Neue Regelung Kurzzeitkennzeichen ab 1. April 2015

Hallo zusammen,

Hat von euch jemand verlässliche Informationen darüber, ob die geplante Gesetzesänderung bzgl. Kurzzeitkennzeichen am 1. April 2015 wirklich in Kraft tritt?

Diese Gesetzesänderung sieht wohl vor, dass auch für Kurzzeitkennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen muss.

Kommt das wirklich oder war das nur ein Vorschlag eines Dienstwagenfahrers?

Danke euch für Informationen.

EDIT: Entschuldigt bitte meine Unwissenheit, natürlich meine ich Kurzzeitkennzeichen, also diese gelben Kennzeichen. Tageszulassung, wie komme ich nur auf solch einen Begriff... Ich habe keine Ahnung.

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Zitat:

@Handschweiß schrieb am 16. März 2015 um 08:41:21 Uhr:


Selbstverständlich meint er Kurzzeitkennzeichen. Also?

Für mich gibt es immer noch einen Unterschied zwischen etwas sagen/schreiben und etwas meinen.

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genau, ich brauche hier eine Einzelabnahme für das Auto also wird das mit dem Tüv schwierig. Für ein franz. Ausfuhrkennzeichen brauche ich einen Wohnsitz in Frankreich !

Trotzdem danke für die Antworten.

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