Neuwagen - Garantieleistung bei Wartung in freier Werkstatt
Hallo,
ich hoffe, dass ich die richtige Kategorie im Forum getroffen habe – wenn nicht, bitte ich einen Moderator den Thread entsprechend zu verschieben.
Ich habe vor ein paar Wochen einen Neuwagen bestellt, der jetzt Anfang September an mich ausgeliefert werden soll. Bei diesem Händler, mit angeschlossener Vertragswerkstatt habe ich bisher immer sämtliche Wartungen und Reparaturen über die komplette Lebensdauer meiner Autos durchführen lassen und war stets sehr zufrieden.
Bis jetzt konnte ich dort morgens mein Fahrzeug abgeben, 200m zu meiner Arbeitsstelle laufen und den Wagen abends wieder abholen. Durch eine berufliche Versetzung ist dies in Zukunft nicht mehr möglich und daher habe ich mich nach Alternativen umgesehen.
Am neuen Arbeitsort gibt es allerdings nur eine freie Meisterwerkstatt, bei der ich heute vorstellig wurde und mich darüber erkundigte, ob denn auch Wartungen an Neufahrzeugen durchgeführt werden. Dies wurde bejaht und mir wurde auch bestätigt, dass egal was der Händler sagt, die gesetzliche Gewährleistung davon nicht betroffen ist, da sämtliche Inspektionen nach Herstellervorgabe ausgeführt werden. Auch beim Öl würde man sehr genau darauf achten, dass die richtige Spezifikation verwendet wird, die die Freigabe vom Hersteller besitzt.
Er wies mich auch daraufhin, dass etwaige Garantieverlängerungen und unter Umständen auch freiwillige Garantieleistungen nur dann erfolgen, wenn der Service in einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchgeführt wird.
Soweit so gut, dass die gesetzlichen Regelungen dafür existieren war mir bekannt, aber auf ein paar Fragen meinerseits konnte er mir keine zufriedenstellende Antwort liefern und hier erbete ich mir Hilfe durch das Forum. Vielleicht gibt es ja jemanden, der beide Seiten (freie Werkstatt/Vertragswerkstatt) kennt und zu den folgenden Punkten ein paar verlässliche Antworten geben kann.
Ich wollte von ihm noch wissen, wie er mir garantieren kann, dass er sämtliche Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben ausführen kann. Darauf wurde mir geantwortet, dass man die originalen Wartungspläne in der Werkstattsoftware abrufen kann und in diesem Rahmen die Inspektion dann durchführen würde. Wenn ich mich recht entsinne, handelt es sich bei der eingesetzten Software um Centro Digital.
Weiß jemand, ob diese Wartungspläne wirklich 1:1 den Originalplänen der Hersteller entsprechen?
Des Weiteren wollte ich wissen, ob er an aktuelle Serviceinformation komme, die vom Hersteller an die Vertragshändler herausgegeben werden. Also zum Beispiel, dass ein Softwareupdate notwendig ist oder ein Bauteil vorsorglich getauscht werden muss, ehe ein Defekt auftritt. Die Antwort darauf war, dass in ihren Diagnosetestern eine entsprechende Meldung auftauchen würde, wenn eine entsprechende Maßnahme vorliegt. In diesem Falle würde man mich darauf aufmerksam machen und mich zur Vertragswerkstatt schicken.
Allerdings konnte er mir nicht zusichern, dass in ihren Systemen auch wirklich alle Meldungen auftauchen, da er beim Hersteller selbst keinen Einblick hat und die Daten daher nicht auf Aktualität und Vollständigkeit prüfen kann.
Meine Bedenken sehen nun folgendermaßen aus: Was passiert, wenn ein Schaden an meinem Wagen auftritt, ich dort die Wartungspläne aus der freien Werkstatt vorlege und man sagt, „Wartungspunkt 3B ist dort nicht aufgeführt, daher ist ihr Wagen von der Garantie ausgeschlossen“. Oder „Wenn wir Servicemaßnahme XY durchgeführt hätten, dann wäre der teure Folgeschaden nie entstanden.“
Könnte dies bereits zu einem abgelehnte Garantieantrag führen?
