1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. neuen Kilometerstand bei der Versicherung melden

neuen Kilometerstand bei der Versicherung melden

Hallo,
ich bin schon mehrere Jahre bei AXA und habe zu Beginn die minimale jährliche Fahrleistung (5.000km) angegeben. Nun sind es insgesamt ca. 40.000 drüber, wenn man über die ganzen Jahre jeweils 5.000 pro Jahr dazu addiert. Es kenne nämlich die eine Lösung, die rückwirkende Nachberechnung zu umgehen, in dem man die Kfz-Versicherung wechselt und den tatsächlichen km-Stand angibt. Die neue Versicherung fragt scheinbar bei der alten nicht nach den zuvor angegebenen Vertragsmerkmalen nach.
Würde also die AXA in der Praxis die Beiträge für die letzen Jahre rückwirkend anpassen und damit erhöhen, sollte diese über den weitaus höheren KM-Stand Kenntnis erlangen? Ich fände das nämlich voll unter aller Sau, weil der Versicherungsnehmer in der Vergangenheit selbst das Risiko in Kauf genommen hat, dass er Verkürzungen der Versicherungsleistungen (Vertragsstrafe) im Falle eines Unfalls zu befürchten hätte. Genauso ist es eine Schweinerei, dass die Versicherung die Differenzbeiträge nicht erstattet, wenn nach Vertragsablauf der tatsächliche km-Stand unter dem zuvor angegebenem liegt.

Beste Antwort im Thema

Jaa, das ist schon sehr unter aller Sau, wenn ein Vertragspartner (und alle seiner Kunden) jahrelang von dir beschissen wurde und er nun auf sein Recht bestehen würde, teilweise das ihm zustehende Geld zu verlangen.

Dir wünsch ich, dass Dir morgen einer die Karre auf 2 Meter Länge zusammenstaucht und er nicht versichert ist. Damit du mal siehst wie es ist mit asozialen Typen wie dir konfrontiert zu sein.

33 weitere Antworten
33 Antworten

@spyguy
Das was Du hast ist nicht Selbstvertrauen und auch nicht Hellsichtig und schon gar nicht gut.
Es ist armselig, kurzsichtig und nur den eigenen Vorteil suchend.
Irgendwann wirst Du damit sehr wahrscheinlich ziemlich auf die Nase fallen. Ich kann Dir versichern, auch wenn Dir Leute in Deinem Umkreis auf die Schulter klopfen und Du glaubst dass Sie Dich für einen tollen Hecht halten, die meisten dürften nicht gut von Dir denken.

Die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB (schaue einfach mal nach) liegen hier doch vollständig vor. Du machst wissentlich falsche Angaben (Täuschungshandlung), die Versicherung glaubt sie Dir (Irrtum) und räumt Dir niedriger Tarife ein (Schaden bei der Versicherung und Du profitierst).
Und wenn Du mir nicht glaubst, teile den Sachverhalt doch einfach mal der zuständige Staatsanwaltschaft mit und bitte um deren Beurteilung.
Oder glaubst Du, ein Betrug wäre kein Betrug, weil keiner dahinter kommt?

Nach all dem was ich hier erfahren habe, wäre es wohl am allerliebsten zu entscheiden, sich ein sogenanntes Digiprog III anzuschaffen. Dieser Thread hätte eigentlich erspart bleiben können. Vergebens suche ich hier nach anderen Möglichkeiten und sehe keinen Grund mit dieser Wunderwaffe zu geizen. Denn für diesen Geiz könnte ich irgendwann einen hohen Preis bezahlen.
Übrigens fahre ich vielleicht noch 60 Jahre lang am Steuer u.a. mit mehreren Fahrzeugen. Dann käme also was richtig zusammen

Ich finde es müßig, jedem Schmarrn eine Bühne zu geben.

Wer weiter Comedy mag, sollte sich an entsprechende Fachpersonal aus Funk und Fernsehen wenden - hier ist das Licht aus.

twindance/MT-Moderationn

P.S. - Nur so als dezenten Hinweis - ich werde den Moderatoren-Fachkollegen künftig ein wenig unterstützen und für etwas normalere/gesittetere Umgangsformen sorgen.

Ähnliche Themen
Ähnliche Themen