Neuwagen bekommt neue Frontschürze - Unfallwagen?
Hallo zusammen.
Könnte bisschen kotzen geraden.
Habe seit gerade mal 2 Wochen meinen neuen Proceed GT vor der Haustür stehen, über 10 Jahre ist nie was gewesen und ausgerechnet beim jungen neuen fährt der Nachbar mir beim ausparken vorne rein.
Was Anfangs nur nach nem Riss im Kühlergrill aussah stellte sich beim Gutachter heraus, dass die komplette Frontschürze getauscht werden muss da auch hinter dem Nummernschild sich Risse gebildet haben durch den Aufprall + ein kleiner Lackschaden.
Meine Frage: gilt der Wagen jetzt als Unfallwagen? Wie wird da die Wertminderung berechnet? Wenn ich den Wagen in 5/6 Jahren eintauschen möchte, sind das ja vermutlich direkt mal 10% mindestens an Wertverlust.
Danke für die Antworten.
55 Antworten
Also, dass wäre ja wirklich traurig, wen man das sehen würde.....🙂
Dann wäre die Reparatur ja schlecht ausgeführt und das wäre ein Mangel den man Rügen könnte.
Aber halt, eine Außnahme gibt es da schon.
Tatsächlich gibt es einen Farbunterschied zwischen dem Neuteil und den anderen Karosserieteilen, der zumindest für einen Fachmann erkennbar ist (oder sein kann)
Das begründet sich in dem Umstand, dass die Karosserieteile in der Regel aus "Blech" (im weitestens Sinne, es sind ja heute meistens Leichtmetalle usw...) gefertigt wurden und die Stoßfänger aus Kunstoff.
Und da hat man beim gleichen Farbton tatsächlich erkennbare Unterschiede in der Farbe. Das liegt auch daran, dass bei Kunststoff eine andere Grundierung verwendet wird, wie bei Metallwerkstoffen.
Macht euch mal den Spass und schaut mal die Auto, welche so rumfahren genauer an.
ich Wette mich euch, dass Ihr bei vielen Fahrzeugen einen "neu angebauten" Stoßfänger vorn oder hinten erkennt......😁
Da achtet nur keiner drauf, aber nach einer Reparatur schaut man logischerweise genauer hin und sieht "etwas"
Man kann im übrigen auch einen Kunststoffstoßfänger überpüfen. dafür gibt es auch Schichtdicken- Messgeräte, die kosten aber richtig Geld (so um die 5.000 €) und die hat halt nicht jeder Sachverständige in seinem Equipment, weil er das für das normale Schadengeschäft weniger braucht.
Wenn man das Fahrzeug nicht in seiner Datenbank hat, ist es sehr schwer festzustellen, ob ein Stoßi schon mal gewechselt wurde. Das geht dann nur mit richtig Aufwand, der müsste abgebaut werden, dann kann man anhand des Prägestempel im Kunstoff das Fertigungsdatum feststellen eventuell ist auch ein Barcode vorhanden, der hier weiterhilft. Man kann rein äußerlich nur auf Spaltmaße, Werkzeugspuren oder weiter Bearbeitungspuren achten, die Rückschlüsse zulassen.
Das HIS kann man hier vergessen. solche Schäden werden nicht gemeldet, auch nicht bei fiktiver Abrechnung. Und selbst wenn, hat der SV hierauf keinen Zugriff.
Man kann wohl zusammen fassen, Glück im Unglück , bei einem nahezu rückstandfrei/schwer erkennbaren tauschbaren Teil, wie eine Frontschürze/Stoßstange, wenn es gut gemacht ist .. ist für mich so als wenn man die Räder, oder Außenspiegel tauscht .. es hat rein objektiv betrachtet keinerlei Nachteile oder wär irgendwie schlechter ...
Anders siehts dann tatsächlich aus, wenn es Blech betroffen wär... mit spachtel, punkten, trennen, schleifen u.s.w.
Ihr könnt mich steinigen ... aber ich würde das wohl in 6 Jahren nahezu unter den Tisch fallen lassen, wenn nicht konkret nachgefragt wird... und wird nachgefragt, dann Wahrheit, neue Stoßstange, wegen kleinen Riss, gab alles Neu auf Versicherungskosten ..Punkt. Wer deshalb runterhandel will, darf ohne Auto gehen ...
