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Neupreisentschädigung für Tageszulassungen

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 16:42

Eine Frage für die Versicherungsexperten hier: es gibt scheinbar Gesellschaften und Tarife, die bei der Neupreis- oder Kaufpreis-Entschädigungsklausel Tageszulassungen generell ausschließen durch die Formulierung "nur bei erstmaliger Zulassung auf den Fahrzeughalter" oder ähnliches.

Nun müsste ich wissen, bei welchen Gesellschaften bzw Tarifen eine Neupreisentschädigung auch bei Tageszulassungen erfolgt und innerhalb welchen Zeitraums. Neupreis würde in dem Fall für mich natürlich nicht Listenpreis bedeuten, sondern den tatsächlich bezahlten Betrag.

Kennt sich damit jemand aus? Check24 und Konsorten lassen danach leider nicht detailliert genug filtern.

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15 Antworten

Hi, auch wenn ich kein Experte bin, schau mal nach "Kaufpreisentschädigung".

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 18:09

Ich habe dazu nur folgenden Thread gefunden, der allerdings relativ schnell abdriftet und am eigentlichen Thema vorbeigeht:

https://www.motor-talk.de/.../...rstattung-bei-vollkasko-t4063743.html

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 18:12

Ich sollte vielleicht noch hinzufügen, dass es mir nicht um eine Erstattung des Listenpreises o.ä. im Schadensfall geht, sondern die Erstattung des Betrages, der zum Kauf eines zum Zulassungszeitpunkts vergleichbaren Fahrzeugs berechtigt. Demgegenüber stünde der Wiederbeschaffungswert, der ja nur dem Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfallzeitpunkt entspricht.

Neupreisentschädigung gibt es in verschiedenen Kasko-Tarifen. Es gibt Tarife wo das für 6 Monate angeboten wird. Manche gehen sogar bis 36 Monate mit einer Neupreisentschädigung ran.

Geh einfach direkt auf die websites der Versicherungen und schau dort rein. Z.B. die HUK24 findet man in keinem Vergleichsportal, weil sie diese nicht zahlen wollen. Die bieten es auch an.

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 18:26

Guter Tip mit der HUK24, schau ich mir gleich mal an.

Edit: ist genau das was ich gesucht habe. Danke!

Wobei das dann nich Neupreisentschädigung, sondern Kaufpreisentschädigung und mit einem Plus-Paket abschließbar ist ... siehe cokefreak

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 18:32

Jup, passt ideal für meine Bedürfnisse. Preis ist auch in Ordnung.

Bei KaskoPlus sind es dort:

bei Neuwagenkauf 36 Monate Neupreisentschädigung (der Preis für ein neues gleiches Kfz))

bei Gebrauchtwagenkauf 36 Monate Kaufwertentschädigung (der für das versicherte Kfz bezahlte Preis)

diese neupreisentschädigung ist ein teil der vollkasko. heißt, wenn mir jemand reinfährt und die gegnerische seite die volle schuld bekommt, muss ich trotzdem meine vollkakso in anspruch nehmen und werde höher gestuft, damit ich den neupreis erstattet bekomme. kann je nachdem sich schon lohnen...

nur was wird jetzt genau bezahlt? jaja neupreis bla bla...

konkretes beispiel bei mir:

- passat konfiguriert auf 50.000€ bruttolistenpreis

- deutscher verkaufspreis neu inkl. rabatt beim händler vor ort 42.000€

- kaufpreis über importeur: 32.000€

heute, noch innerhalb der neupreisentschädigung:

- 50.000€ bruttolistenpreiswagen kostet dank preiserhöhungen nun 51.000€ brutto

- verkaufspreis beträgt 46.000, da nun facelift und neues modell

- importpreis gibts keinen guten mehr wie damals

frage: welche summe wird jetzt ausgezahlt, wenn ich mir einen neuen wagen davon kaufe (also auch die märchensteuer wird mit ausgezahlt) ?

Die Versicherung bezahlt Dir den Kaufpreis, den Du bezahlt hast, sprich 32t€.

Mehrwertsteuer bekommst Du erst zurück, wenn Du Dir ein neues Auto mit ausgewiesener MwSt kaufst, sonst nicht.

Die Versicherung wird Dir mit Sicherheit keine 46t€ zahlen, nur weil es kein Importeuer gibt, der Dir einen besseren Preis macht. Du kannst nicht mehr bekommen wie Du für das Auto gezahlt hast.

für 32.000 bekomme ich heute aber keinen neuen passat mehr. somit ist der neuwert sogesehen nicht abgedeckt.

theoretisch kann der restwert des wagens sogar höher sein als der neupreis, da niemand weiß, zu welchen preis ich den wagen gekauft habe und die einfach prozentual vom listenpreis ausgehen.

@deefens - du solltest hier genau die akb studieren, welche aussagen zu den von dir angesprochenen tageszulassungen gemacht werden. bei der erwähnten huk konnte ich dazu auf die schnelle keine aussagen finden.

ich weiß aber aus eigener erfahrung, dass es versicherungen gibt, bei denen auch fahrzeuge als neufahrzeuge gelten, welche max. 7 tage auf den kfz-hersteller oder händler zugelassen waren und nicht mehr als 500km laufleistung beim erwerb aufwiesen.

die definitionen zum neupreis unterscheiden sich auch von gesellschaft zu gesellschaft, auch was die dauer der entschädigung angeht. hier hilft nur akb vergleichen.

viel erfolg!

Zitat:

@PayDay schrieb am 1. Juli 2019 um 17:40:38 Uhr:

für 32.000 bekomme ich heute aber keinen neuen passat mehr. somit ist der neuwert sogesehen nicht abgedeckt.

IANAL, aber eine Versicherung bezieht sich auf ein Fahrzeug und entschädigt wird der Neupreis des Fahrzeugs, nicht der Neupreis eines anderen Fahrzeugs des selben Modells.

Was genau bezahlt wird steht aber in den AKB, vor Gericht wirst du mit "aber Neupreis bedeutet für mich..." nicht sehr weit kommen.

Bezüglich der Auszahlung habe ich zwar keine Ahnung wie das läuft und ob die Versicherung den Kaufvertrag sehen möchte o.ä., aber als Laie ich vermute dass das Angeben eines höheren Betrags als wie in den AKB beschrieben als Versicherungsbetrug gewertet werden dürfte.

Die Rechtssysteme dieser Welt wären so viel einfacher wenn nicht jeder ständig versuchen würde irgendwelche Schlupfwinkel zu finden...

Natürlich muss man den Kaufvertrag bei Neupreisentschädigung vorlegen, wie will man sonst seinen Anspruch nachweisen?

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