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Neuwagen in einer freien Werkstatt reparieren lassen trotz Garantie?

Moin,
ich habe mir vor kurzen ein neues Auto gekauft. mit meinem alten bin ich zu einer freienwerkstatt gefahren. jetzt frage ich mich ob ich auch mit dem neuen KFZ auch zur inspektion und reperatur in die freie werkstatt fahren kann ohne die Garantie zu verlieren.

Wenn ihr den gesetzestext habt wär super wenn ihr mir den zu schicken könntet.

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


(fremde Werkstatt)... Deren durchgeführte Arbeiten führen nicht zum Erlöschen
der Herstellergarantie!!

Das ist sachlich Falsch.

Garantie ist IMMER und GRUNDSÄTZLICH eine freiwillige, komplett frei gestaltbare Leistung. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) nicht ausschließen.
Wenn Opel als Garantiebedingung den Besuch in seinen Betrieben vorsieht und du das nicht erfüllst, kann sich Opel weigern die Garantie geltend zu machen.

Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon gänzlich unberührt ! Aber um die geht es hier nicht !

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Zitat:

Original geschrieben von feurett


Ich habe nur kein bock für ne inspektion 280€ hinzulegen.

und der hersteller deines fahrzeuges hat keinen bock nach ablauf der

(6 monatigen)

gewährleistung für irgendwelche reparaturen aufzukommen, wenn die karre keine seiner werkstätten von innen gesehen hat...

gehst du zur freien werkstatt, sparste ein paar €uros...verreckt dir in nem jahr der turbo, zahlst du das "ersparte" doppelt und dreifach drauf!

von dem umstand, das der wiederverkaufswert des fahrzeuges darunter leidet, du im falle eines unfalles bei fiktiver abrechnung auch kein recht mehr auf die stundensätze und ersatzteilpreise des herstellers hast, mal ganz zu schweigen.

Solange die Inspektion nach Herstellervorgaben erfolgt, ist's schnurz ob freie oder Markenwerkstatt, siehe Kfz-Gruppenfreistellungsverordnungen. Allerdings könnte die Bereitschaft zur Kulanz geringer ausfallen, wenn das Fahrzeug bei unabhängigen Werkstätten gewartet wurde - muß aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von feurett


Ich habe nur kein bock für ne inspektion 280€ hinzulegen.
und der hersteller deines fahrzeuges hat keinen bock nach ablauf der (6 monatigen) gewährleistung für irgendwelche reparaturen aufzukommen, wenn die karre keine seiner werkstätten von innen gesehen hat...
...

Gewährleistung, Beweislastumkehr?

Es geht hier um einen Neuwagen und der Hersteller (in dem Fall Opel) gibt eine 24-monatige Herstellergarantie!

So, und nun Halbwissen beiseite und btT:

Die Garantie sollte nicht beeinflusst werden, aber Zusätze wie Mobilitätsgarantie wohl schon. Auch freiwillige (Kulanz-)Leistungen nach Ablauf der Garantie werden wohl wohlwollender bearbeitet, wenn der Service bei Vertragshändlern gemacht wurde.

Einfach mal über die 2 Jahre umrechnen, was man tatsächlich bspw. monatlich spart und schon relativieren sich die paar Euro Ersparnis.

Wir schreiben das Jahr 2012, seit über 100 Jahren werden Autos gebaut. 😁

Die Garantie beträgt in der Regel bei deutschen Premiumherstellern noch heute lächerliche 2 bis 3 Jahre und als ob das nicht genug wäre, man fragt sich als Neuwagenkäufer - berechtigt - ob man nicht schon innerhalb dieser 2 Jahre einen technischen Ausfall hat. 😛

Mein Tipp:

Preise vergleichen und günstige Vertragswerkstatt suchen. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von feurett


Moin,
ich habe mir vor kurzen ein neues Auto gekauft. mit meinem alten bin ich zu einer freienwerkstatt gefahren. jetzt frage ich mich ob ich auch mit dem neuen KFZ auch zur inspektion und reperatur in die freie werkstatt fahren kann ohne die Garantie zu verlieren.

Wenn ihr den gesetzestext habt wär super wenn ihr mir den zu schicken könntet.

