Neuwagen und die Übergabe des lieben Fahrzeugbriefs

Hallo zusammen,

mal angenommen Person A bekommt im Mai sein Auto ausgeliefert. Bestellt hat sie es in einer großen Niederlassung und die Auslieferung findet beim deutschen Hersteller statt. Das Fahrzeug wird per Überweisung bezahlt.

Der Verkäufer meinte zu Person A: „Wir schicken den Brief vor Auslieferung zu ihrer Zulassungsstelle und dort kann der Brief nach Zulassung mitgenommen werden. Wenn er nicht mitgenommen werden kann, bekomme ich ihn bei der Auslieferung.“

1. Frage: Wenn die Zulassung einen Tag vor Auslieferung ist, wie soll die Post den Brief so schnell zurückschicken, dass Person A den Brief bei der Auslieferung bekommt?

2. Frage: Kann Person A den Brief wirklich mit nach Hause nehmen nach Zulassung? Hat das einer schon mal so erlebt?

Info am Rande: Laut Aussage des Verkäufers werden die Briefe IMMER an die Zulassungsstelle geschickt, egal ob Finanzierung oder Barzahler.

Vielen Dank und Grüße
Big

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Zitat:

@biggame2102 schrieb am 11. März 2018 um 14:07:16 Uhr:


Ja aber bis jetzt macht mein Händler nicht gerade den Eindruck bzw. hat mich noch nicht gefragt, ob und wann ich das Auto zulassen möchte usw. und sofort.. er meinte nur: Es ist egal ob Barkauf oder Finanziert. Die schicken die Papiere immer an die Zulassungsstelle und danach kann ich die Papiere alle mit nach Hause nehmen.

Dann ist doch alles klar. Er schickt die Papiere an die Zulassungsstelle, du kannst sie mitnehmen. Was gibt dir den Anlass, an dieser Aussage des Händlers zu zweifeln? Ansonsten, auch du kannst deinen Händler ansprechen, wenn irgendwo noch Klärungsbedarf besteht. Dürfte vermutlich effektiver durch ein Telefonat geklärt sein als alles andere...

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2018 um 19:49:29 Uhr:


Sollte es aber nicht, denn zur ordnungsgemäßen Übereignung des Fahrzeuges gehört auch die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Wie käme ich denn dazu, dem Händler das Auto zu bezahlen, egal ob bar oder per Überweisung, und muss mir dann irgendwo irgendwann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abholen?

Die Sache ist halt, dass Rechtstheorie und Realität dann doch das eine oder andere Mal auseinander fallen 😉 Landläufig wird das so gehandhabt, dass (wenn wie hier das Fahrzeug komplett bezahlt ist) der Händler die ZB II je nach Wunsch des Kunden an ihn selbst oder die Zulassungsstelle versendet, damit das Fahrzeug dort durch den Kunden selbst zugelassen werden kann. Und da kann man dann die ZB II auch direkt mitnehmen. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen bekommt die ZB II in der Regel nur die Zulassungsstelle und man bekommt sie auch nicht mit. Oder das Autohaus hat einen Zulassungsdienst, soll es ja auch geben...

Was der TE nun haben will und kann, sollte er der Einfachheit mit seinem Händler besprechen, die kennen sich da meistens ganz gut aus. Ich würde die ZB II nicht an die Zulassungsstelle schicken lassen sondern lieber nach Hause. Spart bei der Zulassung nämlich Gebühren 😉

"je nach Wunsch des Kunden" - das wäre ja ok, aber hier soll es wohl nur nach dem Willen des Händlers gehandhabt werden. Und das ist halt nicht in Ordnung.

