Neuwagen Nachlackierung !?
Welche Erfahrungen habt ihr im Bezug auf Nachlackierungen oder Beilackierungen bei Neuwagen ?
Habe dies schon bei Ford Focus und Mazda MX-5 erlebt, zuletzt als ich den MX5 verkauft habe. Die Tür wurde nachlackiert, natürlich wusste ich nichts davon
Wie ist das rechtlich ?
Muss man dann bei Abholung des Neuwagens prüfen, ob er nachlackiert wurde ? Falls ja, was für Rechte hat man ?
Neues Auto ?
Weil wenn man es verkauft, zählt es ja als nachlackiert und nicht als originaler Lack.
Z.B. bei LEasing ein wichtiger Punkt.
Beste Antwort im Thema
Was sollen sie den machen wenn ein Wagen in der Fertigungsstraße nen Kratzer hat? Komplett einstampfen?
Man man man...
Ihr tut ja gerade so als wäre der Wagen an allen Ecken und Enden um 20 cm verzogen.... 🙄
Selbst wenn nicht nach lackiert wurde messt mal die Lackdicke und ihr werdet Augen machen 😰
Und solange es sauber gemacht wurde das man nichts sieht ist es doch sowas von pups wurscht egal.... 🙄
Komische Ansichten gibt es *kopfschüttel*
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von infuso
ich würde keine nachlackierung akzeptieren, denn dafür kostet ein auto zuviel geld.
Ich weiß es nicht genau, aber es gibt bestimmt gesetzliche Regelungen für solch einen Fall. Kann mir nicht vorstellen, dass bei einem professsionell nachlackierten Fahrzeug die Annahme verweigert werden kann. Die Nachlackierung sollt natürlich im Vertrag erwähnt werden.
Vielleicht findet ja jemand die betreffende Stelle im Gesetz. Ich werde auch mal suchen.
Aber so einfach ablehnen? Kann man natürlich. Fragt sich dann nur was passiert. Wie schon treffend gesagt wurde, die werden das Auto wegen einer lackierten Tür nicht wegschmeißen.
Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Meiner Meinung nach muss ein Neuwagen nagelneu ohne optische und technische Mängel sein. Eine Nachlackierung ist für mich ein optischer Mangel! Würde ich bei Übernahme so nicht annehmen.
Manchmal werden Autos aber schon direkt am Werk nachlackiert.Denn denen passiert ja auch mal ein Missgeschick
Hab ich alles schon gesehen
Zitat:
Original geschrieben von Waldus29
Manchmal werden Autos aber schon direkt am Werk nachlackiert.Denn denen passiert ja auch mal ein MissgeschickZitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Meiner Meinung nach muss ein Neuwagen nagelneu ohne optische und technische Mängel sein. Eine Nachlackierung ist für mich ein optischer Mangel! Würde ich bei Übernahme so nicht annehmen.
Hab ich alles schon gesehen
Selbst wenn im Nachhinein ein Lackierer eine Tür auf Grund eines Kratzers neu lackiert, bleibt es immer noch eine neue Tür mit einem neuen Lack. Ob im Werk gemacht oder eben später.
Eien gespachtelte Tür ist dann natürlich was anderes. Die ist natürlich bei einem Neuwagen nicht zu akzeptieren und sollte erneuert werden.
richtig interessant wird es, wenn bei der nachlackiererei geschlampt wird und die betroffene stelle mit gammeln anfängt. wie sieht dann die sache nach 10 jahren aus? ob der hersteller dann auch so großzügig wie der gutmütige kunde sein wird?
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Es kommt auf den Schaden an.
Nehmen wir an das Fahrzeug knallt oben übers Führerhaus und landet mit der Schnauze voran aufm Boden. 😉
Das Fahrzeug würde ich nicht mehr abnehmen.
Ein Fahrzeug mit komplett getauschten Teilen, also Kotflügel, Stoßstange oder Felge, warum nicht?
10 Jahre Lack? na wenn du deine Kundendienste mit Kontrolle beim Vertragshändler gemacht hast dann bekommst du doch deine Durchrostungsgarantie. 😁
(Mercedes Urteil, langfristige Lackgarantien dürfen von Kundendiensten in Vertragswerkstatt abhängig sein)
gehen wir mal von der schlechtesten situation aus:
im werk wird schlampig nachlackiert und nicht notiert. weder der händler, noch der kunde hat eine ahnung und nach 8 jahren gammelt die tür.
wie soll man nun beweisen, dass die schlechte lackierung vom werk aus war?
Nun wie gesagt gehen wir doch davon aus, daß du deine jährlichen Kontrollen beim Händler machst?
und dann kriegst du deine Garantie.
Ich seh da bei 8 oder 10 Jahren kein Problem. 😉
Zitat:
Original geschrieben von infuso
im werk wird schlampig nachlackiert und nicht notiert.
Gibts nicht. Alles, was mit und an einem Auto im Werk passiert, wird dokumentiert und in der Reparatur-Historie vermerkt.
😉
So long
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von infuso
eigentlich wollte ich hierzu nichts mehr schreiben aber was machst du denn, wenn der potenzielle käufer die lackdichte misst? wie willst du dem käufer glaubhaft machen, dass das kein unfallwagen ist? ich würde jeden wagen gründlich vom gutachter checken lassen und die haben auch solche messgeräte, sollte dann etwas nicht stimmen, dann darf der verkäufer den wagen behalten. unfallfrei ist ja heute angeblich fast jedes auto auf dem markt.
