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GAP Deckung = 12 Monate Neupreisentschädigung?

Themenstarteram 20. Februar 2021 um 21:22

Bekomme bald mein Leasingfahrzeug und bin auf der suche nach einer Versicherung.

Ist Neupreisentschädigung das selbe wie GAP Deckung? Das ist preislich nämlich schon ein großer Faktor.Ich wechsel ja sowieso jedes Jahr die Versicherung, da reicht es doch dann eigentlich eine Versicherung mit 12 Monate Neupreisentschädigung auszuwählen, oder mache ich hier einen Denkfehler?

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20 Antworten

Nein, die GAP deckt lediglich die Differenz zwischen Wert des Autos und des Leasingbetrags.

Eine Neupreisentschädigung ist bei einem Leasingfahrzeug an Bedingungen geknüpft. Am besten Mal schlau machen und auch die AKB und den Leasingvertrag genau lesen

Zitat:

@popoman schrieb am 20. Februar 2021 um 22:22:48 Uhr:

Bekomme bald mein Leasingfahrzeug und bin auf der suche nach einer Versicherung.

Ist Neupreisentschädigung das selbe wie GAP Deckung? Das ist preislich nämlich schon ein großer Faktor.Ich wechsel ja sowieso jedes Jahr die Versicherung, da reicht es doch dann eigentlich eine Versicherung mit 12 Monate Neupreisentschädigung auszuwählen, oder mache ich hier einen Denkfehler?

Eigentumsverhältnisse

Zunächst und etwas verwirrend für den Start solltest Du Dir bewusst werden bzw. Dir noch mal in Erinnerung rufen, dass Du nicht Eigentümer des Fahrzeuges bist.

D.h. die Kaskoversicherung ist eine "Versicherung für fremde Rechnung". In der Regel wird auch der Anspruch aus dem Kaskovertrag mit Unterschrift, neben der Eigentumsabtretung, explizit mit abgetreten, was aber meiner Einschätzung nach rechtlich noch nicht einmal notwendig wäre.

Das heißt Du bekommst die Leistung aus dem Vertrag nicht, sondern der Leasinggeber.

Vertragliche Schuld

Was Du dem Leasinggeber schuldest je nach Situation (ordentliche Beendigung, vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages) richtet sich dann nach den Leasingvereinbarungen. Hier kann es zur Situation kommen, dass Du mehr schuldest als den Wiederbeschaffungswert und dafür genau ist die GAP-Deckung da.

Jeder Euro mehr für eine Neupreis / Neuwertentschädigung ist nett, aber nicht notwendig. Der Leasinggeber würde sich freuen.

Neupreis-/Neuwertentschädigung

Es gibt in der Regel zwei Bedingungen für den die Neupreisentschädigung:

- Totalschaden

- Erwerber ist weiterhin Eigentümer

Totalschadenklausel

Es gibt unterschiedliche Varianten der Neupreis-/Neuwertentschädigung.

- Einige Zahlen bereits beim echten wirtschaftlichen Totalschaden.

- Einige Zahlen zusätzlich erst wenn die Reparaturkosten mindestens XX % des Neupreises betragen.

Hier kann es dann zu einer Lücke kommen.

Fzg steht noch in Eigentum des Erwerbers

In der Regel formuliert die Klausel so oder so ähnlich:

der Pkw befindet sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen, der ihn als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.

Diese Klausel dürfte weit aus problematischer sein. Beim Fahrzeug-Leasing ist das Konstrukt in der Regel Folgendes: Du bestellt ein Neufahrzeug und unterschreibst bei Bestellung den Finanzierungsvertrag nebst Sicherungsabrede. Rechtlich liefert Dir der Hersteller das Fahrzeug und übereignet es Dir auch! In gleicher Sekunde tritts Du jedoch das Eigentum an die Leasing ab.

Ich würde es zumindest mal als mehr als fraglich ansehen, ob das Fahrzeug im obigen Sinne dann noch in dem Eigentum dessen steht, der es erworben hat. Erwerber bist Du; Eigentümer die Leasing.

Dauer des Versicherungsschutzes

Zudem gilt die Neuwert / Neupreisentschädigung XX Monate nach Zulassung.

