Neupreisentschädigung

Hallo Versicherungsprofis 🙂

Da hier die geballte Marktkenntnis zusammen kommt, muss ich mal in die Runde fragen.

Welche Versicherer bieten denn Neupreisentschädigung für 2 oder mehr Jahre?

Danke für Input.

45 Antworten

Ich glaube 1 Jahr ist das Maximum...

Kenne auch nicht mehr wie 1Jahr!

Gruß

Manuel

Dachte ich bisher auch. Aber die GVV z.B. bietet 2 Jahre und das sogar zu einem akzeptablen Preis, da dort mein Alter nicht berücksichtigt wird 🙂

Dummerweise falle ich aber nicht in deren Geschäftsfeld, da kein Gemeindeangestellter.

Daher die Frage, ob es noch andere Versicherer gibt, die so lange NP auszahlen.

Neupreisentschädigung für PKW innerhalb der ersten beiden Jahren nach Neuzulassung ..... das war einmal.

Mittlerweile haben die Versicherer zwar die Neupreisentschädigung wieder eingeführt. Die mir bekannte "Höchstgrenze" liegt aber bei 12 Monaten nach Erstzulassung und ist bei Diebstahl und Brand oftmals auf 9 Monate begrenzt.

Ähnliche Themen

Es gibt noch die "KAUFPREIS" Entschädigung für 24 Monate!

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices


Es gibt noch die "KAUFPREIS" Entschädigung für 24 Monate!

Wäre auch ok wenn der Beitrag akzeptabel ist. Wo gibts sowas?

Victoria - Hamburg Mannheimer - DAS

Ich hatte bis vor 1,5 Jahren bei der Nürnberger Versicherung gearbeitet, und wir haben 18 Monate gegen Aufpreis angeboten.

MFG

Die Victoria bietet für BMW den Top Cover Tarif an.
In den ersten 6 Monaten wird der Brutto-Listenpreis erstattet, danach bis zu 24 Monaten der Kaufpreis.

Ja korrekt,
Das ist der Tarif- ist allerdings markenunabhängig.

...und es gibt bei den Ergo-Gesellschaften offenbar keinen Tarifrechner auf der HP 🙁

Nööö.
Die Idee mit ERGO24 ist wieder in der Schublade verschwunden.

Wer nen neuen Ford kauft kann über die Ford-Autoversicherung (Garanta/Nürnberger) bis zu 24 Monate Kaufpreisersatz bekommen. Muss eben wieder ein Ford sein, das nennt sich "KaskoPlus".

Bei der normalen Garanta/Nürnberger Autoversicherung ist KaskoPlus nur 18 Monate.

@Wuge: wenn du mit einem kommunalbedienstetem in häuslicher gemeinschaft lebst kämst du rein, oder aber wenn du mandatsträger bist (z.b. sachkundiger bürger).

ansonsten sieht es da eher schlecht aus.

Deine Antwort
Ähnliche Themen