Zitat:
@tartra schrieb am 4. April 2024 um 19:49:08 Uhr:
so als wenn man die Räder,Anders siehts dann tatsächlich aus, wenn es Blech betroffen wär... mit spachtel, punkten, trennen, schleifen u.s.w.
Ich hätte lieber ein Auto mit repariertem Blech als neuen Rädern. 😉
Wenn Räder getauscht werden müssen hätte ich viel mehr Bedenken vor verdeckten Schäden. Radlager, Sensoren, Radaufhängung, Lenkung, ...
Bei der Frontschürzen meines Dickerchen sind zwei Schäden in der Lackiererei fachgerecht behoben worden, nicht die ganze Schürze, nur die Stellen und ein wenig vom Umfeld. Sehe ich davon was? Nicht die Bohne. Sieht mein Freund das? Na klar, der Typ ist Sachverständiger, hat also einen viel genaueren Blick als jeder Laie. Der hat beim alten Touareg einen Seitenschaden festgestellt, da wusste ich noch gar nichts davon.
Also Auto nur an Laien verkaufen...
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Noch eine kurze Korrektur zu "nimm dir einen Anwalt, wenn das Gutachten fertig ist" - ich würde da die andere Reihenfolge empfehlen. Und dem Gutachter mitteilen, dass das Gutachten nur an den Auftraggeber und seinen Anwalt geschickt werden soll. Nicht dass die Versicherung es auch sofort bekommt und dann anfängt zu korrigieren. Sonst wird aus einem Reparaturschaden oft ein wirtschaftlicher Totalschaden, da irgendwo ein Aufkäufer vieeel mehr für den Unfallwagen zahlen möchte.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 4. April 2024 um 18:44:07 Uhr:
Das begründet sich in dem Umstand, dass die Karosserieteile in der Regel aus "Blech" (im weitestens Sinne, es sind ja heute meistens Leichtmetalle usw...) gefertigt wurden und die Stoßfänger aus Kunstoff.Und da hat man beim gleichen Farbton tatsächlich erkennbare Unterschiede in der Farbe. Das liegt auch daran, dass bei Kunststoff eine andere Grundierung verwendet wird, wie bei Metallwerkstoffen.
Das ist aber beim Neuwagen nicht anders.
Der Unterschied ist, dass der Ersatz-Stoßfänger unlackiert bzw. nur grundiert ausgeliefert wird und dann in der Werkstatt passend lackiert wird. Lackiert angeliefert würde man den Farbunterschied erkennen, weil der Lack beim Stoßfänger fabrikneu wäre, der des restlichen Autos aber gealtert. Daher muss der Farbton für den Stoßfänger genau auf den Ist-Farbton des Autos abgestimmt werden.
Gruß, Hannes, vor seiner Tätigkeit als Sachverständiger 7 Jahre lang als Serviceingenieur für zwei Lackhersteller unterwegs gewesen.
Das funktioniert in den meisten Fällen, aber bei meinem Clio mit Dezir Rot Metallic hat die Lackierfirma
Die Farbangleichung nicht hinbekommen. Die Stoßstange hat deutliche Unterschiede zum lackierten Blechteil. Nervte mich aber nur ein paar Wochen 🙂 .... wichtiger war das ich wieder das KFZ gerichtet zurückbekam🙂
Ich denke mit Wehmut zurück an die Zeit, wo der Stoßfänger noch ein Stoßfänger war, entweder verchromtes Metallteil, oder graues Hartplastikteil. Wenn heute ein neuer Plastikbomber gegen meinen alten 190 D (Bj. 61) noch fahren könnte, gäbe es einmal Kratzer im Chrom und einmal einen hohen Schaden am Plastikbomber. Mit dem Ding konnte ich nach Gefühl einparken, ging es nicht mehr weiter, saß die AHK an der Mauer.
Na gut, wir wissen ja, warum das so ist, bei deiner Chromstoßstange, war das Knie zertrümmert, bei dem Plastebomber kommt man mit dem blauen Fleck davon...