Dann mess mal bei einem Auto das NIE nachlackiert wurde die Lackdicke... Du wirst immernoch Augen machen... Wenn es nach dem geht müsste egal welches Auto in 90% der fälle ein Unfallwagen sein 😉
Die Pingeligkeit der Käufer kann ich schon verstehen, schließlich wird der Noiwagen von der Autoindustrie gezielt als Mythos platziert. Dann sollen sie auch zusehen, wie sie mit den Pingeln fertig werden.
Ich selbst kaufe kein Auto, bevor ich es gesehen habe.
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Ich selbst kaufe kein Auto, bevor ich es gesehen habe.
Dann kannst du also praktisch sowieso nur Gebrauchtwagen kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Und das soll Zweifel ausräumen?Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Zumindest sollte man sich den Vorgang vom Autohändler zu Dokumentationszwecken bescheinigen lassen. So hat man es im Falle eines Weiterverkaufs dann leichter, seine "Unschuld zu beweisen".
Wer sagt uns denn was wirklich passiert ist?
Wenn das Auto beim Hersteller einen echten Unfall hatte, wirst du das nie erfahren.
Bei einem "echten" Unfall sollte aber etwas mehr notwendig sein, als Nachlackierarbeiten.
Hier ging es ja darum, dass bei leichten Lackmängeln vom Nachbesserungsrecht Gebrauch gemacht wird und ein Dritter im Falle eines Weiterverkaufs aufgrund der nicht mehr nachvollziehbaren Historie auf einen Unfall schließen KÖNNTE (was er vermultich nicht wirklich tut, sondern wichtigtuend mit seinem Lackstärkemessgerät rumfuchtelt und Dir UNTERSTELLT, es sei ein Unfallwagen, um einen besseren Preis rauszuschinden) Diesem Gebaren könnte man mit solch einem Schein zumindest bei ansatzweise ehrlichen Käufern wirkungsvoll entgegentreten.
Ob Du schon werkseitig ein Auto bekommst, dass "aus 3m Höhe vom Schiff gefallen" ist, kannst Du doch nach Deiner Argumentation so oder so nicht ausschließen.
Da musst Du eben auch bei einem Neuwagen eine Gebrauchsabnahme machen und bei solch erheblichen Mängeln Wandlung verlangen.
Aber das ist ein GANZ ANDERES Thema. Im Übrigen ist es ein Grundsätzliches, denn i. d. R. weißt Du ja nie so richtig, was Du da kaufst. Ein Problem des heutigen Wirtschaftslebens, immer unübersichtlicherer Produktstrecken und immer komplexerer Technik, weswegen es eben immer mehr Gutachter, Anwälte und Rechtsstreitigkeiten gibt.
Einzige Antwort darauf ist - so blöd ich das persönlich auch finde - die medienwirksame Rufschädigung, wenn solcherlei Gebaren öffentlich wird. Egal ob das Autohaus, das im wahrsten Sinne des Wortes vom Lastwagen gefallene Autos als Neuwagen verkauft, der Dönermann, der in seine weiße Soße.... naja oder das Handy, was pünktlich nach Ablauf der Garantie an der Sollbruchlötstelle seinen Geist aufgibt... 😉
Im Übrigen möchte ich die "Gebrauchtwagenfahrer" hier doch bitten, sich der "selber schuld wer einen Neuwagen kauft" und "die Macken kommen sowieso" Polemik bitte für sich zu behalten 😉
Das heizt die Stimmung nur unnötig an.
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Bei einem "echten" Unfall sollte aber etwas mehr notwendig sein, als Nachlackierarbeiten.
Hier ging es ja darum, dass bei leichten Lackmängeln vom Nachbesserungsrecht Gebrauch gemacht wird und ein Dritter im Falle eines Weiterverkaufs aufgrund der nicht mehr nachvollziehbaren Historie auf einen Unfall schließen KÖNNTE (was er vermultich nicht wirklich tut, sondern wichtigtuend mit seinem Lackstärkemessgerät rumfuchtelt und Dir UNTERSTELLT, es sei ein Unfallwagen, um einen besseren Preis rauszuschinden)
Eben. Ich glaub auch, daß einer, der nen Lackschichtmesser hat, damit auch umgehen können sollte. Dann wãre er hoffentlich in der Lage, einen Unfall von ner Kratzerbeseitigung zu unterscheiden.
Mir ist das prinzipiell auch egal solange es sauber ist, ABER es geht um den Weiterverkauf.
Hatte schon 2 mal sowas in der Art.
Wir mache ich glaubhaft, dass ich keinen Unfall oder nen Kratzer oder sonstwas hatte ??!?
Das kauft mir doch niemand ab..
Zitat:
Original geschrieben von Schweinesohn
Mir ist das prinzipiell auch egal solange es sauber ist, ABER es geht um den Weiterverkauf.Hatte schon 2 mal sowas in der Art.
Wir mache ich glaubhaft, dass ich keinen Unfall oder nen Kratzer oder sonstwas hatte ??!?
Das kauft mir doch niemand ab..
Siehe mein Post: Unfallfreiheit und Nachbesserung durch das ausliefernde Autohaus schriftlich bestätigen lassen. Und dass Du keinen Kratzer hattest, KANNST Du ja NICHT glaubhaft machen, weil Du ja bei Auslieferung einen Kratzer HATTEST. 😉
M. E. sollte DAS aber bei einem Gebrauchtwagenweiterverkauf kein Problem sein, solange vernünftig nachgearbeitet wurde. Das muss natürlich sichergestellt sein.