Ich bedanke mich bei jedem, der sich die Zeit nimmt, den doch etwas länger gewordenen Beitrag zu lesen und mir mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 18. August 2017 um 08:23:30 Uhr:
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Nicht geklärt ist, wie es mit der Neuwagen-Garantie des Herstellers aussieht. Dazu gibt es aber Garantiebestimmungen, in denen man nachlesen kann, ob der Hersteller auf Wartung in der Vertragswerkstatt besteht oder nicht.
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Nein, der Hersteller kann da nicht drauf bestehen!
In der THEORIE besteht für den Kunden die freie Werkstattwahl, dass schliesst auch die freien Werkstätten ein.
In der PRAXIS wird aber immer wieder von Problemen berichtet, vorallem wenn der Vertragshändler, respektive der Hersteller behaupten, eine Schaden wäre durch fehlerhafte Wartung entstanden. Denn dann lehnen die sich entspannt zurück, und der Kunde wird zwischen Wartungsleistungserbringer (der freien Werkstatt oder Werkstattkette) und dem Hersteller hin- und hergeschickt und aufgerieben. Und bezahl mal ein Gutachten aus eigener Tasche.
Zur Theorie z.B. hier:
Wartung in freier Werkstatt
Ein Fall aus der Praxis:
in meinem Autoforum hatte ein Forenkollege vor einigen Wochen bei unter 40.000 km innerhalb der Garantiezeit einen kapitalen Motorschaden. Die Wartungen hatte er immer nach Vorschrift bei der großen Kette mit den drei Buchstaben machen lassen.
Der Hersteller hatte zunächst behauptet, der Schaden wäre durch einen Ölfilter mit falscher Spezifikation entstanden. Der Kollege hatte zwei, drei Wochen richtig Stress, weder die Werkstattkette noch der Hersteller wollten gerne den schwarzen Peter haben.
Im Endeffekt hatte der Hersteller den Ölfilter als okay eingestuft und den Garantiefall anerkannt, aber das hätte auch anders ausgehen können.
Deshalb: wer keinen Stress im Garantiefall riskieren möchte, der bleibt während der Garantiezeit bei einem Vertragshändler. Auf KULANZ darf man im Schadensfall bei Wechsel zur freien dann aber auch nicht hoffen. Ist alles eine Risikoabwägung, die man nur für sich persönlich entscheiden kann.
52 Antworten
Für mich gibt es da ne klare Regel: Solange noch Gewährleistung / Garantie besteht, sehen meine Autos nur die Vertragswerkstatt. Da informiere ich mich im Vorfeld über die Preise, und suche mir ggf. ein günstigeres Fahrzeug.
Speziell bei BMW ist es so, dass bis 100.000km oder 5 Jahre lang die Kulanz noch ziemlich gut ist, wenn man immer beim Vertragshändler war. Dies muss aber jeder mit sich selbst ausmachen, denn das gesparte Geld in ner Freien wiegt ja teilweise die meisten Kosten bei abgelehnter Kulanz auch wieder auf, es sei denn man hatte n kapitalen Motorschaden oder so.
Gesetz hin oder her, kann jedenfalls nur empfehlen, in den ersten 2 Jahren ausschließlich die Vertragswerkstatt aufzusuchen.
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 18. August 2017 um 11:02:07 Uhr:
...
Problem ist doch, eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers
und daher kann er, die Regeln machen, wie er will !...
In 2001 kaufte er sich eine neue E-Klasse (E-260)..nach der 2-Jährigen Garantie
lies er den Wagen in einer freien Werkstatt warten.
Als er in 2005/2006 die ersten Roststellen entdeckte (u.a. im Innenraum im Einstieg)
ging er zu MB, denn er hat ja "30 -Jahre Lackgarantie"..mit dem guten Gewissen,
die machen das schon..
Tja, kurz gesagt, "Garantieantrag" abgelehnt, da er gegen die Garantiebedingungen
(hier: Wartung nur beim Hersteller) vertoßen hatte.
