Neuwagen - Garantieleistung bei Wartung in freier Werkstatt
Hallo,
ich hoffe, dass ich die richtige Kategorie im Forum getroffen habe – wenn nicht, bitte ich einen Moderator den Thread entsprechend zu verschieben.
Ich habe vor ein paar Wochen einen Neuwagen bestellt, der jetzt Anfang September an mich ausgeliefert werden soll. Bei diesem Händler, mit angeschlossener Vertragswerkstatt habe ich bisher immer sämtliche Wartungen und Reparaturen über die komplette Lebensdauer meiner Autos durchführen lassen und war stets sehr zufrieden.
Bis jetzt konnte ich dort morgens mein Fahrzeug abgeben, 200m zu meiner Arbeitsstelle laufen und den Wagen abends wieder abholen. Durch eine berufliche Versetzung ist dies in Zukunft nicht mehr möglich und daher habe ich mich nach Alternativen umgesehen.
Am neuen Arbeitsort gibt es allerdings nur eine freie Meisterwerkstatt, bei der ich heute vorstellig wurde und mich darüber erkundigte, ob denn auch Wartungen an Neufahrzeugen durchgeführt werden. Dies wurde bejaht und mir wurde auch bestätigt, dass egal was der Händler sagt, die gesetzliche Gewährleistung davon nicht betroffen ist, da sämtliche Inspektionen nach Herstellervorgabe ausgeführt werden. Auch beim Öl würde man sehr genau darauf achten, dass die richtige Spezifikation verwendet wird, die die Freigabe vom Hersteller besitzt.
Er wies mich auch daraufhin, dass etwaige Garantieverlängerungen und unter Umständen auch freiwillige Garantieleistungen nur dann erfolgen, wenn der Service in einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchgeführt wird.
Soweit so gut, dass die gesetzlichen Regelungen dafür existieren war mir bekannt, aber auf ein paar Fragen meinerseits konnte er mir keine zufriedenstellende Antwort liefern und hier erbete ich mir Hilfe durch das Forum. Vielleicht gibt es ja jemanden, der beide Seiten (freie Werkstatt/Vertragswerkstatt) kennt und zu den folgenden Punkten ein paar verlässliche Antworten geben kann.
Ich wollte von ihm noch wissen, wie er mir garantieren kann, dass er sämtliche Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben ausführen kann. Darauf wurde mir geantwortet, dass man die originalen Wartungspläne in der Werkstattsoftware abrufen kann und in diesem Rahmen die Inspektion dann durchführen würde. Wenn ich mich recht entsinne, handelt es sich bei der eingesetzten Software um Centro Digital.
Weiß jemand, ob diese Wartungspläne wirklich 1:1 den Originalplänen der Hersteller entsprechen?
Des Weiteren wollte ich wissen, ob er an aktuelle Serviceinformation komme, die vom Hersteller an die Vertragshändler herausgegeben werden. Also zum Beispiel, dass ein Softwareupdate notwendig ist oder ein Bauteil vorsorglich getauscht werden muss, ehe ein Defekt auftritt. Die Antwort darauf war, dass in ihren Diagnosetestern eine entsprechende Meldung auftauchen würde, wenn eine entsprechende Maßnahme vorliegt. In diesem Falle würde man mich darauf aufmerksam machen und mich zur Vertragswerkstatt schicken.
Allerdings konnte er mir nicht zusichern, dass in ihren Systemen auch wirklich alle Meldungen auftauchen, da er beim Hersteller selbst keinen Einblick hat und die Daten daher nicht auf Aktualität und Vollständigkeit prüfen kann.
Meine Bedenken sehen nun folgendermaßen aus: Was passiert, wenn ein Schaden an meinem Wagen auftritt, ich dort die Wartungspläne aus der freien Werkstatt vorlege und man sagt, „Wartungspunkt 3B ist dort nicht aufgeführt, daher ist ihr Wagen von der Garantie ausgeschlossen“. Oder „Wenn wir Servicemaßnahme XY durchgeführt hätten, dann wäre der teure Folgeschaden nie entstanden.“
Könnte dies bereits zu einem abgelehnte Garantieantrag führen?