D.h. der Versicherungsschutz bzw. die 12 Monate beginnen nicht erneut, wenn Du den Versicherer wechselst.

Ich hoffe das hilft Dir ein wenig weiter.

Themenstarteram 21. Februar 2021 um 17:45

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 21. Februar 2021 um 15:22:24 Uhr:

Zitat:

@popoman schrieb am 20. Februar 2021 um 22:22:48 Uhr:

Bekomme bald mein Leasingfahrzeug und bin auf der suche nach einer Versicherung.

Ist Neupreisentschädigung das selbe wie GAP Deckung? Das ist preislich nämlich schon ein großer Faktor.Ich wechsel ja sowieso jedes Jahr die Versicherung, da reicht es doch dann eigentlich eine Versicherung mit 12 Monate Neupreisentschädigung auszuwählen, oder mache ich hier einen Denkfehler?

Eigentumsverhältnisse

Zunächst und etwas verwirrend für den Start solltest Du Dir bewusst werden bzw. Dir noch mal in Erinnerung rufen, dass Du nicht Eigentümer des Fahrzeuges bist.

D.h. die Kaskoversicherung ist eine "Versicherung für fremde Rechnung". In der Regel wird auch der Anspruch aus dem Kaskovertrag mit Unterschrift, neben der Eigentumsabtretung, explizit mit abgetreten, was aber meiner Einschätzung nach rechtlich noch nicht einmal notwendig wäre.

Das heißt Du bekommst die Leistung aus dem Vertrag nicht, sondern der Leasinggeber.

Vertragliche Schuld

Was Du dem Leasinggeber schuldest je nach Situation (ordentliche Beendigung, vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages) richtet sich dann nach den Leasingvereinbarungen. Hier kann es zur Situation kommen, dass Du mehr schuldest als den Wiederbeschaffungswert und dafür genau ist die GAP-Deckung da.

Jeder Euro mehr für eine Neupreis / Neuwertentschädigung ist nett, aber nicht notwendig. Der Leasinggeber würde sich freuen.

Neupreis-/Neuwertentschädigung

Es gibt in der Regel zwei Bedingungen für den die Neupreisentschädigung:

- Totalschaden

- Erwerber ist weiterhin Eigentümer

Totalschadenklausel

Es gibt unterschiedliche Varianten der Neupreis-/Neuwertentschädigung.

- Einige Zahlen bereits beim echten wirtschaftlichen Totalschaden.

- Einige Zahlen zusätzlich erst wenn die Reparaturkosten mindestens XX % des Neupreises betragen.

Hier kann es dann zu einer Lücke kommen.

Fzg steht noch in Eigentum des Erwerbers

In der Regel formuliert die Klausel so oder so ähnlich:

der Pkw befindet sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen, der ihn als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.

Diese Klausel dürfte weit aus problematischer sein. Beim Fahrzeug-Leasing ist das Konstrukt in der Regel Folgendes: Du bestellt ein Neufahrzeug und unterschreibst bei Bestellung den Finanzierungsvertrag nebst Sicherungsabrede. Rechtlich liefert Dir der Hersteller das Fahrzeug und übereignet es Dir auch! In gleicher Sekunde tritts Du jedoch das Eigentum an die Leasing ab.

Ich würde es zumindest mal als mehr als fraglich ansehen, ob das Fahrzeug im obigen Sinne dann noch in dem Eigentum dessen steht, der es erworben hat. Erwerber bist Du; Eigentümer die Leasing.

Dauer des Versicherungsschutzes

Zudem gilt die Neuwert / Neupreisentschädigung XX Monate nach Zulassung.

D.h. der Versicherungsschutz bzw. die 12 Monate beginnen nicht erneut, wenn Du den Versicherer wechselst.

Ich hoffe das hilft Dir ein wenig weiter.

Ehrlich gesagt nicht...............

Neuwertentschädigung gilt ab Versicherungsbeginn, nicht ab Zulassung.

Tja, wenn Du besser weißt.... bin ich mal raus.

Viel Glück :D

Themenstarteram 21. Februar 2021 um 18:42

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 21. Februar 2021 um 19:00:15 Uhr:

Tja, wenn Du besser weißt.... bin ich mal raus.