Muss man halt mal freundlich nachfragen 😉 Wie so oft im Leben 🙂

Ich kann ja auch nur von den allgemeinen Abläufen sprechen, wie der TE jetzt in seinem speziellen Fall rangeht, muss er entscheiden.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2018 um 19:49:29 Uhr:


Sollte es aber nicht, denn zur ordnungsgemäßen Übereignung des Fahrzeuges gehört auch die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Wie käme ich denn dazu, dem Händler das Auto zu bezahlen, egal ob bar oder per Überweisung, und muss mir dann irgendwo irgendwann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abholen?
Ich käme nicht einmal auf die Idee, dem das Geld zu überweisen. Ware gegen Geld, dafür druckt die Bundesbank extra so bunte Scheine.

Genau so ist es!

Wenn das Auto bezahlt wird bekommt der Käufer IMMER den Brief bzw. bei Neuwagen oft die COC Papiere. Ob er dann mit den Papieren selber zur Zulassungsstelle geht um sein Auto anzumelden, ob er es dann einem Dienstleister zur Anmeldung gibt (machen oft die Händler bzw. lassen es machen als Service) oder ob er das Auto ohne Anmeldung in seine Garage stellt ist völlig belanglos.
Wenn der Händler die Papiere an die Zulassungsstelle schickt, was soll das für einen Sinn haben? Anmelden kann er das Auto nicht, da er weder Deinen Ausweis, noch eine Vollmacht von Dir hat. Und "auf Zuruf" wird auch kein Auto angemeldet. Da muß zwingend immer jemand vor Ort sein und die Anmedlung persönlcih vornehmen. Entweder der Eigentümer selber oder eine von Ihm beauftragte Person bzw. ein Dienstleister.

Wenn Das Auto finanziert ist oder geleast wurde bekommt die Bank den Brief nach der Anmeldung. Das ist dann deren Kreditabsicherung.

Bei mir war es nämllich genau so: Ich hab vorab die COC und sonstigen nötigen Papiere vom Händler zugeschickt bekommen, hab das Auto über einen Dienstleister anmelden lassen und bin dann, mit den Nr-Schildern und allen Papiern (inkl. des neuen Brief) zum Händler gefahren und hab das Auto abgeholt. Ich hab Ihm die Anzahlung in bar gegeben und den Brief. Den hat er dann der Bank zugeschickt als Kreditabsicherung. Wenn ich das Auto abbezahlt habe bekomm ich den Brief von der Bank automatisch zugeschickt.

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Zitat:

@StephanRE schrieb am 11. März 2018 um 13:06:01 Uhr:


Wenn der Händler die Papiere an die Zulassungsstelle schickt, was soll das für einen Sinn haben?

Dass der Halter zur Zulassungsstelle gehen kann und sein Fahrzeug selbst zulassen kann, wenn er das möchte. So einfach...

Also heißt das man bekommt im Normalfall, wenn man das Auto selber zulassen will, die COC Papiere nach Hause geschickt.

Mit diesen Papieren gehe ich dann zur Zulassungsstelle und melde das Fahrzeug an. Dabei erhalte ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 und kann dann fröhlich nach Hause gehen?

Das musst du mit deinem Händler ausmachen, unter welchen Bedingungen er die ZB II wo hinschickt. Wenn er die ZB II nur an die Zulassungsstelle schicken kann/will, dann muss in dem Anschreiben explizit drin stehen, dass du die ZB II nach Zulassung mitnehmen kannst. Wenn du sie selbst mitbringst, wird sie die Zulassungsstelle wohl kaum einbehalten...

Okay danke für den Hinweis.

Fragt der Händler da nochmal bei mir nach, an welche Zulassungsstelle er das schicken soll, oder macht der das einfach sobald er den Brief/COC-Papiere hat?
Ich weiß jetzt schon dass es darauf hinauslaufen wird, dass er den Brief etc. direkt zur Zulassungsstelle sendet..