Ich bedanke mich bei jedem, der sich die Zeit nimmt, den doch etwas länger gewordenen Beitrag zu lesen und mir mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 18. August 2017 um 08:23:30 Uhr:
...
Nicht geklärt ist, wie es mit der Neuwagen-Garantie des Herstellers aussieht. Dazu gibt es aber Garantiebestimmungen, in denen man nachlesen kann, ob der Hersteller auf Wartung in der Vertragswerkstatt besteht oder nicht.
...
Nein, der Hersteller kann da nicht drauf bestehen!
In der THEORIE besteht für den Kunden die freie Werkstattwahl, dass schliesst auch die freien Werkstätten ein.
In der PRAXIS wird aber immer wieder von Problemen berichtet, vorallem wenn der Vertragshändler, respektive der Hersteller behaupten, eine Schaden wäre durch fehlerhafte Wartung entstanden. Denn dann lehnen die sich entspannt zurück, und der Kunde wird zwischen Wartungsleistungserbringer (der freien Werkstatt oder Werkstattkette) und dem Hersteller hin- und hergeschickt und aufgerieben. Und bezahl mal ein Gutachten aus eigener Tasche.
Zur Theorie z.B. hier:
Wartung in freier Werkstatt
Ein Fall aus der Praxis:
in meinem Autoforum hatte ein Forenkollege vor einigen Wochen bei unter 40.000 km innerhalb der Garantiezeit einen kapitalen Motorschaden. Die Wartungen hatte er immer nach Vorschrift bei der großen Kette mit den drei Buchstaben machen lassen.
Der Hersteller hatte zunächst behauptet, der Schaden wäre durch einen Ölfilter mit falscher Spezifikation entstanden. Der Kollege hatte zwei, drei Wochen richtig Stress, weder die Werkstattkette noch der Hersteller wollten gerne den schwarzen Peter haben.
Im Endeffekt hatte der Hersteller den Ölfilter als okay eingestuft und den Garantiefall anerkannt, aber das hätte auch anders ausgehen können.
Deshalb: wer keinen Stress im Garantiefall riskieren möchte, der bleibt während der Garantiezeit bei einem Vertragshändler. Auf KULANZ darf man im Schadensfall bei Wechsel zur freien dann aber auch nicht hoffen. Ist alles eine Risikoabwägung, die man nur für sich persönlich entscheiden kann.
52 Antworten
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 18. August 2017 um 16:36:24 Uhr:
Der Serviceleiter besucht natürlich auch Schulungen vom Hersteller, in dem er genau diese Argumentation dem Kunden gegenüber lernt.
Auch, aber in erster Linie kennen Sie die Arbeitsweise ihrer Marke wenn es darum geht Zahlungen zu vermeiden. Dazu kommen dann noch die diversen Erfahrungen anderer Kollegen. Ein Problem der Hersteller ist das bei Händlertagungen oder Schulungen die Leute eben auch über Probleme mit dem Vertragspartner reden.
Alleine die Tatsache das zb Wartungspläne mittlerweile Online individuell für jedes Fahrzeug erstellt werden müssen wirft jeder Freien Knüppel zwischen die Beine, eben wegen der Kosten. Da dabei die FIN eingegeben werden muss kann jeder Hersteller feststellen ob und wann ein Wartungsplan erstellt wurde und /oder ob nach Serviceaktionen oder Rückrufen geschaut wurde.
Dazu dann noch die geniale Erfindung des elektronischen Wartungsnachweises, der zwar den Vorteil hat nicht so einfach gefälscht werden zu können wie das Scheckheft aber eben auch eine lückenlose Wartungshistorie für den Hersteller darstellt, bzw wenn da Lücken drin sind kann es Probleme geben. Früher konnten die Werkstätten mit zurückdatierten Einträgen und Rechnungen noch was für den Kunden machen damit Garantie oder Kulanz möglich wird, geht mit der elektronischen Überwachung nicht mehr.
Dazu dann noch die Daten die ausgelesen werden wenn die Kiste am Computer hängt.
