- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Neupreisentschädigung für Tageszulassungen
Neupreisentschädigung für Tageszulassungen
Eine Frage für die Versicherungsexperten hier: es gibt scheinbar Gesellschaften und Tarife, die bei der Neupreis- oder Kaufpreis-Entschädigungsklausel Tageszulassungen generell ausschließen durch die Formulierung "nur bei erstmaliger Zulassung auf den Fahrzeughalter" oder ähnliches.
Nun müsste ich wissen, bei welchen Gesellschaften bzw Tarifen eine Neupreisentschädigung auch bei Tageszulassungen erfolgt und innerhalb welchen Zeitraums. Neupreis würde in dem Fall für mich natürlich nicht Listenpreis bedeuten, sondern den tatsächlich bezahlten Betrag.
Kennt sich damit jemand aus? Check24 und Konsorten lassen danach leider nicht detailliert genug filtern.
Ähnliche Themen
15 Antworten
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 1. Juli 2019 um 07:33:19 Uhr:
Die Versicherung bezahlt Dir den Kaufpreis, den Du bezahlt hast, sprich 32t€.
Die Versicherung wird Dir mit Sicherheit keine 46t€ zahlen, nur weil es kein Importeuer gibt, der Dir einen besseren Preis macht. Du kannst nicht mehr bekommen wie Du für das Auto gezahlt hast.
Was die Versicherung bezahlen soll, steht in den entsprechenden Versicherungsbestimmungen der jeweiligen Versicherung. Das ist nicht unbedingt der Kaufpreis und könnten tatsächlich die 46t€ sein.
Auszug aus den AKB meiner Versicherung:
Zitat:
Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss.
Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.