Neues 2er Coupe G42 vorgestellt - bis 374 PS im M240i
Hallo,
das neue 2er Coupe G42 wird offiziell vorgestellt:
Focus: "BMW macht bei der 2er Reihe einmal mehr Ernst und stellt ein fahraktives Coupé auf die Räder, das alles besser können soll als der Vorgänger - und das schon ohne M-Version."
AMS: "M240i mit 374 Allrad-PS ab 56.000 Euro"
AutoBild: "Das neue 2er Coupé ist ein BMW für Traditionalisten"
Das Fahrwerk basiert auf der CLAR-Platform, auf der auch Z4 und Supra stehen.
Mal wieder ein BMW Coupe mit ansehnlicher Front ... 😉
MfG
Chris
1950 Antworten
Das weiß ich selber das es drinnen steht. Aber bis zu welcher Änderung man es hinnehmen muss, nicht.
Zitat:
@230idriver schrieb am 13. Oktober 2022 um 04:39:32 Uhr:
Guten Morgen, also hab gerade mal im Konfigurator geschaut… wählt man das Schwarze Hochglanz Interieur ist der M-Farbene Streifen unter dem Navi da und bei Rhombicle nicht!
Der Konfigurator stimmt hinten und vorne nicht.
Also alles reine Spekulationen wie was kommt.
Trotz gleicher Konfiguration werden die häßlichen M Farben in der Interieurleiste mal angezeigt und mal nicht.
Der zeigt an nach Lust und Laune.
Zitat:
@paradox1201 schrieb am 13. Oktober 2022 um 11:15:56 Uhr:
Das weiß ich selber das es drinnen steht. Aber bis zu welcher Änderung man es hinnehmen muss, nicht.
Jede Änderung, ganz einfach.
Eine Abweichung von der bestellten Ausführung des
Kraftfahrzeuges ist zulässig, wenn es sich um eine dem
Käufer zumutbare Änderung oder Abweichung handelt, die
geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist (serienmäßige
Abweichung in Form und Konstruktion sowie geringfügige
Farbabweichungen), sofern diese Abweichung bzw.
Änderung nicht steuerliche oder versicherungsmäßige
Nachteile für den Käufer zur Folge hat.
So laut Bedingungen in Österreich. Denke da wird kein Unterschied zu Deutschland sein.
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Danke! Also für mich persönlich ist es nicht zumutbar 🙂
Zitat:
@paradox1201 schrieb am 13. Oktober 2022 um 11:37:26 Uhr:
Danke! Also für mich persönlich ist es nicht zumutbar 🙂
Letzten Satz gelesen?
sofern diese Abweichung bzw. Änderung nicht steuerliche oder versicherungsmäßige
Nachteile für den Käufer zur Folge hat.
Hast du Nachteile? - Nein.
In Deutschlan dsteht das im Vertrag:
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im
Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens
des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung
der Interessen des Verkäufers für den Käufer
zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur
Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes
Zeichen oder Nummern gebraucht, können
allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Ich finde das alles reine Auslegungssache.
Wer entscheidet das , was zumutbar ist?
Zitat:
@paradox1201 schrieb am 13. Oktober 2022 um 11:53:23 Uhr:
Ich finde das alles reine Auslegungssache.
Wer entscheidet das , was zumutbar ist?
Du kannst ja einen Anwalt fragen, was man da machen könnte.
Hier wirst du keine fachmännische Antwort finden, es sei denn ein Fachanwalt antwortet hier.
Ich sehe da keine Chance irgendetwas zu machen.
Sind nunmal Produktionsänderungen/Verbesserungen die man nicht rückgängig machen kann.
Man kann ja schlecht sagen ich hätte gerne ID7 obwohl die Produktion schon auf ID8 umgestellt wurde.
Wegen der einen Leiste würde ich jetzt kein Problem daraus gestalten. Einfach den Verkäufer bei Auslieferung mitteilen, dass er die Leiste gegen die bestellte tauschen muss.
Hab das video gefunden, geht um max kmh der geht bei vollgas laut GPS max 243-244 ,hatte gedacht der geht kein Kmh über 250 aber bei 243 kmh schluss?
https://youtu.be/EPqK5v03qy0
Ab 1 min
Abregelung bei 243 kmh GPS ist bei BMW nichts neues und schon aus anderen Modellen in den letzten 2 Jahren bekannt. Wurde auch schon diskutiert.
Zitat:
@paradox1201 schrieb am 13. Oktober 2022 um 11:53:23 Uhr:
Ich finde das alles reine Auslegungssache.
Wer entscheidet das , was zumutbar ist?
Ich denke nur weil BMW in die AGB schreibt das Änderungen zu akzeptieren sind muss das noch lange nicht rechtlich haltbar sein.
Hatte es schon einmal erwähnt: Wenn BMW in den Vertrag schreibt das ich zukünftig der König von Timbuktu bin nach Unterschrift - bin ich dann wirklich König?
Das müssen im Zweifel anderen (Gerichte!?) entscheiden - oder gab es schon ein Urteil diesbezüglich?
So ist es. Es muss eingeklagt werden und ein Gericht entscheidet. Dort darfst du dann auch genau beschreiben wieso drei unterschiedliche Farbpunkte unter dem Armaturenbrett/Türgriffen unzumutbar sind.
Mich stört diese Änderung genauso, aber wir werden damit leben müssen und können.
Dann gibt es demnächst aber hunderte Einklagen.
Folgende Ausstattungen wurden ab Baujahr 08/2022 (evtl. schon ab 07/2022) gestrichen:
- USB-C Anschlüsse auf der Rückbank
- 12V Steckdose im Kofferraum
- Netz rechte Seite Kofferraum
- Fach neben dem Lenkrad unter der Lichtschaltereinheit links
- Ambientelicht in den Türtaschen (Flaschenhalter)
Ambientelicht in den Türtaschen auch? Skandal!!
Ist auch was cooles dazu gekommen?