Neue Rad/Reifenkombination - Prozedere

Hallo liebe Reifen/Felgenexperten,

ich habe noch nie irgendwas an meinem Fahrzeug modifiziert was einer Eintragung bedürfte. Ich spiele aber mit dem Gedanken dies zu ändern. Ich möchte im Sommer neue, sportliche Reifen auf meinen Polo GTI BJ2020 aufziehen.

Standard/Eintragungsfreie Dimensionen:
215/40R18 Sommer
215/45R17 M+S

Leider ist die Auswahl in der Sommerdimension nicht nur leicht eingeschränkt sondern auch sündhaft teuer (132€ für einen Conti PremiumContact 6). In der Dimension 225/40R18 sind die Reifen ca. 50€/Stück günstiger. Ein ganzer Batzen. Ganz davon abgesehen, dass z.B. ein Goodyear Eagle F1 Assymetric 5, oder ein Bridgestone Potenza nur in 225er Größe erhältlich sind.

Jetzt überlege ich einfach auf die Serienfelge einen 225/40R18 aufzuziehen, und die neue Reifengröße eintragen zu lassen. Das Thema Tachoangleichung kommt hier natürlich ins Spiel da der neue Reifen einen Größeren Umfang hat. Weshalb ich soeben (mit Winterreifen) mein Auto gemessen habe.

Laut meiner Berechnung ist der Abrollumfang von 225er um 1,9% höher als 215/45R17.
Bei 100km/h (Tempomat) hat das Handy-GPS zwischen 96 und 97km/h geschwankt.
Bei 103km/h hat das Handy-GPS zwischen 99 und 100km/h angezeigt.

Fragen:

1. ist eine Tachoangleichung immer zwingend Notwendig, oder nur falls der Tacho "zu wenig" anzeigt?
2. Laut meiner Berechnung würde er bei 225/40R18 immernoch nicht zu wenig anzeigen, korrekt?
3. Was kostet so eine Eintragung?
4. Besteht die Möglichkeit beim TÜV vorbeizufahren und die Freigängigkeit der Reifen etc. schonmal einschätzen zu lassen, bevor ich die Reifen kaufe?

Danke für eure Hilfe 🙂

Bonusfrage: Wenn ich das Fahrzeug im Rahmen des Verbrieften Rückgaberechts der 3-Wege-Finanzierung zurückgeben möchte, muss ich dann einen Reifen in Standard-Größe aufziehen?

30 Antworten

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 24. März 2021 um 19:03:34 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 24. März 2021 um 18:45:01 Uhr:


Tatsächlich sind sie nicht erlaubt, deswegen will der TE die Kombination doch begutachten lassen, damit er die Erlaubnis erhält.

Ausgerechnet in diesem Fall ist aber der Impact-Test nun kein Problem.

Da es sich um eine originale Felge handelt, kannst du die Kombi noch so oft begutachten lassen, wie du willst, er wird sie nicht eingetragen bekommen, da sie nicht vorgesehen und freigegeben ist.

Ich glaube es reicht jetzt, du hast genug Unsinn/falsche Aussagen gebracht. Und dabei den TE und andere Mitleser völlig zu Unrecht verunsichert.

Ob es reicht, hast nicht du zu entscheiden, und Unsinn ist es auch nicht. Oder willst du behaupten, daß auf einer Original Kombi statt 215/40R18 225/40R18 montiert werden dürfen und das auch noch eingetragen wird, bei einem Polo?! Das halte ich für ein Gerücht und hat nichts mit Verunsicherung zu tun. Mal ganz davon abgesehen, daß du zu dem Thema noch nichts produktives beigetragen hast.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 24. März 2021 um 19:49:44 Uhr:


Ob es reicht, hast nicht du zu entscheiden, und Unsinn ist es auch nicht.

Es ist Unsinn.

Zitat:

Oder willst du behaupten, daß auf einer Original Kombi statt 215/40R18 225/40R18 montiert werden dürfen und das auch noch eingetragen wird, bei einem Polo?!

Unter den genannten Voraussetzungen: ja, klar

Zitat:

Das halte ich für ein Gerücht und hat nichts mit Verunsicherung zu tun. Mal ganz davon abgesehen, daß du zu dem Thema noch nichts produktives beigetragen hast.

Ich brauche nichts produktives mehr beizutragen, weil @hk_do die Fragestellung umfassend und korrekt beantwortet hat.

Vielleicht noch ein Zusatz: bei uns wird kein Protokoll eines Tachodienstes verlangt, sondern der Prüfer macht selbt eine kurze Probefahrt mit dem GPS-Gerät.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 24. März 2021 um 19:03:34 Uhr:


Da es sich um eine originale Felge handelt, kannst du die Kombi noch so oft begutachten lassen, wie du willst, er wird sie nicht eingetragen bekommen, da sie nicht vorgesehen und freigegeben ist.

