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Neuwagenkauf - Fahrzeugbrief verbleibt vorerst im Autohaus

Themenstarteram 18. Februar 2020 um 20:22

Abend zusammen,

folgende Situation liegt vor:

Gekauft werden soll ein Neuwagen als Tageszulassung per Barkauf. Das Fahrzeug muss allerdings noch 6 Monate auf das Autohaus zugelassen bleiben, da der Wagen quasi als gewerbliches Fahrzeug vom Autohaus eingekauft wurde.

Im Kaufvertrag wurde festgehalten das der Brief erst nach Ablauf der 6 Monatsfrist übergeben wird und das Fahrzeug umgemeldet werden kann. Es wurde erklärt das es wohl schon vermehrt den Fall gab das sich Kunden nicht an die 6 Monate gehalten haben und das Fahrzeug vorzeitig umgemeldet wurde. Damit wurde das Autohaus dann um den Gewerberabatt vom Hersteller gebracht.

Halter bleibt damit in den 6 Monaten das Autohaus und Versicherungsnehmer (Hersteller Versicherung) dann der Käufer.

Habt ihr von so einem Vorgehen schon gehört bzw. Erfahrungen damit gehabt? Ist das ganze als seriös zu betrachten?

Ich selbst hatte bisher immer nur Barkäufe gehabt ohne Finanzierung, bei welchen mir der Brief sofort ausgehändigt wurde.

Danke schon mal für den Rat bzw. Infos zu der Sache.

Beste Antwort im Thema

Das Problem kommt bei einer Pleite des Autohauses. wer den Brief hat ist der Besitzer. Dann kann es passieren das das auto weg ist trotz Barzahlung.

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seltsames Konstrukt

Was ist denn die überhaupt die Ersparnis bei dieser Vorgehensweise, zum einen auf den Listenpreis, zum anderen auf eine "normale" Tageszulassung?

Moin,

Doch - es gibt einen - sogar erheblichen Nachteil. Und zwar die Versicherung ;) das Auto wird zwar VK versichert sein, aber zu den üblichen AH Konditionen 1000€ SB bei VK+TK, außerdem ist bis zum Ändern der Versicherung das AH begünstigte der Versicherung - was dann aber nur im Falle gleichzeitig eintretenden Insolvenz ein Thema werden kann, auch eine GAP Versicherung gibt es da sehr oft nicht.

Ob das jetzt ein Drama darstellt - darf jeder selbst entscheiden. Bei der aktuellen Rabattsituation bei NW kann ich mir aber kaum einen dramatischen Vorteil beim Preis vorstellen, das der Rabatt nicht auch anderweitig realisiert werden kann. Aber - auch das muss man selbst prüfen.

LG Kester

Die Versicherung ist doch unabhängig vom Halter.

Halter: Autohaus

Versicherung: Käufer. Dann kann er auch seine Verträge übernehmn.

Das ist jetzt die Frage ob die Versicherung zwingend über das AH laufen muss??

Wenn nicht sehe ich da auch überhaupt kein Problem, sowie Stephan das auch schon gesehen hat.

Ansonsten müsste man das mit der AH-Versicherung noch mal speziell klären. Sollte aber auch machbar sein um allen Eventualitäten vorbeugen zu können.

Aber allgemein war der Hinweis schon nicht verkehrt. Man sollte drauf achten.

Moin,

Stephan - aber nicht, wenn das Autohaus die Versicherung abschließt ;) Die schließen üblicherweise keine individuellen Versicherungen ab, sondern haben eine Pauschalversicherung für bis zu X Autos. Sprich - auf diese Weise entsteht dem AH kein zusätzlicher Kostenfaktor. Dazu kommt, dass die zudem auch oftmals über den Hersteller laufen - der so dann auch merken würde, dass gar keine gewerbliche Nutzung vorliegt.

Bei deiner Methode hingegen entstehen Kosten. Werden die nicht machen, allein schon weil es für die Mehrarbeit darstellt.

Und in sehr vielen Fällen lässt der Versicherer für Privatfahrzeuge eine Zulassung auf einen gewerblichen Halter nicht zu, oder wenn zu teils irren Aufschlägen.

Mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit wird es da nur die AH Versicherung geben.

LG Kester

Ich zitiere dann mal den TE:

"Halter bleibt damit in den 6 Monaten das Autohaus und Versicherungsnehmer (Hersteller Versicherung) dann der Käufer."

Soweit zum Thema "Mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit wird es da nur die AH Versicherung geben."

Ist bei mir im Übrigen noch nie ein Problem gewesen, wenn Halter (GmbH) und Versicherungsnehmer (ich) unterschiedlich waren. Gab auch keinen Aufpreis. Nur dass die Regionaleinstufung nach dem Sitz des Halters erfolgte, nicht nach meinem Wohnort.

Im Kaufvertrag muss nur (ist oben schon angesprochen) ganz klar ausgeführt sein, dass das Eigentum am Fahrzeug mit Übergabe und Bezahlung auf den Käufer übergeht.