...
Ich habe mal die relevanten Daten fett markiert: das Beispiel aus 2001 taugt nicht, um die Bedingungen für HEUTE zu diskutieren. Die gesetzlichen Änderungen, was Garantiebedingungen angeht, wurden in 2010 angepasst, was vorher war ist nun völlig wuppe. Und in der Tat sahen die damaligen Regelungen so ungünstig für die Kunden aus.
Und nochmal: der Hersteller kann NICHT machen was er will. In der Praxis hat er aber andere Möglichkeiten, sich um die Garantieerbringung herum zu drücken. Der Kunde hat meistens weder die Zeit, noch die finanziellen Möglichkeitem, sich im Worst Case jahrelang mit einem Konzern zu streiten.
Du wirfst mal wieder Garantie und Gewährleitung in einen Suppentopf. Die Garantie ist eine freiwillige Leisung, da kann der Hersteller sehr wohl machen was er will: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html Die Gewährleistung wirkt auch, wenn eine freie Werkstatt das macht, nur dies wurde geändert.
Der Knackpunkt ist das die Wartung exakt nach Herstellervorgaben durchgeführt werden müsste und das kann praktisch Keiner garantieren. Denn um auf dem Laufenden bleiben zu können müsste die Werkstatt Onlineabfragen machen um zu schauen was exakt an Wartung zu machen ist, neben den ganzen Serviceaktionen die hin und wieder unauffällig bei den Inspektionen erledigt werden.
Aber dazu muss sich die Werkstatt kostenpflichtig bei den Herstellern einloggen und das läppert sich und ob eine Freie noch günstiger ist wenn Sie diese Kosten auf die Rechnung setzt?
Zb zahlt bei Ford die Werkstatt wenn Sie eine Serviceaktion übersieht und deswegen ein Schaden nach der Inspektion eintritt. Zb die Werkstatt schaut Heute ins System und da ist nichts. Am Montag ist die Inspektion und am Dienstag tritt ein Schaden auf. Stand die Info am Montag im System zahlt die Werkstatt, taucht Sie erst am Dienstag auf Ford. Deswegen überprüft mein Händler allmorgendlich die Fahrzeuge die über den Tag kommen auf ausstehende Aktionen. Und druckt das Ergebnis aus und legt es zur Fahrzeugakte.
Denn wie sich Ford bei Schäden anstellen kann ist ihm nur zu gut bekannt.
Wobei da andere Hersteller auch nicht wirklich Besser sind.
Fazit, in der Garantiezeit zu einer Freien zu gehen birgt ein gewisses Risiko, EU hin oder her.
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Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 18. August 2017 um 14:45:13 Uhr:
Du wirfst mal wieder Garantie und Gewährleitung in einen Suppentopf. Die Garantie ist eine freiwillige Leisung, da kann der Hersteller sehr wohl machen was er will: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html Die Gewährleistung wirkt auch, wenn eine freie Werkstatt das macht, nur dies wurde geändert.
Ich werfe gar nichts durcheinander. An der EU Gesetzgebung ändert dein komischer Link nichts, es sollte langsam mal bekannt sein, dass diese Garantiebestimmungen ungesetzlich geworden sind, und im übrigen auch gar nicht mehr verwendet werden. Natürlich ist Garantie eine freiwillige Leistung, die Werkstattbindung der KFZ Hersteller würde trotzdem ausgehebelt - glaube es oder laß es halt...
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich war in der Zwischenzeit auch nicht ganz untätig und habe heute ein längeres Gespräch mit dem Serviceleiter in der Vertragswerkstatt geführt, um auch einmal die Darstellung der anderen Seite zu hören.
Er hat mir im Grunde die Sachlage so geschildert, wie hier Sir Donald. Er ist der Meinung, dass eine freie Werkstatt zwar in der Regel eine handwerklich absolut gleiche Leistung im Vergleich zur Vertragswerkstatt abliefert, sich aber ziemlich weit aus dem Fenster lehnt, wenn sie behauptet, exakt nach Herstellervorgaben zu arbeiten.
