Neuwertentschädigung VHV macht voll den stress
Hallo
Habe folgendes Problem.
Hatte vor ca. 3 Wochen einen Umfall gehabt wo ich verschuldet war. Dadurch ist mein 10 Mon. Neue Auto Totalschaden da ich mich überschlagen hatte.
Mein Problem besteht jetzt darin. meine Versicherung hat mir jetzt nur das Geld von dem Restwert gerechnet. Also von ca14000 euro.
Das Auto war noch finanziert.
Obwohl ich bei der VHV Versicherung ein Neuwertentschädigung bis 14 Monate nach Erstzulassung. Habe müssten die doch von den Kaufpreis berechnen von ca. 24000 Euro.
Oder wie läuft das ab.
Auf meine Frage warum jetzt von restwert und nicht vom Kaufpreis bekam ich ein schreiben wo drin Steht.
Ich müsste mir jetzt ein Neues Auto kaufen der genau soviel kostet wie der kaputte und denen die Kaufrechnung und Kfz-Brief zuschicken und die schauen nach ob ich auf das neuwertentschädigung komme.
Ist das so Okej wie die Versicherung es haben will.
Will jetzt zum Anwalt gehen.
Weil die wollen auch nicht die stand gebühren bezahlen.
Obwohl in mein vertrag steht bis zu 14 Wochen übernehmen die die Kosten.
Vielen dank für ihre Hilfe
Weil weis nicht mehr weiter.
Danke
Also in VHV bin ich das letzte mall versichert.
Kunden BEratung ist totall schlecht und frech. auf die Frage wen ich mir jetzt ein billiges auto kaufe was dan. Die antwortet dan , dan haben sie genug von uns bekommen.
Auf die frage das auto ist finanzirt brauche das geld um den ersten kredit zu löschen wen ich ein neues Auto kaufen mus.
Antwort. ist nicht unser Problem..
Also bin total mit den nerven Kaput. bin jetzt auf fast 10000 euro sitzen gebliben .. hammer.
Beste Antwort im Thema
Mal zur Aufklärung:
Im Falle eines Totalschadens ersetzt der Kaskoversicherer einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges, wobei Restwerte, die beim Versicherungsnehmer verbleiben, auf die Entschädigung angerechnet werden.
Beispiel:
Wiebeschaffungswert EUR 13.000
Restwert EUR 3.000
Selbstbeteiligung EUR 500
Kaskoentschädigung EUR 9.500
Hierauf hat der Kaskokunde sofort Anspruch.
Bei vielen Versicherungen gibt es innerhalb eines definierten Zeitraumes noch eine echte Leistungsverbesserung in Form der hier bereits erwähnten Neupreisentschädigung.
Voraussetzung ist zumeist, das die Reparaturkosten 80% des Fahrzeugneupreises erreichen oder übersteigen.
Beispiel:
Neupreis EUR 25.000
80% = EUR 20.000
a)Reparaturkosten = EUR 18.500 - ist zwar ein Totalschaden, es besteht aber kein Anspruch auf Neuwertentschädigung
b)Reparaturkosten = EUR 21.500 - Totalschaden mit Neupreisanspruch
Im Fall b) hat der Versicherungsnehmer also noch Anspruch auf die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (EUR 13.000) und dem Neupreis (25.000) aber nur insofern, wenn die Entschädigung zur Anschaffung eines anderen Fahrzeuges verwandt wird. Dabei spielt ausschließlich der Kaufpreis eine Rolle. Es kann auch ein Gebrauchtfahrzeug, Vorführwagen oder Fahrzeug eines anderen Herstellers sein. Der Neupreis des verunfallten Fahrzeuges am Schadentag stellt die Obergrenze dar. Ist das Ersatzfahrzeug günstiger, so besteht nur Anspruch auf die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Kaufpreis.
Beispiel:
Gebrauchtes Ersatzfahrzeug - Kaufpreis EUR 22.500
./. Wiederbeschaffungswert EUR 13.000
weitere Kaskoleistung EUR 9.500
Neufahrzeug - Kaufpreis EUR 27.500
Neupreis des verunfallten (Höchstgrenze) EUR 25.000
./. Wiederbeschaffungswert EUR 13.000
weitere Kaskoleistung EUR 12.000
Der Kauf des Ersatzfahrzeuges muss gegenüber dem Versicherer nachgewiesen werden. Meist reicht dazu die Vorlage des Kaufvertrages. Erst dann wird eine Entschädigung über den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges hinaus fällig. Und auch hier dürften Fristen zu beachten sein (meist ist der Kauf innerhalb von 2 Jahren) nachzuweisen.