Viel Glück :D

uhm okaaaaay haha, da fühlt sich aber jemand auf den Schlips getreten :)

kannst mir ja gerne ein Gegenbeispiel nennen. Jede Versicherung hat mir das so bestätigt. Bei welcher Versicherung gilt die Neupreisentschädigung denn ab Zulassung.

Es gibt auch Versicherungen, da gilt die Neupreisentschädigung z.b bei Fahrzeugen mit Tageszulassungen, erst ab dem Tag der Zulassung auf den neuen Halter. Man könnte ja bei der neuen Versicherung nach 12 Monaten, auch gleich eine Neupreisentschädigung für 36 Monate buchen, dann hat man noch 24 weitere Monate

Der TE könnte, wenn er unbedingt sparen will, auch einen VS aussuchen, welcher 36 Monate Neupreisentschädigung anbietet.

Ich vertehe nicht, warum hier offensichtlich unwissende Fragen stellen und dann die Antworten der Wissenden anzweifeln :confused:

Ob die Antworten immer von wirklich Wissenden stammen, wissen wir nicht. An der oben getroffenen Aussage "...dir wird das Leasing-Fahrzeug übereignet und in der selben Sekunde trittst du das Eigentum ab..." sind starke Zweifel angemessen. Sinn bei Leasing ist es, dass kein Eigentum erworben wird. Auch nicht für eine Sekunde. Die Leasingbank erwirbt den Gegenstand, bezahlt ihn, wird auch Eigentümerin und lässt den bestellten Gegenstand dann über den Händler an den Leasingnehmer aushändigen.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 21. Februar 2021 um 19:00:15 Uhr:

Tja, wenn Du besser weißt.... bin ich mal raus.

Viel Glück :D

Das ist auf jeden Fall besser, wenn Du raus bist, als wenn Du Falsches schreibst. SpyderRyder hat es treffend festgestellt.

Und konkret zur Eingangsfrage:

Mit der GAP Deckung wird die mögliche Lücke (Gap) zwischen der regulären Versicherungsleistung und der Restforderung des Leasinggebers geschlossen. Gerade beim Leasing ohne Sonderzahlung dürfte die Restforderung des Leasinggebers regelmäßig über der regulären Versicherungsleistung liegen.

Die Neupreisentschädigung geht fast immer noch über die GAP Deckung hinaus, weil diese - die Bezeichnung lässt es erahnen - sogar den Neupreis vollständig abdeckt, ohne Alter und andere wertbildende Faktoren zu berücksichtigen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. Februar 2021 um 21:23:49 Uhr:

Der TE könnte, wenn er unbedingt sparen will, auch einen VS aussuchen, welcher 36 Monate Neupreisentschädigung anbietet.

Ich vertehe nicht, warum hier offensichtlich unwissende Fragen stellen und dann die Antworten der Wissenden anzweifeln :confused:

Ein sehr schöner Beitrag.

Und später wundert man sich, warum die Wissenden sich abwenden und nicht mehr antworten wollen. :(

Im Gegensatz zum V&S sehe ich doch Fachforen auf MT als konstrutiven Austausch und speziell hier im V-Forum sollten regelmässige Leser wissen, wer Ahnung hat oder nur Bullshit von sich gibt. :mad:

Der @SCR_190iger gehört in meinen Augen zu den kompetenten Usern mit Fachwissen :)

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. Februar 2021 um 21:23:49 Uhr:

Der TE könnte, wenn er unbedingt sparen will, auch einen VS aussuchen, welcher 36 Monate Neupreisentschädigung anbietet.

Ich vertehe nicht, warum hier offensichtlich unwissende Fragen stellen und dann die Antworten der Wissenden anzweifeln :confused:

Naja, wenn jemand ganz offensichtlich die Funktionsweise vom Leasing nicht versteht und zwischen Eigentum und Besitz nicht sauber differenziert, kann ich schon verstehen, dass dann der gesamte Beitrag unter besonderem Licht gesehen wird.

danke für die Blumen @NDLimit aber es ist nicht notwendig.

Wie an der Reaktion des TE gut zu sehen ist, ist Fachkunde doch garnicht erwünscht.

Vielmehr stört sie nur die eigens gebauten Realitäten :D

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