Neuwagen mit Mangel! Welche Rechte habe ich?
Hallo zusammen,
erstmal: ich bin mir nicht sicher, ob ich im richtigen Subforum bin, falls nicht, freue ich mich auf einen Hinweis.
Konkretes Problem: ich habe mir vor etwa 7 Monaten eine nagelneue Mercedes S-Klasse zugelegt, bei der anscheinend die absenkenden Türgriffe nicht richtig verbaut wurden.
Normalerweise fahren die Türgriffe automatisch rein und raus und das funktionierte am Anfang noch ganz flüssig. Irgendwann begannen die Türgriffe, beim Ausfahren gegen die Karosserie zu knallen. Nacheinander waren irgendwann alle vier Türgriffe betroffen. Einer der Türgriffe wurde von der Karosserie so stark behindert, dass er gar nicht mehr richtig rausfuhr (Tür war also nur noch von innen zu öffnen).
Ich habe den Mangel gemeldet und Mercedes hat den Fehler behoben, indem sie alle Türgriffe einmal ausgebaut und "sauber" wieder eingebaut haben.
Danach liefen die Türgriffe für einige Zeit flüssig, doch nach etwa 2 Monaten begannen die Türgriffe wieder zu klemmen. Und: durch das ständige Berühren des Lacks sind bei jedem Türgriff Schäden am Lack entstanden, siehe Bild. Ich habe das Mercedes gemeldet und sie sagten, dass sie die Türgriffe erneut "reparieren" (nicht genauer erklärt wie) und die Lackschäden mit einem Lackstift übermalen.
Ich bin mit dem Vorschlag aber nicht zufrieden, weil 1) ich kein lackiertes Fahrzeug möchte 2) Mercedes bereits bei der ersten Meldung die Gelegenheit hatte, den Mangel zu beheben und 3) ein Neuwagen mit so einem hohen Kaufpreis doch gar nicht so einen Mangel haben dürfte.
Ich bin ja noch im ersten Jahr nach Kauf und der ADAC sagt dazu folgendes:
"Die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung bestehen aber neben der Garantie und geben mit Rücktritt und Kaufpreisminderung weitergehende Rechte."
Was meint ihr - kann ich vom Kauf zurücktreten? Welche Möglichkeiten hätte ich? Hatte jemand ähnliche Erfahrungen bei einem Neuwagenkauf?
22 Antworten
Einige Beiträge sind weg.
Sie hatten nichts mit der Fragestellung zu tun oder waren Bezug auf OT.
Moorteufelchen
Moderator
Das Gesetz gibt da wie so oft nix genaues Vor weil es am Ende immer Einzelfallentscheidungen sind.
Häufig werden dem Verkäufer 3 Nachbesserungen zugestanden bevor einem das Recht zur Rückgaben eingeräumt wird.
Als S Klasse Käufer zahlt man einen hohen Preis, da darf man auch hohe Ansprüche haben, von daher fände ich es durchaus berechtigt den Wagen zurück zu geben wenn die Türgriffe nach dem 3. Reparaurversuch nicht richtig und dauerhaft funktionieren.
Bereits jetzt wo der mangel zum 2. Mal auftritt wird es meiner Meinung nach schwierig.
Deckt sich ja mit meiner Meinung.
Vor allem bei so einem unerheblichen Mangel. Ja, er darf bei so einem Auto schon gar nicht auftreten. Ist aber leider so.
Trotzdem hat auch der Verkäufer seine Rechte.
Ok, vielen Dank euch für eure Antworten. Ich denke, ich werde dem Hersteller den zweiten "Behebungsversuch" erstmal einräumen, weil es ein Richter in der Tat wohl eher kritisch sehen würde, nach nur einem Versuch.
Folgefrage: mit jeder Mangelbeseitigung, insbesondere wenn lackiert wird, verliert der Wagen doch an Wert. Könnte man in dem Fall nicht - obwohl der Mangel fachgerecht beseitigt wird - diese Wertminderung einfordern? Immerhin wird an allen vier Türen lackiert.
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Ob eine Nach/Beilackierung den Wert mindert ist nicht gesagt.
Auch kleine Schäden ab Werk oder durch Transport werden ja auch nachlackiert und das Auto gilt als Neuwagen.
Das kommt auch hier immer auf den Umfang und Art an. Aber auch hier sehe ich in diesem Falle keinen Ansatz.
Aber auch hier ist das eine Frage für einen Gutachter und Anwalt.
Für mich wäre es eher wichtig wie gut die lackieren und ob da gepfuscht wird. Das sollte schon perfekt werden.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 20. März 2023 um 15:37:58 Uhr:
Für mich wäre es eher wichtig wie gut die lackieren und ob da gepfuscht wird. Das sollte schon perfekt werden.
Da würde ich auch keine Kompromisse eingehen.
Was kostet die S Klasse? 150k?
Ich würde da schon einen Anwalt mit ins Boot holen.
Wenn da gepfuscht wird, wird man nicht glücklich mit dem Wagen.
Warum sollte der Wagen Wert verlieren? Es handelt sich ja nicht um einen Unfall. Sinn macht es natürlich sich von der Werkstatt eine Auftragsbestätigung oder sonstigen Nachweis über die durchgeführten Arbeiten im Rahmen der Garantie geben zu lassen.
Moin.
mein Kollege war sehr gnädig.
Ich bin das nicht.
Das Gesetz spricht hier eine klare Sprache.
Rest muss man mit Händler/Hersteller klären.
Keine Kaufberatung im Sinne des Forums - siehe auch Forenregel.
Daher geschlossen.
VG Olli