Dann nimm ne 125er

Steuerbefreit und billig in der Versicherung.

Zitat:

@seeigel147 schrieb am 6. April 2015 um 21:29:06 Uhr:


Ich denke das kleine Versicherungskennzeichen ist nur zu Deco dran
mit kleinem Vs-Kennzeichen braucht man keinen Tüv
100ccm war glaube auch noch nie mit kleinem Kennzeichen zulässig

Hallo,
habe mir die Bilder jetzt mal in Vergrößerung angesehen. So wie das aus sieht hat dieser Roller nie ein größeres gehabt. Dazu wäre eine verstärkung nötig. weil durch den Fahrwind die zwei Schrauben die das Nummerschild halten wegreisen würden. System ist das gleiche wie bei meiner Elystar mit 125 ccm Rahmen. Um da ein großes Steuerkennzeichen anzuschrauben muss verstärkt sein.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. April 2015 um 21:35:15 Uhr:



Zitat:

@seeigel147 schrieb am 6. April 2015 um 21:29:06 Uhr:


100ccm war glaube auch noch nie mit kleinem Kennzeichen zulässig

Korrekt. Die Hubraumobergrenze für das Versicherungskennzeichen beträgt 50ccm.

Falsch, die Obergrenze beträgt genau 49,9 ccm, ab 50 ccm gibt es große Nummernschilder mit Tüv.

Selber falsch!
50 ist "nicht mehr als 50" - siehe Punkt 11.
>50 ist aber "mehr als 50" - siehe Punkt 9 und 10.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html

Zitat:

@tomS schrieb am 7. April 2015 um 20:14:16 Uhr:


Selber falsch!
50 ist "nicht mehr als 50" - siehe Punkt 11.
>50 ist aber "mehr als 50" - siehe Punkt 9 und 10.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html

Na dann bin ich zu alt,

früher war das anders, bitte um Entschuldigung!!!

Zu meiner Zeit war ein Kleinkraftrad etwas mit 50 ccm und großem Nummernschild.

Ihr widersprecht euch nicht.
Das Kleinkraftrad hatte den selben Hubraum wie die Mokicks und Mofas =bei beiden war bei 49,xxxx bzw 50 Schluss
Die waren im Gegensatz zum Kleinkraftrad in der Geschwindigkeit auf 40 bzw 25 beschränkt

Zitat:

@seeigel147 schrieb am 8. April 2015 um 08:33:11 Uhr:


Das Kleinkraftrad hatte ... Die waren im Gegensatz zum Kleinkraftrad ...

Verwirrung komplett.

;)

Die Definition des Begriffes Kleinkraftrad war früher (ca. 1960-1980) anders als heute. Es gab die "offenen Kleinkrafträder" der Führerscheinklasse 4 und die gedrosselten Kleinkrafträder der Klasse 5.

Und noch früher noch anders. Aber das ist alles Geschichte.

Jetzt schreiben wir das Jahr 2015 und jetzt gilt das heutige Gesetz.

stimmt früher waren das ganz einfach 50ziger die mit der Nummerntafel und dem Lärm der hochdrehenden Motoren.
Damals gab es den 4er zum Autoführerschein dazu.

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