ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Neuwagen bekommt neue Frontschürze - Unfallwagen?

Neuwagen bekommt neue Frontschürze - Unfallwagen?

Themenstarteram 3. April 2024 um 10:21

Hallo zusammen.

Könnte bisschen kotzen geraden.

Habe seit gerade mal 2 Wochen meinen neuen Proceed GT vor der Haustür stehen, über 10 Jahre ist nie was gewesen und ausgerechnet beim jungen neuen fährt der Nachbar mir beim ausparken vorne rein.

Was Anfangs nur nach nem Riss im Kühlergrill aussah stellte sich beim Gutachter heraus, dass die komplette Frontschürze getauscht werden muss da auch hinter dem Nummernschild sich Risse gebildet haben durch den Aufprall + ein kleiner Lackschaden.

Meine Frage: gilt der Wagen jetzt als Unfallwagen? Wie wird da die Wertminderung berechnet? Wenn ich den Wagen in 5/6 Jahren eintauschen möchte, sind das ja vermutlich direkt mal 10% mindestens an Wertverlust.

Danke für die Antworten.

Ähnliche Themen
55 Antworten

Hatte ich 1991. Auto 10 Tage alt ~800 Km auf dem Tacho Schaden ~5.400 DM.

Neues Fahrzeug wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Da beim Hersteller gerade gestreikt wurde, musste ich fünf Monate auf Ersatz warten :D.

Gab es dann für fünf Monate die Nutzungsausfallentschädigung?

Nein, nur ein paar Tage. Der wurde repariert und ich konnte damit weiterfahren, bis der Neue beim Händler stand.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 3. April 2024 um 21:20:09 Uhr:

Nein, nur ein paar Tage. Der wurde repariert und ich konnte damit weiterfahren, bis der Neue beim Händler stand.

In solchen Fällen habe ich genauso verfahren, notfalls nach einer Notreparatur.

Norm war 3 Monate oder 1.000 km zum Anspruch auf Neufahrzeug.

Wenn es technisch in Ordnung ist, geht es auch mit der notdürftigen Bereitstellung des Fahrzeugs.

Streik? Mal gut, dass Du nicht auf den Zug angewiesen warst.... :D

Das war keine Notreparatur. Das Fahrzeug wurde nach Gutachten repariert und ich konnte/durfte es (für mich) kostenfrei weiternutzen.

Themenstarteram 4. April 2024 um 7:11

So mal ein kleines Update von mir.

War gestern mit dem Wagen in der Werkstatt vom Autohaus zwecks Gutachten. Sachverständiger hat gesagt, dass die komplette Frontschürze ausgetauscht werden muss da 1. im Zuge der Begutachtung noch weitere kleine Schäden am Lack und Risse gefunden wurden und 2. es auch hinter der Frontschürze zu Brüchen/Rissen kam.

Finales Gutachten wurde mir eben zugeschickt und der Schaden summiert sich auf stolze ~4.800,- € zzgl. Kosten für den Gutachter.

Wertminderung wird vom Sachverständingen mit 400,- € bepreist.

Warte jetzt auf einen Werkstattstermin und hoffe, dass ich nach der Reparatur keine Farbunterschiede habe. Im Autohaus hat man mir aber zugesichert, dass man keinen Unterschied erkennen wird mit den heutigen technischen Möglichkeiten beim Farbabgleich.

PS: hatte gestern auch schon ein "nettes" Gespräch mit der gegnerischen Versicherung die alles versucht hat mich davon abzubringen einen Anwalt zu nehmen (Anwalt wird grundsätzlich von dem Autohaus zwischengeschaltet) und den Schaden am Telefon deutlich runtergespielt hat..

Zitat:

@HeissWieKalt schrieb am 4. April 2024 um 09:11:23 Uhr:

...

(Anwalt wird grundsätzlich von dem Autohaus zwischengeschaltet)...

Das wird schon einen triftigen Grund haben, warum die keinen Versicherungsfall ohne Anwalt abwickeln wollen.

Auch wenn es zwar theoretisch "dein" Anwalt ist, sollte aber trotzdem bewusst sein, dass der wahrscheinlich in erster Linie die Interessen des Autohauses vertritt.

Das muss aber nicht zwingend schlimm oder zu deinem Nachteil sein.

Themenstarteram 4. April 2024 um 7:28

Das war auch gar nicht negativ gemeint. Ich bin froh, dass die einen Anwalt haben, persönlich hätte ich mir wohl nie einen genommen. Das Autohaus sagte mir, dass die oft genug Probleme mit Versicherungen hatten die dann nicht zahlen wollten und/oder im Nachhinein gekürzt haben, deswegen werden bei denen Versicherungsfälle ausschließlich über den Anwalt geregelt.

Ich habe eh eine Abtretungserklärung unterschrieben, die gesamte Regulierung läuft über das Autohaus/den Anwalt.

genau so, das Gespräch mit der gegnerischen Versicherung hättest du dir auch sparen können, hast dann selbst gemerkt, in welche Richtung so ein Gespräch geht...

Auch für die Zukunft, nimm immer einen Anwalt, nachdem Gutachten fertig ist... ist wirklich besser so.. gerade wenn es um etliche tausender geht...;)

Da entspricht die Wertminderung ja wieder den 10% der Reparatursumme die man als groben Richtwert nimmt.

Wie gesagt lass die alles Schriftlich geben, Gutachten und Reparaturrechnung.

Dann wird sich das mit den 400€ ausgehen wenn du den Wagen wirklich erst in 5-6 Jahren verkaufst.

 

Bei einem früheren Verkauf könnte sich es finanziell aber durchaus stärker bemerkbar machen. Das gehört halt zu den "Freuden" beim Autofahren dazu.

Zitat:

 

Mit ein paar in der Markenwerkstatt getauschten Schraubteilen wird sich dann auch die merkantile Wertminderung in Grenzen halten, zumal bei einer vorgesehenen Haltedauer von 5-6 Jahren.

10% sind sicher für jetzt erstmal ein grober Schätzwert. Allerdings von den Reparaturkosten, nicht vom Fahrzeugwert ;)

Den genauen Wert schreibt der Sachverständige in sein Gutachten.

Das Ding ist aber, das die 200-300€ die man an Wertverlust bekommt, nicht einmal Ansatzweise den echten Wertverlust wieder spiegelt. Im Ankauf wird man dir auf die Karre sofort ~2000€ weniger bieten nach 3-4 Jahren.

Es wird hier auch ständig davor gewarnt, Unfallfahrzeuge zu kaufen. Eine neue Stoßstange kann noch so toll lackiert und neu sein, der Fachkundige wird es immer sehen.

Zitat:

Eine neue Stoßstange kann noch so toll lackiert und neu sein, der Fachkundige wird es immer sehen.

Ist das so?

Ich stelle mir unter einer fachgerechten Reparatur gerade bei einem Neuwagen vor das das keiner mehr sehen kann.

Mögliccherweise weiss @Dellenzaehler da was zu.

Können Gutachter ausser durch nachschau in Datenbanken immer einen Austausch sehen?

LG Moorteufelchen

Nach meiner Kenntnis nur dann, wenn das Fahrzeug vom gleichen Gutachter, bzw. der gleichen Organisation begutachtet wurde.

Bei einem späteren Verkauf wird dieser Schaden locker in der Anzeige und im Gespräch verschwiegen und erst im Kaufvertrag erwähnt. Tippe mal darauf, dass dem Käufer vorher die Erneuerung der Frontschürze gar nicht auffallen wird.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Neuwagen bekommt neue Frontschürze - Unfallwagen?