Neufahrzeug trotz Vorbesitzer -> keine Kulanz?

Hallo zusammen,
habe ein rießen Problem und wollte hierzu mal eure Meinung hören.

und zwar:
Ich habe mir im Januar 2009 ein Reimport Fahrzeug bei einem deutschen Händler erworben.
Im Kaufvertrag, auf der Rechnung und im Deutschen KFZ-Brief ist überall Anzahl Vorbesitzer: 0 eingetragen.
Soweit so gut.
Aber jetzt nach 2 Jahren, ist mein ABS Steuergerät defekt und muss ausgetauscht werden. (Kosten: ca. 800,-€)
Ich bat nun meine Werkstatt (eine Vertragswerkstatt des Herstellers) einen Kullanzantrag für mich zu stellen.

Er wies mich darauf hin, dass dies nicht möglich sein, denn ich hätte die Erste Garantie versäumt, die im Juni 2009 fällig gewesen währe, da das Fahrzeug bereits eine Zulassung im Ausland gehabt hätte.

Jetzt zu meiner Frage:
Das ist doch echter Betrug vom Verkäufer, oder???
Ein Fahrzeug als Neuwagen zu verkaufen, dass keiner ist und in den Unterlagen die ich bekommen habe, ist es niergends ersichtlich, im Gegenteil, es steht ausdrücklich 0 Vorbesitzer.....

Ich habe jetzt die Kundenbetreuung des Hersteller eingeschaltet.....

Wollte aber gerne Eure Meinung dazu hören, bevor ich das ganze dem Anwalt übergebe.....

Gruß
kope

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kope0815


das die Garantie bei meinem Fahrzeug ein halbes Jahr früher begonnen hat, das wusste ich ja....
Aber dass man dann die erste Inspektion nach der Garantiezeit machen muss wurde mir nicht gesagt.

Du versuchst hier ein totes Pferd zu reiten.

Sämtliche Überlegungen zur Garantie und der Einhaltung von Bedingungen sind eine nette Zeitverschwendung, mehr nicht.

Auch wenn alles "richtig" im Sinne irgendwelcher Forderungen oder Auflagen des Garantiegebers erledigt wurden:

Sie ist abgelaufen und damit beerdigt.
Du kannst sie exhumieren, aber niemals reanimieren.

Dein Thema ist "Kulanz" und da ist es völlig egal was vorher alles war oder nicht war.

Eine Kulanzablehnung muss nicht mal begründet werden, und wenn sie mit "weil der Papst ein Moslem ist" begründet wird, ist das auch in Ordnung. Relevant ist die Ablehnung, die auch durch eine "fehlerhafte" Begründung sich nicht verändert.

Dummerweise werden Kulanz-Ablehnungen immer begründet, weil derjenige, der sie dem Kunden überbringt, sich irgendwie zu einer Begründung verpflichtet fühlt. Oft um eine "Schuld" auf einen anderen abzuwälzen und selber "gut" zu bleiben.

"Dummerweise" deshalb, weil dies regelmäßig einen Kunden auf den Holzweg führt. Beim Kunden erzeugt das den Eindruck, dass "deshalb" die Kulanz abgelehnt wird und würde "deshalb" nicht existieren, man einen Anspruch haben würde.

Es gibt keinen Anspruch auf Kulanz, nicht weil man sich eine Kulanz aus falschem Verhalten zerschossen hat, sondern weil es grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch gibt.

Versuche einen Kulanzantrag über einen anderen Vertragshändler oder auch direkt an Seat. Fragen kostet nichts, aber sich da etwas einreden, warum "die da doch müssen", ist Holzweg.

Kulanz ist wie ein Weihnachtsgeschenk von einem fast Unbekannten, mit dem man nie gerechnet hätte, weil es keinen Grund gab, damit zu rechnen.

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Zitat:

Original geschrieben von kope0815


Wenn ich Gerät bei einem Händler kaufe (z.B. Bohrmaschine, TV, HIFI-Anlage was auch immer) gilt die Garantie ab Kaufdatum.

nichts anderes ist doch bei den reimporten der fall!

das ursprüngliche "kaufdatum" ist der zeitpunkt wo der händler im ursprungsland das fahrzeug an den importeur verkauft...

Zitat:

Hier sollten sich die Fahrzeughersteller alle ein Beispiel nehmen!!!!

oder die kunden sollten von ihrer "geiz ist geil" mentalität abstand nehmen!

wer weiss ob du eine Garantie mit gekauft hast. Ist ja auch nicht zwingend, das ein "Neuwagen" mit Garantie verkauft wird.
Was steht im Vertrag zu Garantie ?

nur mal ein anderer gedanke.....was hat den bitte ein defektes stg mit nem kundendienst zu tun?

der te will kulanz "einfordern"...
da ist es doch klar, das der händler/hersteller abriegelt, wenn die vorgeschriebenen wartungsintervalle nicht eingehalten wurden....