Es liegt daran, das Leute aus ihrem Gebrauchtgegenstand ein Heiligtum machen... und geht schon ins wissenschafliche, da wird dann über Farbunterschiede am Stoßfänger philosophiert die 95% überhaupt nicht wahrnehmen würden, was angeblich tausendenen Euro Wertminderung rechtfertigen würde und Fachleute nur unter Lackierkabienenbeleuchtung mit dem geschulten Auge sehen würden...
Wir reden hier um einen fiktiven Verkauf, wenn der Wagen mal 6 Jahre alt ist und 100tkm+ auf dem Tacho hat? Wer da ein Problem mit getauschten teilen hat, ja auch Räder, weil er da die vertuschten Fahrwerkschäden vermutet ... kurz .. der möge doch bitte in den Glaspalast gehen und einen Neuwagen bestellen...dann ist ein Gebrauchtwagen schlicht nichts für diese Person...😁
@tartra
Wir reden hier um einen fiktiven Verkauf, wenn der Wagen mal 6 Jahre alt ist und 100tkm+ auf dem Tacho hat? Wer da ein Problem mit getauschten teilen hat, ja auch Räder, weil er da die vertuschten Fahrwerkschäden vermutet ... kurz .. der möge doch bitte in den Glaspalast gehen und einen Neuwagen bestellen...dann ist ein Gebrauchtwagen schlicht nichts für diese Person...😁
Nö, wir reden hier von einen 2 Wochen alten Proceed GT.
Warum der bei dir nun auf einmal 6 Jahre alt ist und 3 mal um die Welt gefahren ist, weißt offensichtlich nur du.....
Zitat:
@tartra schrieb am 5. April 2024 um 08:36:55 Uhr:
...
Wir reden hier um einen fiktiven Verkauf, wenn der Wagen mal 6 Jahre alt ist und 100tkm+ auf dem Tacho hat? Wer da ein Problem mit getauschten teilen hat, ja auch Räder, weil er da die vertuschten Fahrwerkschäden vermutet ... kurz .. der möge doch bitte in den Glaspalast gehen und einen Neuwagen bestellen...dann ist ein Gebrauchtwagen schlicht nichts für diese Person...😁
Es geht aber doch idR in deinem (fiktiven) Beispiel nicht darum ob es tatsächlich ein Problem mit dem Auto gibt bzw. es einen Käufer stört.
Es geht darum, dass sich für dieses Auto mit diesem offenbarungspflichtigen Schaden idR nicht der gleiche Verkaufserlös erzielen lässt wie bei einem identischen unfallfreien Fahrzeug.
Oder wärst du bereit den gleichen Preis zu zahlen, wenn z.B. beim Händler identische Fahrzeuge stehen - eins mit Unfall, und ein unfallfrei?
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 5. April 2024 um 09:01:15 Uhr:
...Nö, wir reden hier von einen 2 Wochen alten Proceed GT.
Warum der bei dir nun auf einmal 6 Jahre alt ist und 3 mal um die Welt gefahren ist, weißt offensichtlich nur du.....
Das es sich blöd für den Te anfühlt, bei dem Neuzugang sich gleich um einen Schaden kümmern zu müssen, steht außer Frage, das würde wohl jeden ärgern ...
Der Te selbst hat eingeworfen, wie es mit der Preisminderung, wegen konkret diesem Schaden aussieht,
wenn er den Wagen in ~ 6 Jahren verkauft ...
Zitat:
@HeissWieKalt schrieb am 3. April 2024 um 12:21:32 Uhr:
....
Meine Frage: gilt der Wagen jetzt als Unfallwagen? Wie wird da die Wertminderung berechnet? Wenn ich den Wagen in 5/6 Jahren eintauschen möchte, sind das ja vermutlich direkt mal 10% mindestens an Wertverlust......
"
Und da ist meine Meinung ... 0% Wertminderung wegen diesem dann hoffentlich fachgerecht gefixtem Schaden, außer man lässt sich vom Käufer/Aufkäufer über den Tisch ziehen.. ... Die 6 Jahre hab ich mir nicht ausgedacht ...😛
Und da ist meine Meinung ... 0% Wertminderung wegen diesem dann hoffentlich fachgerecht gefixtem Schaden, außer man lässt sich vom Käufer/Aufkäufer über den Tisch ziehen.. ... Die 6 Jahre hab ich mir nicht ausgedacht ...😛
Deine Meinung sei dir hier unbenommen. Aber zählen tut das, was die breite Käuferschicht am Gebrauchtfahrzeugmarkt dazu meint.