In der Theorie müsste jede freie Werkstatt vor der Inspektion online die aktuellen Daten für das Fahrzeug vom Hersteller abfragen, was aus Kostengründen normalerweise aber nicht geschieht, da dann entweder die Wartung teurer wird oder auf Gewinn verzichtet werden muss.
Wird eine notwendige Serviceaktion nicht ausgeführt hat der Hersteller hier den ersten Anhaltspunkt, um einen gestellten Gewährleistungsanspruch abzulehnen.
Er hat mir auch ein aktuelles Beispiel genannt, ob dies natürlich stimmt weiß ich nicht, aber vielleicht gibt es jemanden, der bei einem Vertragshändler arbeitet und dies verifizieren kann?!
Im besagten Beispiel ging es um ein 13 Monate altes Fahrzeug, bei dem eine Inspektion in der freien Werkstatt nach Herstellervorgaben gemacht wurde. Dabei wurde der Kunde auf eine Serviceaktion aufmerksam gemacht, die dann kurze Zeit später in der Vertragswerkstatt abgearbeitet wurde. Die Durchführung der Arbeit wurde vom Händler dokumentiert und an den Fahrzeughersteller weitergeleitet.
Wenig später blieb der Kunde dann mit einem schwerwiegenden Defekt am Turbolader liegen und das Fahrzeug wurde wieder zu ihnen in die Werkstatt gebracht, wo wiederum ein Gewährleistungsanspruch an den Hersteller gestellt wurde. Es wurden dabei die Unterlagen, die die Wartung in der freien Werkstatt belegen, sowie die Dokumentation über die Ausführung der Serviceaktion vorgelegt.
Der Gewährleistungsanspruch wurde daraufhin mit der Begründung abgelehnt, dass die Inspektion nicht nach Herstellervorgabe erfolgt ist, da eine Wartung nach Herstellervorgabe immer das Ausführen von Serviceaktionen beinhaltet, was hier nachweißlich nicht stattgefunden hat.
Nach einigem Hin- und Her und weil der Kunde seit vielen Jahren der Marke treu ist konnte man sich dann noch auf eine Zuzahlung seitens des Herstellers einigen, auf einem Großteil der Kosten blieb aber der Kunde sitzen.
Es ist mir natürlich bewusst, dass der Serviceleiter beim Vertragshändler mich als Kunden behalten will und hier möglicherweise etwas übertreibt, insgesamt klang die Erklärung aber schon plausibel. Ich weiß nun wirklich nicht, was ich machen soll.
Es geht mir nicht darum Geld zu sparen, sondern lediglich darum nicht wegen einer Fahrzeugwartung 180km Umweg auf mich zu nehmen. In zwei Jahren kommen da bei ca. 90tkm drei Inspektionen, möglicherweise vier Mal Räderwechsel (wenn die freie Werkstatt die Sensoren nicht anlernen kann) und einmal Wechsel von Verschleißteilen auf mich zu. Insgesamt also acht Werkstattbesuche, bei denen ich sinnlos fast 1400km fahre oder acht Tage Urlaub nehmen muss.
Ich werde mich die Tage wohl noch einmal mit meinem Verkäufer zusammensetzen, vielleicht kann man ja noch eine Art Hol- und Bringservice für das Fahrzeug heraushandeln.
Mich würde trotzdem noch interessieren, ob die Hersteller so leicht aus der Verantwortung herauskommen, wie in dem vom Serviceleiter geschilderten Fall.
Vielen Dank!
Der Serviceleiter besucht natürlich auch Schulungen vom Hersteller, in dem er genau diese Argumentation dem Kunden gegenüber lernt.
Was ich verwunderlich finde ist das es keine Markenwerkstatt gibt, die Kilometermässig näher an Deinem Wohnort liegt.
Es muss ja nicht das Autohaus sein bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast.