Nachzulesen ist das in den bei Vertragsabschluss ausgehändigten Versicherungsbedinungen.
25 Antworten
Du bekommst doch von allen Schreiben des Anwalts und der Korrospondenz eine Abschrift zugeschickt. Da steht auch ein Datum drin, bis wann die Versicherung auf sein Anschreiben geantwortet haben soll.
Und wenn die Versicherung nicht antwortet kannst du dir sicher sein, das dein Anwalt schon weiß wie er weiter verfahren muß.
Mach dich nicht verrückt und hab was Geduld, denn so schnell geht das alles nicht wie du das gerne hättest.😉
So jetzt Hatt Versicherung nach Fast 2 Mon. festgestellt. Das ich eine Falsche Kaufrechnung denen Geschiekt Habe nämlich die Bestellrechnung.
Sind die Depp Oder Was könnte mann das nicht frücher Sagen..
Naja wen was neues Giebt sage ich bescheid..
NEuster Stand..
Habe mir jetzt Ein Auto gekauft.... für 20200 euro Bj 2006 mit 11Tkm jahreswagen also bin ich erste hand...
so Mon holl ich es ab und schicke die papiere zu der versicherung mall schauen was die jetzt Tuhen wegen bezahlen....
Zitat:
Original geschrieben von erik.kes
So jetzt Hatt Versicherung nach Fast 2 Mon. festgestellt. Das ich eine Falsche Kaufrechnung denen Geschiekt Habe nämlich die Bestellrechnung.Sind die Depp Oder Was könnte mann das nicht frücher Sagen..
Naja wen was neues Giebt sage ich bescheid..
Aha, Du machst einen Fehler und die VHV "ist die Depp"?
Zitat:
Original geschrieben von erik.kes
Habe mir jetzt Ein Auto gekauft.... für 20200 euro Bj 2006 mit 11Tkm jahreswagen also bin ich erste hand...
Du willst aber nicht erzählen, dass Du der Meinung bist ein 2 Jahre altes Auto mit 11Tkm wäre ein Neuwagen?
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Zitat:
Original geschrieben von Wuge
Aha, Du machst einen Fehler und die VHV "ist die Depp"?
Ja. Wenn die Versicherung Ihn 2 Monate warten lässt bis Ihm bescheid gegeben wird das das die falschen Belege sind.
Zitat:
Original geschrieben von regda
Ja. Wenn die Versicherung Ihn 2 Monate warten lässt bis Ihm bescheid gegeben wird das das die falschen Belege sind.
Soso..
die Versicherung ist also Schuld, dass der TE die falschen Belege einreicht?
Ja, ist schon klar... 🙄
@erik.kes
Der Begriff Kaufrechnung ist klar definiert. Wenn du die deutsche Sprache nicht verstehst (vom Schreiben ganz zu schweigen) nimm dir zukünftig einen Dolmetscher, aber höre hier bitte auf, anderen Leuten die Schuld für deine Fehler anzukreiden .... 😠
*Kopfschüttel*
Zitat:
Original geschrieben von erik.kes
Habe mir jetzt Ein Auto gekauft.... für 20200 euro Bj 2006 mit 11Tkm jahreswagen also bin ich erste hand...
Falsch! Käufer des Neuwagens war 1. Hand, Du bist zweite Hand!
Grüße,
Eric
käme drauf an ob der wagen auch zugelassen war( vorfuehrer auf 06 nummer).
moeglicherweise nur eine ungeschickte wortwahl.
er schrieb ja, er wäre 1. besitzer des fahrzeugs. ich habe dort aber auch gestutzt.
Harry
naja, er schrieb, dass das Auto schon 11.000km runter hatte, die müsste der Erstbesitzer ja komplett mit roter Nummer abgespult haben, das glaub ich nicht...
Grüße,
Eric
PS: Du bist nicht zufällig DER Harry, oder? 😉