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Nicht Einhaltung des Mindestabstandes!?

VW Golf 1 (17, 155)

Ich weiß,es gehört nicht wirklich hier rein,aber vielleicht könnt ihr mir helfen. 😉 *hoff*

Habe gerade ein Brief bekommen wo steht:
Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 147km/h den erforderlichen Abstand von 73,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.Ihr Abstand betrug 17,21 Meter und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes.Toleranzen sind zu ihren Gunsten berücksichtigt.

Und jetzt soll ich dazu Stellung zu nehmen,nur hab ich kein Plan was ich dazu sagen soll,weil ich doch nichtmehr weiß wie ich am 02.05.03 gefahren bin. *g* Wisst ihr eventuell was ich da machen kann? Soll ich den Verstoß zugeben?`
Und wenn ja wie teuer wird das dann für mich???
Das wäre echt klasse wenn jemand helfen könnte.

Mfg
Magic

14 Antworten

Moin!

Zitat:

Bußgeldkennzahl 104614
mindest. gef. Geschw. 143 km/h
erforderlicher Abstand 71.5 Meter
festgestellter Abstand 17 Meter

Verkehrsordnungswidrigkeit

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 143 km/h
den erforderlichen Abstand von 71.5 m zum vorausfahrenden
Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 17 m und damit weniger
als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten
berücksichtigt.

Verletzte Vorschriften
§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.6.3 BKat

Bußgeld 100 Euro Fahrverbot Punkte 4

www.radarfalle.de

Vielleicht findest du dort etwas...Aber bei 147 km/h einen so geringen Sicherheitsabstand 🙄 ...

Gruß
Christian 😉

..letzte Woche im Fernsehn.... und Verfahren eingestellt...geht immer, juristisch einwandfrei !

also dein verkehrsordnungsamt hat echt einen knall....
1. bei hohen geschwindigkeiten muss kein sicherheitsabstand von einem halben tacho eingehalten also so wie ein deim fall also die 73,5m......sonst müssten die ja jeden ausm verkehr ziehen. begründung: sogar in der fahrschule lernt man dass man bei hohen geschwindigkeiten einen 2 sec abstand einhalten soll und nicht mehr.

tip: besorg dir einen guten anwalt und die sache ist gegessen

gib die tat nie zu bevor du nicht mit einem anwalt gesprochen hast. und lass dir auf jeden fall das video zeigen

Zitat:

Original geschrieben von crazy_golf


1. bei hohen geschwindigkeiten muss kein sicherheitsabstand von einem halben tacho eingehalten also so wie ein deim fall also die 73,5m......sonst müssten die ja jeden ausm verkehr ziehen. begründung: sogar in der fahrschule lernt man dass man bei hohen geschwindigkeiten einen 2 sec abstand einhalten soll und nicht mehr.

Also mit dem halben Tacho das stimmt schon. So hab ich es zumindest auch in der Fahrschule gelernt. Allerdings hab ich mal gelesen, dass es theoretisch nicht möglich ist das alle Autofahrer dies einhalten würden. Dafür gibt es zuviele Autos, der Platz würde nicht reichen oder so ähnlich...

das steht in einem buch "PKW fahren" das ich noch von der fahrschule hab.

"Fahren Sie bei höherem Tempo mit Zwei-Sekunden-Abstand. Merken Sie sich dazu einen festen Punkt, an dem das vorausfahrende Fahrzeug gerade vorbeifährt.
Erreichen Se diese Stelle erst, nachdem Sie "einundzwanzig,zweiundzwanzig" gezählt haben, ist Ihr Abstand (mit 2 Sekunden) ausreichend."

wers nicht glaubt, sollte noch mal die fahrschule besuchen...und das umgehend.............*gggggg*

oh sorry....
hab grad ausgerechnet welchen weg man in zwei sekunden zurücklegt.
also bei 147kmh

147000/60/60*2 =81,6m

normalerweise müsstest du sogar einen sicherheitsabstand von 81,6m einhalten!!!!!!!

*oh cracy_golf du sollst erst überlegen und dann schreiben*

ok,ok...beim nächsten mal

Hey,ich danke euch allen!
Werde gleich Morgen einen Anwalt suchen und dann fragen was gemacht werden soll.

Thx nochmal.

PS:Es war auf der Autobahn und es ist ja normal das man keine 100 Meter abstand halten kann,aber naja.

Mfg
Magic

Zitat:

Original geschrieben von crazy_golf


oh sorry....
hab grad ausgerechnet welchen weg man in zwei sekunden zurücklegt.
also bei 147kmh

147000/60/60*2 =81,6m

normalerweise müsstest du sogar einen sicherheitsabstand von 81,6m einhalten!!!!!!!

*oh cracy_golf du sollst erst überlegen und dann schreiben*

ok,ok...beim nächsten mal

Hehe das wollte ich auch gerade berechnen. Kommt ungefähr aufs gleiche...also egal was man lernt :-)

Hmm....weiß jemand wie teuer ein Anwalt werden kann?!
Hab für Mittwoch ein Termin bekommen und heute von meiner Versicherung gesagt bekommen das ich nicht im Rechtsschutz bin.Da war der Tag wieder gelaufen....
Deswegen wäre es nett wenn mir da jemand ne Richtung angeben könnte was die ca. verlangen.

Mfg
Magic

ok: also einmal händeschütteln kostet so ca 50 euro... da du ihm mindestens 2 mal die hand schüttelst, bist du mit 100 euro dabei ;-)
mal im ernst: also unter 100 euro wirst du bei einem anwalt kaum wegkommen... wenn du nicht auf den führerschein angewiesen bist, kommt es billiger, wenn du den verstoss zugibst.

MfG
Stonni

die moralapostel des abends, obs sinnig ist mit knapp 150 sachen gerademal 17 schritte hinterm vordermann zu fahren... 😉 so gut sind keine golf bremsen!

beulenfreie saison!

Zitat:

Original geschrieben von icecocoon


die moralapostel des abends, obs sinnig ist mit knapp 150 sachen gerademal 17 schritte hinterm vordermann zu fahren... 😉 so gut sind keine golf bremsen!

beulenfreie saison!

Das war bestimmt keine Absicht,und es kann ja auch vorkommen das welche von Spur 1 auf Spur 2 ziehen und ich kann dann nicht abbremsen auf 0 um die Scheiß 80 m zu haben.Sorry.

Aber wenn man den Abstand einhält fährt dir immer wieder einer in die Lücke und dann war es das mit dem Abstand.

naja passiert nur scheisse das man gerade bei sowas immer gecasht wird... wo wir bei cash sind, mir wurde von nem befreundeten jurastudenten mal gesagt das allein ein Brief von nem guten RA zwischen 50 und 80 Teuro kostet.

wenn der brief nicht per einschreiben kam das bist du nicht identifiziert worden. einfach ab in papierkorb damit.

die werden w*****einlich deine nachbarn fragen,
falls du gut mit deinen nachbarn stehts sag denen wenn die bullen kommen sollen die so tun als kennen die dich nicht.

wenns per einschreiben kommt haste keine chance mehr.
dann nur noch eventuell rechtsschutz oder anwalt.

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