Was soll die Zulassungsstelle mit den Papieren? Die Papiere bekommt der Händler eh zugestellt vom Hersteller. Unabhängig vom Fahrzeug. Ob der nun auf den Briefumschlag Zulassungsstelle XY schreibt oder die Adresse des Käufers ist doch wurscht. Ein Brief wird soweiso erst bei der ersten Zulassung ausgestellt COC Papiere sind bei einem Neuwagen also unbedingt nötig. Du gehst dann zur Zulassungsstelle mit allen nötigen Papieren und kommst dann mit dem neuen Brief dem Schein und den gestempelten Schildern wieder raus (COC Paiere usw. bekommst Du natürllich wieder zurück). Und wenn Du zum Händler gehst schraubst Du nur die Scvhilder dran und fährst vom Hof. Wenn das Auto finanziert bzw. geleast ist mußt Du dem Händler den Brief aushändigen, den schickt er dann zur Bank. Mit der zahlung bekommst Du dann auch die Schlüssel.

Ja aber bis jetzt macht mein Händler nicht gerade den Eindruck bzw. hat mich noch nicht gefragt, ob und wann ich das Auto zulassen möchte usw. und sofort.. er meinte nur: Es ist egal ob Barkauf oder Finanziert. Die schicken die Papiere immer an die Zulassungsstelle und danach kann ich die Papiere alle mit nach Hause nehmen.

Da ich bar bezahle und das Fahrzeug beim Hersteller abhole, werde ich die Schilder und den Schein dort mit hinbringen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 11. März 2018 um 14:00:30 Uhr:


Was soll die Zulassungsstelle mit den Papieren?

Das Fahrzeug zulassen, sobald jemand vorspricht und die restlichen Unterlagen mitbringt?!

Zitat:

@StephanRE schrieb am 11. März 2018 um 14:00:30 Uhr:


Die Papiere bekommt der Händler eh zugestellt vom Hersteller.

Das muss nicht so sein, heutzutage ist es z. B. durchaus regelmäßig so, dass die Papiere bei den herstellereigenen Finanzierungsbanken verwaltet werden und bei Verkauf des Fahrzeugs dann an die entsprechende Zulassungsstelle verschickt werden, auch und insbesondere bei Neufahrzeugen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 11. März 2018 um 14:00:30 Uhr:


Ob der nun auf den Briefumschlag Zulassungsstelle XY schreibt oder die Adresse des Käufers ist doch wurscht.

Das mag ja sein, aber wenn der Händler es nicht will, dann wird es auch nicht machen. Ist dann halt Verhandlungssache des TE.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 11. März 2018 um 14:00:30 Uhr:


Ein Brief wird soweiso erst bei der ersten Zulassung ausgestellt

Auch hier frage ich mich ernsthaft, woher du diese Weisheit nimmst. Für nahezu jedes Fahrzeug, das für den deutschen Markt produziert wird, wird vom Hersteller auch eine deutsche ZB II ausgestellt, von ganz vereinzelten Exoten mal abgesehen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 11. März 2018 um 14:00:30 Uhr:


COC Papiere sind bei einem Neuwagen also unbedingt nötig.

Ein COC ist bei Neuzulassung eines EG-typgenehmigten Fahrzeugs bei Nezulassung IMMER vorzulegen, vollkommen unabhängig davon, ob noch eine ZB II zu erstellen ist oder nicht.

Zitat:

@biggame2102 schrieb am 11. März 2018 um 14:07:16 Uhr:


Ja aber bis jetzt macht mein Händler nicht gerade den Eindruck bzw. hat mich noch nicht gefragt, ob und wann ich das Auto zulassen möchte usw. und sofort.. er meinte nur: Es ist egal ob Barkauf oder Finanziert. Die schicken die Papiere immer an die Zulassungsstelle und danach kann ich die Papiere alle mit nach Hause nehmen.

Dann ist doch alles klar. Er schickt die Papiere an die Zulassungsstelle, du kannst sie mitnehmen. Was gibt dir den Anlass, an dieser Aussage des Händlers zu zweifeln? Ansonsten, auch du kannst deinen Händler ansprechen, wenn irgendwo noch Klärungsbedarf besteht. Dürfte vermutlich effektiver durch ein Telefonat geklärt sein als alles andere...

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