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


der te will kulanz "einfordern"...
da ist es doch klar, das der händler/hersteller abriegelt, wenn die vorgeschriebenen wartungsintervalle nicht eingehalten wurden....

naja wen es sich um einen motorschaden handelt und keine ölwechsel gemacht wurden -> kann ich verstehen. aber bei einem kundendienst wird doch kein stg geprüft?!

der kulanzantrag bei meinem passat der nach 8 jahren am dach angefangen hat zu rosten (schwachstelle) ging trotz mangelndem scheckheft durch.

btw einen antrag kann man doch stellen. ob er durchgeht is die andere frage 😉

Wer sich ein Reimport kauft muss immer wissen, wie sowas funktioniert. Wo sind die Vorteile, und Nachteile...

Auch wenn Seat zum deutschen VW-Konzern gehört ist es KEIN deutscher Hersteller, sondern einer, der seinen Firmensitz in Spanien hat. Alle Niederlassungen konkurieren untereinander. Wenn du zur Niederlassung nach Deutschland schreibst ist es für die so, als ob du das Fahrzeug bei der Konkurzenz gekauft hast. In einigen Fällen bekommst du ein Garantieheft ausgeliefert, mit einer Liste in welchen Ländern du an welchen Vertragspartnern (bei VW könnte das sogar ein Skoda-Vertragspartner sein) Garantie hast. Ist deutschland dabei würde ich einen Versuch unternehmen bei der deutschen Seat-Niederlassung nachzuharken.

Da aber die Seat-Werkstatt bereits abgelehnt hat einen Garantieantrag auszufüllen kann es sein, das sie die nur innerhalb deutschlands versenden, und du hier keine Garantie (mehr) hast.
Mach dich mal schlau, wie die Anschrift von Seat in Dänekark ist.
Dann würde ich (in englisch, oder dänisch) dorthin eine Garantieanfrage hinsenden, denn dort wurde das Auto gekauft, und die haben mit dir Geld verdient, und wollen bestimmt nochmal mit dir beim nächsten Autokauf als Neukunde Geld verdienen.

Ich denke im Vertrag steht Garantie läuft seit 2008 ? Dann weisst du es doch....

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Garantiebeginn ist dann wenn der Händler das Garantieheft abstempelt und unterzeichnet und nicht ab Erstzulassung in Deutschland.
Dann muss man in diesem Fall praktisch die gewünschte Kulanz von der Preisersparnis des Reimportes gegenrechnen, und alles passt wieder.

Reimporte haben halt so einige Nachteile.
-Andere Ausstatungen bei identisch lautenden Ausstattungsvarianten.
(z.B. bei französischen Herstellern anderes Radio, kein ABS/Servolenkung, keine, oder nur Klimaanlage anstatt Klimaautomatik, usw)
-Andere verbaute Teile als bei deutschen Modellen.
(Gibt bei Japanischen Motorradherstellern in der Werkstatt sehr häufig Probleme, das Ersatzteile nicht passen.)
-Erschwewrte Garantieansprüche, keine/minnimale Kulanz.
-Veraltete Modelle

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Wer sich ein Reimport kauft muss immer wissen, wie sowas funktioniert. Wo sind die Vorteile, und Nachteile...

Richtig!

Auch beim Reimport gilt - wie bei allen anderen Neuwagen -

Augen auf beim Autokauf!

Bei meinem (in Emden produziert, Reimport aus Dänemark) wäre als deutsches Modell (werden auch in Emden produziert) ein Tempomat und Regensensor Serie gewesen. Aber da er aus Dänemark kommt musste ich das Comfort-X-Paket dazubuchen, damit ich einen Tempomat und einen Regensensor bekomme. Aber macht nichts, weil das Comfort-X-Paket hätte ich sowieso genommen weil da glaub ich die Klimaautomatik auch noch mit drin war. 😉

Dafür hab ich jetzt den Nachteil dass ich mein Abblendlicht nicht abschalten kann, weil Dauerfahrlicht ist beim dänischen Modell Serie.
(beim deutschen Modell wärens 50 Euro Aufpreis gewesen und ich hätte es nicht bestellt)

Wer sich nicht für sein Auto interessiert, dem kanns schon passieren dass er nur ne Klimaanlage statt Klimaautomatik oder ein Lenkrad ohne Multifunktionstasten bekommt. Aber ehrlich gesagt solche Leute sind mir egal. Wenn ich mir nen Neuwagen für 'viel Geld' kaufe, egal ob Reimport oder nicht - viel Geld ist es trotzdem -, dann schau ich doch drauf was ich haben will und was ich bekomme und welche Vor- und Nachteile ich bei welchen Konditionen habe.

z.b. auch solche Sachen mit der verkürzten Garantie. Mir war das natürlich bereits vor dem Kauf bekannt dass sich die Garantie um ca. 2 Wochen verkürzen wird. Mein Reimport-Händler hat mich darüber an mehreren Stellen informiert und dies auch nochmal im Verkaufsgespräch explizit erwähnt.

