Neufahrzeug trotz Vorbesitzer -> keine Kulanz?
Hallo zusammen,
habe ein rießen Problem und wollte hierzu mal eure Meinung hören.
und zwar:
Ich habe mir im Januar 2009 ein Reimport Fahrzeug bei einem deutschen Händler erworben.
Im Kaufvertrag, auf der Rechnung und im Deutschen KFZ-Brief ist überall Anzahl Vorbesitzer: 0 eingetragen.
Soweit so gut.
Aber jetzt nach 2 Jahren, ist mein ABS Steuergerät defekt und muss ausgetauscht werden. (Kosten: ca. 800,-€)
Ich bat nun meine Werkstatt (eine Vertragswerkstatt des Herstellers) einen Kullanzantrag für mich zu stellen.
Er wies mich darauf hin, dass dies nicht möglich sein, denn ich hätte die Erste Garantie versäumt, die im Juni 2009 fällig gewesen währe, da das Fahrzeug bereits eine Zulassung im Ausland gehabt hätte.
Jetzt zu meiner Frage:
Das ist doch echter Betrug vom Verkäufer, oder???
Ein Fahrzeug als Neuwagen zu verkaufen, dass keiner ist und in den Unterlagen die ich bekommen habe, ist es niergends ersichtlich, im Gegenteil, es steht ausdrücklich 0 Vorbesitzer.....
Ich habe jetzt die Kundenbetreuung des Hersteller eingeschaltet.....
Wollte aber gerne Eure Meinung dazu hören, bevor ich das ganze dem Anwalt übergebe.....
Gruß
kope
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kope0815
das die Garantie bei meinem Fahrzeug ein halbes Jahr früher begonnen hat, das wusste ich ja....
Aber dass man dann die erste Inspektion nach der Garantiezeit machen muss wurde mir nicht gesagt.
Du versuchst hier ein totes Pferd zu reiten.
Sämtliche Überlegungen zur Garantie und der Einhaltung von Bedingungen sind eine nette Zeitverschwendung, mehr nicht.
Auch wenn alles "richtig" im Sinne irgendwelcher Forderungen oder Auflagen des Garantiegebers erledigt wurden:
Sie ist abgelaufen und damit beerdigt.
Du kannst sie exhumieren, aber niemals reanimieren.
Dein Thema ist "Kulanz" und da ist es völlig egal was vorher alles war oder nicht war.
Eine Kulanzablehnung muss nicht mal begründet werden, und wenn sie mit "weil der Papst ein Moslem ist" begründet wird, ist das auch in Ordnung. Relevant ist die Ablehnung, die auch durch eine "fehlerhafte" Begründung sich nicht verändert.
Dummerweise werden Kulanz-Ablehnungen immer begründet, weil derjenige, der sie dem Kunden überbringt, sich irgendwie zu einer Begründung verpflichtet fühlt. Oft um eine "Schuld" auf einen anderen abzuwälzen und selber "gut" zu bleiben.
"Dummerweise" deshalb, weil dies regelmäßig einen Kunden auf den Holzweg führt. Beim Kunden erzeugt das den Eindruck, dass "deshalb" die Kulanz abgelehnt wird und würde "deshalb" nicht existieren, man einen Anspruch haben würde.
Es gibt keinen Anspruch auf Kulanz, nicht weil man sich eine Kulanz aus falschem Verhalten zerschossen hat, sondern weil es grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch gibt.
Versuche einen Kulanzantrag über einen anderen Vertragshändler oder auch direkt an Seat. Fragen kostet nichts, aber sich da etwas einreden, warum "die da doch müssen", ist Holzweg.
Kulanz ist wie ein Weihnachtsgeschenk von einem fast Unbekannten, mit dem man nie gerechnet hätte, weil es keinen Grund gab, damit zu rechnen.
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Ich sag mal so: Wenn der Wagen mal zugelassen war, aber in der Zulassungsbesch. Teil I steht EZ Jan. 2009 (und nicht Sept. 2008), dann muss es irgendwo eine Dokumentenfälschung gegeben haben, denn das StVA übernimmt immer das erste Zulassungsdatum des KfZ (egal ob in D. in der EU oder sonstwo zugelassen).
Woher will die Zulassungsstelle wissen das die Kiste im Ausland schon zugelassen wurde wenn der Importeur mit dem COC aufschlägt und sich die Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug austellen lässt? Dann steht im deutschen Wisch Null Voreinträge was so richtig ist,von einer ausländischen Zulassung war ja nie die Rede.