Und die seiht das eventuell anders wie du ?
Im übrigen wird der merkantile Minderwert immer bezogen auf den Schadenzeitpunkt ermittelt.
Das war schon immer so und das wird auch immer so bleiben.
Was in ein paar Jahren ist kann zum einen niemand voraussagen und zum anderen ist es nicht von Bedeutung.
Zitat:
@Dellenzaehler [url=https://www.motor-talk.de/.../...chuerze-unfallwagen-t7627624.html?...]Wenn man das Fahrzeug nicht in seiner Datenbank hat, ist es sehr schwer festzustellen, ob ein Stoßi schon mal gewechselt wurde.
Wie verhält es sich denn eigentlich dazu mit der DSGVO?
Soviel ich weiß, darf man Daten doch nur solange speichern, wie man sie für eine Geschäftsbeziehung braucht.
Wann endet die denn?
Als erstes würde ich da denken, wenn das Gutachten erstellt, dem Kunden übergeben und von diesem bezahlt wurde.
Dann kann es aber vielleicht auch noch zu Streitigkeiten über das Gutachten geben und der Gutachter muss wieder darauf zugreifen können.
Aber es sollte doch nicht möglich sein, dass der Gutachter noch Daten über ein Auto in seiner Datenbank hat, für das er vor z.b. 5 Jahren mal ein Gutachten erstellt hat.
Das würde mich mal interessieren, wie das geregelt ist.
@MarcBildor
Wie verhält es sich denn eigentlich dazu mit der DSGVO?
Soviel ich weiß, darf man Daten doch nur solange speichern, wie man sie für eine Geschäftsbeziehung braucht.
Wann endet die denn?
Als erstes würde ich da denken, wenn das Gutachten erstellt, dem Kunden übergeben und von diesem bezahlt wurde.
Dann kann es aber vielleicht auch noch zu Streitigkeiten über das Gutachten geben und der Gutachter muss wieder darauf zugreifen können.
Aber es sollte doch nicht möglich sein, dass der Gutachter noch Daten über ein Auto in seiner Datenbank hat, für das er vor z.b. 5 Jahren mal ein Gutachten erstellt hat.
Das würde mich mal interessieren, wie das geregelt ist.
Die Aufbewahrungsfristen für Gutachten belaufen sich auf mindestens 10 Jahre.
Es gibt auch keine Vorschrift die nicht länger aufzubewahren.
Bei der digitalen Archivierung ist das auch kein großes Problem mehr.
Zu den Zeiten des Papiers war das mal anders. Da konnte man nach 10 bis 15 Jahren schon mal einen Seecontainer vollbekommen.
Und warum sollte ein SV das Gutachten denn nicht speichern dürfen? Er hat von seinem Kunden mit dem Auftrag hierfür die Freigabe erhalten.
Das Problem ist hier nur, wie der SV mit den Daten umgeht. Personenbezogene Daten darf er nicht ohne Einwilligung veröffentlichen oder weitergeben.
Bei Fahrzeugdaten ist er sogar verpflichtet, diese zu archivieren, damit eben nicht das passiert, was sich so mancher einer eventuell wünschen mag....😁
Das man ein Auto ein zweites mal zu Gesicht bekommt, ist gar nicht so unüblich. Es kommt dann auch mal vor, das da ein anderer Besitzer im Schein steht, blöd ist das naürlich dann, wenn der nix vom Vorschaden weiß, weil der Verkäufter einer von der Spezie ist : "brauch ich nicht angeben, war eine Bagatelle".
Das kann dann schon mal zu Problemen führen.....
Im übrigen ist jeder Besitzer verpflichtet den SV gegenüber Vorschäden warheitsgemäß zu offenbaren, auch ohne Nachfrage !
Das kann im schlimmsten Fall dazu führen das er kein Geld aus dem Schadensfall bekommt und auf dem SV Honoroar sitzenbleibt.
Dann muss er die Rechnung selber bezahlen. Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig.
Also, immer schön ehrlich bleiben........🙂