@RedCafe: da sieht man halt die fiesen Matenten der Hersteller. Hast du Zeit, Nerven und die RS im Rücken, dann wäre eine Klage gegen den Hersteller eventuell voll zugunsten des Kunden gegangen. Trotzallem muss er in solchen Fällen zumindest in Vorleistung treten, auch etwas, was sich nicht jeder leisten kann, da nimmt man dann lieber die Kostenteilung in Kauf.
Die 180 km Umweg verstehe ich aber auch nicht. Welch exotisches Auto fährst du, dass du keinen anderen Vertragshändler mit der Wartung beauftragen kannst? Oder warst du der Meinung, nur der verkaufende Vertragshändler darf am Auto basteln?
Zitat:
@RedCafe schrieb am 18. August 2017 um 16:26:17 Uhr:
...
Es geht mir nicht darum Geld zu sparen, sondern lediglich darum nicht wegen einer Fahrzeugwartung 180km Umweg auf mich zu nehmen.
...
Die nächste Markenwerkstatt ist 90 km weit weg? Du musst doch bei deinen beschriebenen Bedenken nur zu einer Markenwerkstatt - nicht zum Händler von dem du den Wagen hast. Oder verstehe ich das falsch?
Zitat:
@RedCafe schrieb am 18. August 2017 um 16:26:17 Uhr:
Er hat mir im Grunde die Sachlage so geschildert, wie hier Sir Donald. Er ist der Meinung, dass eine freie Werkstatt zwar in der Regel eine handwerklich absolut gleiche Leistung im Vergleich zur Vertragswerkstatt abliefert, sich aber ziemlich weit aus dem Fenster lehnt, wenn sie behauptet, exakt nach Herstellervorgaben zu arbeiten.
Vielen Dank!
Ich denke, das der Kern des Problemes ein ganz anderer ist: Läßt du die Inspektionen in der Markenwerkstatt machen, wird sich der betreffende Hersteller sehr schwer tuen, den Mitarbeitern der Werkstatt "unqualifiziertes arbeiten" zu unterstellen, da er als Hersteller damit gleichzeitig die Qualität seiner "Vertretung" (Werkstatt) in frage stellen würde! Wenn klärt man das eher "intern" aber nicht im "beisein" des Kunden ..!
Der Hersteller kann eigentlich nicht anders, als davon auszugehen, das die Werkstatt u. das von Ihm (Hersteller) "geschulte" Personal, alle arbeiten nach Herstellervorgaben ausgeführt haben!
Bei "freien" Werkstätten, kann man das Korrekte ausführen einer Inspektion eher schon einmal anzweifeln ..!
MfG Günter
Bitte entschuldigt, dass ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe. Es gibt hier in der Region zwei Händler, die die von mir gefahrene Marke vertreten. Vereinfach gesagt gehört dem einen der Norden, dem anderen der Süden. Mein bisheriger ist im Süden ansässig, wo auch mein aktueller Arbeitsplatz liegt. Von mir bis dorthin sind es 45km. Ich müsste also morgens zum Händler fahren, dann wieder heim und nochmals 50km in die Gegenrichtung zu meinem zukünftigen Arbeitsplatz. Abends dann das Gleiche nochmal um den Wagen wieder abzuholen. Daraus ergeben sich dann die von mir beschriebenen 180km „Umweg“.
Dass ich auch zu einer anderen Markenwerkstatt gehen kann ist mir bewusst, dies kommt aber wegen einer Vorgeschichte für mich nicht in Frage. Ich musste diesen Händler einmal im Notfall aufsuchen und seit dem mache ich einen Riesenbogen um dessen Filialen.
@dermondeoreiter: Da hast du wohl leider Recht. Man ist in gewissen Dingen einfach der Willkür der Händler und der Hersteller ausgesetzt. Rechtsschutz besitze ich zwar, aber nicht die Zeit und Nerven um mich da monatelang herumzuärgern. Das wissen die Händler/Hersteller und lassen einen am ausgestreckten Arm verhungern.
Recht haben und Recht bekommen sind eben immer noch zwei Paar Schuhe.