Wo da der Beschiss zu Lasten des Herstellers liegen soll, kann ich nicht erkennen. Um mal mit der Logik von VW zu argumentieren "wer sich nach Aufdeckung des Dieselskandals einen Diesel von VAG kaufte, wusste doch, dass er betrogen wurde, also wurde er nicht betrogen" - und da tippe ich mal, dass VW (und alle anderen Hersteller) diese Art der Verträge durchaus kennt und stillschweigend akzeptiert.

Themenstarteram 19. Februar 2020 um 19:41

Danke für das Feedback zum Thema. Ist dann also doch mehr gängige Praxis als eine Ausnahme.

Die Versicherung ist soweit ähnlich zur aktuellen Versicherung mit 500 € SB in der VK, das passt soweit schon da auch die Schadenfreiheitsklasse übernommen wird. Ist nur noch gerade die Frage offen, ob die Versicherung nach den 6 Monaten gekündigt werden kann um wieder die eigene Versicherung zu nehmen.

Danke auch für den Hinweis zum Kaufvertrag, bisher ist im Kaufvertrag lediglich vermerkt:

"Fahrzeug mit 6 Monate Haltedauer, kann ab dem 31.07.2020 umgemeldet werden.

Bis zur Ummeldung bleibt der KFZ Brief beim Autohaus und wird automatisch zugesandt, zwecks Einhaltung der Haltedauer."

Denke wenn hier noch der explizite Zusatz eingefügt wird, "Eigentum am Fahrzeug geht mit Übergabe und Bezahlung auf den Käufer über." sollte das wohl passen.

Normalerweise tritt der neue Halter in den bestehenden Versicherungsvertrag ein, hat aber ein Sonderkündigungsrecht. Warum nimmst du nicht sofort deine Versicherung? Oder "darfst" du nur die Prämie zahlen und das Autohaus ist Versicherungsnehmer? Falls letzteres, dann solltest du dir bereits jetzt die Ansprüche aus dem Kaskovertrag abtreten lassen.

Themenstarteram 19. Februar 2020 um 20:37

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Februar 2020 um 21:25:25 Uhr:

Normalerweise tritt der neue Halter in den bestehenden Versicherungsvertrag ein, hat aber ein Sonderkündigungsrecht. Warum nimmst du nicht sofort deine Versicherung? Oder "darfst" du nur die Prämie zahlen und das Autohaus ist Versicherungsnehmer? Falls letzteres, dann solltest du dir bereits jetzt die Ansprüche aus dem Kaskovertrag abtreten lassen.

Das Fahrzeug ist bereits zugelassen und versichert. Versicherungsnehmer werden wir bzw. wird auf auf uns umgeschrieben.

Laut Autohaus ist die Hersteller Versicherung Bestandteil dieses Konstrukts mit der 6 monatigen gewerblichen Zulassung.

Moin,

Es ging um RISIKEN - nicht um Beschiss.

Und wenn es eine Versicherung eines dritten ist, geht es einfach darum, dass die Bedingungen nicht zwingend denen entsprechen müssen, die du gerne hättest oder die eventuell sogar sinnvoll sein können. Die Ansprüche sind da bzgl. Privat und Gewerbe regelmäßig unterschiedlich.

Und die Aussage - es machen nicht alle, schließt nicht aus, dass einige eben anders handeln.

LG Kester

Zitat:

@gast356 schrieb am 19. Februar 2020 um 12:34:15 Uhr:

...diese Händler lassen echt keine Masche aus um die Hersteller zu bescheißen um den Kunden im Preis entgegen kommen zu können. Tageszulassung um irgendwelche Zulassungskontingente zu erfüllen um günstigere Einkaufspreise zu bekommen, gewerbliche Fahrzeuge an Privatkunden... sind schon Schlingel... :D:D:D

Alles was legal ist ist kein Bescheißen ;)

Jeder nutzt die Gegebenheiten aus,warum auch nicht.

Je höher Verkaufszahlen desto höher die Margen durch verbesserte Konditionen für den Händler gegenüber dem Hersteller. ;)

Das ist ja das Perfide an den Knebelverträgen zwischen Hersteller und Händler.

Er muss für eine gewisse Marge so und so viel verkaufen. Tut er das nicht dann verliert er einen Teil der Marge und das Karussell dreht ab hier immer schneller.

Was macht der Händler? Er arbeitet mit Tricks damit der seine Autoumsätze realisiert bekommt.

Das ist schon teilweise pervers was da abläuft.

Bei Versicherungen isses ähnlich, mein Makler hat mir mal ne Versicherung (irgendwas mit 4,xx Euro pro Monat) geschenkt damit ich in der Police stehe und er bei der Versicherung in die nächst höhere Provisionsstufe kommt, die weit lukrativer ist als die 50 Euro Kosten die er für mich übernimmt.

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