Neufahrzeug trotz Vorbesitzer -> keine Kulanz?
Hallo zusammen,
habe ein rießen Problem und wollte hierzu mal eure Meinung hören.
und zwar:
Ich habe mir im Januar 2009 ein Reimport Fahrzeug bei einem deutschen Händler erworben.
Im Kaufvertrag, auf der Rechnung und im Deutschen KFZ-Brief ist überall Anzahl Vorbesitzer: 0 eingetragen.
Soweit so gut.
Aber jetzt nach 2 Jahren, ist mein ABS Steuergerät defekt und muss ausgetauscht werden. (Kosten: ca. 800,-€)
Ich bat nun meine Werkstatt (eine Vertragswerkstatt des Herstellers) einen Kullanzantrag für mich zu stellen.
Er wies mich darauf hin, dass dies nicht möglich sein, denn ich hätte die Erste Garantie versäumt, die im Juni 2009 fällig gewesen währe, da das Fahrzeug bereits eine Zulassung im Ausland gehabt hätte.
Jetzt zu meiner Frage:
Das ist doch echter Betrug vom Verkäufer, oder???
Ein Fahrzeug als Neuwagen zu verkaufen, dass keiner ist und in den Unterlagen die ich bekommen habe, ist es niergends ersichtlich, im Gegenteil, es steht ausdrücklich 0 Vorbesitzer.....
Ich habe jetzt die Kundenbetreuung des Hersteller eingeschaltet.....
Wollte aber gerne Eure Meinung dazu hören, bevor ich das ganze dem Anwalt übergebe.....
Gruß
kope
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kope0815
das die Garantie bei meinem Fahrzeug ein halbes Jahr früher begonnen hat, das wusste ich ja....
Aber dass man dann die erste Inspektion nach der Garantiezeit machen muss wurde mir nicht gesagt.
Du versuchst hier ein totes Pferd zu reiten.
Sämtliche Überlegungen zur Garantie und der Einhaltung von Bedingungen sind eine nette Zeitverschwendung, mehr nicht.
Auch wenn alles "richtig" im Sinne irgendwelcher Forderungen oder Auflagen des Garantiegebers erledigt wurden:
Sie ist abgelaufen und damit beerdigt.
Du kannst sie exhumieren, aber niemals reanimieren.
Dein Thema ist "Kulanz" und da ist es völlig egal was vorher alles war oder nicht war.
Eine Kulanzablehnung muss nicht mal begründet werden, und wenn sie mit "weil der Papst ein Moslem ist" begründet wird, ist das auch in Ordnung. Relevant ist die Ablehnung, die auch durch eine "fehlerhafte" Begründung sich nicht verändert.
Dummerweise werden Kulanz-Ablehnungen immer begründet, weil derjenige, der sie dem Kunden überbringt, sich irgendwie zu einer Begründung verpflichtet fühlt. Oft um eine "Schuld" auf einen anderen abzuwälzen und selber "gut" zu bleiben.
"Dummerweise" deshalb, weil dies regelmäßig einen Kunden auf den Holzweg führt. Beim Kunden erzeugt das den Eindruck, dass "deshalb" die Kulanz abgelehnt wird und würde "deshalb" nicht existieren, man einen Anspruch haben würde.
Es gibt keinen Anspruch auf Kulanz, nicht weil man sich eine Kulanz aus falschem Verhalten zerschossen hat, sondern weil es grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch gibt.
Versuche einen Kulanzantrag über einen anderen Vertragshändler oder auch direkt an Seat. Fragen kostet nichts, aber sich da etwas einreden, warum "die da doch müssen", ist Holzweg.
Kulanz ist wie ein Weihnachtsgeschenk von einem fast Unbekannten, mit dem man nie gerechnet hätte, weil es keinen Grund gab, damit zu rechnen.
47 Antworten
Um das nochmal deutlich zu machen auch ein deutsches Fahrzeug hat als Garantiebeginn den TAG DER ZULASSUNG oder den TAG DER AUSLIEFERUNG.
Je nachdem was ZUERST eintritt.
ich kaufe mir einen deutschen Neuwagen Seat, lasse den - weil ich Angst vor Kratzern habe - ohne Zulassung vom Händler in meine Garage stellen und gehe in Urlaub.
Tag der Auslieferung = Garantiebeginn.
(Würde ich das Fahrzeug beim Händler stehen lassen und nach meinem Urlaub zulassen - Erstzulassung = Garantiebeginn)
In diesem Fall hier
niederländischer Seathändler liefert an den deutschen Importeur aus - Tag der Auslieferung = Garantiebeginn.
Die interessante Frage hier ist - wie definiert Seat Servicetreue. Über Garantiestart oder über Erstzulassung.
TE muß jetzt jemand Kompetentes finden der bei einem Seat einen Kulanzantrag stellen kann oder die GWL-Hotline anrufen kann.
Ich würde zu dem Händler raten der die Kundedienste gemacht hat - der hat ein Eigeninteresse daran, daß Seat da Kulanz gibt.
Anschlußgeschäfte...
Edit:
bei nochmaligem Lesen des Eingangstextes - TE ist schon dabei den Antrag zu stellen - viel mehr kann man da nicht machen.
Viel Glück!
Zitat:
Original geschrieben von kope0815
ja Kulanzantrag läuft....werde mich melden wenn ich genaueres weiß....
Ich drück dir die Daumen.