2009 war es große Mode ausländische Tageszulassungen hier in Deutschland als Neuwagen mit deutlich über 20% Rabatt zu verscherbeln. Merkt ja keiner da die Zulassungsbescheinigung des Ursprungslands dort verbleibt und das Auto in Deutschland eine jungfreuliche Bescheinigung bekommt.
Ebenso wird gerne verschwiegen wenn das Auto im Ausland etwas länger rumstand und die Garantie deswegen schon zu einem guten Teil aufgebraucht wurde.
Aber meines Wissens läuft die nicht ab Übergabe an den Händler der im Werk bestellte sondern ab dem Datum im Serviceheft mit dem die Übergabeinspektion betätigt wurde. Würde die Garantie im Ausland ab Anlieferung beim Händler laufen könnte sich dort ja keiner mehr ein Ausstellungsfahrzeug leisten da er die ohne Garantie,oder zumindest stark reduziertem Zeitraum,verkaufen könnte und da dürften auch die Kunden dort wenig begeistert sein.
Das Problem dürfte sein dem Importeur nachzuweisen das er von einer eventuellen Zulassung in den Niederlanden wusste.
Der TE will doch Kulanz und keine Garantiearbeiten, oder verwechselt er das ?
Natürlich wird der Kulanzantrag zuerst von Seat geprüft ! Die entscheiden im Endeffekt ob sie dir das bezahlen oder nicht. Und da es sich um Kulanz handelt, versteh ich nicht wo das Problem ist. Kulanz ist halt nicht verbindlich, sondern eine freiwillige Leistung des Herstellers. Ich persönlich würde von VW nicht so viel Service erwarten 😉
Seat lehnt Kulanz ab weil die für den Erhalt der Garantie fällige Jahresinspektion zu spät durcchgeführt wurde. Bzw stellt der Händler deswegen gar nicht erst einen Antrag.
Letzteres ist teilweise sogar verständlich da Händler die Kulanzanträge stellen bei einigen Herstellern teilweise an den Kosten beteiligt werden und das dabei ein Händler wenig Freude hat wenn er einen Reimport auf dem Hof stehen hat dürfte verständlich sein.
Bei einigen Herstellern ist die Sache so geregelt das bei zB 50% Kulanz der Kunde 50% zahlt und die anderen 50% zu je der Hälfte vom Händler und dem Werk. Das dabei eine Werkstatt sehr vorsichtig agiert ist klar.
Aber man soll die Hoffnung nicht aufgeben, es kommt immer wieder vor das ein Antrag gegenüber der Werkstatt abgelehnt wird und wenn der Kunde selbst nachfragt geht es dann doch und die Werkstatt steht da wie ein Depp.
Wurde denn der Kulanzantrag in der Werkstatt/Autohaus gestellt, wo das Auto gekauft wurde, oder woanders?
Wenn es woanders war ist es schon teilweise verständlich, denn die Leute kümmern sich um ihre eigenen Kunden eher. Bei meinem Wagen fällt gerne eine Plastikkappe vom Scheibenwischer ab, oder wird geklaut. Fahre ich zum Händler, wo ich es gekauft habe fragt er mich nach dem Nummernschild und macht es kostenlos dran. Fahre ich zum anderen Händler werde ich auch nach dem Nummernschild gefragt muss ich ein paar Cent zahlen.
Beim Civictreffen haben wir dann mal den Test gemacht, und jemand, der bei dem Händler den Wagen gekauft hat wo ich es zahlen musste hat bei seiner Werkstatt das teil bestellt und in meiner Werkstatt auch. Das Ergebnis war so, das er es in seiner Werkstatt (wo ich zahlen musste) es kostenlos bekommen hat, und in meiner (wo ich es kostenlos bekommen habe) es zahlen musste.
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Zitat:
Original geschrieben von Katapunski
Wurde denn der Kulanzantrag in der Werkstatt/Autohaus gestellt, wo das Auto gekauft wurde, oder woanders?Wenn es woanders war ist es schon teilweise verständlich, denn die Leute kümmern sich um ihre eigenen Kunden eher. Bei meinem Wagen fällt gerne eine Plastikkappe vom Scheibenwischer ab, oder wird geklaut. Fahre ich zum Händler, wo ich es gekauft habe fragt er mich nach dem Nummernschild und macht es kostenlos dran. Fahre ich zum anderen Händler werde ich auch nach dem Nummernschild gefragt muss ich ein paar Cent zahlen.