Die Verwendung von Originalfelgen außerhalb ihres originalen Verwendungsbereichs (also an einem anderen Fahrzeug und/oder mit anderen Reifen als vom Hersteller vorgesehen) ist ein absolut üblicher Sachverhalt für eine Einzelabnahme.

Nicht immer ganz einfach, aber absolut üblich. Und zwar regelmäßig auch mit positivem Gutachten, auf dessen Grundlage die Behörde dann die Sache genehmigt.

BTW: ich lasse nicht begutachten, ich begutachte...

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Zitat:

@golfer0510 schrieb am 24. März 2021 um 19:49:44 Uhr:


Ob es reicht, hast nicht du zu entscheiden, und Unsinn ist es auch nicht. Oder willst du behaupten, daß auf einer Original Kombi statt 215/40R18 225/40R18 montiert werden dürfen und das auch noch eingetragen wird, bei einem Polo?! Das halte ich für ein Gerücht und hat nichts mit Verunsicherung zu tun. Mal ganz davon abgesehen, daß du zu dem Thema noch nichts produktives beigetragen hast.

Um die Gerüchteküche mal anzufeuern...

Du liegst mit deiner (n) Aussage (n) schlicht und ergreifend falsch.
Befasse dich mal richtig mit dem Impact test vorallem wann dieser benötigt wird.

Das Ding wäre meiner Meinung nach umsetzbar, aber da ja die Fahrzeugrückgabe im Raum steht, unrentabel

Wie wärs eigentlich mit gebrauchten 225 40 18, dann wäre die Tachoüberprüfung zumindest mal einfacher zu bestehen.

Wird er aufgrund seiner Aussage "nur das beste ans Auto" nicht machen, ist aber für mich völlig nachvollziehbar

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. März 2021 um 20:17:23 Uhr:



Zitat:

@golfer0510 schrieb am 24. März 2021 um 19:03:34 Uhr:


Da es sich um eine originale Felge handelt, kannst du die Kombi noch so oft begutachten lassen, wie du willst, er wird sie nicht eingetragen bekommen, da sie nicht vorgesehen und freigegeben ist.

Die Verwendung von Originalfelgen außerhalb ihres originalen Verwendungsbereichs (also an einem anderen Fahrzeug und/oder mit anderen Reifen als vom Hersteller vorgesehen) ist ein absolut üblicher Sachverhalt für eine Einzelabnahme.

Nicht immer ganz einfach, aber absolut üblich. Und zwar regelmäßig auch mit positivem Gutachten, auf dessen Grundlage die Behörde dann die Sache genehmigt.

BTW: ich lasse nicht begutachten, ich begutachte...

Und genau das ist das Thema, der TE möchte auf seine vorhandene Polofelge, 18", statt 215er 225er montieren. Also nicht an einem anderen, sondern am selben Wagen.

Zitat:

@Der Autoversteher schrieb am 24. März 2021 um 20:38:36 Uhr:


Wie wärs eigentlich mit gebrauchten 225 40 18, dann wäre die Tachoüberprüfung zumindest mal einfacher zu bestehen.

Stimmt, 3mm vom Profil abgefahren könnten hier auch 1% weniger Abrollumfang bringen und den Tacho wie für die Prüfung benötigt voreilen lassen.
Die Ausgaben für die gebrauchten Reifen mit Auf- und Abmontieren verderben aber die Kostenrechnung.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 24. März 2021 um 21:00:05 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 24. März 2021 um 20:17:23 Uhr:


Die Verwendung von Originalfelgen außerhalb ihres originalen Verwendungsbereichs (also an einem anderen Fahrzeug und/oder mit anderen Reifen als vom Hersteller vorgesehen) ist ein absolut üblicher Sachverhalt für eine Einzelabnahme.
Nicht immer ganz einfach, aber absolut üblich. Und zwar regelmäßig auch mit positivem Gutachten, auf dessen Grundlage die Behörde dann die Sache genehmigt.

BTW: ich lasse nicht begutachten, ich begutachte...

Und genau das ist das Thema, der TE möchte auf seine vorhandene Polofelge, 18", statt 215er 225er montieren. Also nicht an einem anderen, sondern am selben Wagen.

Nichts anderes sagte dir @hk_do . Was ist daran so schwer zu verstehen?

😕

Ich werf mal noch etwas blödes in die Runde 😰

... was würde passieren , wenn die neue SR Wunschgröße 225 / 40 - 18 mit Tachoangleichung eingetragen würde ... statt den Serien 215 / 40 - 18 .