Dazu braucht man keinen Gesetzestext!

Jede anerkannte Innungswerkstatt ist gleichwertig einer

Markenwerkstatt!

Deren durchgeführte Arbeiten führen nicht zum Erlöschen

der Herstellergarantie!!

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


(fremde Werkstatt)... Deren durchgeführte Arbeiten führen nicht zum Erlöschen
der Herstellergarantie!!

Das ist sachlich Falsch.

Garantie ist IMMER und GRUNDSÄTZLICH eine freiwillige, komplett frei gestaltbare Leistung. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) nicht ausschließen.
Wenn Opel als Garantiebedingung den Besuch in seinen Betrieben vorsieht und du das nicht erfüllst, kann sich Opel weigern die Garantie geltend zu machen.

Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon gänzlich unberührt ! Aber um die geht es hier nicht !

Zitat:

Original geschrieben von Tillamook


Wenn Opel als Garantiebedingung den Besuch in seinen Betrieben vorsieht und du das nicht erfüllst, kann sich Opel weigern die Garantie geltend zu machen.

Das dürfte wohl gegen geltendes Recht verstoßen.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Das dürfte wohl gegen geltendes Recht verstoßen.

Nur wenn man Garantie und Gewährleistung nicht auseinanderhalten kann.

Natürlich beeinflußt ein Wechsel der Bremsbeläge nicht die Garantie wenn ein Schaden an der Einspritzpumpe vorliegt, aber wenn der Bremssattel hinterher kaputtgeht ist der Autohersteller raus aus der Geschichte.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Das dürfte wohl gegen geltendes Recht verstoßen.

nein, da das Gesetz nur eine Gewährleistung vorsieht. Diese muss mindestens 2 Jahre betragen, wobei nur in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr gilt. Dies bedeutet, dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe (auf diesen Zeitpunkt kommt es nämlich an) nicht da war, danach musst Du dies (wenn der Verkäufer es durchzieht).

Bei der (grundsätzlich freiwilligen - gesetzlich verpflichtend ist die nicht) Garantie kann und darf der Garantiegeber die Bedingungen vorschreiben, aber die Gewährleistung nicht einschränken. M.a.W. man kann (und regelmäßig wird) die Garantie an die Markenwerkstatt binden. Passiert z.B. nach 14 Monaten was, kann der Hersteller die Garantie verweigern, wenn Du in einer freien Werkstatt warst. Kannst Du nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe da war, muss der Hersteller auch dann (wegen der gesetzlichen Gewährleistung) ran.

Bitte die Begriffe Gewährleistung und Garantie scharf von einander trennen, da sie rechtlich völlig unterschiedliche Sachen sind.

Viele Grüße

Peter

PS: Bei einem Neuwagen denke ich persönlich nicht über ein paar Euros nach, die ich bei einer freien Werkstatt sparen könnte, wenn ich dadurch die Garantie gefährde. Wenn was passiert, wird's nämlich teuerer.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von Tillamook


Wenn Opel als Garantiebedingung den Besuch in seinen Betrieben vorsieht und du das nicht erfüllst, kann sich Opel weigern die Garantie geltend zu machen.
Das dürfte wohl gegen geltendes Recht verstoßen.

Ich gebs' auf es ein zweites, drittes und viertes mal zu erklären.

Siehe mein erstes Post auf der 1. Seite.

Dann erklärt mir doch mal die Vereinbarkeit einer solchen Vertragsklausel mit Artikel 101 AEUV, da bin ich mal gespannt.

Es ist ja schön, dass Ihr den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kennt, aber so einfach ist die Welt nicht gestrickt.

Hi,
Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002 und folgende ist das Stichwort.

Zitat:

Original geschrieben von Tillamook


Ich gebs' auf es ein zweites, drittes und viertes mal zu erklären.
Siehe mein erstes Post auf der 1. Seite.

Wieder mal das grundsätzliche Problem in V&S ...

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile


Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002 und folgende ist das Stichwort.

Die wissen doch gar nicht, was das ist… 🙄

Um es mal neutral auszudrücken: Websites wie https://www.gme-infotech.com/ gibt es nicht, weil Opel plötzlich ein Herz für Hobbyschrauber hat...

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