Verwandter hat schon mehrfach erlebt das Er den Computer nicht ausstöpseln durfte weil noch Daten übertragen wurden. Mit dem Auslesen des Speichers war Er längst fertig und Updates waren es nicht, ergo reines Auslesen diverser Datenspeicher seitens des Herstellers.
@Sir Donald: Dein Beitrag fasst nochmal sehr gut zusammen, was mir vom Meister heute so erzählt worden ist. Danke!
Ich hatte im heutigen Gespräch auch nicht das Gefühl, als würde er etwas herunterbeten, was ihm irgendwann einmal auf einer Schulung beigebracht wurde. Wenn man seine Ausführung inklusive des Beispiels über die abgelehnte Gewährleistung auf eine Aussage herunterbricht, dann sagt er mir durch die Blume nichts anderes, als dass der Hersteller extrem kleinlich ist und bei jeder Gelegenheit versucht die Gewährleistung zu verweigern. Dies wird wohl kaum im Sinne des Herstellers sein.
Ich bin mir jetzt nach reiflicher Überlegung sicher, dass ich weiterhin in die Vertragswerkstatt gehen werde. Vielleicht lässt sich zusammen mit dem Verkäufer auch eine passende Lösung, die für beide Seiten zufriedenstellend ist, finden.
So etwas in die Richtung, Firma bringt Leihauto und nimmt meinen Wagen mit, wie auf der letzten Seite vorgeschlagen wurde hört sich eigentlich ganz gut an. Mal sehen, was da möglich ist.
Ich glaube kaum, dass er sich auf so was einlassen wird. Er muss dann extra einen Mitarbeiter für ca. 2 Stunden abstellen, der 90km fährt. Dazu der Sprit. Und wenn Du das bezahlen musst, dann kannst auch selber hinfahren 😉
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 18. August 2017 um 14:45:13 Uhr:
Du wirfst mal wieder Garantie und Gewährleitung in einen Suppentopf. Die Garantie ist eine freiwillige Leisung, da kann der Hersteller sehr wohl machen was er will: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html Die Gewährleistung wirkt auch, wenn eine freie Werkstatt das macht, nur dies wurde geändert.
...korrekt..
@dermondeoreiter : und genau hier irrst Du..
Garantie hat nix mit der Gewährleistung zu tun..
Diese "endet" im Prinzip schon nach 6.Monaten, denn danach muss der Käufer beweisen,
dass der Mangel von Anfang an da war.. !!
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers und hier kann er auch Richtlinien
vorgeben.
Weiteres Risiko einer freien Werkstatt, die sog. "stillen" Rückrufe die der "freundliche"
durchführt, ohne dem "Wissen" des Besitzers oder mittlerweile, das elektronische
Servicebuch...hier hat die freie keinen Zugriff.
Mittlerweile sind die Fahrzeuge so komplex, dass es schon "sträflich" ist, den
Wagen in einer freien Werkstatt warten zu lassen, denn, denen fehlen einfach
die entsprechenden Diagnosegeräte und vor allem, die sog. Service-Infos der Hersteller.
Grüße
Ähnliche Themen
Fehlen ist das falsche Wort, jede freie Werkstatt kann an diese Infos kommen, im Tausch gegen Geld.
Nur entweder spart sich die Werkstatt diesen finanziellen Aufwand oder er muss es dem Kunden berechnen und dann steigt der Preis der Rechnung.
es soll aber gerüchteweise auch Hersteller geben, die solche internen Technik-Infos auch gegen Geld nicht an freie Werkstätten rausgeben ...
Zitat:
@cocker schrieb am 22. August 2017 um 16:52:12 Uhr:
es soll aber gerüchteweise auch Hersteller geben, die solche internen Technik-Infos auch gegen Geld nicht an freie Werkstätten rausgeben ...
Die übliche Geschichte. Gerichtsurteile zum Verbraucherschutz werden unterlaufen und die Politik, die ja schon beim Dieselgipfel gezeigt hat auf wessen Seite sie steht, da dort nur Politiker und Hersteller anwesend waren, schaut zu.
Irgendwann sind die freien Werkstätten verschwunden und aus den Markenhändlern werden Werksniederlassungen.