Gruß
yo-chi (der bei der Bestellung zusätzlich zur regulären 2 Jahres Garantie (abzügl. 2 Wochen 😉) eine weitere 2-jährige Anschlussgarantie abgeschlossen hat 😁)

das die Garantie bei meinem Fahrzeug ein halbes Jahr früher begonnen hat, das wusste ich ja....
Aber dass man dann die erste Inspektion nach der Garantiezeit machen muss wurde mir nicht gesagt.

Ich frage mich nur, was ist wenn ein Auto innerhalb des ersten Jahres nicht verkauft wird.... macht dann der Händler im Ausland eine Jahresinspektion obwohl das Auto 0 km bewegt wurde??? (außer ein paar Meter rangieren und auf den Transporter auf- und abladen)

Zitat:

Original geschrieben von kope0815


Ich frage mich nur, was ist wenn ein Auto innerhalb des ersten Jahres nicht verkauft wird.... macht dann der Händler im Ausland eine Jahresinspektion obwohl das Auto 0 km bewegt wurde???

fällige inspektionen sollte ein guter händler vor verkauf machen...

Die Inspektion dient dabei der Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines Gegenstandes.

Wenn ein Gegenstand nicht bewegt wird, kann auch nichts kaputt gehen. Außer Flugrost bildung oder eben Witterungsereignisse.

Aus diesem Grund habe ich mit der ersten Inspektion nach dem Zulassungsdatum gerichtet, weil man ab diesem Zeitpunkt eine regelmäßige benutzung beabsichtigt.....

Auch Betriebsflüssigkeiten unterliegen einem Alterungsprozeß und sollten daher regelmäßig getauscht werden - auch ohne regelmäßige Nutzung.

Zitat:

Original geschrieben von kope0815


das die Garantie bei meinem Fahrzeug ein halbes Jahr früher begonnen hat, das wusste ich ja....
Aber dass man dann die erste Inspektion nach der Garantiezeit machen muss wurde mir nicht gesagt.

Du versuchst hier ein totes Pferd zu reiten.

Sämtliche Überlegungen zur Garantie und der Einhaltung von Bedingungen sind eine nette Zeitverschwendung, mehr nicht.

Auch wenn alles "richtig" im Sinne irgendwelcher Forderungen oder Auflagen des Garantiegebers erledigt wurden:

Sie ist abgelaufen und damit beerdigt.
Du kannst sie exhumieren, aber niemals reanimieren.

Dein Thema ist "Kulanz" und da ist es völlig egal was vorher alles war oder nicht war.

Eine Kulanzablehnung muss nicht mal begründet werden, und wenn sie mit "weil der Papst ein Moslem ist" begründet wird, ist das auch in Ordnung. Relevant ist die Ablehnung, die auch durch eine "fehlerhafte" Begründung sich nicht verändert.

Dummerweise werden Kulanz-Ablehnungen immer begründet, weil derjenige, der sie dem Kunden überbringt, sich irgendwie zu einer Begründung verpflichtet fühlt. Oft um eine "Schuld" auf einen anderen abzuwälzen und selber "gut" zu bleiben.

"Dummerweise" deshalb, weil dies regelmäßig einen Kunden auf den Holzweg führt. Beim Kunden erzeugt das den Eindruck, dass "deshalb" die Kulanz abgelehnt wird und würde "deshalb" nicht existieren, man einen Anspruch haben würde.

Es gibt keinen Anspruch auf Kulanz, nicht weil man sich eine Kulanz aus falschem Verhalten zerschossen hat, sondern weil es grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch gibt.

Versuche einen Kulanzantrag über einen anderen Vertragshändler oder auch direkt an Seat. Fragen kostet nichts, aber sich da etwas einreden, warum "die da doch müssen", ist Holzweg.

Kulanz ist wie ein Weihnachtsgeschenk von einem fast Unbekannten, mit dem man nie gerechnet hätte, weil es keinen Grund gab, damit zu rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von kope0815


Die Inspektion dient dabei der Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines Gegenstandes.

korrekt...

Zitat:

Wenn ein Gegenstand nicht bewegt wird, kann auch nichts kaputt gehen.

weit gefehlt!

demnach müsste kein feuerlöscher der an der wand hängt überprüft....und kein notstromaggregat im krankenhaus regelmäßig zu probezwecken angeworfen werden...

insbesondere die betriebsflüssigkeiten unterliegen (z.t. witterungsbedingten) alterungsprozessen....

Zitat:

Aus diesem Grund habe ich mit der ersten Inspektion nach dem Zulassungsdatum gerichtet, weil man ab diesem Zeitpunkt eine regelmäßige benutzung beabsichtigt.....

was du beabsichtigst und was der hersteller beabsichtigt sind immernoch zweierlei...letzteres ist allerdings an mehreren stellen im serviceheft bzw. der bedienungsanleitung nachzulesen!

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Prügel den Verkäufer so lange bis er den Kulanzantrag abschickt ! Darüber hat er eigentlich nicht zu entscheiden, sondern der Hersteller.

Um was für ein Auto handelt es sich denn ?

Der Verkäufer wird nie ein Kulanzantrag abschicken sondern der Kundendienst Meister / Serviceberater, da hat der Verkäufer nix damit zu tun.

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