Zitat:
@RedCafe schrieb am 18. August 2017 um 19:23:45 Uhr:
Bitte entschuldigt, dass ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe. Es gibt hier in der Region zwei Händler, die die von mir gefahrene Marke vertreten. Vereinfach gesagt gehört dem einen der Norden, dem anderen der Süden. Mein bisheriger ist im Süden ansässig, wo auch mein aktueller Arbeitsplatz liegt. Von mir bis dorthin sind es 45km. Ich müsste also morgens zum Händler fahren, dann wieder heim und nochmals 50km in die Gegenrichtung zu meinem zukünftigen Arbeitsplatz. Abends dann das Gleiche nochmal um den Wagen wieder abzuholen. Daraus ergeben sich dann die von mir beschriebenen 180km „Umweg“.
Wenn ich das richtig verstanden habe, bist du schon länger Kunde bei dieser Werkstatt?
Den Neuwagen hast du doch auch dort gekauft?
Da sollte sich doch eine Lösung finden lassen!
Z.b. günstiger Leihwagen, ein Werkstatt Mitarbeiter kommt mit dem Leihwagen zu Dir, du bekommst den Leihwagen er fährt mit Deinem Auto in die Werkstatt, das ganze anderen Tags retour!
Oder du machst einen festen Termin, fährtst hin u. wartest die zwei/ drei Stunden bis das FHz. fertig ist!
Wieviel Zeit benötigst du für die 45km zum Händler?
Wir hatten einmal riesen probleme mit einem bei einem Opel Händler gebraucht gekauften Opel Corsa D! Der Corsa hatte sogar eine Opel Gebrauchtwagen Garantie, die aber leider Händler gebunden ist ..., anstand in 20min. die 20km zum nächst gelegenen Opel Händler zu fahren, mussten wir jedesmal 60km nach Köln Mühlheim fahren. Aufgrund der hervorragenden Verkehrssituation um Köln herum sind das hin locker 1-2Std. gewesen, gerne auch einmal länger .. u. zurück min. 1-1,5Std!
Insgesamt sind wir mit dem Auto rund 10x beim Händler gewesen (geschuldet der Inkompetenz der Werkstatt), bis das Auto wieder i.O. gewesen ist!
Also für eine Inspektion einmal im Jahr, sollte sich bei Dir doch sicherlich eine Lösung finden lassen ...!
Gerade die ersten Inspektionen würde ich IMMER in der Markenwerkstatt machen lassen!
Das macht sich auch bei einem späteren verkauf besser!!
MfG Günter
Dein favorisierter Händler, bei dem Du den Neuwagen kaufen möchtest und auch die Inspektionen machen lässt, könnte auch auf folgenden Vorschlag eingehen. Du fährst vor der Arbeit dahin gibst dein Auto ab und bekommst einen preiswerten Mietwagen. ( Du fährst ja weiter zur Arbeit und sparst ein paar km ) Auf dem Rückweg gibst Du den Mietwagen zurück und nimmst Dein Auto wieder entgegen.
Hab ich immer so gemacht und war nie ein Problem. Da ich ja angemeldet war stand auch der Mietwagen immer zur Verfügung und ich hab pauschal 15 € bezahlt. Miete 10 € und 5 € gabs obendrauf weil ich für unter 50 km nicht vollgetankt habe.
Wie ich schon schrieb, mach die Termine Samstags und in den 2-3 Stunden kannst Du in der Stadt einkaufen oder einen Kaffe trinken. Diese 90km im Jahr werden Dich dann schon nicht ruinieren^^
Reifenwechsel kannst Du vor Ort oder selber machen. Da muss nichts angelernt werden. Wenn es einmal eingestellt ist, kann man selber die Reifen wechseln, da sind keine Einstellungen nötig.
Ihr macht euch das Leben echt total kompliziert 😉 warum nicht den einfachen Weg gehen?
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 18. August 2017 um 16:20:34 Uhr:
glaube es oder laß es halt...
Da brauche ich nichts zu "glauben", das ist so, ob es dir nun passt oder nicht.