Das macht es mit den Preisabsprachen dann einiges einfacher.
wenn ich mir die technische Entwicklung so ansehe, wirds mit den kleinen Freien eh nicht mehr allzu lange gut gehen.
Manche Hersteller haben eigene Tester und Diagnosesysteme, an die freie Werkstätten - wenn überhaupt - nur für teures Geld rankommen. Lohnt sich meistens nicht für eine Freie, sich für 5 - 10.000 € nen Tester (meist Standard-Laptop mit Spezial-Software) anzuschaffen, mit dem dann im Jahr 10 Autos einer bestimmten Marke geprüft werden ... das ist vieles heute derart speziell, dass Freie oft überfordert sind und die Kunden gleich zur Vertragswerke schicken. Traurige Entwicklung...
Das sind die " kleinen Nachteile" der schönen neuen Welt, von denen hier einige träumen.
Zitat:
@cocker schrieb am 22. August 2017 um 17:42:03 Uhr:
Manche Hersteller haben eigene Tester und Diagnosesysteme, an die freie Werkstätten - wenn überhaupt - nur für teures Geld rankommen. Lohnt sich meistens nicht für eine Freie, sich für 5 - 10.000 € nen Tester (meist Standard-Laptop mit Spezial-Software) anzuschaffen, mit dem dann im Jahr 10 Autos einer bestimmten Marke geprüft werden ... das ist vieles heute derart speziell, dass Freie oft überfordert sind und die Kunden gleich zur Vertragswerke schicken. Traurige Entwicklung...
Alle Hersteller haben eigene Systeme und der Unterschied zwischen Vertrags- und freien Werkstätten ist das die Freie das System kaufen kann, die Vertragswerkstatt muss kaufen und die rund 10000€ plus jährlichen Gebühren hinblättern.
Zugang zu allen Infos die auch Vertragswerkstätten bekommen muss der Hersteller ermöglichen, nur hat der Gerichtshof nichts von Kostenlos ins Urteil geschrieben. Da letztlich auch Vertragswerkstätten keinen kostenlosen Zugang haben wohl auch kaum durchsetzbar.
Aber es gibt ja Mehrmarkengeräte, haben halt den Nachteil nicht zu 100% kompatibel zu sein und 100% Zugriff haben nur die Markenwerkstätten und das wohl auch nur wenn sie Online sind. Aber grundsätzlich stehen auch den Freien alle Infos offen.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 22. August 2017 um 17:20:58 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 22. August 2017 um 16:52:12 Uhr:
es soll aber gerüchteweise auch Hersteller geben, die solche internen Technik-Infos auch gegen Geld nicht an freie Werkstätten rausgeben ...Die übliche Geschichte. Gerichtsurteile zum Verbraucherschutz werden unterlaufen und die Politik, die ja schon beim Dieselgipfel gezeigt hat auf wessen Seite sie steht, da dort nur Politiker und Hersteller anwesend waren, schaut zu.
Irgendwann sind die freien Werkstätten verschwunden und aus den Markenhändlern werden Werksniederlassungen.
Das macht es mit den Preisabsprachen dann einiges einfacher.
Die Kritik kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich ein Produkt entwerfe und verkaufe, wieso darf ich dann nicht bestimmen, dass ich Garantie nur für die Produkte gewähre, die ausschließlich in von mir quasi zertifizierten Betrieben gewartet werden? In in diesem Fall völlig bei den Autoherstellern. Hohe Preise hin oder her.
Also ich finde das völlig in Ordnung. Wer sich das nicht leisten kann, sollte eben wissen, dass er auf die Garantie im Anschluss an die gesetzliche Gewährleistung keinen Anspruch mehr hat. Oder eben besser n älteres Wägelchen kaufen, das kann er ja dann gerne in die Frei geben oder selber reparieren.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 23. August 2017 um 11:22:13 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 22. August 2017 um 17:20:58 Uhr:
Die übliche Geschichte. Gerichtsurteile zum Verbraucherschutz werden unterlaufen und die Politik, die ja schon beim Dieselgipfel gezeigt hat auf wessen Seite sie steht, da dort nur Politiker und Hersteller anwesend waren, schaut zu.