Sowas gibt es beim Reimport meist nicht, da die Reimport Händler meistens keine Werkstatt haben, sondern nur mit Neuwagen handeln.
Meinen habe ich auch am 5. Oktober 2010 abgeholt und angemeldet, Garantie läuft aber bereits seit der Auslieferung zum dänischen VW-Händler, also ca. 10-14 Tage früher. Das wurde mir aber vorher explizit mitgeteilt, auf der Homepage gab es einen Hinweis, im Kaufvertrag und den Unterlagen steht es auch drin.
Garantiebeginn ist dann wenn der Händler das Garantieheft abstempelt und unterzeichnet und nicht ab Erstzulassung in Deutschland.
Wobei ich 1-2 Wochen aufgrund Logistik normal finde, aber 6 Monate ist bisschen heftig!
Trotzdem: Auf Kulanz gibts keinen Anspruch.
Gruß
yo-chi
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Woher will die Zulassungsstelle wissen das die Kiste im Ausland schon zugelassen wurde wenn der Importeur mit dem COC aufschlägt und sich die Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug austellen lässt? Dann steht im deutschen Wisch Null Voreinträge was so richtig ist
Nein. Das ist nicht richtig. Wenn nicht bekannt ist, ob das Auto bereits im Ausland zugelassen war oder nicht, wird bei Anzahl der Vorbesitzer "--" eingetragen und keine "0".
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Woher will die Zulassungsstelle wissen das die Kiste im Ausland schon zugelassen wurde wenn der Importeur mit dem COC aufschlägt und sich die Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug austellen lässt? Dann steht im deutschen Wisch Null Voreinträge was so richtig ist,von einer ausländischen Zulassung war ja nie die Rede.
Irgendwie versteh ich den Ablauf nicht ganz.
Ich kaufe einen EU-Import. Dann erhalte ich einen ausländischen KFZ Brief, auf dem eingetragen ist, wenn das Fahrzeug schon zugelassen wurde oder nicht. Damit gehe ich in Deutschland auf die Zulassungsstelle und melde das Auto an. Der Brief wird umgeschrieben, die Erstzulassung vermerkt und ich erhalte meinen deutschen Fahrzeugschein. Wenn ich das erste Mal in einer Vertragswerkstatt bin, wird das Fahrzeug registriert mit der Fahrgestellnummer und die Garantie läuft ab der Erstzulassung.
Wenn das Fahrzeug schonmal zugelassen war, dann steht das doch auf dem ausländischen KFZ Brief.
Zitat:
Das Problem dürfte sein dem Importeur nachzuweisen das er von einer eventuellen Zulassung in den Niederlanden wusste.
Das ist in meinen Augen völlig unerheblich. Er hat einen Neuwagen verkauft laut Vertrag und dem Kunden eine Tageszulassung geliefert. Der Mangel, daß es eben kein Neuwagen war, bestand schon zu Beginn, was auch leicht nachzuweisen ist (Unterlagen von Vertragswerkstatt zusammen mit Kaufvertrag), somit 2 Jahre Gewährleistung.
Ob der Händler davon wußte oder nicht, wäre in meinen Augen höchstens strafrechtlich relevant.
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Garantiebeginn ist dann wenn der Händler das Garantieheft abstempelt und unterzeichnet und nicht ab Erstzulassung in Deutschland.
Dann muss man in diesem Fall praktisch die gewünschte Kulanz von der Preisersparnis des Reimportes gegenrechnen, und alles passt wieder.
Reimporte haben halt so einige Nachteile.
-Andere Ausstatungen bei identisch lautenden Ausstattungsvarianten.
(z.B. bei französischen Herstellern anderes Radio, kein ABS/Servolenkung, keine, oder nur Klimaanlage anstatt Klimaautomatik, usw)
-Andere verbaute Teile als bei deutschen Modellen.
(Gibt bei Japanischen Motorradherstellern in der Werkstatt sehr häufig Probleme, das Ersatzteile nicht passen.)
-Erschwewrte Garantieansprüche, keine/minnimale Kulanz.
