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Neuwagen und die Übergabe des lieben Fahrzeugbriefs

Themenstarteram 10. März 2018 um 8:04

Hallo zusammen,

 

mal angenommen Person A bekommt im Mai sein Auto ausgeliefert. Bestellt hat sie es in einer großen Niederlassung und die Auslieferung findet beim deutschen Hersteller statt. Das Fahrzeug wird per Überweisung bezahlt.

 

Der Verkäufer meinte zu Person A: „Wir schicken den Brief vor Auslieferung zu ihrer Zulassungsstelle und dort kann der Brief nach Zulassung mitgenommen werden. Wenn er nicht mitgenommen werden kann, bekomme ich ihn bei der Auslieferung.“

 

1. Frage: Wenn die Zulassung einen Tag vor Auslieferung ist, wie soll die Post den Brief so schnell zurückschicken, dass Person A den Brief bei der Auslieferung bekommt?

 

2. Frage: Kann Person A den Brief wirklich mit nach Hause nehmen nach Zulassung? Hat das einer schon mal so erlebt?

 

Info am Rande: Laut Aussage des Verkäufers werden die Briefe IMMER an die Zulassungsstelle geschickt, egal ob Finanzierung oder Barzahler.

 

Vielen Dank und Grüße

Big

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@biggame2102 schrieb am 11. März 2018 um 14:07:16 Uhr:

Ja aber bis jetzt macht mein Händler nicht gerade den Eindruck bzw. hat mich noch nicht gefragt, ob und wann ich das Auto zulassen möchte usw. und sofort.. er meinte nur: Es ist egal ob Barkauf oder Finanziert. Die schicken die Papiere immer an die Zulassungsstelle und danach kann ich die Papiere alle mit nach Hause nehmen.

Dann ist doch alles klar. Er schickt die Papiere an die Zulassungsstelle, du kannst sie mitnehmen. Was gibt dir den Anlass, an dieser Aussage des Händlers zu zweifeln? Ansonsten, auch du kannst deinen Händler ansprechen, wenn irgendwo noch Klärungsbedarf besteht. Dürfte vermutlich effektiver durch ein Telefonat geklärt sein als alles andere...

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Naja, tatsächlich braucht die Zulassung den Brief. Ich kenne es halt so, dass der Zulassungsdienst des AH den holt und mit den Schildern wieder abgibt.

Versand an die Zulassungsstelle habe ich auch noch nie erlebt. Ich kenne das so, dass der Händler eine Person mit den Papieren zur Zulassungsstelle schickt und ich das fertig zugelassene Fahrzeug mit Papieren und Schildern dran dann vom Händler übergeben bekomme.

Themenstarteram 10. März 2018 um 9:00

Person A möchte das Auto aber selber zulassen :)

Dann kann A den Brief doch beim AH abholen ... ? Und nach der Zulassung behalten.

Themenstarteram 10. März 2018 um 9:57

Okay danke :)

Also bei mir wurde der Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle gesendet, da Leasing. Ich wurde auch am Anfang gefragt, ob ich den Schein behalten werde, was ja aber beim Leasing ja nicht geht.

Es würde mich daher wundern, wenn du den Brief nicht wieder mitnehmen könntest. Ruf doch im Zweifel mal bei der Zulassungsstelle an.

Themenstarteram 10. März 2018 um 10:55

Denke ich auch. Das heißt normal könnte ich den Brief einfach mitnehmen nach Abwicklung in der Zulassungsstelle. Bezahlt ist das Auto ja dann schon :)

 

Ich rufe da nochmal an in der Zulassungsstelle.

Das liegt nicht an der Zulassungsstelle - sondern am AH. Wenn der Wagen gekauft und bezahlt ist, bekommt der KUNDE (!) Fahrzeug mit ALLEN Papieren.

Zitat:

@bermuda.06 schrieb am 10. März 2018 um 11:06:49 Uhr:

Also bei mir wurde der Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle gesendet, da Leasing. Ich wurde auch am Anfang gefragt, ob ich den Schein behalten werde, was ja aber beim Leasing ja nicht geht.

Es würde mich daher wundern, wenn du den Brief nicht wieder mitnehmen könntest. Ruf doch im Zweifel mal bei der Zulassungsstelle an.

Natürlich behältst du den Schein. Den musst du immer im Original mitführen. Das ist auch beim Leasing nicht anders.

Und mir wurde, trotz Leasing, der Fahrzeugbrief vom Händler zugeschickt, dann bin ich damit zur Zulassungsstelle und bin dann mit allen Papieren zum Händler gefahren, um das Auto abzuholen. Der Brief musste dann natürlich beim Händler bleiben.

Themenstarteram 10. März 2018 um 12:25

Naja ich meine Zulassungsbescheinigung 1 UND 2 :)

Zitat:

@andy1080 schrieb am 10. März 2018 um 13:23:17 Uhr:

Zitat:

@bermuda.06 schrieb am 10. März 2018 um 11:06:49 Uhr:

Also bei mir wurde der Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle gesendet, da Leasing. Ich wurde auch am Anfang gefragt, ob ich den Schein behalten werde, was ja aber beim Leasing ja nicht geht.

Es würde mich daher wundern, wenn du den Brief nicht wieder mitnehmen könntest. Ruf doch im Zweifel mal bei der Zulassungsstelle an.

Natürlich behältst du den Schein. Den musst du immer im Original mitführen. Das ist auch beim Leasing nicht anders.

Und mir wurde, trotz Leasing, der Fahrzeugbrief vom Händler zugeschickt, dann bin ich damit zur Zulassungsstelle und bin dann mit allen Papieren zum Händler gefahren, um das Auto abzuholen. Der Brief musste dann natürlich beim Händler bleiben.

Ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Der Fahrzeugbrief wurde zur Zulassungsstelle gesendet, ich habe den dann angemeldet und de haben den Brief wieder weggeschickt. Wenn es kein Leasing ist, dannbesteht wohl die Möglichkeit den Brief wieder mitzunehmen, sofern der Händler nichts Gegenteiliges schreibt.

Ob der Händler dir oder der Zulassungsstelle zusendet ist einfach eine individuelle Entscheidung vom jeweiligen Händler.

Wenn ich das Auto gekauft und bezahlt habe, dann ist das NICHT die Entscheidung des Händlers. Beim Leasing ist das etwas anderes.

Themenstarteram 10. März 2018 um 14:07

Verstehe das auch nicht. So lange man den Brief dann mitnehmen kann ist uns das Jacke wie Hose.

Sollte es aber nicht, denn zur ordnungsgemäßen Übereignung des Fahrzeuges gehört auch die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Wie käme ich denn dazu, dem Händler das Auto zu bezahlen, egal ob bar oder per Überweisung, und muss mir dann irgendwo irgendwann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abholen?

Ich käme nicht einmal auf die Idee, dem das Geld zu überweisen. Ware gegen Geld, dafür druckt die Bundesbank extra so bunte Scheine.

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