Irgendwann sind die freien Werkstätten verschwunden und aus den Markenhändlern werden Werksniederlassungen.
Das macht es mit den Preisabsprachen dann einiges einfacher.Die Kritik kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich ein Produkt entwerfe und verkaufe, wieso darf ich dann nicht bestimmen, dass ich Garantie nur für die Produkte gewähre, die ausschließlich in von mir quasi zertifizierten Betrieben gewartet werden? In in diesem Fall völlig bei den Autoherstellern. Hohe Preise hin oder her.
Also ich finde das völlig in Ordnung. Wer sich das nicht leisten kann, sollte eben wissen, dass er auf die Garantie im Anschluss an die gesetzliche Gewährleistung keinen Anspruch mehr hat. Oder eben besser n älteres Wägelchen kaufen, das kann er ja dann gerne in die Frei geben oder selber reparieren.
Ich finde aber auch dass der Hersteller nicht alles vorschreiben darf. Ich habe zum Beispiel bei zwei Herstellern mal nachgefragt und die haben mir versichert wenn die freie Werkstatt nach Herstellerangaben arbeitet, dann gibt es auch keine Probleme mit Gewährleistung und Garantie. So was finde ich in Ordnung.
Aber ich lasse mir ungern aufzwingen dass ich zur Fachwerkstatt gehen soll, die nach meinen Erfahrungen schlechter arbeiten als freie Werkstätten und noch dazu teurer sind.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 22. August 2017 um 15:59:34 Uhr:
Fehlen ist das falsche Wort, jede freie Werkstatt kann an diese Infos kommen, im Tausch gegen Geld.
Nur entweder spart sich die Werkstatt diesen finanziellen Aufwand oder er muss es dem Kunden berechnen und dann steigt der Preis der Rechnung.
..das stimmt so nicht...
Die freien Werkstätten greifen auf ein Online-System zu, in welchem die "ganzen"
Daten stehen sollte.
Dort sind u.a. auch die "Reparatur Bücher" enthalten.
Und dennoch findet sich nicht alles wieder..
Die Frage ist, warum ?
Bestes Beispiel,
Service Info von Alfa Romeo aus 2004 "Motoröl".
In dieser Service Info wird vorgeschrieben, das alle TS (ausser 1.6er & 1.8er)
und V6 motoren mit 10w60 zu befüllen sind und nicht wie bisher mit 10w40..
Ähnliches beim Getriebeöl, etc..
Und dennoch habe ich von den angefragten freien Werkstätten, die den Service
für Alfa machen würden, datt falsche Öl "angeboten" bekommen...
Desweiteren kann die freie Werkstatt :
- nicht den Service-und Ölwechsel intervall zurück setzen
- weitere Steuergeräte auslesen (ABS, Klima, Xenon, Airbag, etc.)
usw.
Zurück zur "Garantie"..
Wenn mann die "EU-Verordnung" genau druchliest, dann findet sich dort nur
der passus, dass die "Werksgarantie" für Motor & Getriebe erhalten bleibt.
Vom Rest, also Antriebs, Komfort-Elektronik, Lack, etc. steht nix.
Ergo : geht mann während der offiziellen Werksgarantie zu einer freien Werkstatt,
verliert mann ~ 80% seiner späteren Garantieansprüche..
Grüße
Naja, aber wenn ich sehe, welche Unverschämtheiten die Apple Kunden alles so schlucken, aber Autohersteller sollen dann freizügiger sein?
Kann ich nicht nachvollziehen. Mein Produkt, meine Regeln. Wer das nicht will, kann ja gerne was anderes kaufen.
du glaubst garnicht, was die Käufer teurer Sachen so alles schlucken ...
Oder wie steht deiner Meinung jemand da, der mit seinem 70.000-€-Luxuskarren nur Probleme hat, jede Woch zur Werke muss und der Nachbar mit seinem Dacia Duster nur zu den Inspektionen zur Werke fährt und hochzufrieden mit dem Billig-Auto ist 😉
Da hält man doch lieber mal die Klappe, bevor man Opfer grenzenloser Häme wird, oder? 😁
Gilt auch für Smartphones, TV-Geräte, etc...