-Veraltete Modelle
Bei meinem Opelhändler gab es vor ca. 15 Jahren ein Angebot niederländische Corsa-B Modelle als Reimport zu ordern. Vom Preis her waren sie etwas besser ausgestattet, und deutlich günstiger als meiner, den ich nur wenige Jahre vorher gekauft hatte. Als ich frage, wo da nun der Harken ist sagte der Händler, das dieses Modell keiner mehr will weil es bereits seit fast einem Jahr ein Facelift gibt. Außerdem waren die Olympischen Sommerspiele 96 längst vorbei, und das Modell war nach ihnen benannt. Das mit dem Facelift fiel mir aber erst auf, als ich (als Potentieller Käufer) das neue Modell präsentiert bekam. Hätte ich mich zu diesem Zeitpunkt für einen Wagen entscheiden müssen hätte ich den Reimport genommen, weil mir das drei Speichenlenkrad, und die dicken Seitenschutzleisen absolut nicht gefielen. Der Nachteil währe aber, das es praktisch ein 2 Jahre alter Gebrauchtwagen war. (Er wurde aber damals als Neuwagen-Reimport verkauft)
Hallo,
ich muss das erstmal prüfen lassen.
Das mit der Zulassung hat die Werkstatt so interpretiert.
Aber ich vermute mal, dass das Auto nur beim Händler gemeldet wurde zwecks Garantiebeginn....
Was ich jedoch nicht verstehen kann:
Warum das mit den garantiebestimmungen im Ausland überhaupt so ist???
Wenn ich bei einem deutschen Händler einen Neuwagen kaufe, läuft die Garantie auch erst nach der EZ.
Selbst wenn das Fahrzeug schon ein Jahr auf dem Hof steht.....
Ob das Fahrzeug nun in D oder einem anderen Land auf dem Hof steht und nicht bewegt wird, ist doch eigentlich egal.....
Wenn das Fahrzeug keinen km bewegt wurde (außer zum rangieren) sollte das doch egal sein.....
Mal abwarten was SEAT dazu sagt
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Wenn das Fahrzeug schonmal zugelassen war, dann steht das doch auf dem ausländischen KFZ Brief.
Wenn du die EU-Konformitätsbescheinigung besitzt interessiert keine Sau ob es noch eine ausländische Zulassungsbescheinigung gibt und die Zulassungsbehörde benötigt keinen Kfz-Brief aus dem Herkunftsland mehr da es das im Grunde nicht mehr gibt.
Jedes in der EU verkaufte Auto besitzt seit einigen Jahren eine Konformitätsbescheinigung und anhand derer wird die nationale Zulassungsbescheinigung erstellt.
Zitat:
Original geschrieben von kope0815
Was ich jedoch nicht verstehen kann:Warum das mit den garantiebestimmungen im Ausland überhaupt so ist???
Das hat nichts damit zu tun, dass das Fahrzeug aus dem Ausland stammt. Vielmehr ist es so, dass die Garantiefrist zum Zeitpunkt der Auslieferung durch den Vertragshändler beginnt - bei Reimporten üblicherweise an den Importeur.
Würde ein dt. Vertragshändler ein Fahrzeug an einen dt. Zwischenhändler ausliefern, würde die Garantie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt beginnen.
Zitat:
Original geschrieben von kope0815
Wenn ich bei einem deutschen Händler einen Neuwagen kaufe, läuft die Garantie auch erst nach der EZ.
Was am (deutschen) BGB und einigen zugehörigen (deutschen) Gerichtsentscheidungen liegt.
Zitat:
Ob das Fahrzeug nun in D oder einem anderen Land auf dem Hof steht und nicht bewegt wird, ist doch eigentlich egal.....
Dafür müsste das (deutsche) BGB und einige (deutsche) Gerichtsentscheidungen im Ausland gelten, was sicherlich einigen Ausländern dann eher nicht mehr so ganz egal wäre.
das ist der größte Schwachsinn bei den Autoherstellern....
Wenn ich Gerät bei einem Händler kaufe (z.B. Bohrmaschine, TV, HIFI-Anlage was auch immer)
gilt die Garantie ab Kaufdatum.
Da Interessiert es die Hersteller auch nicht ob das Gerät erst gestern geliefert wurde, oder schon 2 Jahre beim Händler steht.... ausschlaggebend ist das Kaufdatum auf dem Kassenzettel, da ab diesem Zeitpunkt von einer regelmäßigen Benutzung ausgegangen wird....
Hier sollten sich die Fahrzeughersteller alle ein Beispiel nehmen!!!!
Zitat:
Original geschrieben von kope0815
das ist der größte Schwachsinn bei den Autoherstellern....
Ein Grauimport ist im Preis günstiger, weil auch ein paar Nachteile gegenüber einem "deutschen" Fahrzeug bestehen.
Was soll die Aufregung, es war Deine Entscheidung auf bestimmte Dinge zu verzichten oder auch Einschränkungen zu haben und dafür den niedrigeren Preis zu erhalten.