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Neuwagenkauf. Brauche euer Wissen

Themenstarteram 2. Mai 2020 um 17:51

Hallo an alle,

wir sind kurz davor einen VW-T-Roc zu kaufen.

Wir sind seit vielen Autos beim gleichen Autohaus und immer zufrieden.

Jetzt ist die Zeit für ein neues Auto gekommen und zwar den VW-T-Roc für meine Frau.

Mein Händler des Vertrauens bietet mir folgendes an:

- Neuwagen nach den Wünschen der Frau konfigurieren

- 6 Monate auf die eigene Mietwagenfirma laufen lassen

- Danach Ummeldung auf meine Frau

Dafür gibt es 24% Rabatt!!

Das Fahrzeug dürfen wir bzw meine Frau ab dem ersten Tag fahren, den KFZ-Brief bekommen wir auch gleich mit.

So, wo ist hier der Hacken ??!!!

Bin für jeden Tipp Dankbar

Gruß

Stefan und Ellen

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21 Antworten
Themenstarteram 2. Mai 2020 um 21:01

Formaljuristisch wäre dann doch aber der Händler, resp. dessen Mietwagenfirma 6 Monate EIGENTÜMER des Fahrzeugs, hm.

Nur mal so, was würde im Falle einer Insolvenz mit dem Wagen passieren (ist ja momentan nicht sooo abwegig)??? Ich gehe davon aus, ihr bezahlt den vollen, rabattierten, Kaufpreis bei Übernahme des Fahrzeugs.

Ja !

Zitat:

@StefanundEllen schrieb am 2. Mai 2020 um 23:01:40 Uhr:

Zitat:

Formaljuristisch wäre dann doch aber der Händler, resp. dessen Mietwagenfirma 6 Monate EIGENTÜMER des Fahrzeugs, hm.

Nur mal so, was würde im Falle einer Insolvenz mit dem Wagen passieren (ist ja momentan nicht sooo abwegig)??? Ich gehe davon aus, ihr bezahlt den vollen, rabattierten, Kaufpreis bei Übernahme des Fahrzeugs.

Ja !

Was wäre wenn Käufer/Mieter den Fahrzeugbrief in der Hand hätte?

Könnte der Insolvenzverwalter dann die Herausgabe ohne Gegenleistung (Rückzahlung zumindest eines Teil des Geldes) fordern?

Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsdokument. Steht sogar drauf.

Üblicherweise werden nur Fahrzeug, Fahrzeugschlüssel und Zulassungsbescheinigung Teil I (ehm. Fahrzeugschein) ausgehändigt. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bleibt beim Händler/Mietwagenfirma. Ansonsten könnte der "Mieter" den Wagen ja vorzeitig ummelden.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. Mai 2020 um 23:43:40 Uhr:

Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsdokument. Steht sogar drauf.

Die Zulassung aber eindeutig auch nicht.

Ich befürchte die Frage ist juristisch komplex.

Zitat:

@frank-d. schrieb am 2. Mai 2020 um 23:46:11 Uhr:

Üblicherweise werden nur Fahrzeug, Fahrzeugschlüssel und Zulassungsbescheinigung Teil I (ehm. Fahrzeugschein) ausgehändigt. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bleibt beim Händler/Mietwagenfirma. Ansonsten könnte der "Mieter" den Wagen ja vorzeitig ummelden.

Genau.

Deswegen die Frage was wäre wenn der Käufer/Mieter den Brief hätte?

Wagen bezahlt, Vertrag, dass der Käufer den Wagen im Zeitraum von/bis ummelden muss.

Der Kunde hat dann den gültigen Vertrag und die Papiere des Fahrzeugs.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. Mai 2020 um 23:43:40 Uhr:

Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsdokument. Steht sogar drauf.

Stimmt, Wie sieht denn der Kaufvertrag aus? Wird das Fahrzeug spätestens mit Datum der Fahrzeugübernahme auch vertraglich übereignet (unabhängig von der Zulassung, auf wen auch immer)?

 

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