= würden dann die Serien - Größen für SR & WR " ausgetragen " werden 🙄

== was ist dann mit der vorhanden - Serien WR Größe ... für die nächste WR Saison 🙄

=== auch Upgrade auf " neue " passende Reifengröße zur SR Tachoangleichung , oder wieder Downgrade - SR - Tachoangleichung rückgängig machen damit die vorhandenen Serien - WR wieder passen / legal sind 🙄

==== Upgrade / Downgrade ...TÜV " ... zu jedem Saison - Wechsel SR / WR bzw. WR / SR 😕

... Wenn dies so wäre , würde das SR Upgrade auf die günstigeren 225 / 40 - 18 letztlich überhaupt keinen finanziellen Sinn / Gewinn ergeben ...

Gruß
Hermy

Zitat:

@nogel schrieb am 24. März 2021 um 21:27:31 Uhr:



Zitat:

@golfer0510 schrieb am 24. März 2021 um 21:00:05 Uhr:


Und genau das ist das Thema, der TE möchte auf seine vorhandene Polofelge, 18", statt 215er 225er montieren. Also nicht an einem anderen, sondern am selben Wagen.

Nichts anderes sagte dir @hk_do . Was ist daran so schwer zu verstehen?

Du verstehst es nicht. Eben nicht. Er spricht von einer Felge auf einem anderen Fahrzeugmodell. Der TE möchte aber seine Reifengröße auf der aktuellen Felge ändern:

Zitat: Jetzt überlege ich einfach auf die Serienfelge einen 225/40R18 aufzuziehen, und die neue Reifengröße eintragen zu lassen.

Das ist ein kleiner, aber doch feiner, Unterschied. Ist aber auch egal.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 24. März 2021 um 22:52:44 Uhr:


Du verstehst es nicht. Ist aber auch egal.

Nein du willst es nicht verstehen.
@nogel und @hk_do sind Prüfer bzw. Sachverständige, die genau so was tagein, tagaus abnehmen und eintragen.
Aber du Schlaumeier willst den beiden hier sagen was geht und was nicht.
6, setzen.

editiert

Danke für eure hilfreichen Tipps, ich ziehe das Fazit, dass es durchaus machbar wäre. Ich werde es aber in Anbetracht der Fahrzeugrückgabe und des Notwendigen Rückbaus lassen und mir die (teuren) 215/40R18 kaufen, dann habe ich keine Rennerei. 🙂

Gebrauchte Reifen kommen für mich nicht in Frage, da ich nicht weiß wie damit umgegangen wurde (Borsteine etc.) 😉

Zitat:

@Hermy66 schrieb am 24. März 2021 um 21:38:01 Uhr:


😕

Ich werf mal noch etwas blödes in die Runde 😰

... was würde passieren , wenn die neue SR Wunschgröße 225 / 40 - 18 mit Tachoangleichung eingetragen würde ... statt den Serien 215 / 40 - 18 .

= würden dann die Serien - Größen für SR & WR " ausgetragen " werden 🙄

== was ist dann mit der vorhanden - Serien WR Größe ... für die nächste WR Saison 🙄

=== auch Upgrade auf " neue " passende Reifengröße zur SR Tachoangleichung , oder wieder Downgrade - SR - Tachoangleichung rückgängig machen damit die vorhandenen Serien - WR wieder passen / legal sind 🙄

==== Upgrade / Downgrade ...TÜV " ... zu jedem Saison - Wechsel SR / WR bzw. WR / SR 😕

... Wenn dies so wäre , würde das SR Upgrade auf die günstigeren 225 / 40 - 18 letztlich überhaupt keinen finanziellen Sinn / Gewinn ergeben ...

Gruß
Hermy

in dem Fall müsste man bei WR nicht "zurück-angleichen" da der Tacho zu viel anzeigen darf, aber nicht zu wenig. Ist dann im Winter halt etwas ungenauer

@golfer0510: Auch deine Preisinformation war falsch, Wenn man bei der von dir verlinkten Seite einen dieser 110€ schnäppchenreifen kaufen wollte, wurde man auf eBay weitergeleitet und da kostete er dann wieder die von mir erwähnten 130€ 😉. Ein Preisunterschied von ~50€/Reifen bleibt in jedem Fall bestehen, egal wie man es dreht.

Unter diesem Link kannst du dich über den impact-Test informieren, und wann dieser wirklich notwendig ist: https://www.tuningblog.eu/kategorien/tuning-wiki/impact-test-317711/

EDIT: Habe nun auch elektronische Post vom TÜV vor Ort bekommen, bei dem ich Paralel gefragt hatte.

"

Sehr geehrter Herr (...),

die Reifengröße 225/40R18 ist prinzipiell auf der serienmäßigen 7,5Jx18 ET51 möglich. Der Abrollumfang ist 1,27 % größer, d.h. die Vermutung liegt nahe, dass der Tacho „noch“ passen könnte, was aber bei der Eintragung geprüft werden muss (GPS-Fahrt bei 40, 80 und 120km/h. )

Kosten bei Serienfelge inkl. Tachoprüfung 90,50 Euro."

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